No. 30
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 27. Juli
1838
achter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1838 Nr. 30 Seite 1]

Zur Vermeidung häufiger Sollicitationen um Erlaubniß zu Tanz=Musik im hiesigen Fürstenthum, wird hiedurch bekannt gemacht, daß hinsichtlich der Ertheilung von Musik=Scheinen, nachfolgende Bestimmungen getroffen worden sind.

              I. Den Krügern in der Stadt Schönberg sollen fortan Erlaubnißscheine zu öffentlichen Tanzlustbarkeiten nicht anders, als nach dreiwöchentlichen Zwischenräumen, also an jedem 3ten Sonn= (oder 2ten Fest=) Tage, mit Ausschluß der Quartals=Tage der Handwerker, des Königschuß=Tages und des 18. Octobers erteilt werden.

              II. Landkrüger, die Krüger in den Kirchdörfern und auf der Bäck, dürfen vierteljährlich nur einmal öffentliche Tanz=Musik halten; die übrigen Landbewohner, und zwar nur wirkliche Hauswirthe, des Jahres zweimal, nämlich
             1) in der wirklichen Fastnachts=Woche auf 2 Tage hintereinander,
             2) nach der Erndte bis Michaelis, einen Tag;
und zwar dergestalt, daß die Scheine auf Ansuchen des Dorfschulzen, nicht auf eine bestimmte Person, sondern auf die ganze Dorfschaft ausgefertigt werden, und es den Hauswirthen überlassen bleibt, in wessen Hause die Lustbarkeit statt haben soll;

              III. Einzelnen Landbewohnern, die nicht Krüger sind, dürfen hinfüro gar keine Musik=Scheine gegeben werden; jedoch sind die Hochzeitfeierlichkeiten während eines Tages, hievon ausgenommen, und bedarf es keiner besonderen Erlaubniß.

              IV. Pachthöfe sind in diesem Betreff wie ganze Ortschaften zu behandeln.

              V. Rücksichtlich der Dauer der Tanzgesellschaften, so bleibt es dabei, daß sel=

[ => Original lesen: 1838 Nr. 30 Seite 2]

bige auf dem Lande um 10, im der Nacht aber um 11 Uhr Nachts beendigt seyn müssen; mit Ausnahme jedoch der Markttage, des 18. Octobers und des Königschuß=Tages, an denen der Regel nach die Zusammenkünfte bis Mitternacht andauern mögen.
              Wegen des Bürgerballes am Königschuß=Tage soll der Magistrat zur Dispensation wegen längerer Dauer speciell ermächtiget seyn.
              Schönberg den 25sten Julius 1838.

Großherzogl. Mecklenb. Landvogtey des Fürstenthums Ratzeburg.          
(L. S.)                                                                 Karsten.         Reinhold.
                


Präclusiv=Bescheid.

       In Sachen des Großherzoglichen Domainen=Amtes, Provocanten, wider alle diejenigen, die aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche und Forderungen an die, der Landesherrschaft angefallene Meyersche Schulzen=Stelle zu Sülsdorf zu haben vermeinen, Provocaten, ist heute, nach beigebrachten Bescheinigungen über die geschehene Bekanntmachung der ergangenen öffentlichen Ladungen, der Praeclusiv=Bescheid ergangen, wodurch

alle diejenigen, die ihre Ansprüche in dem vorgewesenen Termine nicht angemeldet haben, mit ihren Forderungen an die ehemalige Meyersche Vollstelle in Sülsdorf abgewiesen und derselben für immer verlustig erklärt, den Liquidanten sowol, als der provocantischen Behörde aber, wegen der angemeldeten Forderungen alle Zuständnisse gegenseitig vorbehalten worden sind.
Decretum Schönberg den 23. Juli 1838.

             Justiz=Amt der Landvogtei des Für=
                            (L. S.)                  stenthums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


Verkaufs=Anzeigen.

Extract.

Zu dem auf

den 24sten September d. J.
angesetzten Termine zum öffentlich meistbietenden Verkaufe des Tagelöhner Hans Ditzschen Wohnhauses c. p. werden etwanige Kaufliebhaber, sowie zu dem auf
den 1sten October d. J.
praefigirten Gleichgebots=Termine die Ditzschen Creditoren, Letztere sub praejudicio praeclusionis pro omni, hiemittelst geladen.
    Rehna den 16ten July 1838.

Großherzogliches Stadt=Gericht hieselbst.    


Vermischte Anzeigen.

          Frische Berger Flohm=Heeringe, die Viertel=Tonne zu 6 Mark (Meckl.) u. 5 Mark (Meckl.). Reis à Pf. 3 Schilling (Mecklenburg) bei

J. J. Spehr.     

      Schönberg den 19. Julius 1838.


          Zur bevorstehenden Erndte empfiehlt sich mit schönem Flohm=Heering in ganzen, halben und viertel Tonnen

M. F. Bunge, in Lübeck,          
an der Trave Nr. 475.          


          Mit allen beliebten Sorten Mineral=Wasser in frischer diesjähriger Füllung empfehle ich mich zu den billigsten Preisen ganz ergebenst.
    Lübeck den 1sten Julius 1838.

H. D. Karck,          
Fischstraße No. 103.    


Schiffbruch des französischen Fahrzeugs "die Fliege"

[Erzählung.]
[im Abbild der Originalseite zu lesen.]

(Beschluß.)

[ => Original lesen: 1838 Nr. 30 Seite 3]

Schiffbruch des französischen Fahrzeugs "die Fliege"

[Erzählung.]
[im Abbild der Originalseite zu lesen.]

[ => Original lesen: 1838 Nr. 30 Seite 4]

Schiffbruch des französischen Fahrzeugs "die Fliege"

[Erzählung.]
[im Abbild der Originalseite zu lesen.]

(Fortsetzung.)


Der schwache starke Geist.

          Vor einem Jahre machte eine Dame von England aus eine Seereise. Unterwegs fragte sie einen Matrosen, wie lange die Fahrt noch dauern werde. - "Geliebts Gott," erwiederte der Matrose, "noch 30 bis 35 Tage". - Das Wort: "Geliebts Gott" erregte bey der Dame großen Anstoß; denn sie war eine von den Aufgeklärten, die Alles wissen und nichts glauben wollen. Sie sagte daher zu dem Matrosen: Alles, was sich in der Welt begebe und zutrage, das käme nicht von Gott, sondern vom Zufall. Der Matrose wehrte sich in und für seinen Glauben so gut er konnte, war aber der Dame an Worten nicht gewachsen. Allein er wußte, was er wußte. Bald darauf brach ein heftiger Sturm aus, der dem Schiffe große Gefahr drohte. Als nun der Matrose gerade ganz ruhig in die Kajüte trat, wo die Dame in höchster Angst saß, fragte sie ihn, ob der Sturm bald vorüber seyn werde, und da der Matrose ihr versicherte, daß noch leider keine Anzeichen davon zu bemerken waren, rief sie: "Betet doch, daß der Wind sich lege!" - Der Matrose sah sie an und fragte: "Soll ich zum Zufall beten?"


Bittet, so wird euch gegeben.

          Ein Schullehrer, der, mit einer zahlreichen Familie und einem sehr dürftigen Gehalte, oft mit Sorgen der Nahrung zu kämpfen hatte, befand sich einst in großer Verlegenheit, als er um die Bezahlung einer Rechnung, die 15 Taler (Mecklenburg) betrug, hart gedrängt und mit Klage und Auspfändung bedroht wurde. Daß er sein gegebenes Versprechen nicht sollte erfüllen können, daß sein guter Name und seine Ehre, wenn er es auf das Aeußerste ankommen lasse, letzt und dadurch seine Wirksamkeit beeinträchtigt werde, betrübte ihn tief, und doch kannte er kein Mittel, um sich in dieser Noth zu helfen. Durch Unterstützung seiner Freunde brachte er nach vieler Mühe den Betrag der Rechnung bis auf 1 Taler (Mecklenburg) 21 Schilling (Mecklenburg) zusammen. Zur Aufbringung dieser noch fehlenden Summe stand ihm kein Weg mehr offen, und er wußte wohl, daß er von der Nachgiebigkeit seines Gläubigers nichts erwarten dürfe. In der Angst seines Herzens ging er auf den Boden seiner Wohnung, um dem Herrn, der seine Zuversicht war, seine Noth zu klagen und ihn um Erbarmung und Hülfe anzuflehen. Nachdem er auf den Knieen mit dem Herrn im Gebete gerungen, stand er innerlich gestärkt und getröstet auf und trat gedankenvoll an eine geöffnete Dachlucke und blickte zum blauen Himmel und über die Nachbarhäuser hinaus. "Ach," dachte er, indem sein Blick sich unwillkührlich auf das Dach eines wohlhabenden Nachbars richtete, "wenn du nur einen kleinen Theil von dem besäßest, was unter jenem Dache ist, so wäre dir geholfen; und doch wer bemerkt es von außen an diesen beiden Dächern, daß unter dem ein Ueberfluß und unter dem andern Noth weilet!" Bei diesen Betrachtungen griff er, er wußte selbst nicht warum, in eine Oeffnung der Dachlucke über ihm, und das erste, was ihm in die Hand fiel, war ein zusammengewickeltes Lümpchen. Gedankenlos wickelte er dieses Päckchen auf, und fand darin nicht mehr und nicht weniger, als 1 Taler (Mecklenburg) 21 Schilling (Mecklenburg).
          Dem armen Manne war nun geholfen in seiner Noth. Es war ihm aber auch dadurch zugleich noch auf eine andere Weise geholfen; denn von dieser Stunde an hat er gelernt, dem Herrn in allen Dingen zu vertrauen, und sein Herz wurde frei von den quälenden Sorgen und getrost in allen Wegen.


Getraide=Preise in Lübeck
vom 24. Juli.
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 128
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 80
              Petersburger 84
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 60
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 52
Erbsen, Brecherbsen 72
             Futtererbsen -
Wicken -
Buchweitzen -
Winter=Rapsaat die Tonne - Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat -
Schlagleinsaat -


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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