No. 38
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 20. September
1839
neunter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
<< Ausgabe vorher>> Ausgabe danach
[ => Original lesen: 1839 Nr. 38 Seite 1]

Vorladungen.

        Für den in die Kaiserlich Russischen Lande gegangenen hier gebürtigen Riemermeister Heinrich Boye besteht seit 30 Jahren hieselbst eine Curatel zur Sicherung seines Vermögens. Nach Verlauf dieser Zeit und da immittelst über das Leben und den gegenwärtigen Aufenthalt dieses Boye keine Kunde zu erlangen gewesen ist, werden nun auf Antrag seines Curators, des Schustermeisters Christian Boye, der abwesende Riemermeister Heinrich Boye oder eventualiter dessen Erben hiedurch edictaliter geladen, binnen zwei Jahren a dato sich hier zu melden und respve. zu legitimiren, um das bisher verwaltete Vermögen in Empfang zu nehmen, bei Vermeidung des ein= für allemal hiedurch gedroheten Nachtheiles, daß nach Ablauf dieser Frist und nicht erfolgter Meldung des Boye oder seiner gehörig zu legitimirenden Erben, die Todeserklärung des oft gedachten Abwesenden erkannt und sein hiesiges Vermögen unter Präclusion der latitirenden, den ad acta bekannt werdenden Erben desselben zugesprochen werden soll.
    Decretum Schönberg den 6. Juli 1839.

Großherzoglich Mecklenburg Strelitzisches
Justiz=Amt der Landvogtei des Für=
stenthums Ratzeburg.                        
(L. S.) Karsten.      


        Es hat der Gemeinschuldner Müller Rahe zu Manhagen, mit der bescheinigten Anzeige: daß er seine Gläubiger, bis auf diejenigen, deren Forderungen annoch bestritten sind, theils durch Baarzahlung, theils durch die von seinem Schwiegervater, dem Halbhüfner Schröder zu Siebeneichen den Rahschen Creditoren hier vor Gericht bestellte Bürgschaft in so weit zufrieden gestellt, daß sie auf Fortsetzung des Concurses nicht weiter bestehen die nunmehrige Aufhebung dieses, unterm 4. April d. J. über sein, des Rahe, Vermögen eröffneten förmlichen Concurses beantragt.

        Demzufolge werden, unter gestatteter Acten=Einsicht, alle diejenigen nicht präcludirten Raheschen Gläubiger, welche solchem Antrage widersprechen, - insonderheit gegen die Zulänglichkeit der von dem Halbhüfner Schröder übernommenen Bürgschaft in bis jetzt geschehener Art, Erinnerungen machen zu können vermeinen, hiermit peremtorisch aufgefordert, solchen ihren Widerspruch hier in dem deshalb auf

den 27. September d. J.,

Morgens 11 Uhr, angesetzten Termine vorzubringen und zu begründen, widrigenfalls sie damit ausgeschlossen, und die Aufhebung des Raheschen Concurses angetragenermaaßen sofort verfügt werden soll.
    Decretum Schönberg den 27. August 1839.

                                                 Justiz=Amt der Landvogtey des Für=
(L. S.) stenthums Ratzeburg.
Karsten.   Reinhold.  


[ => Original lesen: 1839 Nr. 38 Seite 2]

Vermischte Anzeigen.

          Da die verkündigte einfache Steuer zur hiesigen Armen=Kasse zu Bestreitung der laufenden Ausgaben nicht ausreicht; so wird die Erhebung des halben Beitrages annoch erforderlich, und werden daher alle diejenigen, welche zur Schönberger Armen=Kasse zu zahlen verpflichtet sind, hierdurch aufgefordert, noch vor Michaelis d. J., den halben Beitrag an die verschiedenen Armen=Vorsteher, nämlich in Schönberg an den Bäckermeister Sievers und Tischlermeister Ohlsen sen., und auf den Dörfern, an die Hauswirthe Wigger in Klein=Bünsdorf, Lenschow in Sabow), Meier in Törpt und Meier in Mahlzow, zu berichtigen.
          Schönberg, den 14. Septbr. 1839.

Die Armenbehörde.      


          Den 2. Oktober d. J. wird wieder ein Transport hannoversche Race=Füllen bei mir in Stove eintreffen, wozu ich Käufer gehorsamst einlade.

Fock.      


          Da ich hier jetzt als praktischer Thierarzt fungire, so ermangele ich nicht, mich als solcher hiermit ganz ergebenst zu empfehlen.
          Rehna, den 15. September 1839.

Sal. Levi Cohen, Tierarzt.    


        Hierdurch mache ich bekannt, daß der Fußsteig von Pahlingen nach Selmstorf über meine Sand=Koppel, die Fahrt genannt, von jetzt an, bei 1/2 Gulden Strafe verboten ist.

Käthner Mett zu Pahlingen.    


Der 21. Mai, oder: die unglückliche Familie des Oberförsters Ehrhardt.

[Erzählung.]

(Beschluß.)

[ => Original lesen: 1839 Nr. 38 Seite 3]

Der 21. Mai, oder: die unglückliche Familie des Oberförsters Ehrhardt.

[Erzählung.]

[ => Original lesen: 1839 Nr. 38 Seite 4]

Der 21. Mai, oder: die unglückliche Familie des Oberförsters Ehrhardt.

[Erzählung.]


Verfahren, Wolle zu bleichen.

          Um der Wolle, ohne das kostspielige und ungesunde Schwefeln, die schönste Weiße zu geben, verfährt man folgendermaßen. Man nimmt auf 1 Pfund gesponnene Wolle 2 Pfund Kreide, schabt diese klein und macht sie mit kaltem reinen Flußwasser zu einem dünnen Breie an. Mit diesem Kreidebreie wird dann die Wolle, als wenn sie mit Seife gewaschen würde, recht sorgfältig durchgerieben und bleibt so mit der Kreide 24 Stunden lang liegen, hierauf wird sie mit kaltem Flußwasser so lange gespült, bis man nichts Kreideartiges mehr an ihr bemerkt. Wird das Waschen wiederholt, so fällt die Weiße der Wolle desto blendender aus, wie sie kaum durch das gewöhnliche Schwefeln erreicht werden dürfte. Auf diese Weise gebleichte Wolle soll sich auch viel länger weiß erhalten, als geschwefelte.


Getraide=Preise in Lübeck
vom 16. Septbr.
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 136
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 74
              Petersburger 90
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 56
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 48
Erbsen, Brecherbsen 74
             Futtererbsen -
Wicken -
Buchweitzen 40
Winter=Rapsaat die Tonne 15 1/2 Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat -
Schlagleinsaat 11


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


<< Ausgabe vorher>> Ausgabe danach
ZVDD