No. 24
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 15. Juni
1838
achter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1838 Nr. 24 Seite 1]

Vorladungen.

          Mittelst des, an der hiesigen Gerichts=Stelle in extenso affigirten, Proclams vom heutigen Tage, sind alle diejenigen, welche Forderungen und Ansprüche an die, von dem Herrn Justizrath und Regierungs=Secretair Schubert dem Einwohner Jocob Peter Hjorth verkauften, Grundstücke, nämlich das vor dem Langenbrücker Thore belegene Postschreiber=Haus, und die auf hiesigem Stadtfelde belegenen, im Eingangs gedachten Proclam genau specificirten, Aecker und Wiesen Ansprüche irgend einer Art zu haben vermeinen, oder dem zu verfügenden Uebertrage dieser Grundstücke an den Käufer, widersprechen wollen, zur Anmeldung und sofortigen Bescheinigung ihrer An= und Widersprüche, und zwar bei Strafe des Ausschlusses und eines ewigen Stillschweigens, auf

den 28sten k. M.

zu Rathhause hieselbst verabladet.

    Ratzeburg den 19. Mai 1838.

                       Königlicher Stadt=Commissarius,
Bürgermeister und Rath.
(L. S.) in fidem
J. Richter,                
                Stadtsecretair.


          In dem Debitwesen der Erben weiland Tagelöhner=Wittwe Ditz geb. Hamann hieselbst, ist nach dem in die schwerinschen Intelligenzen eingerückten Proclam, auf

den 25. Junii d. J.

ein Termin zur Liquidation und Prioritäts=Deduction der Forderungen, und auf

den 7. Julii h. a.

ein anderer Termin zur Competenz=Bestimmung und zum Versuche eines Vergleiches, sub praejudicio pro omni, angesetzt.
    Rehna den 23 April 1838.

Großherzogl. Stadt=Gericht.        


          Nachdem der gegen den Büdner Hamann zu Rieps erkannte Concurs durch gerichtliche Vermittelung beigelegt worden ist, hat der Büdner Hamann jeder Disposition über seine Büdnerstelle sich begeben, wenn er gleich bis Ostern künftigen Jahres solche Stelle bewohnt und alle Einkünfte aus derselben bis dahin unbeschränkt genießt. Alle Schulden, die also der Hamann contrahiren könnte, ergreifen das Gehöft nicht und werden als solche hiedurch im Voraus für ungültig erklärt, was hiedurch zur allgemeinen Nachachtung bekannt gemacht wird.
    Decretum Schönberg den 1. Junius 1838.

             Justiz=Amt der Landvogtei des Für=
                            (L. S.)                  stenthums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


Verkaufs=Anzeigen.

        Nachdem am heutigen Tage der Concurs der Gläubiger über die bisher nur bedingt angetretene Verlassenschaft des weiland Gastwirths und Erbpächters Joachim Heinrich Adolph Hinrichsen zu Groß Sarau zu Recht erkannt ist, so wird zum

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öffentlich meistbietenden Verkaufe der dazu gehörigen, in Groß Sarau belegenen Erbpachtstelle mit Kruggerechtigkeit, erster Termin auf

Montag den 2. Juli d. J.

Zweiter Termin auf

Dienstag den 31. Juli d. J.

dritter Termin auf

Dienstag den 28. August d. J.

angesetzt und haben Kaufliebhaber sich zu den beiden ersten Terminen in des Unterzeichneten Wohnung zu Ratzeburg, zu dem dritten Termine aber, in welchem jedenfalls der Zuschlag erfolgen wird, auf der zu verkaufenden Erbpachtstelle zu Groß Sarau, Morgens 11 Uhr, einzufinden.
    Adelich Gericht Tüschenbeck den 30. Mai 1838.

W. G. C. Sponagel.          


Vermischte Anzeigen.

        Alle diejenigen, welche in diesem Johannis=Termin Geld und Sparcassen=Bücher durch mich an die Schweriner Sparcasse besorgen zu lassen gedenken, ersuche ich gehorsamst, bis spätestens zum 28sten Junius d. J. bey mir sich zu melden, oder auch nur die Bücher und das Geld - welches Letztere jedoch mit schriftlicher Angabe der Personen, für welche es belegt werden soll, versehen seyn muß - bey dem Schneidermeister Meyer in Schönberg abzugeben, bey dem ich am 16., am 20. und 23. Juni Nachmittags zu treffen seyn werde.
    Siechenhaus bei Schwanbeck den 13. Juni 1838.

J. P. Oldörp,              
Schul= und Siechenmeister.      


          Um aufzuräumen, verkaufe ich die langen gehaarten Sensen, die früher 3 Mark (Meckl.) kosteten, zu 2 Mark (Meckl.), und die kurzen, die früher 2 Mark (Meckl.) kosteten zu 1 Taler (Mecklenburg) 8. Schilling (Mecklenburg). - Schönberg 1838.

J. J. Spehr.                


          Da ich sicherem Vernehmen nach erfahren, daß es Leute giebt, die sich ein Geschäft daraus machen, mir die Nahrung abzuschneiden, und aus diesem Grund bald diese, bald jene falschen Gerüchte in Umlauf bringen, um des Publicum dadurch irre zu machen, und meine Nahrung zu stöhren, so sehe ich mich wiederholt veranlaßt, hiemittelst ausdrücklich zu erklären:

daß ich aus Rehna nicht fortziehen werde, sondern meine Färberei stets in vollem Umfange betreibe, und fernerhin betreiben werde,
und ersuche meine Geschäfts=Freunde, mir ihr bisher bewiesenes Vertrauen nicht zu entziehen, und allen falschen Gerüchten, wie sie auch erscheinen mögen, fernerhin kein Gehör zu geben, dagegen wird mein stetes Bestreben seyn, jeden auf das prompteste und reelste zu bedienen.

Sollte mir aber jemand denjenigen, der diese Gerüchte in Umlauf gebracht hat, oder fernerhin bringt, dergestalt nachweisen können, daß ich ihn gerichtlich belangen kann, so verspreche ich ihm eine Belohnung von 10 Taler (Mecklenburg).
    Rehna den 28sten Mai 1838.

C. H. Kindt, Schönfärber.        


          Am Sonntag den 24. Juni wird in meinem Garten Vogelschießen seyn, wozu ich Freunde und Gönner im Fürstenthum Ratzeburg freundlichst einlade. - Dassow den 14. Juni 1838.

J. Wichmann.          


Civilisirte Dieberei.

          Ein Mann, der sich Sir Furbes nennt, trat unlängst in die Bude eines Juweliers in London, und äußerte den Wunsch, zwei hübsche Steine sich auszuwählen, um diese zu Hemdknöpfen fassen zu lassen. Der Juwelier bringt ein Kästchen mit kostbaren, ungefaßten Steinen und der Gentlemann beginnt die Auswahl, welche lange währt, da je zwei und zwei Steine noch nicht recht zusammen passen wollen. Indeß erscheint an dem Eingang des Ladens ein Bettler. Der Juwelier, besorgt für die Sicherheit seiner ausgelegten Waare, zögert an die Casse zu gehen, um ein Almosen daraus dem Armen hinzulangen. "Lassen Sie!" sagt der Gentlemann, greift in die Westentasche und legt dem Bettler die Gabe in die hohle Hand, mit der dieser in seinen Schnappsack fährt und verschwindet. Der Gentlemann fährt in der Auswahl fort. Endlich sind die beiden Steine gefunden. Man handelt um den Preis, wird nicht einig; der Käufer verliert die Geduld und empfiehlt sich mit dürren Worten. Schon ist er an der Ladenthür, da überzählt der Juwelier seine Steine, und siehe da! Einer fehlt. Der bestürzte Kaufmann theilt dem Gaste seine befremdliche Entdeckung mit. Dieser entrüstet, besteht sogleich auf Untersuchung. Ein Polizei=Agent, der eben vorübergeht, wird dazu gerufen, und Sir Furbes trägt diesem auf, in Gegenwart des Juweliers, seine Kleider zu durchsuchen. Er selbst wirft Rock und Weste von sich, kehrt alle seine Taschen um, und will sich entkleiden bis aufs Hemde. Der arme Juwelier wird seiner Sache immer ungewisser, und ist endlich froh, den Mann mit vieler Unterwürfigkeit dahin zu bringen, daß

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er ohne fernere Declamation über seine angetastete Ehre den Laden verläßt. Der gute, aber kurzsichtige Juwelier würde jetzt einen Eid darauf geleistet haben, daß er sich geirrt und dem Manne unrecht gethan habe, hätte ihm der Policei=Agent nicht die Augen geöffnet und auseinandergesetzt, daß der Gentlemann und der Bettler eine Gauner=Compagnie sei, und jener diesem wahrscheinlich statt eines Penny den eben zwischen den Fingern gehabten Stein in die Hand gedrückt habe, dessen Erlös sich Beide nun theilen würden.

          Die allerkürzte und wahrhaft humoristische Weise, sich Anderer Eigenthum zu bemächtigen, hat ein Wiener erfunden, der Abends, eben als man die Lampen in den Läden angezündet hatte, zu einem Silberwaarenhändler in den Laden trat und sich sogleich an den Kaufmann wendete. "Mein Herr, ich muß Sie warnen, Ihre Waare in Acht zu haben, zum Beispiel stehen gleich diese beiden schönen Leuchter zu nahe der offenen Thüre. Eben war ich Augenzeuge, wie auf dem Kohlmarkte bei Schmidt ein Gauner mit unerhörter Keckheit in die Thür springt, zwei ganz ähnliche Armleuchter, wie diese, rasch erfaßt und damit zum Teufel lauft!" Indem er das Letztere sagte, hatte der Wiener die Armleuchter wirklich erfaßt und war damit aus der Thür getreten. Der Kaufmann und sein Commis lachten einige Sekunden über das ihnen erzählte Beispiel, nachdem aber der Erzähler nicht wieder erscheinen wollte, und sie sich auch vergebens vor der Thür nach ihm umsahen, fanden sie die schönste Gelegenheit, aber nicht die Laune, sich selbst auszulachen.


Practik der Pferdediebe.

          Der gewerbmässige Pferdedieb geht einher mit Sporen in der Tasche. Will er Abends oder Nachts ein Pferd von der Weide stehlen, so führt er eine Trense und ein Sattelkissen zusammengerollt in . einem dunkelfarbigen Tuche, als nicht auffälliges Reisegepäck, bei sich. Er ergreift unter mehren Pferden das beste und, wenn dies nicht gleich gelingt, dasjenige, welches am leichtesten zu fangen ist. Er leitet es eine Strecke über Dresch, oder solchen Boden, wo die Spur nicht leicht aufgefunden ist. Nun erst sattelt er das Pferd, schnallt die Sporen an und dann geht es auf Nebenwegen, im scharfen Ritt, der nächsten Landesgrenze zu, selten jedoch nach dem Preussischen, weil dort, eben aus Rücksicht auf Verhütung des Pferdediebstahls, Legitimation über den rechtmässigen Besitz des Pferdes gefordert wird. Die Städte werden vermieden, in Dörfern oder beim Begegnen auf dem Wege wird der Gaffende, damit die Hast des Reiters nicht auffalle (denn das Pferd ist mit Schweiß bedeckt) nach der Wohnung des Arztes oder Wundarztes in der nächsten Stadt befragt und mit verdoppelter Eile weiter gejagt, nur nicht nach der genannten Stadt. Ist der Vertrieb des gestohlenen Pferdes nicht schon vorhin gesichert oder der Abnehmer im Nachbarlande nicht ohne Gefahr der Entdeckung zu erreichen, so eilt der Pferdedieb dem nächsten Viehmarkte zu und vertauscht wenn möglich schon unterwegs an irgend einen dahin reisenden Kaufliebhaber das gestohlene Pferd gegen ein schlechteres, wobei er mit sehr wenigem Gelde vorlieb nimmt, denn ihm liegt Alles daran, das gestohlene Pferd los zu werden. Sodann verkauft er das eingetauschte Pferd gelegentlich mit größter Unbefangenheit.
          Will der Dieb nicht von der Weide, sondern aus dem Stalle stehlen, so verschafft er sich zuvor einige Local=Kenntniß, nimmt dann, im Stalle angelangt, gerne zwei Pferde, die er mit den im Stalle oder daneben aufgefundenen Sielen aufschirrt und sie, als unverdächtiger Fuhrknecht, zur und über die Grenze führt.
          Die in Mecklenburg gestohlenen Pferde pflegen nach dem hannoverschen Amte Neuhaus, über die Elbe in's Lüneburgische auf die Märkte, oder an bekannte Roßkämmer, ebenso nach dem Holsteinschen und in die Gebiete von Lübeck und Hamburg geschafft zu werden.


Wirksame Policei.

          Es war an einem sonnigen März=Tage, als ich von meinem Sitze vor dem Caffee=Hause einen Türkischen Beamten mit einigen untergeordneten Begleitern aus einer Nebenstraße auf dem Ameidan erscheinen, und einem nahen Bäckerladen zugehen sah. Das schien sogar die Neugierde einiger neben mir rauchenden phlegmatischen Türken zu erregen, die sich erhoben, in die bei Seite gelegten Pantoffel schlüpften, und sich den Laden näherten, welchem Beispiel ich auch folgte. Einer der Gerichtsdiener war eben im Begriff, auf einer bei sich habenden Wagschale das zum Verkauf ausgelegte Brod zu wiegen. Der Verkäufer, ein Grieche, stand mit einem Armensündergesichte dabei. Ein Paar Brote bestanden die prüfende Abwägung; jetzt schob aber der Türke einen etwas mehr zurückgelegten Haufen vor, wog, und Brot auf Brot schnellte, zu leicht wiegend, in die Höhe. Es folgte ein fast unmerklicher Augenwink des Oberbeamten, worauf einer

[ => Original lesen: 1838 Nr. 24 Seite 4]

seiner Begleiter aus dem breiten Gürtel einen Hammer nebst einem recht ansehnlichen Nagel hervorzog, und, während ein anderer Gehülfe den Kopf des betrügerischen Bäckers seitwärts an den Thürposten drückte, den Ohrzipfel etwas in die Länge ziehend, den Armen Sünder ohne alle überflüssige Worte, mit dem Ohr an die Thür nagelte. Der Richter zog dann sein am Gürtel hängendes Schreibzeug vor, notirte einige Worte, und der Executions=Trupp zog weiter. Unterdessen hatten sich die Konstantinopolitanischen Gamins in Menge um den "Ge=Oehrten" höhnend und verspottend versammelt, während allgemach die zottigen, herrenlosen Wolfshunde, diese freiheitliebenden Straßenbewohner Stambuls, heran trabten und sich, unbekümmert um das Schimpfen des Angenagelten, eine Semmel nach der andern vom Ladentisch herab holten. - Nach zwei Stunden, als mich mein Weg wieder über den Ameidan führte, befand sich die Sache noch eben so. Erst bei Sonnenuntergang, wenn die Stimme des frommen Imans vom Minaret herab zum Gebete ruft, wird der Bestrafte von einem Gerichtsdiener erlöst. Verfällt ein solcher Deliquent zum zweitenmale in diese Strafe, so ist man obrigkeitlicher Seits so aufmerksam, nicht das schon vorhandene Ohrloch zu benutzen, sondern man eröffnet mittelst Nagelung ein neues. Ich habe bemerkt, daß die Konstantinopolitanischen Bäcker ihre Fez und Turbans sehr tief herabzuziehen pflegen, vermuthlich, um sich vor dergleichen Schandlöchern zu bewahren, oder die vorhandenen schamvoll zu bedecken.


Vermischtes.

          Daß auch der gründlichste und hellsehendste Gelehrte bisweilen von dem schlichten Landmanne Neues lernen könne, beweißt die nachstehende Anekdote aus Newtons Leben. Dieser lustwandelte einst durch die Felder, als er die Stimme eines Hirten vernahm, der ihm zurief: "Eilen Sie, mein Herr, damit sie das nächste Dorf erreichen, wenn Sie nicht ganz durchnäßt heimkehren wollen." - Aber der Himmel war ganz heiter, und nicht eine einzige Wolke zeigte sich am Firmamente. Newton setzte demnach ganz ruhig seinen Weg fort; kaum aber war eine halbe Stunde vergangen, als er leider sah, wie sich die vernommene Vorhersagung verwirklichte. Sonderbar rief er aus, daß ein so einfacher Bauer ein so zuverlässiger Wetterprophet seyn kann! - Die Sache schien ihm einer sorgfältigen Prüfung würdig. Ganz triefend kehrte er also noch einmal zurück, und als er in die Nothhütte des Hirten getreten, sprach er zu ihm: "Hier hast Du eine Guinee, sage mir aber, woher Du gelernt hast, die Witterung so treffend zu prophezeihen?" - "Recht gern, mein lieber Herr, antwortete der Hirte; sehen Sie dort meinen schwarzen Bock?" - "Ja." - "Nun wenn der seinen Rücken dem Winde zukehrt, so können Sie Ihr Leben einsetzen, daß in längstens einer Stunde der Regen in Strömen fällt." - "Was!" rief der große Denker, "so müßte ich um solches zu erfahren, jedesmal meine Sternwarte verlassen, und Deinen Bock beobachten? - Zum Henker mit Dir!" - er bezahlte die Guinee und entfernte sich eiligst.


          Neue Schlachtmanir. Die Engländer haben vor einiger Zeit eine neue Methode erfunden und in Anwendung gebracht, wie sie Kälber, Schafe, Kühe und Ochsen tödten, ohne denselben Schmerz zu machen, und ohne den bis jetzt nöthigen blutigen Apparat. Sie bedienen sich jetzt des Salpeter=Gases. Diese neue Methode hat überdies den Vortheil, daß das Fleisch länger frisch bleibt, und der Geschmack desselben angenehmer ist. Die meisten Fleischer in London haben diese Verfahrungsart eingeführt.


          Ein Reisender aus Bordeaux verlor vor einigen Wochen in einem heimlichen Spielhause zu Paris die Lumperei von 70,000 Franken. Man denke nur das Eine, daß mit diesen 70,000 Franken hätte Labung geschafft werden können beinahe 70,000 Kranken.


Getraide=Preise in Lübeck
vom 12. Juni.
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 116
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 78
              Petersburger 80
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 60
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 56
Erbsen, Brecherbsen 70
             Futtererbsen -
Wicken -
Buchweitzen -
Winter=Rapsaat die Tonne 18 Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat -
Schlagleinsaat 14


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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