No. 42
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Dienstags und Freitags

Schönberg, den 19. Oktober
1838
achter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1838 Nr. 42 Seite 1]

In dem Dorfe Palingen ist unter dem Rindvieh die Maulfäule ausgebrochen. Da diese Seuche ansteckend, so ist die Gemeinschaft von anderem Rindvieh mit dem Palinger durchaus zu vermeiden.

          Schönberg den 17ten October 1838.

Großherzogl. Mecklenb. Landvogtey des Fürstenthums Ratzeburg.          
(L. S.)                          A.  v.  Drenkhahn.        Karsten.         Reinhold.
                


Vorladungen.

          Der hier gebürtige, seit vielen Jahren verschollene Maurergeselle Christian Lühr würde, wenn er noch am Leben, gegenwärtig bereits sein 70stes Lebensjahr vollendet haben. Da nun der Curator dieses Abwesenden auf die Edictalladung seines Curanden angetragen, und diesem Gesuche deferirt worden, so wird der gedachte Christian Lühr hiermit geladen, sich

binnen 2 Jahren a dato
bei unterzeichnetem Gerichte zu melden, oder demselben den Ort seines Aufenthalts bekannt zu machen, sub praejudicio praeclusi, daß im Ausbleibungsfalle er für todt erklärt, und sein hier administrirtes Vermögen seinen nächsten Erben soll ausgeliefert werden.
        Zugleich werden alle diejenigen, welche, als Erben, an das vorgedachte Vermögen des Christian Lühr Ansprüche zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, ihr Erbrecht binnen erwähnter Frist anzumelden und zu bescheinigen, und zwar bei dem endlichen Nachtheil, daß sie sonst mit ihren Anrechten präcludirt, und das Lührsche Vermögen der einzigen, zu den Acten bekannten Tochter des Verschollenen, der jetzt verheiratheten Wenghöffer in Lübeck, ausgeantwortet werden wird.
    Decretum Schönberg den 6. October 1838.

             Justiz=Amt der Landvogtei des Für=
                            (L. S.)                  stenthums Ratzeburg.
                        Reinhold.


          Auf Imploriren Herrn Dris. Heinrich von der Hude für Carl Krohn, Johann Heinrich Borchert, Eduard Sophus Ehlers, Johann Martin Haug, Gotthelf Johannes Lange und Marx Christoph Hebich, als Liquidationsbevollmächtigte der vierten für Sterbefälle hier bestehenden Gesellschaft,

[ => Original lesen: 1838 Nr. 42 Seite 2]

befindet sich hieselbst ein öffentliches Proclama angeschlagen, wodurch zuförderst

   1) zur allgemeinen Kunde gebracht wird, daß die im Mai 1804 hier gestiftete vierte Gesellschaft für Sterbefälle am 15. Juni d. J. des Abends um 61/4 Uhr in der Art, daß das Societaetsvermögen unter die einzelnen Mitglieder, nach Maaßgabe der von Jedem geleisteten Einschüsse, vertheilt werde, durch Gesellschaftsbeschluß aufgelöset ist, und wodurch sodann
   2) alle, welche etwa einer solchen Vertheilung zu widersprechen gemeint sein möchten, imgleichen diejenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde an die nunmehr aufgelösete Societaet Ansprüche sich beilegen könnten - ausgenommen davon jedoch selbstverständlich die zur Zeit der Auflösung vorhanden gewesenen Gesellschaftsmitglieder und deren Rechtsnachfolger mit ihren Ansprüchen auf die ihnen beikommenden Antheile an dem Gesellschaftsvermögen - so wie endlich alle, welche der aufgelöseten Societaet annoch mit Schuld verhaftet, namentlich mit früher schon fällig gewesenen Beiträgen annoch im Rückstande sind, schuldig erkannt werden, spätestens am 21. December d. J. die etwa einen Widerspruch gegen die oben gedachte Vertheilung des Societaets)=Vermögens Beabsichtigenden so wie die Gläubiger, sub praejudicio praeclusi, Erstere ihren Widerspruch im hiesigen Gerichte an= und auszuführen. Letztere ihre Forderungen bei dem Mitimploranten Carl Krohn, im Falle eines Widerspruchs aber gleichfalls im hiesigen Gerichte anzumelden, die Schuldner endlich, bei Strafe doppelter Zahlung, ihre Schuld an den Mitimploranten Carl Krohn zu entrichten.
   Actum Lübeck im Niedergericht den 22. Septbr. 1838.
in fidem   Wibel, Dr.


Präclusiv=Bescheid.

          Wider alle diejenigen, welche ihre Ansprüche und Forderungen an den Nachlaß des zu Ziethen verstorbenen ehemaligen Kupferschlägers Johann Siemers bis jetzt nicht angemeldet haben, oder von der Meldung nicht besonders ausgenommen worden sind, ist - unter Vollstreckung des in der Ladung vom 3. September dieses Jahres angedroheten Nachtheils, - der Präclusiv=Bescheid im heutigen Liquidations=Termine sofort publicirt worden.
    Schönberg den 8. October 1838.

             Justiz=Amt der Landvogtei des Für=
                            (L. S.)                  stenthums Ratzeburg.
                        Karsten.


Bekanntmachung.

          Der hiesige Gastwirth Christian Vock hat die Berichtigung seiner Schuld, weshalb in vim executionis der öffentliche Verkauf seiner Grundstücke verfügt worden, bescheiniget. Auf seinen desfallsigen Antrag wird daher, nach nunmehr sistirter Execution, das erlassene Verkaufs=Proclama, so wie die Vorladung der Vockschen Gläubiger, hiedurch zurückgenommen.
    Schönberg den 18. October 1838.

             Justiz=Amt der Landvogtey des Fürsten=
                            (L. S.)                  thums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


Verkaufs=Anzeigen.

Extract.

        Zum Verkaufe des Wohnhauses der wailand Schneiderwittwe Koester und zur Ausübung des creditorischen Gleichgebots=Rechtes, ist ein Termin auf

den 20. Decbr. 1838,
nicht minder ein anderer Termin zur Liquidation und Justification aller Ansprüche an die Koestersche Nachlaßmasse auf
den 22. Decbr. 1838
ree. sub poena praeclusionis pro omni, angesetzt.
    Rehna den 5. October 1838.

Großherzogliches Stadt=Gericht.      


Vermischte Anzeigen.

          Nach Vorlegung der Rechnung der hiesigen Armenkasse hat sich ausgewiesen, daß die, unterm 24sten Januar d. J. verkündigten. Armensteuer für das laufende Jahr zur Bestreitung aller Ausgaben nicht ausreicht, und noch die Hälfte der Steuer hiezu erforderlich wird. Demnach wird hiemittelst bekannt gemacht, daß die Hälfte der gewöhnlichen Beiträge zur hiesigen Armenkasse sofort erhoben werden soll, und die Armenvorsteher, in Schönberg Schuhmachermeister Schröder und Bäckermeister Sievers, und auf den Dörfern die Hauswirthe Meyer zu Mahlzow, Burmeister in Rettelsdorf, Wigger in Kl. Bünsdorf und Kreutzfeld in Niendorf mit der Einnahme der Beiträge beauftragt worden und sie Ende Monats October d. J. an den zeitigen Berechner abzuliefern haben.

    Schönberg den 11ten October 1838.

Armenbehörde.        


[ => Original lesen: 1838 Nr. 42 Seite 3]

Bekanntmachung.

          Die Mitglieder des Lübecker Feuerversicherungs=Vereins der Landbewohner haben im bevorstehenden November=Termin einen ganzen einfachen Beitrag zu bezahlen.
    Lübeck den 2. October 1838.

Namens der Direction,
H. W. Hach, Dr.
Secretär des Vereins.


          Durch das Sandholen vom sogenannten Voßberg ist auf unsern Aeckern ein Steig angelegt, der uns mancherlei Nachtheil verursacht, weshalb wir zur der Anzeige genöthigt sind, daß künftig daselbst kein Sand geholt werden darf, und solche, die wir ferner dort betreffen, gerichtlich belangen werden. - Schönberg 1838.

Grevsmühl, Fick,      
Bauleute.                


Herbstlied.
    Herbstlich kleiden sich die Felder,
Ueber Stoppeln fegt der Wind;
Es verhallt der Chor der Wälder,
Und die Sommerlust verrinnt.

    Friedlich gleiten nicht die Bäche
Mehr an Blumenufern hin,
Durch des Meeres Spiegelfläche
Hört man tosend Stürme ziehn.

    Die begrünten Hügel alle
Und die Bäume, schön belaubt,
Auf den Bergen, in dem Thale
Sind bald ihres Schmucks beraubt.

    Goldlos stehn des Gartens Bäume,
Trauernd, wie an einer Gruft;
Dunkler Speicher weite Räume
Bergen ihren süßen Duft.

    In dem gelblichgrünen Laube,
Kühl von Abendluft umrauscht,
Zittert purpurroth die Traube,
Von dem Vollmond still belauscht.

    Ach, die sommerlichen Stunden
Hoben freudig manche Brust,
Schnell sind sie dahingeschwunden,
Hin mit aller ihrer Lust.

    Auch das Leben steht nicht stille,
Um die frische Jugendzeit
Dämmert bald die Nebelhülle
Einer öden Herbstlichkeit.

    Wohl dem, der im Herbstesleben
Reichlich trägt des Lebens Frucht:
Der mit kräftgem Jugendstreben
Tugend, Weisheit, Euch, gesucht.

    Weht um seines Grabes Linde
Dann auch kühle Herbstesluft.
Geisterrauschen in dem Winde
Flüstert dann zu solcher Gruft:

    Droben in dem Reich der Sphären,
Die der Glaube: Himmel, heißt,
Weilet in der Engelchören
Dieser Hülle seelger Geist.
Koch.


Anecdote.

          Der Pfarrer J. P. F. Beier zu Sennfeld hatte in seiner Gemeinde einen Zimmermann, Namens König, der viel lieber mit seiner Geige auf Kirchweih= und Hochzeit=Tänzen sich umhertrieb, als daß er mit seiner Axt im Schweiße seines Angesichts sein Brod erwarb; daneben hatte er eine Gabe des Witzes, und war wegen seiner schmutzigen Possen und Lieder bei leichtsinnigen Leuten in der Gegend umher sehr beliebt. Beier sprach öfters mit ihm, und führte ihm nebst den Hauptbeweggründen zur Umkehr auch sein schönes Handwerk an, mit welchem er sich viel seliger und gesegneter seinen Unterhalt verdienen könne. Er sah sein Unrecht immer ein, versprach Besserung, lebte aber wie vorher. So verstrichen mehrere Jahre, König ging von Zeit zu Zeit zum Abendmahle, wurde aber immer wüster, und trieb sein Geigen sammt allen dabei verbundenen Ausschweifungen fort. - Erst, da er sich wieder zum heiligen Abendmahl melden ließ, wollte Beier noch einen Versuch mit ihm machen, und ließ ihn bitten, zu ihm zu kommen: "Hab' nichts bei'm Pfarrer zu thun", war seine Antwort. Sogleich nahm Beier Hut und Stock und ging zu ihm. "Mein lieber König", - redete er ihn an - "ich sehe, daß Er über meinen Besuch erschrickt, das hat Er nicht nöthig; ich komme nicht, um mit ihm darüber zu zanken, daß Er sich weigert, zu mir zu kommen, ich komme zu ihm, weil mir das Heil seiner Seele anliegt", - König faßte sich, wurde still, und sagte endlich: "Einen Finger von meiner Hand wollte ich geben, wenn ich das Geigen lassen könnte."- Beier versetzte: "O! seine Finger kann Er alle behalten, sie nach dem Willen Gottes zu seinem Berufe brauchen, und doch von dieser schlimmen Gewohnheit und

[ => Original lesen: 1838 Nr. 42 Seite 4]

allen Sünden erlöset werden." - "Ich kann nicht anders werden, kann das Geigen nicht lassen, will auch nicht mehr zum Abendmahl gehen" - fiel er dem Pfarrer mit trotzigem Tone ins Wort. - Beier ging traurig und bekümmert über eine solche Hartnäckigkeit wieder nach Hause, und König fand sich einige Jahre lang nicht beim Abendmahl ein. -
        Im Herbst des Jahres 1770 stürmte er, an einem der Vorbereitungstage auf das heilige Abendmahl, mit Ungestüm ins Pfarrhaus, und fragte nach dem Pfarrer. Die Pfarrerin zeigte ihm, erschrocken über sein wildes Aussehen, das Studierzimmer, in welches er ohne Anklopfen und Gruß hereinstürzte. Die eine Hand oben unter den Ueberrock gesteckt, mit der andern stark agirend, mit blitzenden Augen und grimmiger Stimme schrie er den Pfarrer an: "Ich frag' Ihn, ob Er mich zum Abendmahl gehen läßt oder nicht?" - Beier, Anfangs zwar betreten, faßte sich doch gleich wieder, und redete ihn sanft und liebreich an: "Mein lieber König, ich habe Ihn ja noch nie ausgeschlossen. Er hat sich ja jedesmahl selbst für unwürdig gehalten, vielmehr habe ich schon lange auf Ihn gewartet. Weiß Er was, hier hat Er meine Hand, wir wollen mit einander an unserer Seligkeit arbeiten, nicht wahr. Er verspricht es mir. Ich wünsche sehr sein ewiges Heil, und was in meinen Kräften steht, will ich von Herzen gerne dazu beitragen. Nicht wahr, ich darf hoffen. Er hält von nun an sein schon oft gegebenes Versprechen, läßt sein bisheriges Sündenleben, und wendet sich herzlich zu dem Freunde der reumüthigen Sünder, zu seinem Erbarmer?" Während Beier so in ihn drang mit Bitten und Ermahnen, spürte er ein Zittern an Königs Hand, der schnell, ohne ein Wort zu reden zurückeilte, mit einem Blick voll Furcht und Unruhe zur Thüre hinaus und davon. Nun sah ihn Beier nicht mehr, bis im Frühjahr 1771, da er nebst seiner Frau von dem damals grassirenden Faulfieber befallen wurde. Alle diejenigen, die an dieser Krankheit starben, lagen sogleich sinnlos und verwirrt da, und blieben es bis zu ihrem Ende. So ging's auch der Frau des Zimmermanns. Nur bei ihm allein machte die Krankheit eine Ausnahme: er war völlig bei Verstand. Am vierten Tage seiner Krankheit ließ er den Pfarrer rufen. Dieser traf ihn von Innen und außen sehr beklemmt. Er konnte nicht laut reden, sondern nur hauchend, undeutlich und mit vieler Mühe einige Worte hervorbringen. Dieser Umstand trug viel dazu bei, daß sein Gewissen erwachte. Er erinnerte sich, wie oft er seine Zunge zum Lästern über den Pfarrer und alles Gute, zum singen schändlicher Lieder und zu wüsten Späßen mißbraucht hatte, und jetzt war sie gebunden. Sein Erstes war, daß er den Pfarrer die Hand gab, bitterlich weinte, seine Sünden bekannte, das Gericht in ihm hörte, und nicht wo aus, noch hin wußte. Endlich fing er an, wiederholt um Verzeihung zu bitten. Beier sagt zu ihm: "Durch sein bisheriges Betragen hat Er nicht mich, sondern Gott beleidigt; und sollte Er mich ohne mein Wissen beleidigt haben, so kann ich Ihm von Herzen verzeihen, und wünsche nur, daß Ihm auch Gott seine Sünden verzeihe". "Ja, antwortete König, ich habe Sie beleidigt, ich habe Sie schrecklich beleidigt! Ich muß es Ihnen sagen, sonst kann ich nicht sterben: damals, als ich auf Ihre Studierstube kam, hatte ich unter meinem Ueberrock ein Beil, mit dem Vorsatze, sie zu ermorden; aber Ihre liebreiche Anrede hatte mich so erschüttert, daß ich am ganzen Leibe zu zittern anfing und mich gar nicht mehr besinnen konnte. Doch wäre ich selbst nie auf einen solchen Gedanken gekommen, wenn mich nicht sieben Männer aus der hiesigen Gemeinde dazu aufgehetzt hätten". Nun wollte er diese Männer nennen, Beier fiel ihm aber in die Rede und sagte: "Auch das soll ihm von mir verziehen seyn; aber die Namen der Männer will ich nicht wissen".
        Nach zwei Tagen, die er mit Bitten und Flehen, um die Gnade Gottes, zubrachte, fing er an verwirrt zu werden; und in dieser Verwirrung starb er. Möge ihm noch Schächersgnade zu Theil geworden seyn. Wir wollen hoffen, daß er Gnade gefunden habe.


Getraide=Preise in Lübeck
vom 15. October.
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 100
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 70
              Petersburger 96
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 50
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 44
Erbsen, Brecherbsen 62
             Futtererbsen -
Wicken -
Buchweitzen -
Winter=Rapsaat die Tonne 20 Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat -
Schlagleinsaat 131/2


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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