No. 10
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 09. März
1838
achter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1838 Nr. 10 Seite 1]

Vorladungen.

        Nachdem über den Nachlaß des zu Manhagen verstorbenen Altentheilers Hans Hinrich Brüggemann auf Andringen seiner Creditoren der formelle Concurs eröffnet worden ist; so werden nunmehr alle und jede, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche und Forderungen an das nachgelassene Vermögen des gedachten Altentheilers Brüggemann haben, oder zu haben vermeinen, hiemit peremtorisch geladen, solche ihre An= und Zusprüche in dem deshalb auf

den 19ten März 1838

Vormittags 11 Uhr angesetzten Liquidations=Temine genau anzumelden, auch durch Production der darüber vorhandenen Urkunden sofort zu bescheinigen, oder zu erwarten, daß die sich nicht, oder nicht vorschriftsmäßig Meldenden durch den alsbald zu publicirenden Präclusiv=Bescheid von dieser Concurs=Masse für immer werden ausgeschlossen werden.
    Zuglelch haben die Brüggemannschen Creditoren sich über die Wahl eines Güterpflegers in praefixo, unter dem ein für allemal dadurch angedrohten Nachtheil, daß der interimistisch Gerichtswegen zum curator massae bestellte Herr Advocat Kindler hieselbst, definitiv als solcher werde bestätigt werden, zu vereinbaren.
    Decretum Schönberg, den 27. Decbr. 1837.

             Justiz=Amt der Landvogtei des Für=
                            (L. S.)                  stenthums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


Extractus proclamatis.

        Mittelst eines vor hiesiger Amtstube, auch im Kruge zu Dechau angehefteten ausführlichen Proclamatis, sind auf des Hans Hinrich Wienecke und Hinrich Arff zu Dechau, als Roggenbaumscher Kinder Vormünder Antrag alle diejenigen, welche an den Nachlaß des am 10ten d. M. verstorbenen Einwohners Hans Jochen Roggenbaum zu Dechau Ansprüche haben, sub poena praeclusi verabladet worden, sich am 13ten März d. J. als einem Diensttage, Vormittags 10 Uhr mit ihren Forderungen auf hiesiger Amtstube anzumelden.
    Decretum Ratzeburg den 24. Januar 1838.

Königl. Dännemarkisches Amt.    
Susemihl.      Hein.          


Verkaufs=Anzeigen.

        Zum Verkauf der, auf dem Dom bei Ratzeburg belegenen, dem verstorbenen Hooch bisher verpachtet gewesenen s. g. kleinen Bleiche mit Zubehör, und des daran grenzenden, von dem Herrn Oberforstmeister von Wickede benutzten Gartens, ist Termin auf Sonnabend

den 24sten dieses Monats März

Vormittags 11 Uhr auf hiesiger Amtsstube angesetzt, wozu Kauflustige sich einfinden wollen. Die Bedingungen sind 8 Tage vor dem Termin beim Amte allhier einzusehen und wird nach selbigen

[ => Original lesen: 1838 Nr. 10 Seite 2]

beim Zuschläge eine, als Conventional=Pön haftende Summe von 100 Rthl. N. 2/3 zu voll, bezahlt.
Schönberg den 1. März 1838.

Großherzogl. Mecklenb. Domainen=Amt.    
A. v. Drenkhahn.                     


        Auf Verfügen der hoch= und wohlverordneten Herren Ober= und Vorsteher des heil. Geist=Hospitals zu Lübeck sollen am Freitag den 16. März Morgens präcise 10 1/2 Uhr zu Falckenhusen an Ort und Stelle meistbietend verkauft werden:

6 Cavelinge Tannen Balken,
11 = do. Schleten.
28 = do. Brennholz.
26 = Weiden, Birken und Erlen Busch.
2 = Tannen Zwickholz.
    Kaufliebhaber wollen sich an genanntem Tage in den Tannen daselbst einfinden.

G. Wellmitz, Inspt.         


Mühlen=Verpachtung.

        Es ist zur meistbietenden Verpachtung der Wassermühle bei Dassow und der holländischen Windmühle zu Lütgenhof, eine jede mit drei Gängen versehen, mit den dazu gehörigen Gebäuden und Ländereien, auf die nächst bevorstehenden 7 Jahre von Johannis d. J. an bis dahin 1845, ein Termin auf den

24. März d. J.

anberahmt, und werden Pachtliebhaber geladen, am gedachten Tage Morgens 11 Uhr, auf dem Hofe zu Lügenhof sich einzufinden und ihr Gebot zu Protocoll zu geben, auch zu gewärtigen, daß in so ferne selbiger für annehmlich befunden, der Zuschlag sofort ertheilt werde. -
    Die zu verpachtenden Gegenstände können nach zuvoriger Meldung auf dem Hofe zu Lütgenhof jederzeit in Augenschein genommen werden, und sind die Pachtbedingungen auf demselben einzusehen, auch gegen Bezahlung der Abschriftsgebühr entgegen zu nehmen.
   Bei dem reinen Zuschläge ist eine baare oder durch sichere Papiere zu bestattende Caution von 500 Rth. N 2/3. zu beschaffen, welche als Conventional=Poen für den Zuschlag haftet.
    Die in der Nähe der Wassermühle belegenen Ländereien und Wiesen enthalten einen Flächen=Raum von circa 5122 QuadratRuthen und befinden sich in vorzüglichem Cultur=Zustande.
     Lütgenhof den 15. Februar 1838.

              Von Guts=Administrations Wegen.
In Auftrag
                                 August Paepke.


Vermischte Anzeigen.

        Hiedurch erlaube ich mir, meinen geehrten Gönnern und Freunden die ergebenste Anzeige zu machen, daß ich meine Wohnung aus dem Hause des Herrn Schneidermeisters Meyer nach dem des Herrn Schmiedemeisters Köhler verlegt habe und bitte zugleich, das mir bis jetzt geschenkte Zutrauen auch in meiner neuen Wohnung mir zu Theil werden zu lassen.
    Schönberg, den 1. März 1838.

L. A. Vogel, Uhrmacher.         


        Mit ächtem französischen Gipsmehl, so wie mit gebranntem Maurergips, in vorzüglicher Güte zu billigen Preisen, empfiehlt sich

J. G. Krueck        
in Lübeck          


Seit neun Jahren bin ich nun schon damit beschäftiget, die mir von hiesigen Landes=Einwohnern anvertraueten Gelder, zu der, in Schwerin bestehenden Sparkasse zu befördern und ich achte mich verpflichtet, über den Belauf dieser, nach und nach angesammleten Summen und über den Fortgang meiner Bemühungen, diese kleinen Ersparniße zu erhalten und zu vermehren, öffentlich Auskunft zu geben.
          Als ich im Anthoni=Termine 1829 die ersten Einsendungen besorgte, wurden die Kapitalien zu 4 1/6 p. C. verzinset und die, während der Jahre 1829 und 1830 bei dieser Kasse, durch mich untergebrachten Summen, beliefen sich jährlich über 800 Rthlr. Im Johannis=Termine 1830 ward der Zinsfuß zu 3 1/8 p. C. heruntergesetzt und mehre Inhaber nahmen ihre Kapitalien zurück, die nur durch unerhebliche Pöste wieder ersetzt wurden. So wurden denn bis Ende 1834, jährlich nur wenige neue Belegungen unternommen, die im Durchschnitt eine Total=Einhebung von 250 Taler (Mecklenburg) kaum überstiegen. Während der Jahre 1836 bis 1837 mehrte sich aber die Concurrenz wieder und erreichte das anfängliche Verhältniß, überstieg es wohl gar, wie ich denn im Jahre 1836 gegen 1000 Taler (Mecklenburg) bei der Spar=Kasse untergebracht habe. Im diesjährigen Anthoni=Termine sind 381 Taler (Mecklenburg) 14 Schilling (Mecklenburg) von mir belegt worden. Ueberall mögen durch mich, von To. Anthoni 1829-38 mehr als 4000 Rthlr. bei der Schweriner Sparkasse zinsbar untergebracht worden sein und sich noch daselbst belegt befinden.
          Die Einsendung der Bücher, zum Zweck der Erhebung der belegten Gelder und die anderweitige Belegung neuer Kapitalien geschieht zweimal im Jahre in den Terminen Anthoni und Johannis. Nach den vorliegenden Verzeichnißen habe ich zu

[ => Original lesen: 1838 Nr. 10 Seite 3]

Johannis 1837, mittelst 43 Spar=Kassen=Bücher für einen Kapital=Betrag von 2170 Rthlr. Zinsen erhoben, den Kapitalien zugerechnet oder neue Pöste belegt. Im letzten Anthoni=Termine habe ich für 74 Interessenten solche Geschäfte besorgt, woraus sich denn ergiebt, daß allein durch mich, 117 hiesige Interessenten bei der Schweriner Spar=Kasse, Gelder untergebracht haben. Daß überdieß aber noch Pöste, an diese und andere Spar=Kassen, hier aus dem Lande gelangen, bezweifle ich nicht und ich darf wohl annehmen, daß mehr als 200 Inhaber kleiner Kapitalpöste hier im Lande, Bedacht genommen haben, ihre Ersparniße durch Unterbringung bei solchen Kassen, zu erhalten und zu vermehren.
          Das ist auch sehr löblich und sollte immer mehr geschehen. Denn wenn eine kleine Summe in unsern Schränken blos aufbewahrt wird; so ist das eine sehr unsichere Art der Vermögens=Besserung: wir können nicht allein durch mancherlei Unfälle darum gebracht werden, sondern wir sind auch uns selbst nicht in jedem Augenblicke sicher, daß wie einem gefaßten guten Vorsatze untreu werden und das Ersparte, gegen besser Wissen und Gewissen, verbringen. Mit wahrer Dankbarkeit gegen die Stifter so heilsamer Anstalten müssen wir daher erfüllt sein, wodurch wir in den Stand gesetzt werden, kleine Ersparniße zu sichern und zu vermehren. Diese Dankbarkeit können wir nicht besser zu erkennen geben, als wenn wir diese Anstalten für uns benutzen.
          Dazu giebt es nun auch für uns vielfache Gelegenheit. Manche größere und kleinere Städte, in einer Entfernung von uns, auf 1 bis 6 Meilen, haben Spar=Kassen errichtet und Jeder kann dort seine Einlagen machen. Wenn auch, dem Vernehmen nach, für Ausländer in Lübeck keine Spar=Kassen=Bücher mehr ausgegeben werden; so sind doch in Ratzeburg, Rehna und Wismar noch immer Gelder anzubringen, falls die Einrichtung nicht vorgezogen werden sollte, durch mich die Belegungen in Schwerin beschaffen zu lassen, was für die Interessenten ohne einige Beschwerde und mit den geringsten Kosten geschehen kann.
Die Besorgniß, daß bei den öffentlichen Spar=Kassen, die eingelegten Gelder verlohren gehen könnten, ist nach menschlicher Wahrscheinlichkeit, nicht gedenkbar. Insonderheit will ich von der Schweriner Sparkasse bemerken, daß seit ihrem Entstehen im Jahre 1821, so bedeutende Zuflüsse an baarem Gelde statt gehabt haben, daß am 31. Dezember 1836 - bis dahin sind die Abschlüsse öffentlich bekannt gemacht worden - 560382 Rthlr. zinsbar belegt waren und außerdem ein Ueberschuß von 34368 Rthlr. sich ergeben hat, den die Kasse während 15 Jahren dadurch als ein, ihr eigenthümliches Vermögen gewonnen hat, daß sie zu 4 1/6 p. C. und später zu 3 1/8 p. C. anleihet, dagegen zu 5, 4 1/2 und 4 p. C. wieder verleihet. In neuesten Zeiten, da der Zudrang zu dieser herrlichen Anstalt so groß geworden ist, daß nicht alle eingehende Gelder sogleich untergebracht werden konnten, hat die Kasse selbst zu 3 1/2 p. C. wegleihen müssen und der Anwachs ihres schon erworbenen Vermögens wird nun nicht mehr so befördert werden können, als in früheren Jahren. Allemahl ist aber dieser bedeutende, stets sich mehrende Fonds, eine hinlängliche Sicherheit, um bei irgend einem entstehenden Verluste, jeden Inhaber wegen seines kleinen Kapitals zufrieden zu stellen.
          Aus diesem Zunehmen des Instituts=Vermögens können wir schon entnehmen, wie erheblich jede Ersparung, zur Vermehrung des vorhandenen Bestandes beiträgt; denn der an sich unerheblich scheinende jährliche Ueberschuß von 40 Schilling (Mecklenburg) auf jede 100 Taler (Mecklenburg) der eingehenden Zinsen, hat dieses große Vermögen binnen 15 Jahren begründet und wenn freilich die Erheblichkeit der Einnahme nicht aus der Acht gelassen werden darf, um darnach die Beträchtlichkeit des Ueberschusses zu ermessen; so ist doch wohl zu beherzigen, daß eine kleine Einlage von 4 Taler (Mecklenburg), jährlich um 6 Schilling (Mecklenburg) vermehrt, nach 8 Jahren schon zu 5 Taler (Mecklenburg) angewachsen sein wird. Wer nun jährlich 4 Taler (Mecklenburg) zur Sparkasse bringt, wird die Freude haben, nach Ablauf von 10 Jahren, die nach und nach eingelegten 40 Taler (Mecklenburg), zu 47 Taler (Mecklenburg) angewachsen zu sehen. Wenn also ein junger Mensch mit dem 15ten Jahre seines Lebens so haushälterisch mit seinem Verdienste umgeht, daß er jährlich 4 Taler (Mecklenburg) erübrigen kann; so hat er in seinem 25sten Jahre ein hübsches Kapital zum Anfange seiner häuslichen Einrichtung in Händen und wenn denn auch eine Lebensgefährtin sich zu ihm findet, die eben so bedächtlich für ihre Zukunft gesorgt hat; so sind Beide im Stande, ohne Sorgen ihr Eheleben zu beginnen. Dieß große Glück wäre doch wol werth, manche unnöthige Ausgabe zu unterlassen, womit nur Gewissensbisse und herbe Vorwürfe, die das ganze Leben verbittern, erkauft zu werden pflegen! - Mögten doch alle junge Leute, vorzüglich die zur dienenden Klasse gegenwärtig noch gehören, dieß recht beherzigen! Sie würden dann nicht mit Gleichgültigkeit ein Anerbieten zurückweisen, was ihnen so recht wohl gemeint gemacht wird.
     Siechenhaus bei Schwanbeck den 5. März 1838.

P. Oldörp,                 
Schul= und Siechenmeister.    


Die Leiden des Durstes zur See.

[Erzählung.]
[im Abbild der Originalseite zu lesen.]

(Der Beschluß.)

[ => Original lesen: 1838 Nr. 10 Seite 4]

Die Leiden des Durstes zur See.

[Erzählung.]
[im Abbild der Originalseite zu lesen.]

(Beschluß.)


Brodt=Taxe der Stadt Schönberg

für den Monat März 1838.

Weitzen=Brodt mit dem Aufbrodt auf einen Schilling eines halben Dreilings werth, soll wägen: Pfd. Loth. Qt.
ein zwei Schillings=Strumpf 1 9 -
ein Schillings=Strumpf - 20 2
ein Sechslings=Semmel - 10 1
ein Dreilings=Semmel - 5 2
Rogken=Brodt von gebeuteltem Mehl, mit dem Aufbrodt auf einen Schilling eines halben Dreilings werth, soll wägen:
ein 4 Schillings=Brodt 3 26 -
ein 2 Schillings=Brodt 1 29 -
ein Schillings=Brodt - 30 2
ein Sechslings=Brodt - 15 1
Grob Hausbacken=Brodt ohne Aufbrodt:
ein 4 Schilling=Brodt 5 28 -
ein 2 Schillings=Brodt 2 30 -
ein Schillings=Brodt 1 15 -
ein Brodt zu 10   -
          soll kosten 63/4 Schillinge.

Bürgermeister und Rath.    


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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