[ => Original lesen: 1838 Nr. 53 Seite 1] Wöchentliche Anzeigen
für das
Fürstenthum Ratzeburg.
Enthaltend
Landesherrliche und Obrigkeitliche Verordnungen,
gerichtliche Vorladungen, öffentliche Bekanntmachungen, wie auch gemeinnützige und unterhaltende Aufsätze.
Jahrgang 1838.
Schönberg.
Gedruckt und herausgegeben von L. Bicker.
[ => Original lesen: 1838 Nr. 53 Seite 2][Inventurvermerk: 57-1629, Mecklenburgische Landesbibliothek Schwerin]
[ => Original lesen: 1838 Nr. 53 Seite 3]Register
über
die Landesherrlichen und obrigkeitlichen Verordnungen.
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No. |
Bekanntmachung der Consistorial=Commission, daß das neue Gesangbuch erschienen sey |
8 |
Bekanntmachung der Entlassung der Hebamme Alwarth in Carlow |
11 |
Bekanntmachung der Begräbniß= und Kirchhofs=Ordnung für das Fürstenthum Ratzeburg |
14 |
Bekanntmachung wegen der Restanten der Armensteuer im District Schönberg |
17 |
Bekanntmachung wegen der Militair=AusIoosung |
19. 20 |
Landesherrliche Verordnung, betreffend die Beweiskraft schriftlicher Schuldbekenntnisse und Quittungen |
21 |
Bekanntmachung des Großherzogl. Staatsministerium der mit dem Vorort der Schweizerischen Eidgenossenschaft in Hinsicht einer wechselseitigen allgemeinen Freizügigkeit vereinbarten Bestimmungen |
25 |
Wiederholte Bekanntmachung der Verordnung wegen gehöriger Aufsicht auf die in den Straßen haltenden Fuhrwerke |
26 |
Wiederholte Bekanntmachung der Verordnung vom 26. Septbr. 1810 wegen des Benehmens der Unterthanen des Fürstenth. Ratzeburg gegen die hieher commandirten Districts=Husaren |
29 |
Verordnung wegen der Erlaubniß zur Tanzmusik |
30 |
Bekanntmachung wegen der Militair=Freilassungsscheine |
31 |
Publicandum wegen Erhebung der Militairsteuer auf das Jahr vom 1. Julius 1838 bis dahin 1839 |
39.40.41 |
Bekanntmachung wegen der Maulfäule unter dem Rindvieh in Palingen |
42 |
Bekanntmachung wegen der Maulfäule unter dem Rindvieh im Schwerinschen, in Palingen und Demern und Befehle an die Ortsvorsteher, die Nachbarschaft vom Ausbruch in Kenntniß zu setzen und der Verbreitung des Uebels entgegen zu wirken |
44 |
Bekanntmachung, daß Rindvieh ins Lübeckische nur über Travemünde, Schlutup und Branden= |
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[ => Original lesen: 1838 Nr. 53 Seite 4]
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No. |
baum und zwar nur mit Gesundheitspässen eingelassen werde |
45 |
Landesherrliche Verordnung, betreffend das Hebammenwesen im Fürstenth. Ratzeburg |
46 |
Landesherrliche Verordnung, betreffend das Gesellenhalten von Seiten der Landmeister im Fürstenthum Ratzeburg |
47 |
Befehl an die Schulzen, den Landreitern sofort Anzeige zu machen, wenn die Maulfäule bemerkt worden |
47 |
Bekanntmachung der Armensteuer im District Schönberg |
48 |
Bekanntmachung, daß die Maulfäule in Palingen, Demern, Raddingsdorf, Rabensdorf und Boit.Resdorf herrsche |
48 |
Wiederholte Bekanntmachung, daß Gastwirte und Krüger nicht später als 11 Uhr sitzende Gäste etc. in ihren Wohnungen dulden sollen |
49 |
Bekanntmachung, daß die Maulfäule in Rottensdorf, Stove und Bauhof bei Schönberg ausgebrochen |
49 |
Bekanntmachung, daß schwer beladne Wagen von Schönberg nach Dassow nicht durch Sülsdorf fahren dürfen |
51 |
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