No. 29
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 20. Juli
1838
achter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1838 Nr. 29 Seite 1]

Auf gegebene Veranlaßung wird nachstehende Allerhöchste Verordnung:

Von Gottes Gnaden Carl Herzog zu Mecklenburg.

          Da die Anstellung einer Abtheilung Husaren im Fürstenthum Ratzeburg die Aufrechthaltung öffentlicher Sicherheit, der Handhabung guter Polizei und die Abhaltung der Vagabunden und des losen Gesindels zum heilsamen Zweck hat: so gehören Widersetzlichkeiten oder gar Thätlichkeiten gegen Husaren, die ihre Pflichten und Befehle erfüllen, zu Vergehen, die mit Grunde zu den gröbsten Verbrechen gerechnet werden. Wir verordnen daher hiedurch:
          I. daß alle Einwohner Unsers Fürstenthums Ratzeburg in Nothfällen, und wenn sie von dem HusarenUnterofficier, oder auch nur von einem Husaren requiriret werden, demselben schleunig zu Hülfe kommen und thätigen Beistand leisten sollen, sowohl auf den Märkten und andern öffentlichen Orten, bei dem Nachsehen der Pässe, wenn sie Streitigkeiten und Unordnungen schlichten, wenn sie Deliquenten, Vagabunden, Stöhrer der öffentlichen Ruhe arretiren und transportiren, als überhaupt, wenn die Husaren befehliget sind, die gute Ordnung, die Polizey, und öffentliche Sicherheit aufrecht zu halten.
          II. daß ferner diejenigen, so den Husaren auf geschehene Requisition ihren Beistand versagen, nach Befinden der Umstände nachdrücklichst bestraft,
          III. diejenigen aber, die es wagen sollten, sich Husaren in Uniformen in ihren Amtsverrichtungen zu widersetzen, oder sich gar an selbigen thätlich zu

[ => Original lesen: 1838 Nr. 29 Seite 2]

vergreifen, dieser groben Begangenschaft halber mit harter Leibesstrafe, und nach Befinden härterer Strafe unabbittlich bestraft werden sollen.
          Wornach ein jeder sich zu achten hat.
          Datum auf Unserem Domhofe bei Ratzeburg, den 26. Septbr. 1810.

Ad inandatum Serenissimi proprium.

  Herzogl. Mecklenb. Regierung hieselbst.
(L. S.)   J. P. Seip.

hiermit zu Jedermanns Nachachtung in Erinnerung gebracht.
          Schönberg den 12ten Julius 1838.

Großherzogl. Mecklenb. Landvogtey des Fürstenthums Ratzeburg.          
(L. S.)                                                      Karsten.         Reinhold.
                


Vorladungen.

        Die von ihrem Manne getrennte Ehefrau des Büdners Jobs, Trin Greth, geborne Kruse, zu Gr. Molzahn hat, beim Anbringen ihrer Gläubiger sich insolvent erklärt und ihr Vermögen den Gläubigern zu deren Befriedigung abgetreten. Zur möglichst baldigen Beendigung dieses kleinen Schuldwesens ist der öffentliche Verkauf des, zu dieser Concursmasse gehörigen Büdner=Kathens zu Gr. Molzahn verfügt worden, weshalb Kaufliebhaber auf

den 30sten August d. J.
= 27sten Septbr. =
= 30sten Octbr. =
jedesmahl Morgens 10 Uhr, vor das unterzeichnete Gericht geladen werden, um Both= und Ueberboth zu Protocoll zu geben, den Zuschlag aber, in Gemäsheit der, in dem ersten Termine zu regulirenden Bedingungen zu gewärtigen.
        Dann werden zum 30sten Octbr. Morgens 11 Uhr alle Gläubiger der Büdnerin Jobs peremtorisch hiedurch geladen, um ihre Forderungen an diese Gemeinschuldnerin anzumelden und sofort zu bescheinigen, demnächst aber das Gleichgebothsrecht wegen des Jobsschen Kathens geltend zu machen und sich endlich über die Vertheilung der Masse, zum Zweck der gänzlichen Beendigung des Concurses zu erklären, alles bei Vermeidung des ein= für allemahl angedroheten Nachtheils der Präclusion mit jeglichen Ansprüchen an die Jobssche Concursmasse resp. der anzunehmenden Einwilligung in die Beschlüsse der Anwesenden.
      Decretum Schönberg den 14. Juli 1838.

             Justiz=Amt der Landvogtei des Für=
                            (L. S.)                  stenthums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


          In der Concurs=Sache der Gläubiger des wailand Altentheilers Brüggemann zu Mannhagen ist
      1. zur Erstigkeits=Ausführung Termin auf

den 7ten September;

      2. zur Publication eines Prioritäts=Erkenntnisses aber Termin auf

den 28sten Septbr. d. J.

Vormittags 10 Uhr angesetzt worden, - wozu demnach die nicht präcludirten Brüggemannschen Creditoren, respve. sub finali poena praeclusionis, hiermit vor Gericht geladen werden.
    Decretum Schönberg den 11. Juli 1838.

             Justiz=Amt der Landvogtei des Für=
                            (L. S.)                  stenthums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


Verkaufs=Anzeigen.

          Das, vor dem Siemzer=Thore hieselbst belegene Haus des Gastwirths Christian Vock soll, zur Vollstreckung der Execution wegen einer ausgeklagten Schuld, gerichtlich öffentlich meistbietend verkauft werden, wozu die gewöhnlichen drei Termine auf

den 31sten August d. J.
= 21sten Septbr. =
= 25sten Octbr. =
jedesmahl Morgens 11 Uhr anberahmt worden sind. Kaufliebhaber können das Grundstück, nach vorgängiger Meldung bei dem Eigenthümer, jederzeit in Augenschein nehmen und die Bedingungen im ersten Termine erfahren, in deren Grundlage der Zuschlag erfolgen soll.
    Decretum Schönberg den 14. Juli 1838.

             Justiz=Amt der Landvogtey des Für=
                            (L. S.)                  stenthums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


[ => Original lesen: 1838 Nr. 29 Seite 3]

          Das Schmiedegehöft zu Wahrsow soll zur Vollstreckung der, wider den Schmid Schütt daselbst, erkannten Execution öffentlich meistbietend verkauft werden und sind dazu gewöhnliche Termine

auf den 31sten August d. J.
= = 24sten Septbr. =
= = 29sten Octbr. =
jedesmal Morgens 11 Uhr anberahmt worden. Kaufliebhaber werden dazu hiemittelst geladen, um in Grundlage der im ersten Termine zu regulirenden Bedingungen, Bot= und Ueberbot zu Protocoll zu geben und darnach den Zuschlag zu gewärtigen.
          Zur Sicherstellung des Käufers werden zugleich alle Gläubiger des Schmiedemeisters Schütt
zum 29sten October d. J.
Morgens 11 Uhr hiemittelst peremtorisch vorgeladen, um ihre Ansprüche an diesen Gemeinschuldner und dessen Vermögen, die sie aus irgend einem Rechtsgrunde zu haben vermeinen, anzumelden und sofort zu bescheinigen, bei Vermeidung des ein für allemal angedroheten Nachtheils der Präclusion mit ihren Forderungen und des Verlustes ihrer Rechte an das gegenwärtige Vermögen ihres Schuldners, was auch für den Fall einer sich etwa ergebenden Ueberschuldung des Letzteren, zu vollstrecken sein wird.
    Decretum Schönberg den 14. Juli 1838.

             Justiz=Amt der Landvogtey des Fürsten=
                            (L. S.)                  thums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


Vermischte Anzeigen.

          Hiedurch erlauben wir uns die Anzeige, daß unser diesjähriges Königssschießen, am 23sten July statt finden wird, wobey wir zugleich bemerken, daß der seit Jahren ausgesprochene Wunsch: den Ball auf den zweiten Abend zu verlegen, jetzt einstimmig beschlossen ist.
          Freunde des geselligen Vergnügens, vorzüglich aber unsere Mitbürger, die bis jetzt nicht Theil am Feste nahmen, laden wir hiermit freundlichst dazu ein, mit der Versicherung, daß sämmtliche Schützenmitglieder alles aufbieten werden, denselben die Theilnahme daran so angenehm, als möglich zu machen.
          Die Schützenmitglieder versammeln sich Morgens präcise 7 Uhr.

Aelteste und Vorsteher                
der Schützenzunft zu Schönberg.      


          In diesem Jahre wird der Königschuß hieselbst am

30., 31. Julii und 1. August
stattfinden, so wie am Mondtage den 16ten und Mittewoch den 25sten Juli das Probeschießen gehalten werden.
      Aus Veranlassung, daß die hiesige Schießbahn nicht entfernt genug von der Landstraße erachtet worden, machen wir auf Allerhöchsten Befehl, diese öffentliche Anzeige, und ersuchen Reisende, welche an den genannten Tagen die Straße über hier nach Schwerin, und zurück zu befahren haben und daher Gefahr befürchten mögten, die Route über Gadebusch einzuschlagen.
      Zugleich bemerken wir, daß das im vorigen Jahre angebauete große Gesellschaftslocale, jetzt auf das Geschmackvollste decorirt ist, und von Seiten der Zunft alles aufgeboten werden wird, um allen fremden Besuchenden ihren Aufenthalt möglichst angenehm zu machen, welche hiemittelst zu dem obbemerkten Feste ganz ergebenst eingeladen werden.
    Rehna den 12. Julii 1838.

Aelterleute der Schützenzunft hieselbst.  


          Frische Berger Flohm=Heeringe, die Viertel=Tonne zu 6 Mark (Meckl.) u. 5 Mark (Meckl.). Reis à Pf. 3 Schilling (Mecklenburg) bei

J. J. Spehr.     

      Schönberg den 19. Julius 1838.


          Einem geehrten Publicum beehre ich mich anzuzeigen, daß ich auch dieses Jahr auf dem Schießplatze mit 2 Buden ausstehen und mit allen Sorten Conditoreien, so wie mit Eis aufwarten werde, welches letztere ich auf Verlangen von dort auch nach der Stadt sende, da ich die Einrichtung getroffen habe, daß es auch nicht im mindesten von der Luft berührt werden kann.
    Schönberg den 12ten Juli 1838.

J. Pöhls.


          Mit allen beliebten Sorten Mineral=Wasser in frischer diesjähriger Füllung empfehle ich mich zu den billigsten Preisen ganz ergebenst.
    Lübeck den 1sten Julius 1838.

H. D. Karck,          
Fischstraße No. 103.    


          Am Sonntag den 22. Juli wird in Wichmanns Garten Vogelschießen seyn, wozu wir Freunde und Gönner im Fürstenthum Ratzeburg freundlichst einladen. - Die Gewinne bestehen in folgenden: 1) der Rumpf: einen runden Sophatisch mit Säulenfuß; 2) der Kopf und 3) der Schweif: jeder 6 Rohrstühle; 4) 5) beide Flügel: jeder einen Spieltisch zum zusammenschlagen; 6) Krone, 7) Schnabel: jeder einen Servanttisch: 8) erster Kranz: einen Nähkasten mit Einrichtung; 9) zweiter Kranz: einen Tabackskasten. - Entree 16 Schilling (Mecklenburg). Von 4 Uhr Nachmittags bis Abends 10 Uhr freie Tanzmusik. - Das Schießen beginnt Mittags 1 Uhr.
    Dassow den 13. Juli 1838.

   J. Wichmann.                   
Baumann, Tischlermeister.


[ => Original lesen: 1838 Nr. 29 Seite 4]

Schiffbruch des französischen Fahrzeugs "die Fliege"

[Erzählung.]
[im Abbild der Originalseite zu lesen.]

(Der Beschluß folgt.)


Getraide=Preise in Lübeck
vom 17. Juli.
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 116
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 80
              Petersburger 84
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 60
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 52
Erbsen, Brecherbsen 72
             Futtererbsen -
Wicken -
Buchweitzen -
Winter=Rapsaat die Tonne - Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat -
Schlagleinsaat -


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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