No. 10
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 08. März
1839
neunter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1839 Nr. 10 Seite 1]

Bekanntmachung.

       In Sachen der Ehefrau des Schustermeisters Georg Edler, gebornen Schlüter, jetzt zu Grönau, Klägerin, wider ihren gedachten Ehemann, Georg Edler zu Herrnburg, Beklagten, wegen Ehescheidung, giebt das Justiz=Amt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg, auf den Anruf der Klägerin vom 6. d. M. hiermit zu Recht den

Bescheid:

daß, nachdem der Verklagte der ihm mittelst Bescheides vom 26. Novbr. v. J. gemachten Auflage sogar bis jetzt nicht Genüge geleistet, und so wenig durch Anschaffung einer Wohnung, seine Ehefrau auf= und zu sich zu nehmen, sich in den Stand gesetzt, als überhaupt derselben das Verlangen, zu ihm zurückzukehren, und die Ehe mit ihm, fortzusetzen, während solcher Zeit zu erkennen, gegeben, nunmehr, unter Vollstreckung des in gedachtem Bescheide angedrohten Praejudicii, Beklagten für einen böslichen Verlasser zu erklären, und die zwischen beiden Theilen bisher bestandene, höchst unglückliche Ehe, wie hiermit geschieht, definitiv zu trennen, und zwar dergestalt, daß dem verklagten Ehemann, als dem schuldigen Theil, die Wiederverheirathung zu untersagen ist, der Klägerin dagegen, sich anderweitig zu verehelichen, dadurch gestattet wird. So wie dem zufolge der Klägerin, ihr Eingebrachtes zurückzunehmen, resp. Erstattung wegen desselben von ihrem geschiedenen Ehemann zu begehren, unbenommen ist, so hat auch der Verklagte die durch diesen Ehescheidungs=Prozeß veranlaßten Kosten für sich zu tragen, resp. der Klägerin binnen 14 Tagen zu erstatten.

Von Rechts Wegen.

Decretum Schönberg den 28. Februar 1838.

                                                 Justiz=Amt der Landvogtei des Für=
(L. S.) stenthums Ratzeburg.
           Reinhold.  


Vorladungen.

        Der Erbmüller Rahe zu Mannhagen hat unter eventuellem Erbieten zur Abtretung seines Vermögens, um Vorladung seiner Gläubiger, zum Zweck eines gütligen Auskommens angetragen, weshalb denn, nach vorgängiger vorläufiger Sicherstellung der gegenwärtigen Activ=Masse, alle Gläubiger des gedachten Provocanten hiedurch peremtorisch

auf den 15ten März d. J. Morgens 10 Uhr

vor das unterzeichnete Gericht geladen werden, um ihre Forderungen an den Müller Rahe anzumelden und genügend zu bescheinigen, demnächst aber über den, in diesem Termine ihnen vorzulegenden Vergleichs=Vorschlag sich rein und bestimmt zu erklären und zwar in beider Hinsicht peremtorisch, bei Vermeidung der sofortigen Abweisung mit allen Ansprüchen an die gegenwärtige Vermögens= und eventuelle Concursmasse, so wie des Ausschlusses mit allen Erinnerungen gegen die, von den erscheinenden Gläubigern zu nehmenden Beschlüsse, wor=

[ => Original lesen: 1839 Nr. 10 Seite 2]

an die Abwesenden vielmehr auf immer gebunden zu achten sein sollen.
    Decretum Schönberg den 21. Januar 1839.

                                                 Justiz=Amt der Landvogtey des Fürsten=
(L. S.) thums Ratzeburg.
Karsten.   Reinhold.  


Vorladungen.

        Zur Richtigstellung des Nachlasses des im December v. J. verstorbenen Hauswirths Thies Hinrich Meier zu Mahlzow, werden auf Antrag der Seinen hinterbliebenen Kindern bestellten Vormünder, alle diejenigen, welche

        1) gleiche oder bevorzugtere Erb=Rechte an diesen Nachlaß zu behaupten, und
        2) aus irgend einem Rechtsgrunde Forderungen an denselben zu machen,
sich berechtiget halten, zur Angabe und Bescheinigung solcher Ansprüche vor das unterzeichnete Gericht hiedurch

auf den 8ten April d. J.

Morgens 10 Uhr peremtorisch geladen, unter dem ein für alle Mal hiermit angedroheten Nachtheil, daß

ad 1) die Meierschen Kinder für die alleinigen Erben ihres Vaters anzunehmen, ihnen das Erbenzeugniß zu ertheilen, die später sich etwa ergebenden Erben aber an die Handlungen und Dispositionen der Ersteren gebunden sein,
ad 2) die latitirenden Gläubiger aber ihrer Ansprüche an diese Erbmasse für immer verlustig erklärt werden sollen.
    Decretum Schönberg den 18ten Januar 1839.

                                                 Justiz=Amt der Landvogtey des Für=
(L. S.) stenthums Ratzeburg.
Karsten.   Reinhold.  


Extract.

        In dem Debitwesen der Erben der wailand Schneider Kösterschen Eheleute, ist nach dem in die Schweriner Intelligenz=Blätter eingerückten Proclama,

1) zum Versuche eines Vergleiches und
2) zur Prioritäts Deduction,
ein Termin auf

den 18. März 1839

sub praejudiciis pro omni angesetzt.
    Rehna den 12. Januar 1839.

Großherzogliches Stadt=Gericht.      


Verkaufs=Anzeigen.

Holzverkauf.

        Am Mittwoch, den 13. März 1839 werden im Israelsdorfer Forstreviere, - Forstorte Wesloer=Tannen
      40 Cavelinge Kiefern Bau= und Nutzholz=Stämme öffentlich an die Meistbietenden verkauft.
        Der Verkauf beginnt an Ort und Stelle Vormittags praecise 10 1/2 Uhr.

      Lübeck 1839.   Forst=Departement.      


Vermischte Anzeigen.

        Der Hengst Sprengbert, 5 Jahr alt, hellbraun, mit kleinem Stern, 5 Fuß 8 Zoll Preußische Maaß hoch, stark und schön von Knochen, deckt von jetzt an fremde Stuten; und können solche, bis sie abschlagen, jeden 9ten Tag wieder gebracht werden. Das Deckgeld ist 2 Taler (Mecklenburg) N 2/3. und 8 Schilling (Mecklenburg) an den Stall.
Löwitz den 22. Februar 1839.

J. Koch, Inspt.        


        Mit ächtem französischen Gipsmehl, so wie mit gebranntem Maurergips, in vorzüglicher Güte zu billigen Preisen, empfiehlt sich

J. G. Krueck, in Lübeck.    


Theater in Schönberg.

Freitag den 8. März:
Die eifersüchtige Frau,
Lustspiel in 2 Acten, von Kotzebue.
Vorher:
Vetter Paul,
Schauspiel in 2 Acten, von Hagemann.
Sonntag den 10. März:
Der Wirrwarr,
Lustspiel in 5 Acten, von Kotzebue.
Montag den 11. März:
Liebe kann Alles,
Lustspiel in 4 Acten, von Hollbein.


Das seltene Gastmahl.
[Erzählung.]

[ => Original lesen: 1839 Nr. 10 Seite 3]

Das seltene Gastmahl.
[Erzählung.]

[ => Original lesen: 1839 Nr. 10 Seite 4]

Das seltene Gastmahl.
[Erzählung.]


Der verschmitzte Dieb.
[Erzählung.]


Auflösung der Charade im vorigen Stück;
Sie - Eis.


             Räthsel.

Vorwärts muß ich weichen
Vor der strahlenden Sonne,
Und durch dies Verscheuchen
Athme ich rückwärts Wonne.


Brodt=Taxe der Stadt Schönberg

für den Monat März 1839.

Weitzen=Brodt mit dem Aufbrodt auf einen Schilling eines halben Dreilings werth, soll wägen: Pfd. Loth. Qt.
ein zwei Schillings=Strumpf - 25 -
ein Schillings=Strumpf - 12 2
ein Sechslings=Semmel - 6 1
ein Dreilings=Semmel - 3 -
Rogken=Brodt von gebeuteltem Mehl, mit dem Aufbrodt auf einen Schilling eines halben Dreilings werth, soll wägen:
ein 4 Schillings=Brodt 3 1 3
ein 2 Schillings=Brodt 2 9 2
ein Schillings=Brodt 1 17 -
ein Sechslings=Brodt - 12 1
Grob Hausbacken=Brodt ohne Aufbrodt:
ein 4 Schilling=Brodt 4 24 -
ein 2 Schillings=Brodt 2 12 -
ein Schillings=Brodt 1 6 -
ein Brodt zu 10   -
          soll kosten 8 1/4 Schillinge.

Bürgermeister und Rath.    


Getraide=Preise in Lübeck
vom 5. März.
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 148
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 76
              Petersburger 104
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 72
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 56
Erbsen, Brecherbsen 76
             Futtererbsen -
Wicken -
Buchweitzen -
Winter=Rapsaat die Tonne 18 Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat -
Schlagleinsaat 131/2


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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