No. 22
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 01. Juni
1838
achter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1838 Nr. 22 Seite 1]

Verkaufs=Anzeigen.

          Am 13. Junius dieses Jahres, als am Mittwoch nach Trinitatis, soll die der Großherzogl. Hohen Cammer gehörende Schulzen= und Vollhüfnerstelle in Süllsdorf - Vogtei Schlagsdorf - unter Vorbehalt Allerhöchster Genehmigung auf hiesiger Amtsstube öffentlich meistbietend verkauft werden.
    Die Verkaufsbedingungen sind beim Amte hieselbst einzusehen, auch in Abschrift zu erhalten und muß danach derjenige, der den Zuschlag erhält, sofort eine baare, als Conventional=Poen haftende Caution von 300 Taler (Mecklenburg) grob Dän. Cour. bestellen.
    Die Berichtigung dieser Schulzenstelle, welche außer aller Communion liegt, gute Gebäude, durchgängig vortrefflichen Boden und einen Flächen=Inhalt von 22,000 bis 23,000 QuadratRuthen hat, steht nach vorheriger Meldung bei dem zeitigen Bewirthschafter der Stelle, Hinrich Meyer daselbst, jedem Kaufliebhaber frei.
    Schönberg den 18. Mai 1838.

Großherzogl. Mecklenb. Domainen=Amt.    
A. v. Drenkhahn.                     


Vorladungen.

          Mittelst des, an der hiesigen Gerichts=Stelle in extenso affigirten, Proclams vom heutigen Tage, sind alle diejenigen, welche Forderungen und Ansprüche an die, von dem Herrn Justizrath und Regierungs=Secretair Schubert dem Einwohner Jocob Peter Hjorth verkauften, Grundstücke, nämlich das vor dem Langenbrücker Thore belegene Postschreiber=Haus, und die auf hiesigem Stadtfelde belegenen, im Eingangs gedachten Proclam genau specificirten, Aecker und Wiesen Ansprüche irgend einer Art zu haben vermeinen, oder dem zu verfügenden Uebertrage dieser Grundstücke an den Käufer, widersprechen wollen, zur Anmeldung und sofortigen Bescheinigung ihrer An= und Widersprüche, und zwar bei Strafe des Ausschlusses und eines ewigen Stillschweigens, auf

den 28sten k. M.

zu Rathhause hieselbst verabladet.

    Ratzeburg den 19. Mai 1838.

                       Königlicher Stadt=Commissarius,
Bürgermeister und Rath.
(L. S.) in fidem
J. Richter,                
                Stadtsecretair.


          Nach Anzeige der verehelichten Siemers geb. Wicht auf der Beck, sind die, in dem, unterm 20sten v. M. ergangenen Proclama, näher bezeichneten, als verlohren geachteten beiden Original=Papiere wieder aufgefunden worden und wird auf desfalsigen Antrag der Provocantin, der zur

[ => Original lesen: 1838 Nr. 22 Seite 2]

Mortifizirung anberaumt gewesene Liquidations=Termin hiedurch abgekündiget.
    Schönberg den 28sten Mai 1838.

             Justiz=Amt der Landvogtei des Für=
                            (L. S.)                  stenthums Ratzeburg.
                        Karsten.


Vermischte Anzeigen.

          Auf mehrfache Anfragen wegen der baldigen Erscheinung eines Choral=Melodieen=Buches in Noten zu allen Liedern des Ratzeburgischen Gesang=Buchs zeige ich den Freunden eines richtigen Kirchengesanges an, daß nun alle unvorhergesehenen Hindernisse gehoben sind und Stich und Druck gleich nach Johannis vollendet seyn wird.
      Herrnburg, den 30. Mai 1838.

Rußwurm, KR. u. P.            


          100 Taler (Mecklenburg) N 2/3. a 31 Schilling (Mecklenburg), Kirchengeld, sind zum nächsten Joh.=Termin gegen sichere Hypothek zu 4 p. C. jährl. Zinse zu verleihen. Wo? ist zu erfahren beim Buchdrucker Bicker in Schönberg.


          Da ich sicherem Vernehmen nach erfahren, daß es Leute giebt, die sich ein Geschäft daraus machen, mir die Nahrung abzuschneiden, und aus diesem Grund bald diese, bald jene falschen Gerüchte in Umlauf bringen, um des Publicum dadurch irre zu machen, und meine Nahrung zu stöhren, so sehe ich mich wiederholt veranlaßt, hiemittelst ausdrücklich zu erklären:

daß ich aus Rehna nicht fortziehen werde, sondern meine Färberei stets in vollem Umfange betreibe, und fernerhin betreiben werde,
und ersuche meine Geschäfts=Freunde, mir ihr bisher bewiesenes Vertrauen nicht zu entziehen, und allen falschen Gerüchten, wie sie auch erscheinen mögen, fernerhin kein Gehör zu geben, dagegen wird mein stetes Bestreben seyn, jeden auf das prompteste und reelste zu bedienen.

Sollte mir aber jemand denjenigen, der diese Gerüchte in Umlauf gebracht hat, oder fernerhin bringt, dergestalt nachweisen können, daß ich ihn gerichtlich belangen kann, so verspreche ich ihm eine Belohnung von 10 Taler (Mecklenburg).
    Rehna den 28sten Mai 1838.

C. H. Kindt, Schönfärber.        


          Bei mir sind zu haben: weiße Herbstkohl=, Braunkohl= und mehrere Arten Kohl= und Steckrüben= so wie auch Kohlraben=Pflanzen; etwas später auch Rungsen und Runkelrüben.

J. Ohlssen,            
in der Hinterstraße.      


Wie der Gewerbtreibende das seinem Stande gebührende Ansehen erwerben, erhalten und erhöhen könne.
(Beschluß.)

          Wenn nun der Gewerbsstand unverkennbar im Ganzen, wie in seinen einzelnen Gliedern, sich eines größern Aufsehens zu erfreuen anfängt, wer fände außer den schon oben bezeichneten Ursachen davon nicht auch darin einen hauptsächlichen Grund, daß er sich von jener Beschränktheit der Ansichten entfernt und die Vorurtheile seines Standes immer mehr und mehr abgelegt hat, und jetzt zeigt, wie es weniger an ihm selbst, als an andern Ursachen gelegen, wenn er sich seither von der Theilnahme an dem Allgemeinen ausgeschlossen hat, da er nun mit aller Liebe auch dafür wirkt, und den thätigsten Gemeinsinn entwickelt und übt? Sind doch, damit ich bei dem Nächsten stehen bleibe, die gegenwärtige Versammlung und die zahlreiche Theilnahme, die sie gefunden, - ist doch der so schnell und bereitwillig entstandene Gewerbverein in unserm Orte, der eine so große Anzahl, ja die überwiegende Mehrzahl seiner Mitglieder aus dem Gewerbstande gesammelt hat, und unsere immer mehr sich ausbreitende und fleißiger und treuer benutzte Gewerbschule, - sind doch alle diese Erscheinungen eben so viele als unwiderlegliche Zeugnisse von dem immer regeren und aufrichtigeren Aufleben des schönsten Gemeinsinnes unter den Mitgliedern des Gewerbstandes; und gleiche Erscheinungen und Beweise, ja zum Theil noch erfreulichere, bieten sich jetzt dem Menschenfreunde aller Orten dar. Der ächte Corporations= oder Zunftgeist wacht über seines Standes und dessen Glieder wahrer Ehre, und setzt diese in das stete Fortschreiten zum Bessern und in kräftige, ernste Abwehr alles Schlechten, und diese schließt auch die Thätigkeit für das Gemeinwohl gar nicht aus, ja er ist vielmehr die Bedingung derselben, so wie nur bei der Vaterlandsliebe die allgemeine Menschenliebe wohnen und gedeien kann. Nie werde ich je warm fühlen für das Entfernte, wenn ich kalt und gleichgültig bin gegen das Nächste!

[ => Original lesen: 1838 Nr. 22 Seite 3]

          Endlich aber ist
          4) aller Verstand, alle Wissenschaft und Erfahrung, alle Thätigkeit für das gemeine Beste nichts, wenn ihnen der Schmuck eines reinen fleckenlosen Wandels fehlt; nur wenn jene Vorzüge mit strenger Rechtlichkeit und Sittlichkeit verbunden sind, können sie unsere volle Hochachtung erwerben.
          Wie oft hört man nicht über die leichten Fabrik= und Maschinenarbeiten klagen, welche bei schöner, täuschender Außenseite keinen innern Werth haben, so daß man sich nicht auf sie verlassen könne. Das Vertrauen, welches wir zur Zeit noch Arbeiten, die von Handwerksmeistern gefertigt wurden, schenken, schützt diese gegenwärtig noch allein vor größerem Verfalle. Daß daher dieses Vertrauen auf die Reellität und Rechtlichkeit ihrer Mitglieder sich nicht auch verliere, sondern sich vielmehr erhöhe und befestige, das muß einer jeden geschlossenen Zunft und ihrer Vorsteher wichtigste Aufgabe und eifriges Bestreben seyn. Wenn ich von dem bekannten, vielleicht beaufsichtigten, vom Staate und durch Gesetze und Herkommen geschützten Meister eben so unzuverlässig und unredlich bedient werde, wie von der fernen, unbekannten Fabrik, kann das seinem Ansehen förderlich seyn? Hier will ich bewahrt seyn, und der Meister muß mir für seine Gesellen einstehen, er muß den genommenen Stoff als tüchtig erkannt haben. In Festhaltung und Uebung der hier einschlagenden Redlichkeit ist noch viel Ehre zu erwerben, und sie wird dem Meister nicht fehlen, der sein Geschäft sich angelegen seyn läßt, der bis zum Feierabende da anzutreffen ist, wo er hingehört und gesucht wird, in seiner Werkstatt. Berufstreue ziert den Gewerbtreibenden so sehr, wie den Beamteten. Pünktliche Erfüllung geschehener Zusagen und übernommener Verbindlichkeiten, Fleiß und Arbeitsamkeit, Mäßigkeit und Mäßigung, Ordnung in seinem Haushalte, um jedem gerecht werden, seine Verpflichtungen gegen den Staat und die Gemeinheit zur rechten Zeit leisten, auch etwas für Andere und edlere Zwecke erübrigen zu können, Wahrnehmen seiner und der rechten Zeit, d. h. der kräftigsten Jahre, um sich eine sorgenfreie Zukunft, ein ruhiges Alter zu bereiten, seine Kinder etwas lernen zu lassen, um sie zu brauchbaren Menschen erziehen zu können, gewiß das ist eine herrliche Bürgerkrone, schöner als der feine Rock und die geschmackvoll eingerichtete Wohnung.

"Arbeit ist des Bürgers Zierde,
Segen ist der Mühe Preis!
Ehrt den König seine Würde -
Ehret uns der Hände Fleiß!"
So singt der Dichter; darauf ruhet der goldene Boden, den das Handwerk hat. Ach, daß es den für Alle hätte, die diesem Stande zugehören, daß jeder ihn in seiner Geschicklichkeit, seinem Fleiße, seiner Genügsamkeit, seiner Rechtlichkeit, seiner Berufstreue hätte! Aber muß nicht das Laufen und Jagen nach Vergnügungen und Zerstreuungen, die Versäumung des Berufs, das Ueberbieten in Genüssen, das Streben, an Eleganz in Wohnung, Geräthen und Kleidern es den Höhern und Reichen gleich zu thun, muß nicht das Vergessen aller Vorsicht, der gänzliche Mangel an Selbstbeherrschung, das absichtliche Verschließen der Augen vor der nächsten drohenden Zukunft, das unbegreifliche Nichtbedenken des Endes, welche leider in diesem Stande, und am meisten bei der Jugend desselben um sich greifen; ich frage, muß nicht alles dieß den Menschenfreund mit Trauer und Sorgen erfüllen? Das ist geradezu darauf berechnet, den Gewerbstand um alle Achtung und Theilnahme zu bringen, ihn zu Grunde zu richten, und jeden Besonnenen davon zu verscheuchen und abzuhalten, seinen Sohn demselben zu widmen, damit er nicht in dessen Sturze mit begraben werde.  -
          Heutzutage trennt kein Stand oder Beschäftigung, nicht die sogenannte, oft nur vermeinte, vorgeblich feinere Sitte die Menschen von einander, dergleichen Aeußerlichkeiten, um nicht zu sagen Kleinlichkeiten, hat die sich verbreitende ächte Bildung entweder schon ausgeglichen, oder sie thut es täglich mehr. Einfachheit, Natürlichkeit, Wahrheit und Wohlwollen sind jetzt die Regeln des geselligen Umgangs, und haben Steifheit, Ziererei, Vornehmthuerei und Langweile verdrängt. Bildung ist auch nur eine und überall dieselbe, wie es ja nur ein Urbild vollendeter Menschheit gibt. Wer dieses an sich darzustellen bemüht ist, und es in einem gewissen Grade an sich verwirklicht hat, den erkennt und umfaßt der Gleichgesinnte, der gebildete Mann, als seines Gleichen.
          Und für diese Ausgleichung in Annäherung der Stände hat die, sich unter dem Gewerbstand verbreitende Bildung bereits viel gewirkt! Der Gewerbtreibende verließ die Plätze roher Lust und gemeinen Sinngenusses, er kennt und liebt jetzt etwas Besseres, als die bloße Befriedigung sinnlicher Triebe. Genuß der schönen Natur, Lesen lehrreicher Schriften, der Werke unserer Dichter und trefflichsten Schriftsteller, Unterhaltung über die Angelegenheiten des Tages und die Bedürfnisse der Zeit, Berichtigung der Ansichten darüber, Musik und anderer Kunstgenuß, welches Alles Geist und Leben zugleich erquickt, sind bei ihm an ihre Stelle getreten. Einerlei Bedürfniß führt daher an einerlei Vergnügungsort, und vereinigt daselbst die Gebildeten aller Stände; und wer bemerkte da jetzt eine andere Anziehung oder Abstoßung der Anwesenden, als welche durch die nähere oder entferntere Be=

[ => Original lesen: 1838 Nr. 22 Seite 4]

kanntschaft entsteht? Wahrlich, auch der Hochgestellte im Staate wird kein Bedenken tragen, solchen Ehrenmännern aus dem Gewerbstande nahe zu treten, und wird in ihrem Kreise, was er bedarf und sucht, Erholung und Erheiterung finden! Nur Roheit und Gemeinheit stößt uns ab, an wem wir sie auch finden; Gleiches aber gesellt sich zu Gleichem. Der wird und ward stets geehrt, der sich selbst ehret; verachte dich selbst, so wird man dich verachten!


Vermischtes.

        Man muß Gott nicht versuchen, aber auch die Menschen nicht. Im vorigen Spätjahre kam in einem Wirthshause ein Fremder von der Armee an, der einen starken Bart hatte und fast wunderlich aussah, also daß ihm nicht zu trauen war. Der sagt zum Wirth, eh' er etwas zu essen oder zu trinken fordert: "Habt ihr keinen Barbier im Ort, der mich rasiren kann?" Der Wirth sagt Ja und holt den Barbier. Zu diesem sagt der Fremde "Ihr sollt nur den Bart abnehmen; aber ich habe eine kitzliche Haut. Wenn Ihr mich nicht ins Gesicht schneidet, so bezahl' ich Euch vier Kronenthaler; wenn ihr mich aber schneidet, so stech ich Euch todt. Ihr wäret nicht der Erste!" Wie der erschrockene Mann das hörte, (denn der fremde Herr machte ein grimmiges Gesicht, und das spitzige kalte Eisen lag auf dem Tische,) so springt er fort und schickt den Gesellen. Zu dem sagt der Herr das Nämliche. Wie der Gesell das Nämliche hört, springt er ebenfalls fort und schickt den Lehrjungen. Der Lehrjunge läßt sich blenden von dem Gelde und denkt: "Ich wag's! Geräth es, und ich schneide ihn nicht, so kann ich mir für 4 Kronenthaler einen neuen Rock auf die Kirchweihe kaufen und einen Schnepper; geräth es nicht, so weiß ich, was ich thue;" und rasirt den Herrn. Der Herr hält ruhig still, weiß nicht, in welcher Todesgefahr er ist, und der verwegene Lehrjunge spaziert ihm auch ganz kaltblütig mit dem Messer im Gesicht und um die Nase herum, als wenn's nur um einen Sechser, oder im Fall eines Schnittes um ein Stücklein Zunder oder Löschpapier darauf zu thun wäre und nicht um 4 Kronenthaler und um ein Leben, und bringt ihm glücklich den Bart aus dem Gesichte, ohne Schnitt und ohne Blut, und dachte doch, als er fertig war: "Gottlob!" Als aber der Herr aufgestanden war und sich im Spiegel beschauet und abgetrocknet hatte, giebt er dem Jungen die 4 Kronenthaler, und sagt zu ihm: "Aber, junger Mensch, wer hat Dir den Muth gegeben, mich zu rasiren, so doch Dein Herr und der Gesell fortgesprungen sind. Denn wenn Du mich geschnitten hättest, so hätt ich Dich erstochen." Der Lehrjunge bedankte sich lächelnd für das schöne Stück Geld und sagte:
        "Gnädiger Herr, Ihr hättet mich nicht erstochen, sondern, wenn Ihr gezuckt hättet und ich hätt' Euch in's Gesicht geschnitten, so wär' ich Euch zuvorgekommen und hält' Euch augenblicklich die Gurgel abgeschnitten und wäre auf= und davon gesprungen." Als der fremde Herr das hörte und an die Gefahr dachte, in der er gesessen hatte, ward er blaß vor Schrecken und Todesangst, schenkte dem Burschen noch 1 Kronenthaler extra und hat seitdem zu keinem Barbier mehr gesagt: "Ich steche Dich todt, wenn Du mich schneidest."


            Ein raffinirter in Dresden stattgefundener Gaunerstreich wird jetzt dort viel besprochen: "Zwei Personen zehren bei einem Italiener wacker darauf los, und müssen 5 Thlr. für das Genossene zahlen. Dazu geben sie eine Cassen=Anweisung von 50 Thlrn. hin und erhalten 45 Thlr. darauf zurück. Kaum sind sie gegangen, so tritt ein Policei=Officiant mit hastigem Diensteifer ein, fragt den Kellner, ob nicht zwei Personen eben hier gewesen, die man wegen falscher Cassen=Anweisungen verfolge. Die Beschreibung paßt auf die Dagewesenen, und der Kellner zeigt erschrocken die von ihnen eben erhaltene Cassen=Anweisung vor. Der Policei=Officiant bittet diesen, ihm solche mitzugeben, um sie auf dem Policei=Amte vorzuzeigen, und der Kellner thut das. Aber ersterer - kam nicht wieder mit der Anweisung zurück. Sie war ächt, er aber ein nachgemachter Policeimann.


Getraide=Preise in Lübeck
vom 29. Mai.
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 110
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 78
              Petersburger 80
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 62
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 58
Erbsen, Brecherbsen 64
             Futtererbsen -
Wicken -
Buchweitzen -
Winter=Rapsaat die Tonne 18 Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat -
Schlagleinsaat 14


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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