No. 47
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Dienstags und Freitags

Schönberg, den 23. November
1838
achter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1838 Nr. 47 Seite 1]

Landesherrliche Verordnung.
betreffend das Gesellenhalten von Seiten der LandMeister im
Fürstenthume Ratzeburg.

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Wir Georg von Gottes Gnaden

Großherzog von Mecklenburg, Fürst zu Wenden, Schwerin und Ratzeburg, auch Graf
zu Schwerin, der Lande Rostock und Stargard Herr etc. bzw. usw.. etc. bzw. usw.

Finden Uns zur Aufhülfe des Gewerbes in Unsrer Stadt Schönberg, bewogen, landesherrlich hiermit zu bestimmen und zu verordnen:

daß fortan, bei neuen Concessionen von Handwerkern auf dem platten Lande Unsers Fürstenthums Ratzeburg, den Handwerkern das Halten von Gesellen gänzlich untersagt seyn soll. Nur die Schmiede, Maurer und Zimmerleute sind davon ausgenommen, und soll dies Verbot auch auf den Domhof zu Ratzeburg, die Bäk und die Vogtey Mannhagen keine Anwendung finden.
          Anlangend die bereits vor Erlassung dieser Verordnung concessionirten Handwerker auf dem platten Lande des Fürstenthums Ratzeburg, so sollen selbige, unter denselben Ausnahmen, wir obgedacht, nach Verlauf von zwei Jahren, spätestens aber von Neujahr 1841 an, nicht mehr als höchstens einen Gesellen halten dürfen.
          Eine jede Contravention gegen die vorstehenden Bestimmungen soll unnachsichtlich mit einer angemessenen Geld= oder GefängnißStrafe geahndet werden.

[ => Original lesen: 1838 Nr. 47 Seite 2]

          Wonach sich die Landvogtey des Fürstenthums Ratzeburg in Schönberg, so wie sonst Jeder, den es angeht, pünctlichst zu richten und zu achten haben.
          Urkundlich haben Wir diese, durch das Schönberger IntelligenzBlatt gewöhnlichermaassen zur öffentlichen Kenntniß in Unserm Fürstenthume Ratzeburg zu bringende Verordnung eigenhändig unterzeichnet und mit Unserm Großherzoglichen RegierungInsiegel bekräftigen lassen.
          Datum, Neustrelitz den 31sten October 1838.

Georg, G. H. v. M.
(L. S.) v. Dewitz.    

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Um mit Sicherheit die häufig angebrachten Gesuche um Ertheilung von Gesundheits=Attesten beurteilen zu können, wird allen Schulzen in den Dorfschaften des hiesigen Fürstenthums, hierdurch zur unerläßlichen Pflicht gemacht, sofort den Landreitern ihrer respven Districte Anzeige zu machen, sobald Maulfäule oder Klauenseuche in den Dörfern bemerkt werden wird.
              Schönberg den 21sten November 1838.

Großherzogl. Mecklenb. Landvogtey des Fürstenthums Ratzeburg.          
(L. S.)                          A.  v.  Drenkhahn.        Karsten.         Reinhold.
                


Notificatorium.

        Daß die mittelst Bescheides vom 28sten Juni 1837 erkannte Prodigalitäts=Erklärung gegen den Hauswirth Jochen Hinrich Pingeler zu Duvennest und die deshalb verfügte Curatel=Anordnung wieder aufgehoben und der bestellte Curator, Schulze Kohlhaase zu Wahrsow, seines officii, und zwar nach Maaßgabe der abgegebenen Erklärung des Hauswirths Pingeler, unter Befreiung von allen Ansprüchen, heute entlassen worden ist, wird hiemittelst gemeinkundig gemacht.
    Decretum Schönberg den 12. November 1838.

             Justiz=Amt der Landvogtei des Für=
                            (L. S.)                  stenthums Ratzeburg.
                        Karsten.


Verkaufs=Anzeigen.

        In den Forsten des hiesigen Amts, sollen 105 Stück starke Eichen meistbietend auf dem Stamm verkauft werden; hiervon stehen 100 Stück im Borstorffer Revier, nahe beim Forsthofe, 5 Stück im Coberger Revier, im Hegenbruch nahe am Wege zwischen Coberg und Nusse. Um sie zu besehen meldet man sich beim Förster Walter zu Borstorf und beim Förster Eilers auf dem Forsthofe bei Coberg.
    Termin zum Verkauf ist auf den 12. December d. J. als einem Mittewochen angesetzt, und werden Kaufliebhaber eingeladen, am bestimmten Tage, Morgens 11 Uhr, sich beim Amte einzufinden.
    Amt Ratzeburg, den 17. November 1838.

Susemihl.                 Hein.        


Vermischte Anzeigen.

             Auf den in der Beilage angekündigten Mecklenburgischen Volkskalender übernimmt Bestellungen

Bade, Buchbinder.      

    Schönberg den 22. November 1838.


[ => Original lesen: 1838 Nr. 47 Seite 3]
Zum Abschied.
(d. 9. Novbr.)
1.
So zieht denn hin ins ferne Land,
Vom Vater weg, an Vaters Hand!
    Ja, zieht mit Gott, in Frieden!
Wir wissen es, in Gottes Buch
Ist längst geschrieben Euer Zug.
    Drum muß es seyn geschieden.
                    Du willst,
                    Du stillst
Unsre Seufzer, die sich heben aus den Herzen,
    Gott, du stillest unsre Schmerzen.
2.
Wir klagen nicht. Wir weinen nur,
Denn das ist so in der Natur
    Der Herzen, die sich lieben.
Drum weint auch Ihr! nur zaget nicht;
Ihr kennt ja Gottes Recht und Licht,
    Und müßt Euch darin üben.
                    Betet,
                    Tretet
Vor ihn täglich, sprecht: es fließet, Gott, dein Segen
    überall auf deinen Wegen.
3.
Ihr zieht auch in kein fremdes Land,
Zerreißt auch nicht das süße Band,
    Das uns mit Euch verbindet.
Ein neues Feld nur thut sich auf
Für Euch zum frommen Lebenslauf,
    Daß christlich Ihr verkündet
                    Auch dort
                    Sein Wort,
Daß auf Bergen wie in Thälern blüh' sein Same,
    Und ertöne Christi Name.
4.
Mit Thränen schauen wir Euch nach,
Und wünschen nur, daß Eure Sach'
    Stets guten Fortgang habe.
Seid unser Brief*) in aller Welt.
Seid reich, seid arm, wie's Gott gefällt,
    Nur dankt für jede Gabe.
                    Meidet!
                    Leidet!
Koth ist alles, - Eins nur suchet in dem Einen,
    Der uns kann mit Gott vereinen.
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*) 2. Cor. 3, 2.


Die Rechnenorgel.

          Durch dieses Kunstwerk, - die Arbeit eines jungen Tischlers in Mailand - das sich auf der dortigen letzten Industrieausstellung befand, ist das Rechnen, im eigentlichen Sinne des Wort's, handgreiflich gemacht.
          "Diese Maschine hat die Form einer kleinen Orgel mit doppelter Tastatur, jede von 18 Tasten; die erste Reihe der Tasten ist mit den einfachen und doppelten, die zweite mit den 3 und 4fachen Ziffern bezeichnet. Es bedarf also nur der Berührung derjenigen Ziffern, welche das Rechenexempel bilden, um auf der Stelle das Facit zu erhalten, soll z. B. 150 mit 7 multiplicirt werden, so bezeichnet man im Register die erste Zahl, greift dann die Taste der zweiten, und sogleich treten in dem über den Claviaturen befindlichen Raume die Ziffern des Products hervor. Will man von diesen die Zahl 70 abziehen, so greift man wieder das Register und dann die Taste 70, und sogleich erscheint der Rest. Bis jetzt ist diese künstliche Maschine nur für die 3 ersten Species eingerichtet. Der Künstler aber, durch die Ertheilung einer goldenen Medaille aufgemuntert, wird seinem Werke auch die 4te Species hinzufügen".
          Wird diese Rechnenorgel erst allgemeiner und recht wohlfeil, so fällt jeder Vorwand, das Rechnen nicht begreifen zu können, hinweg.
          Bekam aber dieser Künstler für seine, der Welt wenig nützende Maschine, die nur als Werk der Kunst dem Erfinder Ruhm bringt, eine goldene Medaille, was verdient denn der Mann, welcher, nachdem er das gründliche Kopf= und Zifferrechnen sehr klar und deutlich beschrieben und den Unterschied zwischen diesen und dem mechanischen und oberflächlichen Rechnen gezeigt, den

Nutzen und Zweck des gründlichen
Rechenunterricht's
also stellt?:
          1) Die Kinder erhalten durch denselben eine Denkübung, die ihres Gleichen wenige hat, weil Anschaulichkeit, Klarheit, Folgerichtigkeit, ordentlicher Stufengang und ermunternde Fortschritte so dabei zusammen treffen, daß die Kinder eine Fertigkeit im Denken, Festhalten und Aussprechen des Gedachten erhalten, welche kaum durch den gründlichsten und zweckmäßigsten Sprachunterricht hervorgebracht werden kann. Wie nothwendig und erwünscht aber eine solche Uebung und Fertigkeit im Denken, besonders bei Landkindern, sei, wird derjenige am wenigsten bezweifeln, der den Stumpfsinn, die Gedankenlosigkeit und die Gebundenheit im Reden bei den Kindern in den Landschulen aus Erfahrung kennt. Ein

[ => Original lesen: 1838 Nr. 47 Seite 4]

Stumpfsinn und eine Gedankenlosigkeit, welche gerade dann am schmerzlichsten empfunden wird, wenn das Wort Gottes mit den Kindern gelesen und betrachtet, und ihr Nachdenken dabei in Anspruch genommen werden soll. Ach, wie oft muß dann der Lehrer an die Geister im Gefängniß denken!
          2) Die Kinder bekommen, mit der Freude am Rechnen, auch eine Freude am Denken, und thun es dann auch gern bei andern Lehrgegenständen, Arbeiten und Geschäften.
          3) Die Kinder werden nützlich vorbereitet für die mancherlei Geschäfte, Gewerbe und Berufsarten des gemeinen Lebens, in welchen eine Fertigkeit im Rechnen, und eine Gewandheit erfordert wird, sich durch Nachdenken weiter zu helfen.
          Solcher dreifacher Nutzen des gründlichen Rechenunterrichtes ist nun auch der Zweck desselben, den der Lehrer dabei vor Augen haben, und zu erreichen sich bestreben soll. Nach diesem Zwecke will er also die Kinder nicht bloß nützlich vorbereiten zu einer Rechnungsfertigkeit für die mancherlei Geschäfte des gemeinen Lebens, von denen mehrere Kinder vielleicht nie eines betreiben werden, worin sie der Rechnungsfertigkeit bedürften, sondern er will seinen Kindern vornehmlich zu jener Fertigkeit im Denken, zu jener Klarheit im Aussprechen des Gedachten, und zu jener Freude am Denken verhelfen, welche nicht bloß die Geschäfte des gemeinen Lebens mit Verstand betreibt, sondern auch dem Worte Gottes und der Unterweisung darin eine geübtere Denkkraft entgegen bringt, als die Unterweisungskinder gewöhnlich dazu mitbringen, damit sie im Stande seien, den wichtigsten Unterricht zu fassen, der einem Menschenkinde für Zeit und Ewigkeit gegeben werden kann.
          So spricht der würdige Schulinspector und Oberlehrer einer Armen=Schullehrer=Anstalt, Zeller in Beuggen. Und welcher Volksschullehrer wird ihm nicht von ganzem Herzen beipflichten und sich ernstlich bemühen, dem nachzustreben? -


Pflege deines Vaters im Alter und betrübe ihn ja nicht, so lange er lebet.

          Ein Handwerksmann ging mit seinem Vater, welcher durch Alter und Kränklichkeit freilich wunderlich geworden war, so übel um, daß dieser wünschte, in ein Armen=Spital gebracht zu werden, das im nämlichen Orte war. Dort hoffte er wenigstens bei dürftiger Pflege von den Vorwürfen frei zu werden, die ihm daheim die letzten Tage seines Lebens verbitterten. Das war dem undankbaren Sohne ein willkommenes Wort. Ehe noch die Sonne unterging, war dem armen alten Greise sein Wunsch erfüllt. Aber er fand im Spital auch nicht alles, wie er es wünschte. Wenigstens ließ er seinen Sohn nach einiger Zeit bitten, ihm die letzte Wohlthat zu erweisen und ihm ein Paar Leintücher zu schicken, damit er nicht alle Nacht auf bloßem Strohe schlafen müßte. Der Sohn suchte die zwei schlechtesten, die er hatte, heraus und befahl seinem zehnjährigen Kinde, sie dem alten Murrkopf in's Spital zu bringen. Aber mit Verwunderung bemerkte er, daß der kleine Knabe vor der Thür eines dieser Tücher in einen Winkel verbarg und folglich dem Großvater nur eines davon brachte. "Warum hast du das gethan?" fragte er den Jungen bei seiner Zurückkunft. - "Zur Aushülfe für die Zukunft", erwiderte dieser kalt und bosherzig, "wenn ich euch einmal in das Spital schicken werde".
          Was lernen wir daraus? - Ehre Vater und Mutter, auf daß es dir wohlgehe!


Lückenbüßer.

          Ein Knabe fragte seinen Vater, als sie bei einem Kornfelde vorbeigingen, wie kommt's doch, Vater, daß einzelne Aehren gerade stehen, während die andern alle niederhängen? Das macht, weil sie leer sind - antwortete der Vater - die Andern aber voll. Bei den Menschen ist es eben so; die die leersten Köpfe haben, tragen sie am höchsten.


Getraide=Preise in Lübeck
vom 20. November.
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 140
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 80
              Petersburger 96
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 62
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 50
Erbsen, Brecherbsen 78
             Futtererbsen -
Wicken -
Buchweitzen -
Winter=Rapsaat die Tonne 17 Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat -
Schlagleinsaat 131/2


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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