No. 52
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 28. Dezember
1838
achter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1838 Nr. 52 Seite 1]

Vorladungen.

        Der Schulze Hinrich Meyer zu Sülsdorf (Schlagsdorfer Vogtei) hat angezeigt, daß er über seine dortige Voll= und Schulzen=Stelle ein Hypothekenbuch niederlegen wolle und nach geschehener gehöriger Legitimation wegen seines Eigenthumes, auch abgegebener gesetzlicher Erklärung über die ihm bekannten Real=Rechte und darauf begründeten Forderungen, um öffentliche Vorladung aller derer gebeten, die sonstige Anrechte an dies Grundstück zu haben vermeinen, um eine Intabulation derselben in dies Hypothekenbuch begehren zu können. Solchem Antrage zufolge, werden diese Real-Gläubiger des Schulzen Meyer hiedurch peremtorisch auf

den Sechsten (6.) Februar k. J.
Morgens 11 Uhr vor die unterzeichnete Behörde, zur Angabe und sofortigen Bescheinigung ihrer Rechte an das Meyersche Schulzen=Gehöft geladen, bei Vermeidung des ein= für allemahl angedroheten Nachtheils, daß die Ausbleibenden, mithin unbekannten Gläubiger sowol rücksichtlich des gegenwärtigen als jedes künftigen Inhabers dieses Grundstückes, ihrer Rechte an dasselbe auf immer verlustig erklärt werden sollen.

    So wie es indeß wegen der bekannten Landes=Communal= und Parochial=Abgaben, so wie wegen der Leistungen an die hiesige Feuer=Assecuranz=Kasse, des Canons und der übrigen durch die Dorf=Regulirungs=Urkunde bestimmten Obliegenheiten des jedesmaligen Inhabers der Stelle, keiner Meldung bedarf; so werden auch

diejenigen Gläubiger, deren Kapital= und Zins=Forderungen der Extrahent im vorgewesenen Termine namentlich angegeben hat, in soferne sie in diesem, ihnen vor dem Liquidations=Termine, unter dem Siegel der unterzeichneten Behörde vorzulegenden Actenstücke, solche richtig verzeichnet finden werden,
von der Anmeldungspflicht ausgenommen, haben wenigstens, wenn sie sich dennoch melden sollten, keine desfalsige Kosten=Erstattung zu erwarten.
    Decretum Schönberg den 27. Novbr. 1838.

                                                 Hypothekenbehörde des Fürstenthums
(L. S.) Ratzeburg.
                  Karsten.


        Zur Ermittelung aller bis jetzt an die, mit allerhöchster Bestätigung zu Kirch=Mummendorf eingerichteten 10 Erbpachtgehöfte und Büdnereien mit Zubehör, etwa existent gewordenen dinglichen Rechte, sind von uns, als der competenten Hypotheken=Behörde, in Folge allerhöchsten Publicats d. d. Schwerin den 10ten Octbr. 1838 und die für die Landesklöster unterm 20sten Februar 1837 allerhöchst publicirten Hypotheken=Ordnung, öffentliche Collectiv=Proclamata, welche alle vorbemerkten 10 Grundstücke ergreifen, dahin zu erlassen, daß nach erkanntem, alle Restitutionen ausschließenden Präclusiv=Abschiede, alle dinglichen Rechte an die gedachten Grundstücke, gegen die jetzigen und künftigen Besitzer dieser Erbpachtstücke für erloschen erklärt werden sollen, in soferne sie nicht auf dies Proclama angemeldet worden, und demnächst in die über die obgedachten Erbpachtstücke zu errichtenden Hypothekenbücher eingetragen sind.

[ => Original lesen: 1838 Nr. 52 Seite 2]

      Demnach fordern wir nunmehr mittelst dieser alle Restitution ausschließenden Ladungen - mit alleiniger Ausnahme der im §. 3. der obgedachten allerhöchst bestätigten Hypotheken=Ordnung d. 20. Februar v. J. namentlich aufgeführten Anspruchs=Berechtigten an diese Erbpachtstücke mit ihren nicht über die Verfallzeit hinausgehenden Ansprüchen, - alle und jede hiedurch peremtorisch auf, welche an die gedachten 10 Erbpachtgehöfte respec. und Büdnereien und zwar;

1. an den Hauswirth Baumann,
2. an den Hauswirth Friedrich Hümpel,
3. an den Hauswirth Friedrich Kletzien,
4. an den Müller Müller,
5. an den Schmidt Brockmann,
6. an den Schneider Wunder,
7. an den Büdner Schörbaum,
8. an den Büdner Dreckvoß.
9. an den Büdner Kock,
10. an den Tischler Fasel,
Forderungen mit dinglichen Rechten an die denselben gehörigen Erbpachtstücke, an die dazu gehörigen Gebäude, Aecker, Wiesen, Weiden, Triften, Moore und Holzungen, nichts von solchen Besitzungen ausgenommen, haben oder zu haben vermeinen, und solche in die über jedes einzelne Gehöft besonders zu errichtenden Hypothekenbücher eintragen lassen wollen, spätestens in dem dieserhalb vor uns auf
den 9ten Januar 1839,
Morgens 10 Uhr anberahmten Termine hier diese ihre Forderungen unter dem Nachtheil,
daß der sich nicht Meldenden Real=Rechte an diese Erbpachtstücke mit Zubehör gegen die jetzigen sowohl als die künftigen Besitzer derselben für erloschen werden erklärt werden,
gehörig anzumelden und durch Production der Originalien zu bescheinigen.
    Grevismühlen im Patrimonial=Gericht Kirch=Mummendorf am 24sten Octbr. 1838


Bekanntmachung.

        In der Nacht vom Montage den 17. auf Dienstag den 18. d. M. sind von den, sich im täglichen Gebrauche auf den nach Thurow hin liegenden Dreschschlägen des Dutzower Hoffeldes befunden habenden Pflügen

2 Schaareisen ohne Zeichen,
2 Sickeisen auf der einen Seite B. auf der andern I. R. gezeichnet, und
3 Ketten oder eiserne Weeden
gestohlen worden.
        Demjenigen, der dem unterzeichneten Gerichte den Thäter so nachzuweisen vermag, daß er zur Verantwortung desfalls gezogen werden kann, wird hiemittelst eine Belohnung von 5 Taler (Mecklenburg) N2/3. zugesichert.
    Gadebusch am 21. Decbr. 1838.

Dutzower Patrimonial=Gericht hieselbst.  
Ebert.                  


Vermischte Anzeigen.

          Die sämmtlichen hiesigen Bäcker haben die Vereinbarung getroffen, daß bei ihnen in folgender Reihefolge, von Neujahr an täglich frisches Brod zu haben seyn wird; nämlich:
    Sonntags: bei Pöhls, Sievers, Grünthal.
    Montags: bei Pöhls.
    Dienstags: bei Sievers, Greif jun., Greif sen.
    Mittwochs: bei Pöhls.
    Donnerstags: bei Sievers, Greif jun., Grünthal, Greif sen.
    Freitags: bei Pöhls.
    Sonnabends: bei Sievers, Greif jun., Grünthal, Greif sen.
            Schönberg den 27. Decbr. 1838.

J.Pöhls.        J.Greif.      
Aelteste der Bäckerzunft.    


        Alle diejenigen, welche in termino Antonii 1839 Geld= und Sparcassenbücher durch mich an die Schweriner Sparcasse besorgen zu lassen gedenken, ersuche ich gehorsamst, bis 8 Tage vor dem Termin bey mir sich zu melden; oder auch nur die Bücher und das Geld - welches Letztere mit schriftlicher Angabe der Personen, für die es besorgt werden soll, versehen seyn muß - bey dem Schneidermeister Meyer in Schönberg abzugeben, bey dem ich am 5. und 9. Januar 1839 Nachmittags zu treffen seyn werde.
    Siechenhaus bey Dassow den 27. Decbr. 1838.

J. P. Oldörp,        
Schul= und Siechenmeister.  


          Ich sehe mich zu der Anzeige genöthigt, daß über den Kirchensteig von Gr. Siemz nach Schönberg, da wo er meine drei Koppeln berührt, nicht geritten werden darf. Diejenigen, welche diesem Verbot zuwider handeln, werde ich gerichtlich belangen und müssen eine Strafe von 4 Taler (Mecklenburg) bezahlen.

Schulze Köhler in Kl. Siemz.    


[ => Original lesen: 1838 Nr. 52 Seite 3]

Auflösung des Rechnen=Exempels in Nr. 51 des hiesigen Wochenblatts.

Im Durchschnitt 20 Pfund genommen,

Nr. 1. 20 Pfund à 18 1/4 Schilling (Mecklenburg) == 22 Mark (Meckl.) 13 Schilling (Mecklenburg).
= 2. 20 = = 17 2/5 = == 21 = 14 =
= 3. 20 = = 16 1/6 = == 20 =   3 1/3 =
= 4. 20 = = 15 7/8 = == 19 = 13 1/2 =
= 5. 20 = = 14 1/2 = == 18 =   2 =
= 6. 20 = = 13 1/3 = == 16 = 10 2/3 =
= 7. 20 = = 12 3/4 = == 15 = 15 =
= 8. 20 = = 12 5/8 = == 15 = 12 1/2 =
= 9. 20 = = 11 1/9 = == 19 = 14 2/9 =
= 10. 20 = = 10 2/7 = == 12 = 13 5/7 =
------------------------- ------------------------
200 Pfund 177 Mark (Meckl.) - 16/63 Schilling (Mecklenburg)

        Hierauf die Pfunde durch Versuche so lange gewechselt, bis nachstehendes Facit ohne Bruch kam.

Nr. 1. 24 Pfund à 18 1/4 Schilling (Mecklenburg) = 27 Mark (Meckl.)   6 Schilling (Mecklenburg).
= 2. 15 = = 17 2/5 = = 16 =   9 =
= 3. 24 = = 16 1/6 = = 24 =   4 =
= 4. 32 = = 15 7/8 = = 31 = 12 =
= 5. 20 = = 14 1/2 = = 18 =   2 =
= 6. 18 = = 13 1/3 = = 15 = --- =
= 7. 12 = = 12 3/4 = =   9 =   9 =
= 8. 16 = = 12 5/8 = = 12 = 10 =
= 9. 18 = = 11 1/9 = = 12 =   8 =
= 10. 21 = = 10 2/7 = = 13 =   8 =
------------------------- ------------------------
200 Pfund, deren Betrag 181 Mark (Meckl.) 4 Schilling (Mecklenburg)
Schönberg 1838. J. F. L. Bohn.


        Dem Freunde der Mathematik, der seine Bitte in diesen Blättern hat ergehen lassen, zeige ich hiermit an, daß ich seine Aufgabe vom 14ten d. M. zu seiner Genüge berechnet zu haben glaube. Es müssen genommen werden von

Nr. 1. 32 Pfund == 584 Schilling (Mecklenburg).
= 2. 10 = == 174 =
= 3. 6 = == 97 =
= 4. 16 = == 254 =
= 5. 60 = == 870 =
= 6. 3 = == 40 =
= 7. 24 = == 306 =
= 8. 24 = == 303 =
= 9. 18 = == 200 =
= 10. 7 = == 72 =
---------------- -----------------
200 Pfund 2900 Schilling (Mecklenburg)
-----------------
14 1/2 Schilling (Mecklenburg)
            Ueber nähere Erklärung dieser Rechnung hat derselbe sich an mich zu wenden.
      Kl. Mist den 16. Decbr. 1838.

J. H. Woisin, Schullehrer.      


        In der Rechnen=Aufgabe im v. St. d. Bl. findet der Einsender dieses folgenden Aufschluß. Man nimmt von

Nr. 1. 32 Pfund à 18 1/4 Schilling (Mecklenburg) == 36 Mark (Meckl.)   8 Schilling (Mecklenburg).
= 2. 25 = = 17 2/5 = == 27 =   3 =
= 3. 12 = = 16 1/6 = == 12 =   2 =
= 4. 16 = = 15 7/8 = == 15 = 14 =
= 5. 13 = = 14 1/2 = == 11 = 12 1/2 =
= 6. 24 = = 13 1/3 = == 20 =   - =
= 7. 20 = = 12 3/4 = == 15 = 15 =
= 8. 28 = = 12 5/8 = == 22 =   1 1/2 =
= 9. 9 = = 11 1/9 = == 6 =   4 =
= 10. 21 = = 10 2/7 = == 13 =   8 =
--------------------------------------------------------------------------
200 Pfund im Durchschnittm 14 1/2 Schilling (Mecklenburg) == 181 Mark (Meckl.) 4 Schilling (Mecklenburg)

*                    


Glaube, Liebe, Hoffnung.
    Die Jahre verrauschen, die Berge vergehn,
Es sinket die Schönheit in Trümmer,
Wohin hier die forschenden Augen auch spähn,
Erscheinet vergänglicher Schimmer;
Dem Werden und Blühn und Vergehen geweiht,
Sind alle Gebilde der irdischen Zeit.

    Doch ob auch im unaufhaltsamen Lauf
Die Räder der Zeit schnell entfliehen,
Ob neue Gestalten, hinab und hinauf,
Stets wechselnd, das Leben durchziehen,
Drei Worte sind Felsen, die nimmer vergehn:
Der Glaube, die Lieb und die Hoffnung bestehn.

    Der Glaube durchdringt uns mit seeliger Lust,
Weist hin nach des Ewigen Lohne;
Er schwingt sich zum Himmel aus kindlicher Brust,
Fällt nieder am göttlichen Throne;
Und heiligerbebend erschauet er dort
Der ewigen Weisheit beseeligten Ort.

    Und Liebe tritt lächelnd, mit heiterem Gruß,
Der Freude und Trauer entgegen;
Sie trocknet zartfühlend mit freundlichem Kuß
Die Thränen auf dornichten Wegen;
Am Altar der Liebe verstummet der Stand,
Sie schließet um Alle ein brüderlich Band.

    Und Hoffnung gießt Balsam vom Himmel herab
In kummerbelastete Herzen;
Sie zündet, sinkt Alles zum Grab hier hinab,
Der Ewigkeit tröstende Kerzen;
Und weinet hier Unschuld bei Spott und bei Hohn,
Die Hoffnung zeigt droben den ewigen Lohn.

    So schauet der Glaub in den Räthseln der Zeit
Das Walten der Gottheit verborgen;
Vom Glauben durchglüht ist die Liebe bereit
[ => Original lesen: 1838 Nr. 52 Seite 4]
Zu teilen der Zeitlichkeit Sorgen;
Und Hoffnung blicke hinter umnachtenden Tod
Der Seeligkeit Morgen gluthschimmerndes Roth.

    Bleibt Alles denn hier der Vergänglichkeit Raub,
Steigt Schönheit hinauf auf die Bahre,
Ihr tröstet o Hoffnung und Liebe und Glaub
Am Eingang zum kommenden Jahre;
Wie tobend des Schicksales Stürme auch wehn,
Der Glaube, die Lieb und die Hoffnung bestehn.
L. Koch.          


Eine große Seeschlange.

          Auf einer der letzten Reisen des amerikanischen Paketbootes "Havre," das regelmäßig zwischen Havre=de=Grace und Neu=York hin und hergeht, ist die Seeschlange in ihrer ganzen entsetzlichen Wirklichkeit gesehen worden, sowohl von der Schiffsmannschaft, als von allen am Bord befindlichen Reisenden. Man war auf der Höhe der Azoren. Hätte man in diesem angstvollen Augenblicke den Seeleuten und den Reisenden den Vorschlag gemacht, auf das Verdienst der Entdeckung Verzicht zu leisten, um von der Gefahr sich befreit zu sehen, womit die Gegenwart des Ungeheuers sie bedrohte. So ist nicht zweifelhaft, daß sie ihrer Sicherheit gern ihre Wißbegier zum Opfer gebracht haben würden.
          Einer der Passagire, Herr Kown, der zuerst den Kapitain auf die Nähe des Ungeheuers auf merksam machte, konnte bei seiner Rückkehr nach Havre=de=Grace den peinlichen Eindruck nicht genug beschreiben, den der Anblick dieses gewaltigen Seegespenstes plötzlich auf alle am Bord Befindliche machte. In geringer Entfernung vom Schiffe entrollte sich auf der leicht bewegten Ober fläche des Wassers der Rosenkranz der mächtigen Glieder des Meerthieres, der einer Kette an einander befestigter Fässer nicht unähnlich war. Die Aufeinanderfolge dieser dicken Ringe erstreckte sich auf eine schlangenförmige Linie, die vier bis fünf Mal so lang seyn konnte, als das Schiff. Niemand wagte zu sprechen, so groß war das allgemeine Entsetzen.
          Der Kapitain befahl aufs strengste, nichts ins Meer zu werfen, so lange das Ungeheuer denselben Weg verfolge. Der angstvolle Zustand, in den alle auf dem Schiffe Befindliche dadurch versetzt wurden, dauerte ziemlich lange. Die Seeschlange schwamm ruhig in einiger Entfernung neben dem Packetboote, wonach sie auf einmal sich in den Grund des Meeres versenkte, und vor den Blicken der kaum zu athmen wagenden Angstvollen verschwand.


Vermischtes.

          In Rußland eilt man eben so mit der Taufe eines Neugebornen, als mit dem Begräbniß eines Verstorbenen, beides aus Aberglauben, weil man meint, daß böse Geister den Gebornen, bis er getauft, und den Verstorbenen, bis er begraben sey, peinigten und quälten. Kürzlich erwachte ein zu so früher Beerdigung bestimmtes russisches Bauernmädchen, deren Sarg zum Glück über Nacht erst in die Kirche gestellt worden war. Ein Aberglaube kam hier dem andern entgegen. Man hatte der jungfräulichen Leiche heimlich einen Zahn; ausbrechen wollen, weil ein solcher alle Zahnschmerzen heile. Sie bekam aber selbst welche davon und stand zum Schrecken des Zahndoctors von ihrem Sarge auf, - und gab ihm eine Ohrfeige.

          Die Wassertrinker halten sich gut und bringen's hoch. Zu Monte Angelo in Unteritalien brachte ein Schuster sein Leben auf 103 Jahre und als man ihn auf seinem Sterbebette um seine Kunst fragte, sagte er lächelnd: trinkt frisches Quellwasser. - Zu St. Beat in Frankreich starb eine Jungfrau in einem Alter von 158 Jahren. In ihrem 66. Lebensjahr verkaufte sie ihr geringes Eigenthum gegen eine jährliche Leibrente, daß sich der Käufer zu Tode ärgerte, während sie beim Wassertrinken hübsch gesund und bei Verstand blieb und ihre Rente aus den Händen der Kinder und Enkel des Käufers noch 92 Jahre lang fortbezog.


Berichtigung.
In Nr. 51 Sp. 5 Z. 14 v.u. lese man statt auch - euch.
In Nr. 49 Sp. 8 Z.   7 v.o. statt begehrst - begehst.    


Getraide=Preise in Lübeck
vom 24. December.
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 152
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 80
              Petersburger 96
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 66
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 52
Erbsen, Brecherbsen 80
             Futtererbsen -
Wicken -
Buchweitzen -
Winter=Rapsaat die Tonne 18 Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat -
Schlagleinsaat 131/2


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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