No. 18
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 04. Mai
1838
achter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1838 Nr. 18 Seite 1]

Verkaufs=Anzeigen.

           Ausgeklagter Schulden halber, ist zum öffentlich meistbietenden Verkaufe des dem Fuhrmann Schütt zuständigen, am Belvedere sub Nro. 167 belegenen Wohnhauses, erster Termin auf den

24sten k. M.

zweiter Termin auf den

14ten Juni d. J.

und dritter und letzter Termin auf den

28sten desselben Monats

angesetzt, und sind alle diejenigen, welche Forderungen und Ansprüche an das zu verkaufende Wohnhaus oder an den Fuhrmann Schütt zu haben vermeinen, zur Anmeldung und Bescheinigung derselben, auf den 24sten k. M., bei Strafe des Ausschlusses und eines ewigen Stillschweigens, zu Rathhause hieselbst verabladet.
    Ratzeburg den 10. April 1838.

                       Königlicher Stadt=Commissarius,
Bürgermeister und Rath.
(L. S.)               in fidem     
J. Richter,                
                Stadtsecretair.


Bekanntmachung.

        In Gemäßheit der am 12. Septbr. 1837 erlassenen Obrigkeitlichen Bekanntmachung, die hiesigen Pferdemärkte betreffend, werden in diesem Jahre

der erste hiesige Pferdemarkt am 7., 8. und 9. März,
der zweite am 4., 5., 6. Julius,
der dritte am 22., 23. u. 24. August
auf dem dazu eingerichteten Patze neben dem äußeren Holstenthore abgehalten werden.

    Der erste Tag ist nur Schautag. Die zu Markt zu bringenden Pferde sind frei von jedem Zoll und sonstigen Abgaben, außer sechs Schillingen Anbindegeld.
    Rotzige, krätzige und mit anderen ansteckenden Krankheiten behaftete Pferde dürfen nicht auf den Markt gebracht werden.
    Lübeck den 9. Januar 1838.

in fidem
  J. H. Behn Dr.
  Act. Gew.   


Vermischte Anzeigen.

          Alle diejenigen, welche Lust zum Seidenbau haben, können bei mir Maulbeersaamen unentgeldlich bekommen. - Schönberg 1838.

Fischer, Pastor.         


          Gegenwärtig wohne ich beim Webermeister Herrn Baumann, bei der Kirche, und empfehle mich meinen geehrten Gönnern und Freunden ergebenst. - Schönberg, 1. Mai 1838.

J. .L. Strasmann, Uhrmacher.         


[ => Original lesen: 1838 Nr. 18 Seite 2]

          Der von Unbefugten angelegte Steig über meine Wiese auf dem Köppenmoor, nach der des Müllers Hrn. Wischendorf wird hiemit bei Strafe untersagt.

Schleuß, Maurermeister.         


          Ich mache hiedurch bekannt, daß fortan Niemand ohne meinen Willen über mein Moor vor dem Siemzerthor gehen darf, unter Androhung der gerichtlichen Anzeige für die Uebertreter dieses Verbots. - Schönberg, Mai 1838.

J. Kiehl.         


          Zu Jedermanns Nachachtung mache ich hiedurch bekannt, daß ich dem Holzwärter Bonhof zu Retelsdorf die Aufsicht über meine Holzkoppel übertragen, auch befugt habe, diejenigen, welche derselbe künftig beim Holzstehlen betreffen wird, dem Gerichte zur Bestrafung zu übergeben.

Hausw. Maaß in Sabow.         


Der hungrige Trinker.

[Erzählung.]
[im Abbild der Originalseite zu lesen.]

[ => Original lesen: 1838 Nr. 18 Seite 3]

Der hungrige Trinker.

[Erzählung.]
[im Abbild der Originalseite zu lesen.]


Ein Handwerk hat einen goldenen Boden.

         Im vorigen Jahrhundert, mehrere Jahre vor dem Ausbruche der französischen Revolution, lebte in Frankreich einer jener verständigen Männer, welche einsehen, daß Stand und Reichthum nicht immer vor Verarmung schützen, und daß der Stand des Handwerkers dieselben Rechte und Ansprüche wie der Reiche und Vornehme, auf die Achtung seiner Mitbürger habe. Dieser Ehrenmann war einer der reichsten und angesehensten Edelleute des Landes, und besaß eine einzige liebenswürdige Tochter, deren Adel der Seele den ihres Standes noch weit übertraf. Um sie bewarb sich ein eben so liebenswürdiger junger Edelmann; der Erbe dreier Rittergüter und eines beträchtlichen baaren Vermögens, überdem aus einer der vornehmsten Familien Frankreichs entsprossen. Als der Bewerber den Vater des Mädchens um die Hand seiner Tochter bat, entgegnete dieser: "Womit gedenken Sie eine Familie zu ernähren?" Befremdet über diese ihm höchst sonderbar dünkende Frage erwiederte Jener, daß seine Verhältnisse doch auch ihm bereits bekannt genug wären, als daß er noch etwas darüber sagen zu dürfen nöthig zu haben glaube, und daß er Mittel genug nachweisen könne, um anständig und gänzlich ohne Sorgen leben zu können. Hierauf bemerkte der Vater daß sein zukünftiger Schwiegersohn durchaus ein Handwerk gelernt haben, außerdem aber auf die Hand seiner Tochter Verzicht leisten müsse. Alle Bitten, ihn von dieser Grille, wie man es nannte, abzubringen, waren vergebens, und der junge, so reiche Edelmann mußte sich entschließen, nachzugeben. Er wählte das Geschäft eines Korbmachers, und, von dem Sporne der Liebe getrieben, brachte er es in kurzer Zeit so weit, daß er in Gegenwart seines zukünftigen Schwiegervaters verschiedene zierliche Korbmacherarbeiten fertigen

[ => Original lesen: 1838 Nr. 18 Seite 4]

konnte, worauf denn derselbe seine Einwilligung zu der Verbindung gab. Mehrere Jahre lebten die jungen Eheleute so sorglos, wie nur immer Leute leben können, welche von Fortunens Huld mit so vielen und mancherlei Gaben gesegnet sind. Sie erfreuten sich, um das Maß ihres Erdenglücks voll zu machen, wohlgebildeter Kinder, und Nichts schien den Himmel ihres Lebens trüben zu können. Die Laune des alten Vaters wurde öfters gutmüthig belacht, und das erlernte Geschäft übte der junge Ehemann blos dann und wann darum, um seiner geliebten Gattin ein Geschenk von seiner Hände Arbeit zu machen, und sich dabei die schöne Zeit der jungen Liebe zu vergegenwärtigen.

         Aber der Himmel Frankreichs trübte sich; auch er verlor Alles und mußte froh seyn mit den Seinigen das nackte Leben gerettet zu haben, und segnete in diesem beklagenswerthen Zustande die Beharrlichkeit seines Schwiegervaters; denn er fand durch praktische Anwendung seiner Kunst in Deutschland, wohin er sich geflüchtet hatte, ein reichliches Auskommen, durfte also weder seine Familie leiden lassen, noch die Milde Anderer in Anspruch nehmen.


               Die gute Lehre.
        Ein hungriger Spatz jüngst flog
Zu einem Brotstand hin und zog
Mit seinem Schnabel kühn und keck
Für einen Kreuzer Mundbrot weg,
Und eilt, den Raub im Schnabel fest,
Schnell fort zu seiner Jungen Nest.
D'rob kommt der Bäcker wuthentbrannt,
Mit einem Stecken in der Hand,
Und schimpft, - und schaut dem Spatzen nach,
Der hoch schon oben auf dem Dach
Sich seiner netten Beute freut.
Da kam des Weg's g'rad Meister Veit
Und sieht des Nachbars Zorn und spricht:
"Erzürnet Euch, mein Lieber! nicht,
Was jener hat, kommt nimmermehr
Zurück, doch eine gute Lehr'
Mög' für Euch dieser Unfall seyn!
Backt fürderhin nicht mehr so klein
Das Kreuzer=Mundbrod, dann bestimmt,
Kein Spatz es Euch vom Laden nimmt."


Brodt=Taxe der Stadt Schönberg

für den Monat Mai 1838.

Weitzen=Brodt mit dem Aufbrodt auf einen Schilling eines halben Dreilings werth, soll wägen: Pfd. Loth. Qt.
ein zwei Schillings=Strumpf 1 5 -
ein Schillings=Strumpf - 18 2
ein Sechslings=Semmel - 9 1
ein Dreilings=Semmel - 4 3
Rogken=Brodt von gebeuteltem Mehl, mit dem Aufbrodt auf einen Schilling eines halben Dreilings werth, soll wägen:
ein 4 Schillings=Brodt 3 18 -
ein 2 Schillings=Brodt 1 25 -
ein Schillings=Brodt - 28 2
ein Sechslings=Brodt - 14 1
Grob Hausbacken=Brodt ohne Aufbrodt:
ein 4 Schilling=Brodt 5 16 -
ein 2 Schillings=Brodt 2 24 -
ein Schillings=Brodt 1 12 -
ein Brodt zu 10   -
          soll kosten 71/4 Schillinge.

Bürgermeister und Rath.    


Getraide=Preise in Lübeck
vom 1. Mai.
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 96
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 68
              Petersburger 70
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 56
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 44
Erbsen, Brecherbsen 56
             Futtererbsen -
Wicken -
Buchweitzen -
Winter=Rapsaat die Tonne - Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat -
Schlagleinsaat -


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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