No. 53
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 31. Dezember
1839
neunter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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Wöchentliche Anzeigen

für das

Fürstenthum Ratzeburg.

Vignette

Enthaltend
Landesherrliche und Obrigkeitliche Verordnungen,
gerichtliche Vorladungen, öffentliche Bekanntmachungen, wie auch gemeinnützige und unterhaltende Aufsätze.

Wappen


Jahrgang 1839.


Schönberg.

Gedruckt und herausgegeben von L. Bicker.

[ => Original lesen: 1839 Nr. 53 Seite 2]

[Inventurvermerk: 57-1630, Mecklenburgische Landesbibliothek Schwerin]

[ => Original lesen: 1839 Nr. 53 Seite 3]

Register
über
die Landesherrlichen und obrigkeitlichen Verordnungen.
Vignette

 

  Nr.  
Bekanntmachung, daß die Husaren und einzelne Landreuter angewiesen, diejenigen welche sie mit Weiden, Zaunpfählen und Zäunen treffen, anzuzeigen 2
Landesherrliche Verordnung, betreffend die Publication und Gültigkeit des Gesetzes wegen Bestrafung des Diebstahls vom 4. Januar 1839, im Fürstenthum Ratzeburg 7
Landesherrliche Verordnung, betreffend die Publication und Gültigkeit des Gesetzes wegen der Erkenntnisse und Rechtsmittel in Criminalsachen vom 8. Januar 1839, im Fürstenth. Ratzeb. 8
Landesherrliche Verordnung, betreffend die Verbesserung der Criminal=Rechtspflege 9
Landesherrliche Verordnung, betreffend die Erläuterung und Vervollständigung der, rücksichtlich der Beiträge zu den Districtsarmencassen, geltenden gesetzlichen Vorschriften 11
Landesherrliche Verordnung, betreffend die Aufhebung der Feier des 18. Octobers als eines besonderen Festtages nach der Verordnung vom 20. Septbr. 1815 14
Bekanntmachung, daß den Bäckern in Schönberg es gestattet sey für ein Brod von 10 Pfund und darüber ein Backgeld von 3/4 Schilling zu nehmen 14
Bekanntmachung, daß die Polizei=Direction von Lübeck auch den Fremden keinerlei Verkehr mit Lottozettel gestatten werde 16
Landesherrliche Verordnung, betreffend das Verbot und die Bestrafung des Spielens in auswärtigen Zahlen=Lotterien und des Colligirens und Handelns mit Lotterie=Loosen überhaupt 18
Landesherrliche Verordnung, betreffend die Verbesserung des Armenwesens im Fürstenth. Ratzeb. 20
Bekanntmachung wegen der Militair=Ausloosung 20.21
Bekanntmachung, daß in der Vogtei Schlagsdorf eine zweite Hebamme angestellt werden soll 26.27
Bekanntmachung wegen der Maulfäule unter dem Rindvieh in Schlagsdorf 26
[ => Original lesen: 1839 Nr. 53 Seite 4]
  Nr.  
Bekanntmachung wegen der Maulfäule unter dem Rindvieh in Campow und Schlagresdorf 29
Bekanntmachung, daß die Ehefrau des Goldarbeiters Creutzfeldt in Schönberg als Hebamme angestellt sey 33
Landesherrliche Verordnung wegen des kirchlichen Aufgebots im Auslande zu copulirender Inländer, ingleichen wegen der Copulation von Ausländern im Fürstenth. Ratzeb. 36
Bekanntmachung wegen executivischer Beitreibung der restirenden Beiträge zur Schönberger Armencasse 36
Bekanntmachung wegen der Militair=Freischeine 40
Bekanntmachung, daß an dem auf den 18. October folgenden Sonntag oder am 18. selbst wenn er auf einen Sonntag fällt, ohne besondere Erlaubniß Musik stattfinden kann 42
Publicandum wegen Erhebung der Militair=Steuer auf das Jahr vom 1. Juli 1839 bis dahin 1840 44.46
Bekanntmachung, daß der Hr. Oberförster Dankwarth zum Mitglied der provisor. Forst=Justiz=Behörde ernannt und bestellt sey 47
Landesherrliche Verordnung, betreffend die Wahrnehmung und gerichtliche Beitreibung der Prediger= und Kirchen=Gebühren in Stuprationsfällen 48
Bekanntmachung, daß dem Hrn. Dr. Marung in Schönberg die Erlaubniß zur Ausübung der gerichtlich=chirurgischen Praxis ertheilt sey 49

 

 

 

 

 

Vignette

 

 

 


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