No. 49
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 08. Dezember
1837
siebenter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1837 Nr. 49 Seite 1]

Verkaufs=Anzeigen.

        Auf Antrag des Hauswirths Oldenburg zu Niendorf Namens seiner Kinder zweiter Ehe, ist der öffentlich meistbietende Verkauf des, in der Hinter=Straße hieselbst belegenen Hauses des Schustermeisters Matthias Heinrich Schwarz, in vim executionis verfügt worden. Zu den des=

falls auf den 16ten October,
= 14ten November, und
= 14ten December,
        jedesmal Morgens 11 Uhr angesetzten Terminen, werden nun alle diejenigen vor das unterzeichnete Gericht geladen, die das gedachte Schwarz'sche Haus mit Hintergebäuden und Garten, zu kaufen geneigt sind, um ihren Both zu Protocoll zu geben und nach Maasgabe der, im ersten Termine zu regulirenden Bedingungen, den Zuschlag zu gewärtigen.
Zugleich werden alle Gläubiger des Schusters Schwarz, in so ferne selbige dingliche Rechte an die zu verkaufenden Grundstücke zu haben vermeinen, zur Angabe und Bescheinigung ihrer desfalsigen Ansprüche, auf

den 14ten December d. J.

Morgens 10 Uhr hiedurch peremtorisch, bei Strafe des Verlustes ihrer Realrechte, vorgeladen.
    Decretum Schönberg, den 1. Septbr. 1837.

             Justiz=Amt der Landvogtei des Für=
                            (L. S.)                  stenthums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


Öffentliche Verpachtung.

        Am Donnerstag den 18ten Januar 1838, Mittags 12 Uhr, soll im Landgerichte zu Lübeck:

Die nahe vor Travemünde belegene, der dortigen Kirche gehörende Windmühle, auf 20 Jahre, vom 1sten May 1838 bis den 1. May 1858
öffentlich verpachtet werden.
    Die Mühle wird vor dem Ablieferungs=Termine in guten Stand gesetzt, mit einem neuen Rethdache und mit einem zweiten Mahlgange versehen, sie übt das alleinige Mahlrecht über Travemünde.
    Die gedruckten Bedingungen können vom 4. Decbr. an unentgeldlich
im Landgerichts=Actuariate zu Lübeck - untere Hüxstraße Nr. 299 - und
in der Vogtei zu Travemünde
abgefordert werden.
    Die Pachtliebhaber haben sich zum Besehen der Mühle und wegen näherer Auskunft an die Kirchenjuraten in Travemünde zu wenden.
    Lübeck im Landgerichte den 28. Novbr. 1837.

in fidem
  Ed. Haltermann, Dr.,
  Jud. Aman.            


Vermischte Anzeigen.

          Das Dierksche Haus am kalten Damme ist von Michaelis k. J. an, anderweitig auf's Neue von mir in der Art vermiethet worden,

[ => Original lesen: 1837 Nr. 49 Seite 2]

daß die untere Wohnung, wozu der Eingang Hofwärts führt, für 12 Taler (Mecklenburg), die in dem obern Hause aber für 70 Taler (Mecklenburg) jährlich, auf halbjährige Kündigung, vermiethet worden ist. Da ich nun angewiesen bin, nur dann diesen Miethern den reinen Zuschlag zu ertheilen, wenn sich nach vorgewesener Öffentlicher Bekanntmachung Niemand finden würde, der mehr biethen wollte; so lade ich alle diejenigen, die, unter den, mit den bisherigen Contrahenten getroffenen Bedingungen, mehr als die gedachten Miethssummen zu biethen geneigt wären, hiedurch auf den 27. d. M., Morgens 11 Uhr, zu mir ein, um mir ihre bestimmte Erklärung zu erkennen zu geben; da dann weitere Bestimmung erfolgen soll.
    Schönberg den 6. Decbr. 1837.

Carl Stüve,              
Vormund der Dierkschen Tochter.    


        Den sämmtlichen Gesellen des hiesigen Tischler=Amts wird angezeigt, daß die seither am Sonntag nach Neujahr gehaltene Auflage künftiges Jahr auf Montag den 14. Januar verlegt ist, wozu sämmtliche Gesellen unfehlbar zu erscheinen angewiesen werden.
    Schönberg 1837.

A. Ohlsen,              
D. Greif,                
Ladenmeister.    


        Mit einer vorzüglichen Auswahl der neuesten und besten Jugendschriften, die sich zu Weihnachtsgeschenken eignen, empfiehlt sich bestens

Bade.          


        Schöne frische Citronen pr. Dutz 14 ßl., recht hübsch gekleidete Gelenkpuppen (Knaben und Mädchen) von 4 bis 8 ßl., Puppenköpfe und Bälge, bei

Ludwig Creutzfeldt.        

    Schönberg 1837.


        Der Schweriner District des patriotischen Vereins in Mecklenburg hat im Laufe dieses Jahres ein Volks=Lesebuch unter dem Titel: Feier=Abends=Büchlein herausgegeben und 1000 Exemplare davon gratis vertheilen lassen. Durch den Buchbinder Bade hieselbst würde, auf Verlangen, dies Buch zu haben sein, zu dessen Empfehlung folgender Auszug hier mitgetheilt wird.

Bete und arbeite.

        In einem Dorfe, das gar fern von uns liegt, wo aber auch Männer, Frauen und Kinder wohnen, welche dieselbe Sprache reden wie wir und arbeiten müssen, wie wir, wollen sie anders satt haben und mit Ehren durch die Welt kommen; in diesem Dorfe wohnte ein Hauswirth, der immer zu rechter Zeit seine Pacht bezahlen konnte, die schönsten Pferde vor Wagen und Pflug spannte, die größten und gesundesten Kühe auf die Weide jagte, daß mehre von den unverständigen Leuten im Dorfe wohl auf den Gedanken kamen, das gehe nicht mit rechten Dingen zu und er verstehe sich gewiß auf eine übernatürliche Kunst.
        Einstmals gingen sie zu ihm und redeten vertraulich mit ihm und vermeinten mit Bitten und Anliegen ihn dahin zu bringen, daß er sie auch mit dieser Kunst bekannt mache. Er aber ward sehr ernst bei solch unverständiger Rede und sprach: Ich treibe keine übernatürliche Kunst, denn es giebt keine solche; ich halte es mit Gott. Ihr aber habt seither gesoffen und geschwelgt und gefaullenzt und daher kommt eure Noth und Sorge. Ich will nun wohl helfen, daß ihre diese aus dem Herzen los werdet, aber ihr müsset zuvor eine Prüfung bestehen, sieben Jahre und sieben Wochen lang. Wer gottlos ist und ein Sünder, dem kommt diese Prüfung hart; denn er muß, will er darin bestehen, sein ganzes Herz umkehren und ein neuer Mensch werden.
        Wohlan, ich will euch damit bekannt machen, fuhr der verständige Hauswirth fort, was das für eine Prüfung ist, und welch' ein Gelübde ihr halten müsset. Erstens müsset ihr sieben Jahre und sieben Wochen lang alle Wirthshäuser meiden, aber desto fleißiger zur Kirche gehen und Gottes Wort hören und darnach thun. - Zweitens. Sieben Jahre und sieben Wochen darf kein Fluch, kein Scheltwort aus eurem Munde gehen; auch keine Bosheit, keine Lästerung und unwahre Rede. - Drittens. Sieben Jahre und sieben Wochen muß euer Tagewerk Gebet und Arbeit sein. Morgens und Abends sollt ihr feierlich mit Weib und Kindern zu Gott beten, eure Sünden bereuen. Eure Arbeit sollt ihr mit Fleiß und Treue verrichten, keine Schulden machen. - Viertens. Wer binnen sieben Jahren und sieben Wochen sich einmal in Branntewein berauscht, der hat die Prüfung schlecht bestanden und sein Gelübde gebrochen, und die Noth wird nicht von seiner Thür weichen. - Fünftens. Auf dem Acker, den ihr bauet, soll kein Unkraut wachsen, in euren Wohnungen soll kein Schmutz liegen. Eure Hütten und die Ställe eures Viehes und alles Geräth, so ihr gebraucht, soll von Reinlichkeit glänzen. - Sechstens. Euer Leib soll sein ein Tempel Gottes, darum

[ => Original lesen: 1837 Nr. 49 Seite 3]

keusch, züchtig und ehrbar. So ihr und eure Hausgenossen.
        Fraget mich nicht, ihr lieben Leute, wie wird's nach sieben Jahren und sieben Wochen in den Häusern und in den Ställen und Kisten und Kasten derer ausgesehen haben, die dieses Gelübde hielten. Fraget nicht; denn ihr selbst wisset es.
        Aehnliche Erzählungen enthält dies Buch, auf 110 Seiten, in seinem ersten Theile, das auch für uns brauchbar sein dürfte und allen Hausvätern zum Heil ihrer Kinder empfohlen wird.
        Schönberg den 5. December 1837.

Karsten.      


Irländische Rache.

[Erzählung.]
[im Abbild der Originalseite zu lesen]

( Fortsetzung.)

[ => Original lesen: 1837 Nr. 49 Seite 4]

Irländische Rache.

[Erzählung.]
[im Abbild der Originalseite zu lesen]

(Der Beschluß folgt.)


Brodt=Taxe der Stadt Schönberg

für den Monat December 1837.

Weitzen=Brodt mit dem Aufbrodt auf einen Schilling eines halben Dreilings werth, soll wägen: Pfd. Loth. Qt.
ein zwei Schillings=Strumpf 1 9 -
ein Schillings=Strumpf - 20 2
ein Sechslings=Semmel - 10 1
ein Dreilings=Semmel - 5 2
Rogken=Brodt von gebeuteltem Mehl, mit dem Aufbrodt auf einen Schilling eines halben Dreilings werth, soll wägen:
ein 4 Schillings=Brodt 3 26 -
ein 2 Schillings=Brodt 1 29 -
ein Schillings=Brodt - 30 2
ein Sechslings=Brodt - 15 1
Grob Hausbacken=Brodt ohne Aufbrodt:
ein 4 Schilling=Brodt 5 28 -
ein 2 Schillings=Brodt 2 30 -
ein Schillings=Brodt 1 15 -
ein Brodt zu 10 -
          soll kosten 63/4 Schillinge.

Bürgermeister und Rath.    


Getraide=Preise in Lübeck
vom 4. December.
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 76
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 66
              Petersburger 70
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 44
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 34
Erbsen, Brecherbsen 50
             Futtererbsen -
Wicken -
Buchweitzen 50
Winter=Rapsaat die Tonne 131/2 Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat 12
Schlagleinsaat 121/2

Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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