No. 8
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 23. Februar
1838
achter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
<< Ausgabe vorher>> Ausgabe danach
[ => Original lesen: 1838 Nr. 8 Seite 1]

Daß dem, seit vielen Jahren fühlbar gewesenem Mangel eines Gesangbuches für die hiesigen Kirchen=Gemeinden, nunmehr abgeholfen worden und gegenwärtig der Ankauf dieses Buches möglich ist, wird den Bewohnern dieses Fürstenthums, nach ihrem christlichen Sinne, so beruhigend als erfreulich sein. Die unterzeichnete Behörde unterläßt nun nicht, hiedurch zur allgemeinen Kenntniß zu bringen, daß dem Buchdrucker Bicker in Schönberg gestattet worden, das neue Gesangbuch auf gewöhnlichem Druckpapier, ungebunden, für 2 Mark (Lübeck) N 2/3. zu verkaufen, wie denn dies Buch bei dem Buchbinder Bade in Schönberg, so wie bei allen Buchbindern in der Umgegend, in jedem beliebigen Einbande zu bestellen ist.
            Ratzeburg und Schönberg den 19ten Februar 1838.

Consistorial=Commission des Fürstenthums Ratzeburg.
(L. S.)         Genzken.         Karsten.


Vorladungen.

          Das Haus des Webers Kruse auf der Bäck ist in dem heutigen Termine für das höchste Geboth von 300 Taler (Mecklenburg) D. Cour., vorläufig und mit Vorbehalt des creditorischen Gleichgeboth=Rechtes zugeschlagen worden. Um dieß Recht geltend machen zu können; zugleich aber auch zur Auflösung des ganzen Kruseschen Debitwesens, also zum Versuch eines gütlichen Verständnisses über die Liquidität und Priorität der angemeldeten Forderungen, desgleichen zur Vertheilung der vorhandenen Vermögens=Masse, werden alle nicht praecludirte Gläubiger des Webers Kruse hiedurch auf

den 8ten k. M. März

Morgens 11 Uhr, vor das unterzeichnete Gericht geladen, bei den Nachtheilen des Verlustes des Gleichgeboths=Rechtes und des fernerweitig zu äußernden Widerspruches, da vielmehr in diesem Termine jedenfalls der reine Zuschlag erfolgen und der gemeinsame Beschluß der Anwesenden, in jeder Beziehung für die Abwesenden verbindlich erachtet werden wird, um darnach die sofortige Vertheilung der jetzt vorhandenen Vermögensmasse vorzunehmen.
    Decretum Schönberg den 19. Febr. 1837.

             Justiz=Amt der Landvogtei des Für=
                            (L. S.)                  stenthums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


Extractus proclamatis.

        Mittelst eines vor hiesiger Amtstube, auch im Kruge zu Dechau angehefteten ausführlichen Proclamatis, sind auf des Hans Hinrich Wienecke und Hinrich Arff zu Dechau, als Roggenbaumscher Kinder Vormünder Antrag alle diejenigen, welche an den Nachlaß des

[ => Original lesen: 1838 Nr. 8 Seite 2]

am 10ten d. M. verstorbenen Einwohners Hans Jochen Roggenbaum zu Dechau Ansprüche haben, sub poena praeclusi verabladet worden, sich am 13ten März d. J. als einem Diensttage, Vormittags 10 Uhr mit ihren Forderungen auf hiesiger Amtstube anzumelden.
    Decretum Ratzeburg den 24. Januar 1838.

Königl. Dännemarkisches Amt.    
Susemihl.      Hein.          


Präclusiv=Bescheid.

        Wider alle Gläubiger des Webergesellen Kruse auf der Baeck, deren Forderungen in dem anberahmt gewesenen Liquidations=Termine nicht angemeldet worden sind, ist heute die Präclusion ihrer Anrechte an des gedachten Schuldners jetziges Vermögen erkannt worden.
    Decretum Schönberg den 19. Febr. 1838.

             Justiz=Amt der Landvogtey des Für=
                            (L. S.)                  stenthums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


Mühlen=Verpachtung.

        Es ist zur meistbietenden Verpachtung der Wassermühle bei Dassow und der holländischen Windmühle zu Lütgenhof, eine jede mit drei Gängen versehen, mit den dazu gehörigen Gebäuden und Ländereien, auf die nächst bevorstehenden 7 Jahre von Johannis d. J. an bis dahin 1845, ein Termin auf den

24. März d. J.

anberahmt, und werden Pachtliebhaber geladen, am gedachten Tage Morgens 11 Uhr, auf dem Hofe zu Lügenhof sich einzufinden und ihr Gebot zu Protocoll zu geben, auch zu gewärtigen, daß in so ferne selbiger für annehmlich befunden, der Zuschlag sofort ertheilt werde. -
    Die zu verpachtenden Gegenstände können nach zuvoriger Meldung auf dem Hofe zu Lütgenhof jederzeit in Augenschein genommen werden, und sind die Pachtbedingungen auf demselben einzusehen, auch gegen Bezahlung der Abschriftsgebühr entgegen zu nehmen.
   Bei dem reinen Zuschläge ist eine baare oder durch sichere Papiere zu bestattende Caution von 500 Rth. N.2/3. zu beschaffen, welche als Conventional=Poen für den Zuschlag haftet.
    Die in der Nähe der Wassermühle belegenen Ländereien und Wiesen enthalten einen Flächen=Raum von circa 5122 QuadratRuthen und befinden sich in vorzüglichem Cultur=Zustande.
     Lütgenhof den 15. Februar 1838.

              Von Guts=Administrations Wegen.
In Auftrag
                                 August Paepke.


Verkaufs=Anzeigen.

        Wenn die Verlassenschaft des weil. Hüfners Johann Christoph Möller zu Besentahl, von Seiten der Vormünder der minorennen Erben desselben der concursmäßigen Behandlung übergeben werden; so werden hiemittelst Alle, welche an diese Verlassenschaft aus irgend einem Grunde dingliche oder persönliche Ansprüche und Forderungen haben, unter dem Präjudiz des ipso lapsu termini eintretenden Ausschlusses aufgefordert, ihre vermeintlichen Rechte an die fragliche Verlassenschaft in dem auf

Sonnabend den 10ten März d. J.
Vormittags 10 Uhr

vor dem Gerichte Gudow, in der Wohnung des unterzeichneten Justitiarii Landsyndicus Walter zu Ratzeburg angesetzten Termin anzumelden und sofort zu bescheinigen, und zwar Auswärtige unter Bestellung der nöthigen Actenprocuratur. Zugleich werden zum öffentlichen Verkaufe der, zu der fraglichen Verlassenschaft gehörigen zu Besenthal belegenen Hüfnerstelle des weil. Hüfners Möller drei Termine, nämlich

der 10te März d. J.
der   7te April d. J.
 der   5te May  d. J.

hierdurch anberaumt, an welchen Tagen sich die Kaufliebhaber in der Wohnung des unterzeichneten Justitiarii Vormittags 10 Uhr einfinden und gewärtigen wollen, daß im dritten Termin der Zuschlag unfehlbar erfolgen werde.
    Adlich Gericht Gudow, den 2ten Febr. 1838.

(L. S.) E. F. Walter.


        Auf Anordnung des Großherzoglichen Justizamts sollen zum Nachlaß des hieselbst verstorbenen Altentheilers Hans Brüggemann gehörige Sachen in öffentlicher Auction verkauft werden. Es ist dazu

Freitag der 2te März d. J.

bestimmt worden, wo Morgens 9 Uhr mit der Auction der Anfang gemacht und am folgenden Tage fortgefahren werden soll.
    Verkauft werden eine große Menge von Leinen (über 1700 Ellen,) ferner 200 bis 300 Pfd. Flachs, viel Wollen= und Leinenzeug, Betten und Bettzeug, Mobilien, Haus= und Küchengeräthe, aller Art Kleidungsstücke, bedeutende Vorräthe von Speck, einiges Silbergeräth, auch 1 Schwein, 4 Schafe und 2 Kühe.
    Mannhagen den 20. Febr. 1838.

H. C. Solvie, Förster.      


[ => Original lesen: 1838 Nr. 8 Seite 3]

Vermischte Anzeigen.

Saathafer,

von 1836 hier zuerst gesäete, directe von Rügen bezogene Saat, imgleichen eine vorzügliche Sorte frühreifer Erbsen von ausgesammelter Saat, bei

Müller zu Römnitz.          


         Der Hengst Srengbert - Vater Camillus, Mutter Semelle - 4 Jahr alt, hellbraun, mit kleinem Stern, 5 Fuß 6 Zoll Preußische Maaß hoch, und stark von Knochen, deckt in diesem Frühjahre fremde Stuten für 2 Taler (Mecklenburg) N.2/3 und 8 Schilling (Mecklenburg) an den Stall. Die Stuten können, bis sie abschlagen, von 9 zu 9 Tagen wieder gebracht werden.
    Löwitz bei Rehna den 13. Februar 1838.

J. Koch, Inspector.          


        Beim Buchbinder Herrn Bade und bei mir ist zum Besten der Armen für 2 ßl. zu haben:

Predigt
am Sonntage Sexagesimä
den 18. Februar 1838;
in Schlagsdorf
gehalten
von
G. M. C. Masch.
Rector, designirtem Pastor in Demern.

L. Bicker.                 


"Ist es nicht rathsam eine Lautfibel in unsere Schulen zu bringen?"

        Mit diesen Worten wird uns Schullehrern in Nr. 5 dieser Anzeigen, abermal ein Buch angeboten, das viele dem Namen nach kaum kennen.
        Andere mögen hierauf antworten und ihre Bestellungen machen; mir liegt jetzt ob, zu untersuchen, was die Kritik unter dieser Anfrage Wahres oder Falsches in Beziehung auf meine frühern Aufsätze, wegen verbesserter Buchstabir=Fibel und Buchstabir=Methode für unsere Schulen, enthält.
        "Es nimmt einem Wunder" - so heißt es in dieser Beurtheilung - "wie Rec. die Worte " "unsers Fürstenthums" " hinzudenkt". - Zu den Worten: "In vielen Schulen" (S. Nr. 52- 1837.) muß etwas hinzugedacht werden, weil offenbar etwas fehlt, um das Allgemeine vom Einzelnen zu unterscheiden. Entweder muß der Zusatz heißen: "unsers Fürstenthums" oder auch: "anderer Länder;" und da der Verfasser von den Schulen unsers Fürstenthums ausgeht, auch das Bedürfnis dieser Schulen berücksichtigen will, so fordert der Zusammenhang das Erstere. Hätte aber der Verf. das Letztere gewollt, so wäre unnachbleiblich nöthig gewesen, die Worte "anderer Länder" auf "Schulen" folgen zu lassen. Warum ich aber die Worte "unsers F." gleich anfänglich in dem Aufsatze Nr. 2 dem Satze hinter 1. einverleiben müßte, da sehe ich keinen Grund. Was sich auf einmal abmachen läßt, das thut man nicht zweimal. - Noch sonderbarer ist die Folgerung: "Da ein Narr viele macht, so wird auch hier das Gute Nachahmung finden." Wie kann man denn das Gute mit Narrheit vergleichen! Logisch wäre es, wenn es hieße: Da ein Narr viele macht, so steht zu hoffen, daß auch hier recht viele der Narrheit folgen werden. Wer aber möchte behaupten, daß das Lautiren Narrheit ist, obgleich es sich etwas sonderbar ausnimmt, wenn man sieht zu welchen Grimassen sich die Gesichter beim Lautiren verziehen. Im Gegentheil vergleiche ich diese Methode (in Nr. 2) mit dem Sommer, und gebe damit zu, daß es bei uns noch Winter im Schulwesen ist. Nun giebt aber der Herr der Natur auf den Winter erst den Frühling; mithin ist es auch hier noch zu früh, gleich mit dem Sommer hervortreten zu wollen; es möchte unsere schwachen Köpfe der Sonnenstich so treffen, daß wir mit sammt unsern Schülern schwindelten.
        Von solchem schwindeln, unter vielen Beispielen, die mir schon vorgekommen, hier nur eins. Vor etwa 3 Jahren kam eines Tages ein Mann zu mir, der Interessent meiner Schule ist, um mir anzuzeigen, wie er beabsichtige, seine Tochter, die bisher in einer benachbarten Stadt gewesen und dort die Schule besucht habe, gleich seinen Söhnen, bei mir in die Schule zu schicken, damit sie, schon 11 Jahre alt, doch einmal lesen lerne. In jener Stadtschule habe der Lehrer so eine eigne Manier das Lesen zu lehren, wobei immer gezischt und gebrummt werde; nun könne seine Tochter freilich auch zischen und brummen, aber weiter käme sie nicht. - Ich machte ihm Vorstellungen, daß diese Zisch=Methode so übel nicht sei, und daß es doch wohl wahrscheinlich an den schwachen Gaben seiner Tochter, oder am schlechten Schulbesuche liegen müsse, wenn sie nicht lesen lerne. Er behauptete, beides sei; nicht der Fall, und schickte sie mir. Ich fand die Aussage des Vaters vollkommen bestätigt; sie konnte brummen und zischen, aber nicht lesen. Daß sie aber fleißig zur Schule gehalten war, davon zeugte besonders ihr fertiges Kopfrechnen. Sie mußte nun die Buchstabir=Schule mit durchmachen und lernte bei guten Anlagen in einiger Zeit recht ordentlich lesen. - Dies zur Bestätigung des in Nr. 47 Gesagten: "ist der Lehrer nicht ganz Meister dieser Kunst, so bleibe er ja beim Buchstabiren".
        Ferner meint man: "Weil der Probegang in Nr. 47 Aehnlichkeit mit dem Gange einer guten Lautfibel habe, so könne letztere für beide Methoden benutzt werden; welches umgekehrt nicht allemal der Fall seyn möchte". Hier wäre einmal der Fall auch genug. Uebrigens paßt eine Lautir=Fibel, aus Gründen, die hier auseinanderzusetzen zu weit führen

[ => Original lesen: 1838 Nr. 8 Seite 4]

würden, zu einem zweckmäßigen Buchstabirunterrichte für unsere Schulen nicht.
        Der Satz: "Was einer nicht gelernt hat, das kann er auch nicht lehren", ist dahin ausgedehnt: "er kann es doch noch lernen und dann lehren. Schon gut; aber hier frage ich nach den Lern=Mitteln, denn: 1) kurze Winke in Fibeln und kleine Schriften reichen zur Erlernung dieser neuen Methode nicht aus; 2) größere Bücher hierüber sind für einen armen Schulmeister bei geringem Gehalte zu theuer und er versteht sie auch nicht, und 3) eine Musterschule haben wir noch nicht; doch ja! Kann der liebe . . . . s seine größeren Schüler schon als Monitoren beim Lautiren benutzen, so ist ja eine solche im vollen Entstehen. Dazu kömmt in Nr. 6 d. A. "die Lesemaschine". - Fast will mir der Muth entfallen, noch weiter zu schreiben und zur Empfehlung einer verhaßten Buchstabir=Methode etwas zu sagen - doch das Angefangene muß vollendet werden, mag auch kommen, was da will. - "Die muntere Natur" habe ich den Dorfkindern nicht abgesprochen, noch weniger ist einem Lehrer unbekannt, daß man die Kleinen mit jungen Bäumchen vergleichen kann; aber damit sind die Schwierigkeiten, hinsichtlich des Lautirens, nur nicht gehoben, und der Unterschied zwischen Stadt= und Landkindern bleibt immer.
        Solche Amtserfahrungen, "daß neue Ankömmlinge die Fibel in einem weg sinn= und verstandlos durcharbeiteten", habe ich noch nicht gemacht, noch weniger brachten sie Ekel vor dem Lernen, wohl aber mitunter Furcht vor dem Lehrer mit. Ist es in jenem Orte so, so liefert das einen Beweis davon, daß die Eltern daselbst einen ganz unvernünftigen Schulunterricht müssen genossen haben; dies fällt aber nicht der Buchstabir=Methode zur Last, sondern dem Lehrer.
"Das Nützliche einer Fibel mit Schreibbuchstaben im Anhange" ist so wenig in Abrede gestellt, als man das Zweckmäßige einer Fibel mit Winken für unkundige Lehrer, auch Eltern, leugnen kann; und da beides den Kindern zu gute kömmt, so ist, wie in Nr. 2 gesagt, das Eine so gerecht oder ungerecht wie das Andere.
        Die Worte: "wenn eine Lautfibel kein Bedürfniß mehr ist, so trifft dies die Buchstabirfibel nicht weniger" klingen so, als wenn eigenwillige Kinder sprechen: Wenn du dies nicht willst, so thue ich jenes auch nicht. - Man empfehle uns ein zweckmäßiges ABC=Buch zum Buchstabir=Unterricht, so genüget uns; denn ich bin so eitel nicht zu wähnen, als sei eine Fibel, nach dem Probegang in Nr. 47 abgefaßt, die allein methodische, habe auch nicht sonderlich Lust, eine Fibel zu schreiben; nur wünschen möchte ich mir und meinen Collegen eine recht zweckmäßige. - (Wer übrigens nicht begreifen kann, warum man wegen einer Fibel so viel Wesens und Schreibens macht, der begreife doch wenigstens so viel, daß die erste geistliche Nahrung der Kleinen noch mehr, als ihre erste leibliche mit Auswahl getroffen werden muß.) "Schatten habe ich auf das Lauenb. ABC=Buch nicht geworfen, " sondern nur, den es hat, berührt. - Wenn es in jener Kritik heißt: "So einfältig darf man sich doch keinen Lehrer denken etc. bzw. usw.., und: "das Wort "Abricose" ist so schwer nicht," so kömmt mir das ungefähr vor, als wenn man z.  B. ein Rechenbuch, in welchem erst die Zehner, dann die Einer, oder erst die Regeldetri, dann die 4 Specien vorkämen, zweckmäßig nennen wollte; denn so einfältig darf man sich ja keinen Lehrer denken, der sich nicht darin zurecht fände. Doch genug von der Sache. Dies zu bemerken, schien ich mir und der Wahrheit schuldig zu sein.
        Dreierlei ist also zur Sprache gebracht: eine verbesserte Buchstabir=Fibel, eine Lautir=Fibel und eine Lesemaschine. Sieht man hierbei blos auf die Minderzahl unserer Schulen, so kann es einem freilich fast gleichviel sein, welches einzuführen beliebt wird; zum allgemeinen Besten ist aber wohl das Erstere zu wünschen. Und daß höhern Orts etwas verfügt werden wird, um mehr Leben in unser fast erstorbenes Schulwesen zu bringen, dazu läßt uns unsre Schulordnung die Hoffnung, wo uns §. 9. "die näheren Vorschriften, wegen der Methode beim Unterrichte, der Hülfsmittel u.s.w., um möglichst gleichmäßige Bildung in allen Schulen zu erreichen," versprochen sind.

. . g . . r.          


Getraide=Preise in Lübeck
vom 20. Februar.
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 78
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 66
              Petersburger 70
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 48
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 40
Erbsen, Brecherbsen 56
             Futtererbsen -
Wicken -
Buchweitzen 48
Winter=Rapsaat die Tonne 16 Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat 12
Schlagleinsaat 12


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


<< Ausgabe vorher>> Ausgabe danach
ZVDD