No. 23
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Dienstags und Freitags

Schönberg, den 08. Juni
1838
achter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1838 Nr. 23 Seite 1]

Vorladungen.

          Nachdem dem Schustermeister Matthias Heinrich Schwarz hieselbst, auf sein Ansuchen, die Rechtswohlthat der Güterabtretung, mit Vorbehalt etwaniger Erinnerung seiner Gläubiger, zugestanden, und der formelle Concurs über sein Vermögen eröffnet worden ist, so werden nunmehr alle und jede, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche und Forderungen an das Schwarzsche Vermögen zu haben vermeinen, hiermit peremtorisch geladen, solche in dem deshalb auf

den 15. Junius dieses Jahres

Vormittags 10 Uhr angesetzten Liquidations=Termine vor hiesigem Justiz=Amte so gewiß anzumelden und zu bescheinigen, als sie sonst durch den sofort zu publicirenden Präclusiv=Bescheid von der zur Frage stehenden Concursmasse für immer werden ausgeschlossen werden.
    Von dieser Meldung sind indeß diejenigen Gläubiger des Schusters Schwarz ausgenommen, deren Forderungen aus dem Liquidations=Protocoll vom 14ten December v. J. bereits erhellen.
    Nach beendigter Liquidation soll, in demselben Termine, nach vorgängiger Erklärung über die Richtigkeit der angemeldeten Forderungen durch das corps der Gläubiger, Verhandlung mit den Creditoren in Betreff Constituirung der Activ=Masse, so wie wegen gütlicher Feststellung der Priorität und demnächstiger Vertheilung der Masse, daher gänzliche Auflösung dieser Debitsache, gepflogen, und in specie die Erklärung derselben wegen des Gemeinschuldnerischen Manifestations=Eides erfordert werden, - wozu demnach die Schwarzschen Creditoren, unter dem endlichen Nachtheil, daß die Ausbleibenden an die Erklärungen und Beschlüsse der erscheinenden Gläubiger gebunden erkannt werden sollen, hiermit verabladet werden.
    Decretum Schönberg den 8ten Mai 1838.

             Justiz=Amt der Landvogtey des Für=
                            (L. S.)                  stenthums Ratzeburg.
                        Reinhold.


          Mittelst des, an der hiesigen Gerichts=Stelle in extenso affigirten, Proclams vom heutigen Tage, sind alle diejenigen, welche Forderungen und Ansprüche an die, von dem Herrn Justizrath und Regierungs=Secretair Schubert dem Einwohner Jocob Peter Hjorth verkauften, Grundstücke, nämlich das vor dem Langenbrücker Thore belegene Postschreiber=Haus, und die auf hiesigem Stadtfelde belegenen, im Eingangs gedachten Proclam genau specificirten, Aecker und Wiesen Ansprüche irgend einer Art zu haben vermeinen, oder dem zu verfügenden Uebertrage dieser Grundstücke an den Käufer, widersprechen wollen, zur Anmeldung und sofortigen Bescheinigung ihrer An= und Widersprüche, und zwar bei Strafe des Ausschlusses und eines ewigen Stillschweigens, auf

den 28sten k. M.

zu Rathhause hieselbst verabladet.

    Ratzeburg den 19. Mai 1838.

                       Königlicher Stadt=Commissarius,
Bürgermeister und Rath.
(L. S.) in fidem
J. Richter,                
                Stadtsecretair.


[ => Original lesen: 1838 Nr. 23 Seite 2]

          Nachdem der gegen den Büdner Hamann zu Rieps erkannte Concurs durch gerichtliche Vermittelung beigelegt worden ist, hat der Büdner Hamann jeder Disposition über seine Büdnerstelle sich begeben, wenn er gleich bis Ostern künftigen Jahres solche Stelle bewohnt und alle Einkünfte aus derselben bis dahin unbeschränkt genießt. Alle Schulden, die also der Hamann contrahiren könnte, ergreifen das Gehöft nicht und werden als solche hiedurch im Voraus für ungültig erklärt, was hiedurch zur allgemeinen Nachachtung bekannt gemacht wird.
    Decretum Schönberg den 1. Junius 1838.

             Justiz=Amt der Landvogtei des Für=
                            (L. S.)                  stenthums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


Präclusiv=Bescheid.

          Ueber das Vermögen des Fuhrmanns Schütt ist der formelle Concurs erkannt und wider alle diejenigen, die sich mit ihren Ansprüchen an denselben im Professions=Termine am 24. huj. nicht gemeldet haben, ist unterm heutigen Tage decretum praeclusivum erlassen worden.
    Ratzeburg den 28. Mai 1838.

                       Königlicher Stadt=Commissarius,
Bürgermeister und Rath.
(L. S.) in fidem
J. Richter,                
                Stadtsecretair.


Verkaufs=Anzeigen.

          Am 13. Junius dieses Jahres, als am Mittwoch nach Trinitatis, soll die der Großherzogl. Hohen Cammer gehörende Schulzen= und Vollhüfnerstelle in Süllsdorf - Vogtei Schlagsdorf - unter Vorbehalt Allerhöchster Genehmigung auf hiesiger Amtsstube öffentlich meistbietend verkauft werden.
    Die Verkaufsbedingungen sind beim Amte hieselbst einzusehen, auch in Abschrift zu erhalten und muß danach derjenige, der den Zuschlag erhält, sofort eine baare, als Conventional=Poen haftende Caution von 300 Taler (Mecklenburg) grob Dän. Cour. bestellen.
    Die Berichtigung dieser Schulzenstelle, welche außer aller Communion liegt, gute Gebäude, durchgängig vortrefflichen Boden und einen Flächen=Inhalt von 22,000 bis 23,000 QuadratRuthen hat, steht nach vorheriger Meldung bei dem zeitigen Bewirthschafter der Stelle, Hinrich Meyer daselbst, jedem Kaufliebhaber frei.
    Schönberg den 18. Mai 1838.

Großherzogl. Mecklenb. Domainen=Amt.    
A. v. Drenkhahn.                     


        Nachdem am heutigen Tage der Concurs der Gläubiger über die bisher nur bedingt angetretene Verlassenschaft des weiland Gastwirths und Erbpächters Joachim Heinrich Adolph Hinrichsen zu Groß Sarau zu Recht erkannt ist, so wird zum öffentlich meistbietenden Verkaufe der dazu gehörigen, in Groß Sarau belegenen Erbpachtstelle mit Kruggerechtigkeit, erster Termin auf

Montag den 2. Juli d. J.

Zweiter Termin auf

Dienstag den 31. Juli d. J.

dritter Termin auf

Dienstag den 28. August d. J.

angesetzt und haben Kaufliebhaber sich zu den beiden ersten Terminen in des Unterzeichneten Wohnung zu Ratzeburg, zu dem dritten Termine aber, in welchem jedenfalls der Zuschlag erfolgen wird, auf der zu verkaufenden Erbpachtstelle zu Groß Sarau, Morgens 11 Uhr, einzufinden.
    Adelich Gericht Tüschenbeck den 30. Mai 1838.

W. G. C. Sponagel.          


Vermischte Anzeigen.

          Da ich sicherem Vernehmen nach erfahren, daß es Leute giebt, die sich ein Geschäft daraus machen, mir die Nahrung abzuschneiden, und aus diesem Grund bald diese, bald jene falschen Gerüchte in Umlauf bringen, um des Publicum dadurch irre zu machen, und meine Nahrung zu stöhren, so sehe ich mich wiederholt veranlaßt, hiemittelst ausdrücklich zu erklären:

daß ich aus Rehna nicht fortziehen werde, sondern meine Färberei stets in vollem Umfange betreibe, und fernerhin betreiben werde,
und ersuche meine Geschäfts=Freunde, mir ihr bisher bewiesenes Vertrauen nicht zu entziehen, und allen falschen Gerüchten, wie sie auch erscheinen mögen, fernerhin kein Gehör zu geben, dagegen wird mein stetes Bestreben seyn, jeden auf das prompteste und reelste zu bedienen.

Sollte mir aber jemand denjenigen, der diese Gerüchte in Umlauf gebracht hat, oder fernerhin bringt, dergestalt nachweisen können, daß ich ihn gerichtlich belangen kann, so verspreche ich ihm eine Belohnung von 10 Taler (Mecklenburg).
    Rehna den 28sten Mai 1838.

C. H. Kindt, Schönfärber.        


[ => Original lesen: 1838 Nr. 23 Seite 3]
          Frühlingswonne.
        Frühlingslieder
        Kehren wieder
Und mit ihnen neue Freud';
        Vöglein singen,
        Lieblich klingen
Heerdenglöckchen auf der Weid'.

        Blumen blühen,
        Düfte ziehen
Hold aus ihrem bunten Kreis;
        Neues Leben
        Ist gegeben,
Munter treibt das junge Reis.

        Lieblich mahlen
        Sonnenstrahlen
Farbenreich die Fluren jetzt;
        Von dem Thaue
        Ist die Aue
Wie von Silberglanz benetzt.

        Grüne Matten,
        Sanfter Schatten
Prangen hold in der Natur;
        Frische, neue
        Himmelsbläue
Strahlet auf die Frühlingsflur.

        Wiesendüfte,
        Milde Lüfte
Strömen durch die Auen hin;
        Frühlingssonne
        Schaffet Wonne
Selbst auch dem betrübten Sinn.

        Leis', im Glanze
        Und im Tanze
Murmelt durch die Wies der Bach;
        Und es tönen
        Liebessehnen
Ihm die kleinen Vöglein nach.

        Braune Spuren
        Auf den Fluren
Zieht des frohen Landmanns Pflug;
        Lerchen schwingen
        Sich und singen
Ueber ihm in hohem Flug.

        Maigeschmücket,
        Hüpft entzücket
Auf die Wies' die Maid hinaus;
        Melket frühe
        Muntre Kühe,
Kehret jubelnd dann zu Haus.

        Jubel gehet,
        Freude wehet
Durch die goldne Frühlingspur;
        Sanft umtönt,
        Hold verschönt
Ist der Tempel der Natur.

        Alles freut sich
        So recht innig
Bei der schönen Frühlingspracht;
        Laut' und stille
        Anmuthsfülle
Webt am Tage, in der Nacht.

        Drum wo Leben
        Gott gegeben
Singe man ihm hohen Dank,
        Frühlingslieder
        Hallet wieder
Von dem Lob= u. Dankgesang. -
                        L. Koch, cand. theol.


Böser Markt.

          In der großen Stadt London und rings um sie her giebt es außerordentlich viel gute Narren, die an anderer Leute Geld oder Sackuhren oder kostbaren Fingerringen eine kindische Freude haben und nicht ruhen, bis sie dieselben bekommen. Dieß bringen sie zuwege manchmal durch List und Betrug, noch öfter durch kühnen Angriff, manchmal am hellen, lichten Tage und an der offenen Landstraße. Einem geräth's, dem andern nicht. Der Kerkermeister zu London und der Scharfrichter wissen davon viel zu erzählen. Eine seltsame Geschichte begegnete aber eines Tages einem vornehmen und reichen Manne. Der König und viele andere große Herren und Frauen waren an einem schönen Sommertage in einem großen königlichen Garten versammelt, dessen lange, gewundene Gänge sich in der Ferne m einem Walde verloren. Viele andere Personen waren auch zugegen, denen es nicht auf einen Gang ankam, ihren geliebten König und seine Familie froh und glücklich zu sehen. Man aß und trank, man spielte und tanzte; man ging spazieren in den schönen Gängen und zwischen dem duftenden Rosengebüsch paarweise und allein, wie es sich traf. Da stellte sich ein Mensch, wohl gekleidet, als wenn er auch dazu gehörte, mit einer Pistole unter dem Rock, in einer abgelegenen Gegend an einen Baum, wo der Garten an den Wald gränzt, und dachte: es wird schon Jemand kommen. Wie gesagt, so geschehen; da kommt ein Herr mit funkelndem Fingerring, mit klingenden Uhrketten, mit diamantnen Schnallen, mit breitem Ordensband und goldenem Stern, will spazieren gehen im kühlen Schatten, und denkt an nichts.

[ => Original lesen: 1838 Nr. 23 Seite 4]

Indem er so an nichts denkt, kommt der Geselle hinter dem Baum hervor, macht dem guten Herrn ein bescheidenes Compliment, zieht die Pistole unter dem Rock hervor, richtet ihre Mündung auf des Herrn Brust, und bittet ihn höflich, keinen Lärm zu machen, es brauche Niemand zu wissen, was sie mit einander zu reden haben. Man muß übel daran seyn, wenn man vor einer Pistole steht, weil man nicht weiß, was drin steckt. Der Herr dachte vernünftig: der Leib ist kostbarer als das Geld: lieber den Ring verloren, als den Finger, und versprach zu schweigen. "Gnädiger Herr," fuhr jetzt der Geselle fort: "Wären Euch Eure zwei goldene Uhren nicht feil für gute Bezahlung? Unser Glöckner richtet die Uhr alle Tage anders, man weiß nie wie man dran ist, und an der Sonnenuhr sind die Zahlen verwischt." Will der reiche Herr wohl oder übel, so muß er dem Kerl die Uhren für ein paar elende Groschen verkaufen. Und so handelt ihm der Spitzbube Ring und Schnallen und Ordensstern und das goldene Herz, welches er vorn auf der Brust im Hemde hatte, Stück für Stück um schlechtes Geld ab, und immer mit der Pistole in der linken Hand. Als endlich der Herr dachte: "Jetzt bin ich absolvirt, Gottlob!" fing der Spitzbube von Neuem an: "Gnädiger Herr, weil wir so gut mit einander zurecht kommen, wollet ihr mir nicht von meinen Waaren Etwas abhandeln?" Der Herr denkt an das Sprichwort, daß man zu einem bösen Markt ein gutes Gesicht machen müsse, und sagt: "Laßt sehen!" Da zog der Bursche allerlei Kleinigkeiten aus der Tasche hervor, die er zum Kindermarkt vom Krämer für einige Pfenninge gekauft, oder auch von einer ungewischten Bank aufgeräumt hatte, und der gute Herr mußte ihm Alles abkaufen Stück für Stück um teures Geld. Als endlich der Spitzbube nichts mehr als die Pistole übrig hatte, und sah, daß der Herr noch ein paar schöne Dublonen in dem grünen seidenen Geltbeutel hatte, sprach er: "Gnädiger Herr, wollet Ihr mir für den Rest, den Ihr da in den Händen habt, nicht die Pistole abkaufen? Sie ist vom besten Büchsenschmid in London und diese Kleinigkeit unter Brüdern werth." Der Herr dachte in der Ueberraschung: "Du dummer Kerl!" und kauft die Pistole. Als er aber die Pistole in den Händen hatte, kehrte er den Stiel um und sprach: "Nun halt, sauberer Geselle! und geh' augenblicklich voraus, wohin ich Dich heißen werde, oder ich schieße Dich auf der Stelle todt!" Der Spitzbube aber nahm einen Sprung in den Wald, und sagte: "Schießt herzhaft los, gnädiger Herr, sie ist nicht geladen." Der Herr drückte ab, und es ging wirklich nicht los. Er ließ den Ladestock in den Lauf fallen, und es war kein Körnlein Pulver darin. Der Dieb aber war unterdessen tief im Walde, und der vornehme Engländer ging schaamroth zurück, daß er sich also habe in Schrecken setzen lassen, und dachte an Vieles.


Brodt=Taxe der Stadt Schönberg

für den Monat Juni 1838.

Weitzen=Brodt mit dem Aufbrodt auf einen Schilling eines halben Dreilings werth, soll wägen: Pfd. Loth. Qt.
ein zwei Schillings=Strumpf - 31 2
ein Schillings=Strumpf - 15 3
ein Sechslings=Semmel - 7 3
ein Dreilings=Semmel - 4 -
Rogken=Brodt von gebeuteltem Mehl, mit dem Aufbrodt auf einen Schilling eines halben Dreilings werth, soll wägen:
ein 4 Schillings=Brodt 3 10 2
ein 2 Schillings=Brodt 1 21 -
ein Schillings=Brodt - 26 2
ein Sechslings=Brodt - 13 1
Grob Hausbacken=Brodt ohne Aufbrodt:
ein 4 Schilling=Brodt 5 8 -
ein 2 Schillings=Brodt 2 20 -
ein Schillings=Brodt 1 10 -
ein Brodt zu 10   -
          soll kosten 71/2 Schillinge.

Bürgermeister und Rath.    


Getraide=Preise in Lübeck
vom 5. Juni.
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 112
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 78
              Petersburger 80
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 62
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 54
Erbsen, Brecherbsen 70
             Futtererbsen -
Wicken -
Buchweitzen -
Winter=Rapsaat die Tonne 18 Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat -
Schlagleinsaat 14


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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