No. 1
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 04. Januar
1839
neunter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1839 Nr. 1 Seite 1]

Vorladungen.

        Der Schulze Jochen Hinrich Ollmann zu Schlagresdorf hat für sich und seine dortigen Geschwister Hans Jochen, Trin Liese, verehelichte Jabs, und Trin Elsch, verehelichte Dierck, angezeigt, daß der ihrer gemeinsamen Mutter Christine Elisabeth Ollmann, gebornen Dehn, am 28. October, 1778 ertheilte Kassenbrief über ein bei der Lübecker Stadtkasse zu 2 1/2 Prozent in den Michaelis=Terminen verzinsbares Kapital von 600 Mark (Lübeck) Ct. im Frühjahre dieses Jahres während der im Dorfe sich ereigneten Feuersbrunst verbrannt Sei und neben Ertheilung eines Erbenzeugnisses, um Mortifizirung dieser Urkunde gebeten. Deshalb werden hiemittelst alle diejenigen öffentlich geladen, die an die Nachlaßmasse der vorlängst verstorbenen Christine Elisabeth Ollmann gleiche oder bessere Erbschaftsrechte als deren gedachte vier Kinder zu haben vermeinen, auch an den bezeichneten Kassenbrief Ansprüche zu haben glauben,

am fünften (5.) Februar k. J.

Morgens 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte diese ihre Anrechte anzuzeigen und sofort zu bescheinigen, bei dem ein= für allemal angedroheten Nachtheile, derselben verlustig erklärt zu werden, so daß die vier Geschwister Ollmann als alleinige Erben ihrer Mutter zu achten und das Erbenzeugniß ihnen zu ertheilen, der verloren gegangene Kassenbrief aber, als cassirt auf immer ungültig sein soll und die Provocanten zu berechtigen, eine neue Ausfertigung desselben bei der competenten Behörde nachzusuchen.
     Decretum Schönberg den 5. Decbr. 1838.

                                                 Justiz=Amt der Landvogtey des Für=
(L. S.) stenthums Ratzeburg.
Karsten.   Reinhold.  


        Der Weber Hartwig Wellner zu Schlagresdorf hat, Namens Seiner Ehefrau Ann Trin, gebornen Gülstörp, angezeigt, daß der ihrem Vater, wailand Hirten Jochen Gülstorp zu Wendorf, am 5ten Januar 1796 über ein, demselben gehörig gewesenes, nun auf sie vererbtes, bei der Lübecker Stadtkasse zu 2 1/2 Prozent in den Weihnachts=Terminen verzinsbares Kapital von 400 Mark (Mecklenburg) Ct. ertheilte Kassenbrief, im Frühjahre dieses Jahres bei der im Dorfe statt gehabten Feuersbrunst verbrannt sei und um Mortifizirung dieser Urkunde, neben Ertheilung eines Erbenzeugnisses, gebeten. Hiernach werden nun alle diejenigen, die an die Gühlstörpsche Erbengemeinschaft gleiche oder bessere Rechte als die verehelichte Wellner zu haben vermeinen, so wie auch namentlich an den verloren gegangenen Kassenbrief, Ansprüche zu haben glauben, hiemittelst auf

den fünften (5.) Februar k. J.

Morgens 11 Uhr öffentlich und peremtorisch vor das unterzeichnete Gericht, zur Angabe und Rechtfertigung ihrer Rechte, hiemittelst geladen, bei Verlust derselben und unter der Bedrohung, daß die

[ => Original lesen: 1839 Nr. 1 Seite 2]

verehelichte Wellner als alleinige Erbin ihres Vaters zu achten, ihr das Erbenzeugniß ertheilt werden, der gedachte Kassenbrief aber ungültig und der Erbin die Nachsuchung einer neuen Ausfertigung unbenommen sein soll.
    Decretum Schönberg den 5ten Decbr. 1838.

                                                 Justiz=Amt der Landvogtey des Für=
(L. S.) stenthums Ratzeburg.
Karsten.   Reinhold.  


Bekanntmachung.

        In der Nacht vom Montage den 17. auf Dienstag den 18. d. M. sind von den, sich im täglichen Gebrauche auf den nach Thurow hin liegenden Dreschschlägen des Dutzower Hoffeldes befunden habenden Pflügen

2 Schaareisen ohne Zeichen,
2 Sickeisen auf der einen Seite B. auf der andern I. R. gezeichnet, und
3 Ketten oder eiserne Weeden
gestohlen worden.
        Demjenigen, der dem unterzeichneten Gerichte den Thäter so nachzuweisen vermag, daß er zur Verantwortung desfalls gezogen werden kann, wird hiemittelst eine Belohnung von 5 Taler (Mecklenburg) N2/3. zugesichert.
    Gadebusch am 21. Decbr. 1838.

Dutzower Patrimonial=Gericht hieselbst.  
Ebert.                  


Vermischte Anzeigen.

        Auf Erfordern des Hrn. Pens. Schröder hieselbst habe ich heute dessen Holländerkühe untersucht und befunden, daß dieselben von der Maulfäule gänzlich geheilt und völlig gesund sind.
    Schönberg den 3. Jan. 1839.

Reimer, Thierarzt.       


        Alle diejenigen, welche in termino Antonii 1839 Geld= und Sparcassenbücher durch mich an die Schweriner Sparcasse besorgen zu lassen gedenken, ersuche ich gehorsamst, bis 8 Tage vor dem Termin bey mir sich zu melden; oder auch nur die Bücher und das Geld - welches Letztere mit schriftlicher Angabe der Personen, für die es besorgt werden soll, versehen seyn muß - bey dem Schneidermeister Meyer in Schönberg abzugeben, bey dem ich am 5. und 9. Januar 1839 Nachmittags zu treffen seyn werde.
    Siechenhaus bey Dassow den 27. Decbr. 1838.

J. P. Oldörp,      
Schul= und Siechenmeister.


        In Folge der Bekanntmachung der Aelterleute der Bäckerzunft, zeige ich hiedurch an, daß bei mir Sonntags, Montags, Mittwochs und Freitags frisches Brod zu haben ist.
    Schönberg den 3. Januar 1839.

Grünthal.        


Einige Worte über das sich jetzt so häufig vorfindende schlechte Brod.

        Keine Klage hört man jetzt mehr als die über schlechtes Brod; es ist gleichsam das Stadtgespräch. Einer zeigt es dem Andern, ja es hat schon Beispiele gegeben, daß man die liebe Gottesgabe ins Wirthshaus getragen und dort zur Schau ausgestellt hat, indem man geradezu, ohne weiter über den Fehler nachzudenken, den Bäckern Schuld giebt. Die letztere also zu verhüten und ersteres zu verbessern, veranlaßt mich, einiges hierüber zu sagen. Es ist gar nicht zu leugnen, und jeder wird es eingestehen müssen, daß es nicht so ganz leicht ist, ein gutes Brod zu erhalten, weil das Korn theils ausgewachsen oder doch dem Auswuchs nahe gewesen ist, und hiedurch die besten Kräfte verloren hat; aber dennoch ist es nicht so schlecht, daß nicht ein genießbares Brod daraus sollte zu bekommen seyn, und ich behaupte geradezu, daß die Leute sich diesen Fehler beim Einsäuren selbst zu Schulden kommen lassen. Dieses ist gleichsam die Grundlage beim Brodbacken; wird hierin etwas versehen, so ist es in den mehrsten Fällen verdorben; die möglichste Umsicht hierin kann also nicht dringend genug empfohlen werden, und wer meinem Rath folgen will, der säure bei dem jetzigen Korn bedeutend wärmer, sorge für möglichst scharfen Sauerteig, und um das Verbrennen des Sauerteigs zu verhüten, löse man ihn erst in lauwarmem Wasser auf, alsdann kann man dreist so heiß gießen, als es die Hände vertragen können; ferner hat man beim Einsäuren darauf zu sehen, daß man die Masse tüchtig steif und zähe ausarbeitet, nicht mehr Mehl zurückläßt, als des Morgens zum Auskneten nöthig ist, und darf ja kein Wasser mehr nachgegossen werden, das verträgt es jetzt durchaus nicht, da es sonst bei gesundem Korn ein sehr zu empfehlender Gebrauch ist. Beim Kneten hat man darauf zu sehen, daß der Teig so trocken und zähe ausgearbeitet wird, als nur irgend möglich ist, er darf durchaus nicht schmierig seyn. Daß der Teig während der Säurung gut zugedeckt seyn muß, versteht sich von selbst. Diejenigen, die gewohnt sind, sich ihren Sauerteig selbst aufzubewahren, werden wohlthun, wenn sie

[ => Original lesen: 1839 Nr. 1 Seite 3]

12 Stunden vor dem Einsäuren den Sauerteig auffrischen; dies geschieht dadurch, daß sie ungefähr einen Pott gut warmes Wasser auf den Sauerteig gießen, ein wenig Mehl hinzuthun, und so, gut zugedeckt, ihn der Säurung überlassen; hiedurch gewinnt der Sauerteig außerordentlich an Schärfe, und man ist auch sicher, ob der Sauerteig noch gut ist oder nicht, dies ist besonders den Landleuten zu empfehlen, die im Winter nur alle 5 bis 6 Wochen backen. In dieser Zeit kann der Sauerteig leicht veralten und seine Kräfte verlieren.
        Ich könnte über dieses alles noch manches sagen, es ist aber nicht nöthig; was ich sagte, wird genügen, um ein gutes genießbares Brod zu erhalten, und werde ich, wenn ich dieses bezwecken werde, hinlänglich belohnt seyn.

J. Pöhls.          


Die Auflösungen des Alligations=Exempels in Nr. 51 d. Anz. vom v. J. betreffend.

        Der Einsender des Rechnenexempels in Nr. 51 dieser Anzeigen vom v. J. findet sich zu der Bemerkung veranlaßt, daß er in allen dreien Auflösungen (S. Nr. 52) keine folgerichtige Berechnung findet, sondern daß die von jeder Sorte Taback zu nehmenden Pfunde nur versuchsweise herausgebracht sind. (Ob die zweite Berechnung auf Gründen beruht, wird er zu erfahren suchen.). Er hat aber insofern seinen Zweck erreicht, daß er noch mehr die Überzeugung gewonnen, diese Alligations=Aufgabe lasse sich, weil ganze Pfunde verlangt werden, nicht durch arithmetische Regeln entwickeln, und er dankt daher allen denjenigen, die sich Mühe gaben, dies Exempel zu entziffern.


Der Freund in der Noth.

[ => Original lesen: 1839 Nr. 1 Seite 4]

Der Freund in der Noth.

[Erzählung.]

(Der Beschluß folgt.)


Der kluge Hans.

    Nicht ist's genug, sprach Hans, wenn Kunz ihr "Menschenfreund",
Wenn "Engel" ihr ihn nennt; nein in der That es scheint
Mir eine größre Ehr, wenn ihr sagt "braver Mann."
Sprich lieber Leser, lachst du nicht bei Hansens Wahn?

                 L. Koch.


Brodt=Taxe der Stadt Schönberg

für den Monat Januar 1839.

Weitzen=Brodt mit dem Aufbrodt auf einen Schilling eines halben Dreilings werth, soll wägen: Pfd. Loth. Qt.
ein zwei Schillings=Strumpf 1 24 -
ein Schillings=Strumpf - 12 -
ein Sechslings=Semmel - 6 -
ein Dreilings=Semmel - 5 -
Rogken=Brodt von gebeuteltem Mehl, mit dem Aufbrodt auf einen Schilling eines halben Dreilings werth, soll wägen:
ein 4 Schillings=Brodt 3 7 -
ein 2 Schillings=Brodt 1 19 -
ein Schillings=Brodt - 25 2
ein Sechslings=Brodt - 12 1
Grob Hausbacken=Brodt ohne Aufbrodt:
ein 4 Schilling=Brodt 5 - -
ein 2 Schillings=Brodt 2 16 -
ein Schillings=Brodt 1 8 -
ein Brodt zu 10   -
          soll kosten 8 Schillinge.

Bürgermeister und Rath.    


Getraide=Preise in Lübeck
vom 31. December.
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 155
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 80
              Petersburger 96
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 66
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 52
Erbsen, Brecherbsen -
             Futtererbsen -
Wicken -
Buchweitzen -
Winter=Rapsaat die Tonne 18 Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat -
Schlagleinsaat 131/2


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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