No. 23
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 09. Juni
1837
siebenter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1837 Nr. 23 Seite 1]

Vorladungen.

        In dem Debitwesen des Handelsmanns August Kniep dahier ist zur Eröffnung des Distributions=Bescheides, und zugleich zur Vertheilung der noch vorhandenen Masse, ein Termin auf

den 10ten k. M. Julius,

Vormittags 10 Uhr, angesetzt worden, - wozu daher sämmtliche interessierende A. Kniepsche Creditoren hiermit eingeladen werden.
    Decretum Schönberg den 3. Junius 1837.

             Justiz=Amt der Landvogtei des Für=
                            (L. S.)                  stenthums Ratzeburg.
                               Reinhold.


Präclusiv=Bescheid.

        Wider alle diejenigen, welche sich mit ihren Forderungen und Ansprüchen an die Verlassenschaft weiland Schlachtermeisters Löwe im Profeßions=Termine am 1sten hujus nicht gemeldet haben, ist unterm heutigen Tage decretum praeclusivum erkannt.
      Ratzeburg den 3. Juni 1837.

                       Königlicher Stadt=Commissarius,
Bürgermeister und Rath.
(L. S.) in fidem
J. Richter,                
                Stadtsecretair.


Verkaufs=Anzeigen.

          Am Montag den 12. Juny u.f.T., Vormittags um 9 Uhr, soll auf Ordre Herren Administr. bonorum durch unten benannten beeidigten Makler öffentlich meistbietend verkauft werden:

Das bekannte Lager von neuen geschmackvollen auf erhaltenen Mode=Waaren

im Hause No. 928 am Klingberge, à tout prix, in bequemen Cavelingen, als: 4/4 u. 10/4 Merinos, 4/4 u. 10/4 Thibets, 4/4 u. 6/4 carr. Tartans u. Merinos, 4/4 u. 10/4 gedruckter Thibet, 5/4 gedruckter Moreen, 6/4, 10/4 u. 12/4 gedruckte Tischdecken, gewirkte Dammast=Tischdecken, grün u. braun genöbter Coating zu Röcken, grau u. dunkelgrün Coating, 12/4 carr. wollene Futter=Zeuge, feiner chamoi u. gelber Casimir zu Westen, Halbtuche, Imperial u. Zephir in mehreren Farben, gedruckter Futter=Coating, schwarze, weiße u. graue wollene Damenstrümpfe, Comfortables, alle Farben echte Sammte, desgl. baumw. do., 6/4 u.3/4 coul. Seiden= u. 5/4 Halbseidenzeuge, fac. Seidenzeuge zu Hüten, seidene Blonden, eine Menge kleine u. große Putztücher, Echarps in Flohr, Seide und Blonden, seidene Damen=Cravatten mit Blonden garnirt, Crepp Acrophani in allen Farben, weiße u. schwarze seidene Strümpfe und Socken, ein großes Sortiment Bänder in Flohr, Atlas, Gros de grain u. Moir, einige seidene, lederne u. baumw. Handschuhe, 9/4 Cachimirienne zu Kleidern, Chady u. wollene Mouselin=Kleider, Bagdad=Roben, eine reiche Auswahl große u. kleine Umschlagtücher, seidene, halbseidene, Piqué= u. wollene Westenzeuge, einige fertige Westen, schmale u. breite Rosen= u. schlichte Tülls, schlichter u. carr. Nansock, Bockshir u. Tirletan, Tirletan=Striche, Seiden=Felbel in allen Farben, Gardinen=Frangen u. Borden, ord.

[ => Original lesen: 1837 Nr. 23 Seite 2]

Jaconett, Jaconett u. Mouselin zu Kleidern, coul. Bockshir div. Hosenzeuge, farbiger Cassinett, grüner Nanquin, weiße u. coul. baumw. Strümpfe u. Socken, weiße u. coul. baumw. Kinderstrümpfe, à jour baumw. Damen= und Kinderstrümpfe, gedrucktes Hemderzeug, Trauer=Cattun, seidene u. baumw. Schürzen, grauer Parchend, Blonden= u. Gaze=Schleyer, coul. Futterzeuge, große u. kleine gestickte Kragen in Nansock, Cammertuch u. Tüll, gestickte Manschetten, do. Unterkragen, weiße u. schwarze Tülltücher u. Schleyer, Taschen von Seide, Leder und Wolle für Damen u. Kinder, gestickte u. gedruckte Taschentücher, baumw. Regenschirme, ruß. Fußdeckenzeug, Pommade, Haaröl etc. bzw. usw.., Stroh=Hüte für Damen u. Mädchen, wollen Plüsch, seidene u. wollene Herren=Cravatten etc. bzw. usw.. etc. bzw. usw..
    Lübeck 1837.

G. H. Holm.    


        Am Montag den 19. d. M. Junius, Morgens 10 Uhr, sollen in dem Hause des wail. Landreiters Sievers hieselbst: 2 Wagen, 2 hölzerne Eggen, 1 Pflug, Erndteleitern, Heu= und Mistforken, 1 Hungerharke, ferner 2 Sielen, 1 Sattel und 1 Zaum, 2 Halskoppeln, 1 Bückküben, 1 Fleischwanne, verschiedene Kleidungsstücke, so wie 1 Kuh, 1 Starke und 12 Hühner gegen baare Bezahlung in N2/3tel z. v. meistbietend verkauft werden.
    Schönberg den 8. Junius 1837.

Dufft,                    
q. Vormund Sieversscher Kinder.  


         Am 12ten kommenden Monats Juni sollen in meinem Hause nachstehende Gegenstände in öffentlicher Auction gegen baare Bezahlung in N2/3. z. v. verkauft werden:

Pferde, Wagen, Sielengeschirr, Eggen, Pflüge, Wagenketten, Forken und Harken; ferner an Hausgeräthe: Tische, Stühle, Schränke, Spiegel, Bettzeug, Bettstellen, Brauküben, Braukessel, Biertonnen u.s.w.
    Schönberg den 25. Mai 1837.

Christian Vock.    


Vermischte Anzeigen.

Bekanntmachung.

        Die diesjährige allgemeine Versammlung der Bibelgesellschaft wird mit einer kirchlichen Feierlichkeit

in der Domkirche zu Ratzeburg am 14ten Juni
Mittwochs Morgens um 10 Uhr

gehalten werden, und es werden hiedurch zu derselben alle Freunde des göttlichen Wortes eingeladen im Namen des Engern Ausschusses der Bibelgesellschaft.
      Ratzeburg, den 31. Mai 1837.


        Von Großherzoglicher Landes=Regierung zur unbeschränkten Ausübung der Medicin, Chirurgie, Augenheilkunde und Geburtshülfe concessionirt, habe ich Rehna zu meinem Wohnorte gewählt.
      Rehna den 5. Juni 1837.

L. N. Marcus,           
Doctor medicinae et chirurgiae.


            Alle diejenigen, welche im diesjährigen Johannistermine Geld und Spar=Cassenbücher durch mich an die Schweriner Sparcasse besorgen lassen wollen, ersuche ich gehorsamst, bis zum 17ten Juni d. J. sich bei mir zu melden; oder auch nur die Bücher und das Geld, welches Letztere jedoch mit schriftlicher Angabe der Personen, für welche es besorgt werden soll, versehen seyn muß, - bei dem Schneidermeister Meyer in Schönberg abzugeben, bei dem ich den 10ten und 14ten Juni Nachmittags zu treffen seyn werde.
      Siechenhaus bei Schwanbeck den 31. Mai 1837.

J. P. Oldörp,        
Schul= und Siechenmeister.


          Mit allen beliebten Sorten Mineral=Wasser in frischer diesjähriger Füllung empfehle ich mich zu den billigsten Preisen ganz ergebenst

H. D. Karck,    
Fischstraße No. 103.

    Lübeck den 26. May 1837.


        Bei mir ist für beständig, und zu jeder Zeit zum Backen und Brauen trockner Hefen oder Gest à Pfund zu 5Schilling (Mecklenburg), so wie dünner Hefen oder Gest zu haben.
    Ratzeburg den 20. Mai 1837.

Carl Thomssen.    


          Ich habe augenblicklich noch mehrere Eichen, die im Winter gefällt sind, zu verkaufen.
      Wilmstorff bei Dassow den 29. Mai 1837.

A. Ihlefeld.      


Die Familie Blüher.

[Erzählung.]
[im Abbild der Originalseite zu lesen]

(Fortsetzung.)

[ => Original lesen: 1837 Nr. 23 Seite 3]

Die Familie Blüher.

[Erzählung.]
[im Abbild der Originalseite zu lesen]

[ => Original lesen: 1837 Nr. 23 Seite 4]

Die Familie Blüher.

[Erzählung.]
[im Abbild der Originalseite zu lesen]

(Der Beschluß folgt.)


Wie lange mag wohl die Ewigkeit währen?

          Ein Weiser, so erzählt eine alte Sage, hatte seine ganze Seele mit dem großen Gedanken der Naturerhabenheit und Schönheit erfüllt, und redete mit seinen Schülern von Unermeßlichkeit und Ewigkeit. Da fragte ihn einer seiner Jünger: "Aber Meister, wie lange mag wohl die Ewigkeit währen?" - Er antwortete: "Mein Sohn! Sieh dort jenen Berggipfel, der hoch über die Wolken ragt, mit ewigem Schnee und Eis bedeckt. In jedem Frühjahr kommen drei Vögel und wetzen ihre Schnäbel an dem Berg und an seinem Gipfel, - und wenn sie auf solche Weise den ganzen Berg abgewetzt und dem platten Lande gleich gemacht haben, - dann ist die erste Minute der Ewigkeit vorüber. Du bist noch jung mein Sohn! Vielleicht kannst du es erleben". - Der Jüngling erröthete, neigte sein Haupt und - verstummte.


Brodt=Taxe der Stadt Schönberg

für den Monat Juni 1837.

Weitzen=Brodt mit dem Aufbrodt auf einen Schilling eines halben Dreilings werth, soll wägen: Pfd. Loth. Qt.
ein zwei Schillings=Strumpf 1 9 -
ein Schillings=Strumpf - 20 2
ein Sechslings=Semmel - 10 1
ein Dreilings=Semmel - 5 2
Rogken=Brodt von gebeuteltem Mehl, mit dem Aufbrodt auf einen Schilling eines halben Dreilings werth, soll wägen:
ein 4 Schillings=Brodt 3 26 -
ein 2 Schillings=Brodt 1 29 -
ein Schillings=Brodt - 30 2
ein Sechslings=Brodt - 15 1
Grob Hausbacken=Brodt ohne Aufbrodt:
ein 4 Schilling=Brodt 5 28 -
ein 2 Schillings=Brodt 2 30 -
ein Schillings=Brodt 1 15 -
ein Brodt zu 10 -
          soll kosten 63/4 Schillinge.

Bürgermeister und Rath.    


Getraide=Preise in Lübeck
vom 6. Juni.
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 76
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 64
              Petersburger 70
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 42
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 48
Erbsen, Brecherbsen 64
             Futtererbsen -
Wicken -
Buchweitzen 44
Winter=Rapsaat die Tonne - Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat -
Schlagleinsaat 13


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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