No. 44
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 08. November
1837
siebenter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1837 Nr. 44 Seite 1]

Vorladungen.

          Auf Antrag des Krügers Bodtstedt und des Kirchenjuraten Mett zu Herrnburg ad acta betreffend die Erbschafts=Regulirung des zu Pahlingen verstorbenen Zimmermeisters Johann Harms, werden alle diejenigen, die als Descendenten oder sonst zur Erbfolge der instituirten Harmsschen Erben, namentlich:

des verstorbenen Gärtners Johann Lenschow zu Lübeck,
des weyl. Hauswirths Jochen Harms zu Pahlingen, und
des Hauswirths Claus Harms zu Pogetz
sich berechtiget erachten, hiedurch öffentlich auf

den 6ten November d. J.

Morgens 11 Uhr vor das unterzeichnete Gericht geladen, um nach vorgängiger genugsamer Legitimation ihrer Personen und ihrer Rechte, mit den übrigen erschienenen Interessenten, wegen Erhebung der noch vorhandenen Bestandtheile der Harmsschen Erbmasse und deren Vertheilung, gemeinsame Beschlüsse zu fassen, insonderheit auch gemeinsame Bevollmächtige zur Entgegennahme der Kapitalien gegen Quittung oder etwa erforderlich werdende Cession der Rechte, zu erwählen. So wie die Nichterscheinenden und bei den Acten bisher nicht bekannt gewordenen Interessenten als auf diese Verhandlungen verzichtend und an die Beschlüsse der Erscheinenden gebunden angesehen werden sollen, welche Nachtheile in dem vorseienden Termine sofort zu vollstrecken; so sind für die, zur Zeit zwar actenkundigen, aber in dem gedachten Termine nicht comparirenden Mit=Erben, auf deren Kosten, ex officio Anwälde oder, dem Befinden nach, Curatores Absentium, zu bestellen, mit welcher Verfügung sofort in ipso Termino verfahren werden wird.
    Schönberg den 19ten September 1837.

             Justiz=Amt der Landvogtey des Für=
                            (L. S.)                  stenthums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


            Die in dem am 25sten Julius d. J. publicirten Testamente der verstorbenen Wittwe Harms zu Pahlingen eingesetzten Erben, als:

1) die verehelichte Borgwardt geborne Sterley zu Pahlingen, jetzt deren Kinder,
2) die Kinder des weiland Schulzen Sterley daselbst;
3) die Kinder der daselbst verstorbenen Hauswirthsfrau Faasch gebornen Sterley, und
4) die Kinder der weiland verehelichten Greth Liese Lenschow gebornen Sterley, imgleichen die Anna Maria Damm, -
haben sich bisher über die Antretung der Erbschaft noch nicht erklärt. Auf Antrag des Zimmergesellen Lenschow zu Pahlingen, als ehemaligen Curators der gedachten Erblasserin, werden nun alle diejenigen, die ein Erbrecht an diese Nachlaßmasse zu haben vermeinen, da selbige dem Gerichte nicht bekannt und ihr Aufenthalt nicht auszumitteln ist, hierdurch öffentlich peremtorisch auf

den 6ten November d. J.

Morgens 10 Uhr vor das hiesige Justiz=Amt geladen um, nach gehöriger Legitimation, sich über

[ => Original lesen: 1837 Nr. 44 Seite 2]

die Antretung dieser Erbschaft rein und bestimmt zu erklären, auch über die zur endlichen Regulirung des Nachlasses zu treffenden Maasregeln sich zu vereinigen; alles sub praejudicio pro omni, daß die Ausbleibenden als auf diese Erbschaft verzichtend angesehen und den Erscheinenden, an deren Beschlüsse die Abwesenden für gebunden zu achten, die freie Disposition über diese Masse zugestanden werden solle.
    Zugleich werden alle diejenigen, die aus sonstigen Gründen Ansprüche an die verstorbene Harms und jetzt an deren Nachlaß zu haben vermeinen, zu eben diesem Termine geladen, um solche Forderungen anzugeben und sofort zu bescheinigen, bei Strafe des Verlustes ihrer Rechte an diese Masse.
    Decretum Schönberg den 4. Septbr. 1837.

             Justiz=Amt der Landvogtey des Fürsten=
                            (L. S.)                  thums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


Präclusiv=Bescheid.

          In Sachen betreffend die Convocation aller derer, die an die, gerichtlich unter Curatel gestellte Vermögens=Masse des Hauswirths Jochen Hinrich Pingeler zu Duvennest Ansprüche zu haben vermeinen, Provocaten, giebt das Justiz=Amt her Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg auf das Termins=Protocoll vom 23sten d. M. zu Recht den Bescheid:

Nachdem die Bekanntmachung der, unterm 27sten Julius d. J. erlassenen peremtorischen Ladungen, zu den Acten constirt; so werden zuvörderst, unter Vollstreckung der angedroheten Nachtheile, alle diejenigen, die in dem vorgewesenen Termine und bis heute, sich nicht gemeldet haben, mit ihren vermeinten Ansprüchen an diese Vermögens=Masse hiedurch auf immer abgewiesen und ihrer desfalsigen Rechte verlustig erklärt; demnächst soll aber, wegen Richtigstellung der angemeldeten Forderungen, weitere Verfügung erfolgen und bleiben einstweilen jedem Theile alle rechtliche Zuständnisse vorbehalten.
          Dieser Bescheid ist durch Affixion an die Amtstafel und durch Insertion in die hiesigen öffentlichen Anzeigen gemeinkundig zu machen.

Von Rechts Wegen.

      Decretum Schönberg den 31. Octbr. 1837.

(L. S.) Karsten.


Verkaufs=Anzeigen.

          Am nächsten Mittewochen, den 8ten d. M. November, Vormittags 11 Uhr, sollen vor dem Hause des Gastwirths Groth hieselbst, gegen gleich baare Bezahlung in N2/3. z. v., vier noch brauchbare Arbeitspferde, öffentlich meistbietend verkauft werden.
      Schönberg den 2. November 1837.


        Am Freitag den 10. November, Morgens 10 Uhr, soll im Hause des Baumann Böckmann, gegen baare Bezahlung in N2/3. z. v., verkauft werden: Allerlei Hausgeräthe, Kleidungsstücke und Bettzeug.
    Schönberg 1837.

Klockmann, Landreuter.    


Vermischte Anzeigen.

        Alle diejenigen, welche ihren diesjährigen zweiten, in einem Drittel des Ganzen bestehenden Beitrag zur hiesigen Armenkasse noch restiren, werden hiemit aufgefordert, denselben binnen 8 Tagen an die Armenvorsteher abzuliefern, nach welchem Zeitraum die Restantenlisten zur weitern Verfügung abgegeben werden sollen.
    Schönberg den 2. November 1837.

Die Armenbehörde.      


        Der Kalender für das hiesige Fürstenthum auf 1838 ist beim Buchbinder Herrn Bade und bei mir für 2 Schilling (Mecklenburg), auf Postpapier für 4 Schilling (Mecklenburg) zu haben. zu haben.

L. Bicker.        


Die Reise nach Batavia.

[Erzählung.]
[im Abbild der Originalseite zu lesen]

[ => Original lesen: 1837 Nr. 44 Seite 3]

Die Reise nach Batavia.

[Erzählung.]
[im Abbild der Originalseite zu lesen]

[ => Original lesen: 1837 Nr. 44 Seite 4]

Die Reise nach Batavia.

[Erzählung.]
[im Abbild der Originalseite zu lesen]


Vermischtes.

        Man hat berechnet, daß einer der sichersten und geradesten Wege ins Irrenhaus durch Wirthshaus geht. In Richmond=Irrenhause zu Dublin befinden sich unter 120 männlichen und 166 weiblichen Personen 125 Wahnsinnige, welche ihr Irrsein lediglich dem übermäßigen Genuß geistiger Getränke zu verdanken haben. In Frankreich hat man nachgerechnet, daß unter 15 männlichen Geisteskranken je einer sich findet, der sich sein Uebel durch übermäßiges Trinken zugezogen, während im Hospital zu Cort in Irland gar unter drei Wahnsinnigen immer ein ehemaliger Trunkenbold ist.


        Wie kommt es denn, fragte neulich ein Münchner Bürger seinen Nachbar, einen Bäcker, daß das Brod bei Ihnen immer kleiner ist, als bei dem andern dort? Das will ich Ihnen sagen, erwiederte der Bäcker, der da drüben nimmt halt mehr Teig dazu als ich.


Getraide=Preise in Lübeck
vom 30. October.
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 70
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 64
              Petersburger 66
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 46
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 40
Erbsen, Brecherbsen 52
             Futtererbsen -
Wicken -
Buchweitzen 48
Winter=Rapsaat die Tonne 131/2 Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat 12
Schlagleinsaat 121/2


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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