No. 9
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Dienstags und Freitags

Schönberg, den 02. März
1838
achter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1838 Nr. 9 Seite 1]

Vorladungen.

          Das Haus des Webers Kruse auf der Bäck ist in dem heutigen Termine für das höchste Geboth von 300 Taler (Mecklenburg) D. Cour., vorläufig und mit Vorbehalt des creditorischen Gleichgeboth=Rechtes zugeschlagen worden. Um dieß Recht geltend machen zu können; zugleich aber auch zur Auflösung des ganzen Kruseschen Debitwesens, also zum Versuch eines gütlichen Verständnisses über die Liquidität und Priorität der angemeldeten Forderungen, desgleichen zur Vertheilung der vorhandenen Vermögens=Masse, werden alle nicht praecludirte Gläubiger des Webers Kruse hiedurch auf

den 8ten k. M. März

Morgens 11 Uhr, vor das unterzeichnete Gericht geladen, bei den Nachtheilen des Verlustes des Gleichgeboths=Rechtes und des fernerweitig zu äußernden Widerspruches, da vielmehr in diesem Termine jedenfalls der reine Zuschlag erfolgen und der gemeinsame Beschluß der Anwesenden, in jeder Beziehung für die Abwesenden verbindlich erachtet werden wird, um darnach die sofortige Vertheilung der jetzt vorhandenen Vermögensmasse vorzunehmen.
    Decretum Schönberg den 19. Febr. 1837.

             Justiz=Amt der Landvogtei des Für=
                            (L. S.)                  stenthums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


        Wenn der Herr Advocat Daniel zu Schwerin, als Litis Curator der Gläubiger des Holzhändlers Jacob Marcus hieselbst, in Sachen wider den Holländerei=Pächter Peters zu Velboeken, Beklagten, puncto editionis, die, bei hoher Großherzogl. Justiz=Canzlei zu Schwerin am 8ten d. Mts. vorgekommenen Vergleichs=Propositionen mitgetheilt und zugleich die Zustimmung des unterzeichneten Gerichtes nachgesucht hat, vor Erteilung der Letzteren jedoch eine Verhandlung und Beschlußnahme der interessirenden Marcusschen Gläubiger erforderlich erscheint, so ist zu diesem Zwecke ein Termin auf

den 22. März d. J.

angesetzt und werden hiemittelst gedachte Creditoren geladen, sich am bestimmten Tage, Morgens 11 Uhr, auf hiesiger Gerichtsstube einzufinden, über die Sache zu verhandeln und zu beschließen, eo sub praejudicio pro omni, daß die Ausbleibenden als den Beschlüßen der Anwesenden beitretend werden angenommen werden.
     Rehna den 16ten Febr. 1838.

Großherzogl. Stadt=Gericht.        


Bekanntmachung.

        Wenn die Verlassenschaft des weil. Hüfners Johann Christoph Möller zu Besentahl, von Seiten der Vormünder der minorennen Erben desselben der concursmäßigen Behandlung übergeben werden; so werden hiemittelst Alle, welche an diese Verlassenschaft aus irgend einem Grunde dingliche oder persönliche Ansprüche und Forderungen haben, unter dem Präjudiz des ipso lapsu termini eintretenden Ausschlusses aufgefordert, ihre vermeintlichen Rechte an die fragliche Verlassenschaft in dem auf

Sonnabend den 10ten März d. J.
Vormittags 10 Uhr

vor dem Gerichte Gudow, in der Wohnung des unterzeichneten Justitiarii Landsyndicus Walter zu Ratze=

[ => Original lesen: 1838 Nr. 9 Seite 2]

burg angesetzten Termin anzumelden und sofort zu bescheinigen, und zwar Auswärtige unter Bestellung der nöthigen Actenprocuratur. Zugleich werden zum öffentlichen Verkaufe der, zu der fraglichen Verlassenschaft gehörigen zu Besenthal belegenen Hüfnerstelle des weil. Hüfners Möller drei Termine, nämlich

der 10te März d. J.
der   7te April d. J.
 der   5te May  d. J.

hierdurch anberaumt, an welchen Tagen sich die Kaufliebhaber in der Wohnung des unterzeichneten Justitiarii Vormittags 10 Uhr einfinden und gewärtigen wollen, daß im dritten Termin der Zuschlag unfehlbar erfolgen werde.
    Adlich Gericht Gudow, den 2ten Febr. 1838.

(L. S.) E. F. Walter.


Bekanntmachung.

        In Gemäßheit der am 12. Septbr. 1837 erlassenen Obrigkeitlichen Bekanntmachung, die hiesigen Pferdemärkte betreffend, werden in diesem Jahre

der erste hiesige Pferdemarkt am 7., 8. und 9. März,
der zweite am 4., 5., 6. Julius,
der dritte am 22., 23. u. 24. August
auf dem dazu eingerichteten Patze neben dem äußeren Holstenthore abgehalten werden.

    Der erste Tag ist nur Schautag. Die zu Markt zu bringenden Pferde sind frei von jedem Zoll und sonstigen Abgaben, außer sechs Schillingen Anbindegeld.
    Rotzige, krätzige und mit anderen ansteckenden Krankheiten behaftete Pferde dürfen nicht auf den Markt gebracht werden.
    Lübeck den 9. Januar 1838.

in fidem
  J. H. Behn Dr.
  Act. Gew.   


Vermischte Anzeigen.

        Hiedurch erlaube ich mir, meinen geehrten Gönnern und Freunden die ergebenste Anzeige zu machen, daß ich meine Wohnung aus dem Hause des Herrn Schneidermeisters Meyer nach dem des Herrn Schmiedemeisters Köhler verlegt habe und bitte zugleich, das mir bis jetzt geschenkte Zutrauen auch in meiner neuen Wohnung mir zu Theil werden zu lassen.
    Schönberg, den 1. März 1838.

L. A. Vogel, Uhrmacher.         


         Der Hengst Srengbert - Vater Camillus, Mutter Semelle - 4 Jahr alt, hellbraun, mit kleinem Stern, 5 Fuß 6 Zoll Preußische Maaß hoch, und stark von Knochen, deckt in diesem Frühjahre fremde Stuten für 2 Taler (Mecklenburg) N.2/3 und 8 Schilling (Mecklenburg) an den Stall. Die Stuten können, bis sie abschlagen, von 9 zu 9 Tagen wieder gebracht werden.
    Löwitz bei Rehna den 13. Februar 1838.

J. Koch, Inspector.          


          Folgender Auszug aus einem Briefe dürfte vielleicht nicht unpassend hier eine Veröffentlichung finden, und wäre der Wunsch gewiß billig, daß er nicht unberücksichtigt bleiben mögte:
          "A propos. Kürzlich kam ich auf einer Reise von *** über Ratzeburg durch Schönberg, und würde ich Sie jedenfalls auf einige Augenblicke besucht haben, wenn ich nicht Ihre zufällige Abwesenheit vernommen hätte. Ich habe mich gewundert über die mit dem Städtchen vorgegangene Veränderung. In früheren Jahren nämlich hatte ich einmal Gelegenheit, daselbst meine gesunden Knochen in die Schanze zu schlagen, indem ich auf dem Marktplatze, der damals mit diesem Namen wohl schwerlich belegt werden konnte, Gefahr lief, nicht nur stecken zu bleiben, sondern auch in eine der vielen Dunggruben zu gerathen, welches, bei der ansehnlichen Tiefe derselben, mit heiler Haut nicht abgegangen wäre. Es ist aber der Ort aus dem Französischen Fegefeuer, *) ein Phönix, in lieblicher Gestalt mehr und mehr hervorgetreten.
          Dagegen habe ich aber eine Bemerkung gemacht, die einigen Schatten auf die dortige Handhabung der städtischen Polizey werfen dürfte. In der langen Straße nämlich, in die man von Ratzeburg aus einpassirt, fiel es mir auf, wie zu beiden Seiten der s. g. Bürgersteig mit leeren oder beladenen, unbespannten Wagen, mit Brennholz, mit langen Sägeblöcken u. dergl. mehr dermaaßen verbarricadirt war, daß es einem Fußgänger unmöglich gemacht worden, auf demselben hinzugehen; ja daß vor mehreren Häusern sogar noch ein Theil der Straße selbst versperrt war. Letzteres bemerkte ich namentlich nicht weit vom Eingange der Straße vor dem Hause eines Schmidts, der geschäftig war, mehrere neue Wagen, die ein gutes Drittheil der Straßenbreite einnahmen, zu beschlagen, und mehr oberhalb der Straße vor dem Hause eines Stellmachers, der sich mit dem Zersägen von Eichblöcken auf der Straße zu thun machte. Sodann nahm ich wahr, wie von den

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          *) Schönberg wurde bekanntlich durch die Franzosen in Brand gesteckt und ein Theil der Stadt in Asche gelegt worauf der Briefsteller hindeutet.

[ => Original lesen: 1838 Nr. 9 Seite 3]

Hufschmieden die Pferde, zum Theil wilde Bestien, auf offener Straße beschlagen wurden. Dieses Arbeiten öffentlich vor den Thüren erinnerte mich an die Städte Italiens, wo jeder Handwerker sein Tagewerk vor dem Hause unter freiem Himmel verrichtet. In Schönberg jedoch dürfte solche freie Beschäftigung auf der Straße wegen der damit verbundenen Behinderung der Passage und der Gefahr, worin die Vorübergehenden, namentlich in der Nähe des Beschlagens von Pferden schweben, nicht zu empfehlen seyn, während dazu die Straßen, und besonders die gedachte, viel zu schmal sind.
          Wie überall aber, bei dem sonst so bethätigten Sinne für Aufnahme, Verbesserung und Verschönerung der Stadt, eine solche Unordnung, wie die gänzliche Versperrung des Bürgersteiges ist, von Seiten des Stadt=Vorstandes geduldet werden mag, ist um so unerklärlicher, als nothwendiger Weise bei dunklen Abenden oder Nächten der Eine oder Andere doch schon Gefahr gelaufen seyn muß, seine Gliedmaaßen zu zerbrechen. Ueberdem schienen mir die Einwohner Schönberg's nicht gerade am Mangel des nöthigen Raumes zu leiden, indem ich außer den Ställen keine Hinterhäuser, wie in größeren Städten, die freilich den Hofplatz sehr beengen, entdeckt habe. Mithin will es nur eines ernstlichen Mandats der Magistrats=Behörde zur Räumung des Bürgersteiges bedürfen, zu dessen Erlassung dieselbe um so mehr befugt ist, als der Bürgersteig städtisches Gemeingut und nach rechtlichen Principien nicht von den einzelnen Hausbesitzern als Privat=Eigenthum zu vindiciren ist.
          Endlich hätte ich letzt in Ihrem Schönberg, und zwar in der mehr beregten Straße , die nach Ratzeburg führt, beinahe noch ein Unglück erlebt. Mehrere Knechte, die anscheinend Korn zur Stadt gebracht und wohl einen Schnaps zu viel getrunken haben mögten, jagten mit Windes Schnelle, wie auf Doctor Faust's berühmtem Mantel, die Straße hinunter und hätten beim Haar zwei Kinder, die auf der Straße spielten, durch ihre wilden Pferde getödtet und unter ihren Wagen gerädert, wenn nicht, noch Jemand hinzugesprungen wäre und sie vom nahen Rande des Todes gerettet hätte. Ein solches Jagen wird nirgends in einer Stadt geduldet und kann ich auch nicht glauben, daß es dort erlaubt sey, wenngleich ich kein desfallsiges Verbot am Eingange der Strafen angeschlagen erblickt habe.
          Es wird Sie vielleicht Wunder nehmen, wie ich auf einer bloßen Durchreise durch Ihren Wohnort und bei so kurzer Dauer meines Verweilens daselbst alle obigen und so speciellen Bemerkungen habe machen können. Allein wenn man viel gereis't ist, und beim unthätigen Sitzen auf dem Reisewagen sich mit Beobachtungen einigermaßen geistig zu beschäftigen sucht, wie es meine Gewohnheit ist, so entdeckt man leicht am fremden Orte Unterschiede und Uebelstände, an die sich das Auge des Einwohners vielleicht gewöhnt haben mag.
          Mich Ihnen bestens empfehlend, verharre ich etc. bzw. usw..
    T. den 3ten Februar 1838".


Die Leiden des Durstes zur See.

[Erzählung.]
[im Abbild der Originalseite zu lesen.]

(Fortsetzung.)

[ => Original lesen: 1838 Nr. 9 Seite 4]

Die Leiden des Durstes zur See.

[Erzählung.]
[im Abbild der Originalseite zu lesen.]

(Der Beschluß folgt.)


  Zwar erschien mit seiner Hippe,
    Viel zu früh für Menschen Wahn
Jenes Sensenmann's Gerippe,
    Ladend ihn zu Charon's Kahn.
Kaum hatt' ihn des Frühlings Morgen
    Aus dem Blüthen=Kelch empor
Bis zum schönsten Schmuck geborgen,
    Knickt er gleich dem schwachen Rohr.
Doch er ging als schöne Zierde,
    Schön zu der Vollendung ein;
Rein von menschlicher Begierde,
    Von der Sünden Sold noch rein.


Getraide=Preise in Lübeck
vom 27. Februar.
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 80
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 66
              Petersburger 70
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 51
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 40
Erbsen, Brecherbsen 56
             Futtererbsen -
Wicken -
Buchweitzen 48
Winter=Rapsaat die Tonne 17 Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat 13
Schlagleinsaat 12


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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