No. 53
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 31. Dezember
1838
achter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1838 Nr. 53 Seite 1]

Wöchentliche Anzeigen

für das

Fürstenthum Ratzeburg.

Vignette

Enthaltend
Landesherrliche und Obrigkeitliche Verordnungen,
gerichtliche Vorladungen, öffentliche Bekanntmachungen, wie auch gemeinnützige und unterhaltende Aufsätze.

Wappen


Jahrgang 1838.


Schönberg.

Gedruckt und herausgegeben von L. Bicker.

[ => Original lesen: 1838 Nr. 53 Seite 2]

[Inventurvermerk: 57-1629, Mecklenburgische Landesbibliothek Schwerin]

[ => Original lesen: 1838 Nr. 53 Seite 3]

Register
über
die Landesherrlichen und obrigkeitlichen Verordnungen.
Vignette

 

No.
Bekanntmachung der Consistorial=Commission, daß das neue Gesangbuch erschienen sey 8
Bekanntmachung der Entlassung der Hebamme Alwarth in Carlow 11
Bekanntmachung der Begräbniß= und Kirchhofs=Ordnung für das Fürstenthum Ratzeburg 14
Bekanntmachung wegen der Restanten der Armensteuer im District Schönberg 17
Bekanntmachung wegen der Militair=AusIoosung 19. 20
Landesherrliche Verordnung, betreffend die Beweiskraft schriftlicher Schuldbekenntnisse und Quittungen 21
Bekanntmachung des Großherzogl. Staatsministerium der mit dem Vorort der Schweizerischen Eidgenossenschaft in Hinsicht einer wechselseitigen allgemeinen Freizügigkeit vereinbarten Bestimmungen 25
Wiederholte Bekanntmachung der Verordnung wegen gehöriger Aufsicht auf die in den Straßen haltenden Fuhrwerke 26
Wiederholte Bekanntmachung der Verordnung vom 26. Septbr. 1810 wegen des Benehmens der Unterthanen des Fürstenth. Ratzeburg gegen die hieher commandirten Districts=Husaren 29
Verordnung wegen der Erlaubniß zur Tanzmusik 30
Bekanntmachung wegen der Militair=Freilassungsscheine 31
Publicandum wegen Erhebung der Militairsteuer auf das Jahr vom 1. Julius 1838 bis dahin 1839 39.40.41
Bekanntmachung wegen der Maulfäule unter dem Rindvieh in Palingen 42
Bekanntmachung wegen der Maulfäule unter dem Rindvieh im Schwerinschen, in Palingen und Demern und Befehle an die Ortsvorsteher, die Nachbarschaft vom Ausbruch in Kenntniß zu setzen und der Verbreitung des Uebels entgegen zu wirken 44
Bekanntmachung, daß Rindvieh ins Lübeckische nur über Travemünde, Schlutup und Branden=
[ => Original lesen: 1838 Nr. 53 Seite 4]
No.
      baum und zwar nur mit Gesundheitspässen eingelassen werde 45
Landesherrliche Verordnung, betreffend das Hebammenwesen im Fürstenth. Ratzeburg 46
Landesherrliche Verordnung, betreffend das Gesellenhalten von Seiten der Landmeister im Fürstenthum Ratzeburg 47
Befehl an die Schulzen, den Landreitern sofort Anzeige zu machen, wenn die Maulfäule bemerkt worden 47
Bekanntmachung der Armensteuer im District Schönberg 48
Bekanntmachung, daß die Maulfäule in Palingen, Demern, Raddingsdorf, Rabensdorf und Boit.Resdorf herrsche 48
Wiederholte Bekanntmachung, daß Gastwirte und Krüger nicht später als 11 Uhr sitzende Gäste etc. in ihren Wohnungen dulden sollen 49
Bekanntmachung, daß die Maulfäule in Rottensdorf, Stove und Bauhof bei Schönberg ausgebrochen 49
Bekanntmachung, daß schwer beladne Wagen von Schönberg nach Dassow nicht durch Sülsdorf fahren dürfen 51

 

 

Vignette

 

 


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