No. 41
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Dienstags und Freitags

Schönberg, den 12. Oktober
1838
achter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1838 Nr. 41 Seite 1]

Publicandum.

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Im Folge eines Allerhöchsten Landesherrlichen Befehls vom 6. d. M. soll zum Zweck der Unterhaltung der Infanterie des Bundes=Contingents auf das Jahr vom 1. Julius 1838 bis dahin 1839 im Fürstenthume Ratzeburg eine Steuer nach dem Edicte vom 21. Januar 1824 und den, hinsichtlich der erblichen Inhaber der Korn=, Kupfer=, Messing=, Oel=, Papier= und Walk=Mühlen, unter dem 3. Februar 1827 verfügten Abänderungen, erhoben wenden, welches hiedurch gemeinkundig gemacht wird, mit der besonderen Bestimmung, daß

1) der 15te dieses Monats als Normal=Tag zur Feststellung des status quo, wonach die Steuer zu entrichten, angenommen, und
2) die Steuer von den, vom 1. Mai 1838/39 eingenommenen, oder noch einzunehmenden Gehalten, Zinsen, Renten und Pensionen bezahlt werden soll.
            Schönberg den 25sten September 1838.

Großherzogl. Mecklenb. Landvogtey des Fürstenthums Ratzeburg.          
(L. S.)                          A.  v.  Drenkhahn.        Karsten.         Reinhold.
                


[ => Original lesen: 1838 Nr. 41 Seite 2]

Vorladungen.

          Der hier gebürtige, seit vielen Jahren verschollene Maurergeselle Christian Lühr würde, wenn er noch am Leben, gegenwärtig bereits sein 70stes Lebensjahr vollendet haben. Da nun der Curator dieses Abwesenden auf die Edictalladung seines Curanden angetragen, und diesem Gesuche deferirt worden, so wird der gedachte Christian Lühr hiermit geladen, sich

binnen 2 Jahren a dato
bei unterzeichnetem Gerichte zu melden, oder demselben den Ort seines Aufenthalts bekannt zu machen, sub praejudicio praeclusi, daß im Ausbleibungsfalle er für todt erklärt, und sein hier administrirtes Vermögen seinen nächsten Erben soll ausgeliefert werden.
        Zugleich werden alle diejenigen, welche, als Erben, an das vorgedachte Vermögen des Christian Lühr Ansprüche zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, ihr Erbrecht binnen erwähnter Frist anzumelden und zu bescheinigen, und zwar bei dem endlichen Nachtheil, daß sie sonst mit ihren Anrechten präcludirt, und das Lührsche Vermögen der einzigen, zu den Acten bekannten Tochter des Verschollenen, der jetzt verheiratheten Wenghöffer in Lübeck, ausgeantwortet werden wird.
    Decretum Schönberg den 6. October 1838.

             Justiz=Amt der Landvogtei des Für=
                            (L. S.)                  stenthums Ratzeburg.
                        Reinhold.


Verkaufs=Anzeigen.

        Die von ihrem Manne getrennte Ehefrau des Büdners Jobs, Trin Greth, geborne Kruse, zu Gr. Molzahn hat, beim Anbringen ihrer Gläubiger sich insolvent erklärt und ihr Vermögen den Gläubigern zu deren Befriedigung abgetreten. Zur möglichst baldigen Beendigung dieses kleinen Schuldwesens ist der öffentliche Verkauf des, zu dieser Concursmasse gehörigen Büdner=Kathens zu Gr. Molzahn verfügt worden, weshalb Kaufliebhaber auf

den 30sten August d. J.
= 27sten Septbr. =
= 30sten Octbr. =
jedesmahl Morgens 10 Uhr, vor das unterzeichnete Gericht geladen werden, um Both= und Ueberboth zu Protocoll zu geben, den Zuschlag aber, in Gemäsheit der, in dem ersten Termine zu regulirenden Bedingungen zu gewärtigen.
        Dann werden zum 30sten Octbr. Morgens 11 Uhr alle Gläubiger der Büdnerin Jobs peremtorisch hiedurch geladen, um ihre Forderungen an diese Gemeinschuldnerin anzumelden und sofort zu bescheinigen, demnächst aber das Gleichgebothsrecht wegen des Jobsschen Kathens geltend zu machen und sich endlich über die Vertheilung der Masse, zum Zweck der gänzlichen Beendigung des Concurses zu erklären, alles bei Vermeidung des ein= für allemahl angedroheten Nachtheils der Präclusion mit jeglichen Ansprüchen an die Jobssche Concursmasse resp. der anzunehmenden Einwilligung in die Beschlüsse der Anwesenden.
      Decretum Schönberg den 14. Juli 1838.

             Justiz=Amt der Landvogtei des Für=
                            (L. S.)                  stenthums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


          Im Auftrage der Carlow=Demerschen=Armenbehörde, zeige ich hiedurch an, daß am 19ten d. M. im Kruge zu Carlow, allerlei Armensachen, bestehend in altem Bettzeug, Kleidungsstücken und Hausgeräthe, meistbietend gegen baare Bezahlung in N2/3. zu voll verkauft werden sollen, und lade Kaufliebhaber hierzu ein, sich gefälligst am besagten Tage Morgens 10 Uhr hier einzufinden.
    Carlow den 8. October 1838.

Labann, Landreuter.        


Vermischte Anzeigen.

          Nach Vorlegung der Rechnung der hiesigen Armenkasse hat sich ausgewiesen, daß die, unterm 24sten Januar d. J. verkündigten. Armensteuer für das laufende Jahr zur Bestreitung aller Ausgaben nicht ausreicht, und noch die Hälfte der Steuer hiezu erforderlich wird. Demnach wird hiemittelst bekannt gemacht, daß die Hälfte der gewöhnlichen Beiträge zur hiesigen Armenkasse sofort erhoben werden soll, und die Armenvorsteher, in Schönberg Schuhmachermeister Schröder und Bäckermeister Sievers, und auf den Dörfern die Hauswirthe Meyer zu Mahlzow, Burmeister in Rettelsdorf, Wigger in Kl. Bünsdorf und Kreutzfeld in Niendorf mit der Einnahme der Beiträge beauftragt worden und sie Ende Monats October d. J. an den zeitigen Berechner abzuliefern haben.

    Schönberg den 11ten October 1838.

Armenbehörde.        


          Verlangt wird: ein tüchtiges Mädchen, das mit häuslichen Arbeiten Bescheid 'weiß und gute Zeugniße aufzuweisen hat, in Stelle einer Erkrankten, gleich.


[ => Original lesen: 1838 Nr. 41 Seite 3]

Mir sind 3 schwarzbunte Kälber, worunter ein Bollenkalb, entlaufen. Wer mir darüber Auskunft geben kann, dem verspreche ich eine Belohnung.

Schultze Boy zu Rabensdorf.        


Wie's meinem Vetter und noch Einigen ging.

[Erzählung.]
[im Abbild der Originalseite zu lesen.]

(Beschluß.)


[ => Original lesen: 1838 Nr. 41 Seite 4]

Pflaumen und Zwetschgen 3 bis 4 Monate lang in frischem Zustande zu erhalten.

          Wenn die Pflaumen reif sind, pflückt man sie, noch ehe sie sich vom Stiele lösen, ohne Beschädigung sammt ihrem Stiele an einem trockenen Tage ab, bringt sie in eine luftige Kammer, lagert sie daselbst ganz dünn und läßt sie so zwei oder drei Tage ausdünsten. Dann packt man sie schichtweise zwischen Weizenmehl in Fäßchen, so daß nicht eine die andere berührt und eine jede Fruchte vollkommen mit Mehl umgeben ist. Nachdem diese Gefässe voll sind, bedeckt man sie auf's Beste, damit keine Luft zu ihnen dringen kann und setzt sie in eine trockene Kammer, will man nun einige dieser Früchte, außer ihrer Jahrzeit, als etwas Seltenes auf die Tafel bringen, so nimmt man sie aus dem Gefässe heraus, wäscht das Mehl rein ab, legt sie in ein Sieb, und hält sie über den Dampf von kochendem Wasser, aber stets in einer solchen Entfernung, daß sie nur wenig den Dampf empfinden. Alsdann haben sie nicht allein ihre Güte, sondern sie bekommen ihre völlige natürliche Schönheit wieder und sind den vom Baume frisch abgenommenen fast gleich.


Vermischtes.

          170,000, sage Einmal hundert und siebzig tausend Thaler pr. Cour. hat der Marschall Soult in England verbraucht, um der Krönung dort beizuwohnen. Es geht den Großen so, wie uns Kleinen, wenn wir oft zu Hochzeiten eingeladen werden und fleißig Gevatter stehen müssen, dabei auch wohl noch einen Jahrmarkt und eine Kirmes besuchen, so ist dabei mancher Pfennig draufgegangen, den wir erspart hätten, wenn wir nicht dahin gegangen wären. Aber es läßt sich doch auch nicht allzeit abwenden.


          Eine Merkwürdigkeit ist auf einer Meierei in der Nähe von Brüssel zu sehen. Eine Kuh hat ein Kalb geworfen, das zwei Köpfe, drei Augen, in einem Auge drei Augäpfel, zwei Zungen und zwei Kehlen hat.


          Mit dem Spazierenfahren und Reiten ohne Pferd wird's voller Ernst. Im London ist kürzlich ein Künstler mit seinem Dampfwagen mehre Stunden lang mitten unter der größten Menge auf allen Straßen herumgefahren und lenkte seine Maschine sehr geschickt. Ebenso fuhr bei Brüssel ein Herr Dietz in Gegenwart mehrer Sachverständiger und Commissare auf unebenen Wegen ohne allen Anstand herum. Er fuhr auf der Chaussee und in den Straßen der Stadt mit demselben umher und behauptet, an Schnelligkeit dem Dampfwagen auf der Eisenbahn nicht nachzustehen.


          Bei dem letzten Wollmarkt in Berlin ist einem dicken Pächter ein ärgerlicher Streich passirt. Er hat viel von der Schnellpost gehört, aber auch, daß die Plätze schmal seyen, und bestellt sich daher für seinen Leib allein zwei Plätze und freut sich schon, so bequem zweisitzig zu fahren. Als es am Morgen fortgeht, hat er Einen Platz Nr. 8. im Hauptwagen und Einen Platz Nr. 1 im Beiwagen. Nun?


          Die Spieler, welche in den großen Bädern Bank halten, müßen doch im Voraus ihrer Sache gewiß seyn, denn sonst könnten sie unmöglich einen so hohen Pacht zahlen. Die Bank in Baden zahlt jährlich 50,000 Franks Pacht und der jetzige Pächter der nur auf ein Jahr die Erlaubniß zu spielen, erhielt, zahlt noch überdieß 100,000 Franks, um die Schulden der Stadt Baden zu decken. Der vorige Pächter, der in diesem Sommer zum Letztenmal die Spielnarren auszieht, hat sich in wenigen Jahren ein Vermögen von 4 Million Franks erworben.


Getraide=Preise in Lübeck
vom 8. October.
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 100
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 68
              Petersburger 96
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 50
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 44
Erbsen, Brecherbsen 60
             Futtererbsen -
Wicken -
Buchweitzen -
Winter=Rapsaat die Tonne 21 Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat -
Schlagleinsaat 131/2


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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