No. 38
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 22. September
1837
siebenter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
<< Ausgabe vorher>> Ausgabe danach
[ => Original lesen: 1837 Nr. 38 Seite 1]

Publicandum.

In Folge eines Allerhöchsten Landesherrlichen Befehls vom 6. dieses Monats soll zum Zweck der Unterhaltung des Bundes=Contingents, auf das Jahr vom 1. Julius 1837 bis dahin 1838 im Fürstenthume Ratzeburg eine Steuer nach dem Edicte vom 21. Januar 1824 und den, hinsichtlich der erblichen Inhaber der Korn=, Kupfer=, Messing=, Oel=, Papier= und Walkmühlen, unterm 3. Februar 1837 verfügten Abänderungen, erhoben werden, welches hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht und dabei bestimmt wird, daß

1) der 17te dieses Monats als Normaltag zur Feststellung des Status quo, wonach die Steuer zu entrichten, angenommen, und
2) die Steuer von den, vom 1. Mai 1837/38 eingenommenen, oder noch einzunehmenden Gehalten, Zinsen, Renten und Pensionen bezahlt werden soll.
       Schönberg den 13ten September 1837.

Großherzogl. Mecklenb. Landvogtey des Fürstenthums Ratzeburg.          
(L. S.)                                            A. v. Drenkhahn.        Karsten.         Reinhold.                 


[ => Original lesen: 1837 Nr. 38 Seite 2]

Vorladungen.

          Auf Antrag des Krügers Bodtstedt und des Kirchenjuraten Mett zu Herrnburg ad acta betreffend die Erbschafts=Regulirung des zu Pahlingen verstorbenen Zimmermeisters Johann Harms, werden alle diejenigen, die als Descendenten oder sonst zur Erbfolge der instituirten Harmsschen Erben, namentlich:

des verstorbenen Gärtners Johann Lenschow zu Lübeck,
des weyl. Hauswirths Jochen Harms zu Pahlingen, und
des Hauswirths Claus Harms zu Pogetz
sich berechtiget erachten, hiedurch öffentlich auf

den 6ten November d. J.

Morgens 11 Uhr vor das unterzeichnete Gericht geladen, um nach vorgängiger genugsamer Legitimation ihrer Personen und ihrer Rechte, mit den übrigen erschienenen Interessenten, wegen Erhebung der noch vorhandenen Bestandtheile der Harmsschen Erbmasse und deren Vertheilung, gemeinsame Beschlüsse zu fassen, insonderheit auch gemeinsame Bevollmächtige zur Entgegennahme der Kapitalien gegen Quittung oder etwa erforderlich werdende Cession der Rechte, zu erwählen. So wie die Nichterscheinenden und bei den Acten bisher nicht bekannt gewordenen Interessenten als auf diese Verhandlungen verzichtend und an die Beschlüsse der Erscheinenden gebunden angesehen werden sollen, welche Nachtheile in dem vorseienden Termine sofort zu vollstrecken; so sind für die, zur Zeit zwar actenkundigen, aber in dem gedachten Termine nicht comparirenden Mit=Erben, auf deren Kosten, ex officio Anwälde oder, dem Befinden nach, Curatores Absentium, zu bestellen, mit welcher Verfügung sofort in ipso Termino verfahren werden wird.
    Schönberg den 19ten September 1837.

             Justiz=Amt der Landvogtey des Für=
                            (L. S.)                  stenthums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


Bekanntmachung.

        Es wird hiedurch zur allgemeinen Kunde gebracht, daß die seit einer Reihe von Jahren hieselbst abgehaltenen Pferdemärkte für die Zukunft auf nachfolgende Tage verlegt sind:

der erste auf den Mittwoch, Donnerstag und Freitag vor Reminiscere;
der zweite auf den Mittwoch, Donnerstag und Freitag vor Margarethen;
der dritte aber, wie bisher, am zweiten, oder, wenn Kreuzerhöhung auf einen Freitag oder Sonnabend fällt, am dritten Mittwoch, Donnerstag und Freitag vor Kreuzerhöhung gehalten wird.
        Der Marktplatz befindet sich neben dem äußeren Holsteinthore.
        Der erste Tag ist nur Schautag. Die zu Markt zu bringenden Pferde sind frei von jedem Zoll und sonstigen Abgaben, außer sechs Schillingen Anbindegeld.
        Rotzige, krätzige und mit anderen ansteckenden Krankheiten behaftete Pferde, dürfen nicht auf den Markt gebracht werden.
    Lübeck, den 12. September 1837.

in fidem
  J. H. Behn, Dr.
  Act. Gew.        


Verpachtung.

          Die Wassermühle bei Dassow, so wie die holländische Windmühle zu Lütgenhof mit den dazu gehörigen Neben=Gebäuden, Ländereien und Wiesen fallen zu Johannis 1838 aus der Pacht und sollen anderweitig verpachtet werden. Zahlungsfähige, mit guten Zeugnissen versehene Pachtliebhaber können sich dieserhalb auf dem Hofe zu Lütgenhof bei dem Herrn Actuarius Paepke oder bei dem Herrn Advocat Grupe zu Dassow melden, woselbst die Pachtbedingungen zur Einsicht bereit liegen.
    Lütgenhof den 7. September 1837.

Paepke.        


Vermischte Anzeigen.

        400 Rthlr. N2/3 sollen gegen genügende Sicherheit sogleich zinsbar belegt werden. - Nähere Nachricht in der Expedition dieser Anzeigen.


        Ich zeige hiedurch ergebenst an, daß der von mir zum Meisterstück verfertigte Cylinder auf das Loos 2569 gefallen ist, welches Loos nicht untergebracht gewesen ist, folglich ich ihn selbst wieder gewonnen habe.

Heinrich Burmeister, Tischlermeister.    


Die christliche Familie im Landpfarrhause.

[Erzählung.]
[im Abbild der Originalseite zu lesen]

(Fortsetzung.)

[ => Original lesen: 1837 Nr. 38 Seite 3]

Die christliche Familie im Landpfarrhause.

[Erzählung.]
[im Abbild der Originalseite zu lesen]

[ => Original lesen: 1837 Nr. 38 Seite 4]

Die christliche Familie im Landpfarrhause.

[Erzählung.]
[im Abbild der Originalseite zu lesen]

(Die Fortsetzung folgt.)


Eine wichtige Frage.

[Erzählung.]
[im Abbild der Originalseite zu lesen]


Getraide=Preise in Lübeck
vom 19. September.
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 66
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 62
              Petersburger 66
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 44
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 38
Erbsen, Brecherbsen 58
             Futtererbsen -
Wicken -
Buchweitzen 44
Winter=Rapsaat die Tonne 141/2 Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat -
Schlagleinsaat 13


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


<< Ausgabe vorher>> Ausgabe danach
ZVDD