No. 18
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Dienstags und Freitags

Schönberg, den 03. Mai
1839
neunter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1839 Nr. 18 Seite 1]
Verordnung,
betreffend das Verbot und die Bestrafung des Spielens in auswärtigen ZahlenLotterien und des Colligirens und Handels mit LotterieLoosen überhaupt im Fürstenthum Ratzeburg.


Georg von Gottes Gnaden
Großherzog von Mecklenburg, Fürst zu Wenden, Schwerin und Ratzeburg, auch Graf
zu Schwerin, der Lande Rostock und Stargard Herr etc. bzw. usw.etc. bzw. usw..
Seit einiger Zeit ist bemerklich geworden, daß die Bewohner Unsers Fürstenthums Ratzenburg vielfach dem Spielen in auswärtigen ZahlenLotterien nachhängen und in der trügerischen Hoffnung auf Gewinnst ihre sichere Subsistenz aufopfern, dadurch aber nicht minder sich selbst in das Verderben stürzen, als durch ihre Verarmung den Commünen beschwerlich werden. Um solchem Unwesen möglichst zu wehren, bestimmen und verordnen Wir hiermit gnädigst:
daß alles Spielen in auswärtigen ZahlenLotterien den Bewohnern Unsers Fürstenthums Ratzeburg fortan gänzlich verboten und Unsre Landvogtey in Schönberg hierdurch angewiesen seyn soll, jede Übertretung dieses Verbots, mag solche durch unmittelbaren Ankauf der Lottozettel oder Vertrieb derselben oder sonst in irgend einer Art begangen werden, den Umständen nach, durch Verurtheilung in GeldStrafen von 1 (einem) bis 10 (zehn) Thalern N 2/3. zu ahnden, gegen Unvermögende angemessene GefängnißStrafe
[ => Original lesen: 1839 Nr. 18 Seite 2]
oder körperliche Züchtigung zu verfügen und die vorgefundenen LottoScheine und die darauf gefallenen Gewinne, zum Besten der ArmenCasse des Districts, in welchem der Contravenient wohnt, zu confisciren.
            Das Spielen in ClassenLotterien soll zwar, bis auf Weiteres, noch nicht untersagt seyn; indeß wird doch das Colligiren der Loose und überhaupt jedweder Handel mit LotterieLoosen in Unserm Fürstenthum Ratzeburg Einheimischen sowohl als Fremden, unter Bedrohung mit gleichen Strafen, wie die Theilnahme am ZahlenLotto, von jetzt an gänzlich verboten.
            Wonach sich ein Jeder, den es angeht, allerunterthänigst zu richten und zu achten hat.
            Urkundlich unter Unsrer eigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Großherzoglichen Insiegel.      Datum Neustrelitz den 17ten April 1839.
Georg, G. H. v. M.                   
(L. S.)             v. Dewitz.      


Vorladungen.

        Nachdem der Schmidt Griem zu Schlagsdorf, beim Andringen seiner Gläubiger, sich für zahlungsunfähig erklärt, und sein Vermögen seinen Gläubigern abgetreten hat, so werden nunmehr alle und jede, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche an diesen Gemeinschuldner zu haben vermeinen, hiermit peremtorisch geladen. solche in dem auf

den 6ten May d. J.

Morgens 11 Uhr, angesetzten Liquidationstermine anzumelden und zu bescheinigen, auch wegen Verwaltung der Masse Beschlüsse zu fassen, und prioritatem zu deduciren, unter den endlichen Nachtheilen, daß sie von diesem Concurse - resp. mit ihrer Erstigkeits=Ausführung ausgeschlossen, und an die Beschlüsse der erscheinenden Griemschen Creditoren gebunden erkannt werden sollen.
    Decretum Schönberg den 19. März 1839.

                                                 Justiz=Amt der Landvogtey des Fürsten=
(L. S.) thums Ratzeburg.
                 Reinhold.  


        Nachdem im Jahre 1824 hieselbst der Zimmergeselle Hans Joachim Ziethen und nunmehr auch dessen nachgelassene Wittwe verstorben sind, haben einige Geschwister und Geschwisterkinder des Ersteren sich als dessen nächste Intestat=Erben gemeldet, sich aber so wenig als nächste, wie als einzigste Erben legitimiren können. Auf deren Antrag werden daher alle diejenigen, die ein Erbrecht an den Nachlaß des im Jahre 1824 hieselbst verstorbenen Zimmergesellen Hans Joachim Ziethen zu haben vermeinen sollten, hiedurch peremtorisch geladen, diese ihre Erbrechte in dem deshalb angesetzten Termine am

Montage den 10. Juni d. J.

Morgens 11 Uhr, im Hause des unterzeichneten Justitiars zu Ratzeburg, anzumelden und gehörig zu bescheinigen, bei Strafe, daß, mit Ablauf des Termins selbst, denen sich meldenden Erben, sowohl das Erbenzeugniß werde ausgestellt, wie der Nachlaß werde überwiesen werden.
    Signatum adelich Gericht Rondeshagen den 11. April 1839.

W. G. C. Sponagel.        


Verkaufs=Anzeigen.

      Am Dienstage nach Pfingsten, den 21. dieses Monats, Morgens 9 Uhr sollen auf der Gehöftsstelle des wailand Hauswirths Matthias Dunkelguth zu Rupensdorf aus dessen Nachlaß: einige Pferde, Starken, Schweine, Schafe und Gänse; imgleichen sämmtliches Ackergeräthe, als: Wagen, Pflüge, Eggen etc. bzw. usw.., auch alles Haus= und Küchengeräthe, in öffentlicher Auction gegen baare Bezahlung in N 2/3 zu voll, meistbietend verkauft werden; wozu Kaufliebhaber am gedachten Tage sich daselbst einfinden wollen.
    Schönberg den 2. Mai 1839.

Schlebusch.      


[ => Original lesen: 1839 Nr. 18 Seite 3]

        Mit Farben unter Oel und holländischen Malerpinseln empfiehlt sich zu den billigsten Preisen

M. F. Runge,                   
wohnhaft an der Trave Nr. 475.  

    Lübeck den 19. April 1839.


        Ein hellbrauner Halbblut Hengst genannt Mecar, 5 Fuß 10 Zoll hoch, steht bei mir zum Decken, für den Preis von 4 Mark (Mecklenburg)Schilling (Mecklenburg).
  Stove den 25. April 1839.

Fock.        


        400 Taler (Mecklenburg) N 2/3 sind zu diesem Michaelis=Termin gegen genügende Sicherheit in hiesigen Grundstücken zu belegen. Nähere Nachricht beim Buchdrucker Bicker in Schönberg.


      Den 30. April Morgens habe ich einen, leinen Beutel mit Taback auf dem Falkenhäger Gebiet gefunden. Derjenige, dem es gehört, hat sich binnen acht Tagen bei mir zu melden.

Rademacher=Meister Spehr      
zu Falkenhagen.             


Soldaten=Treue oder der Separat=Friede zur Kriegeszeit.

[Erzählung.]

(Fortsetzung.)

[ => Original lesen: 1839 Nr. 18 Seite 4]

Soldaten=Treue oder der Separat=Friede zur Kriegeszeit.

[Erzählung.]

(Die Fortsetzung folgt.)


Getraide=Preise in Lübeck
vom 1. Mai.
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 136
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 68
              Petersburger 96
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 64
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 58
Erbsen, Brecherbsen 76
             Futtererbsen -
Wicken -
Buchweitzen -
Winter=Rapsaat die Tonne 17 Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat -
Schlagleinsaat 12


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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