No. 18
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 05. Mai
1837
siebenter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1837 Nr. 18 Seite 1]

Daß dem bisherigen Districts=Husaren Speck der, durch den Tod des Landreiters Knabjohann vacant gewordene Landreiter=Dienst zu Schlagsdorf Allerhöchst verliehen worden, wird hiedurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht.
         Schönberg den 1sten Mai 1837.

Großherzogl. Mecklenb. Landvogtey des Fürstenthums Ratzeburg.          
(L. S.)                                            A. v. Drenkhahn.        Karsten.         Reinhold.
                


Vorladungen.

          Der Bäckermeister Joachim Heinrich Pöhls hieselbst hat, mit der Anzeige, ein Hypotheken=Buch über sein, in der Sabower Straße No. 16 belegenes Haus c. p. niederlegen zu wollen, nach eingereichtem Postenzettel und abgegebener gesetzlicher Erklärung, wegen dessen Richtigkeit, um Erlassung behufiger öffentlicher Ladungen gebeten. Indem nun, nach Maßgabe dieses Antrages, alle diejenigen, die außer den schon bekannten Gläubigern, Realrechte an das Pöhlssche Haus zu haben vermeinen und deren Eintragung in das, darüber zu eröffnende Hypothekenbuch begehren, hiedurch

auf den 10, Mai d. J., Morgens 11 Uhr

vor die unterzeichnete Behörde geladen werden, um solche Rechte speciell anzugeben und gehörig zu beurkunden, wird gegen alle Latitirende und nicht vorschriftsmäßig Liquidirende die Praeclusion sofort verfügt und sie ihrer Real=Rechte an dies Haus, sowohl in Rücksicht des gegenwärtigen, als aller dereinstigen Besitzer desselben, auf immer verlustig erklärt und auf die Eintragung ihrer Anrechte in das Hypothekenbuch verzichtend, angenommen werden.
      Ausgenommen von dieser Anmeldung sind:

1) alle öffentliche Behörden, wegen der, auf dem Hause c. p. ruhenden Abgaben, so wie auch die hiesige Brandgilde, wegen der zu leistenden Beiträge;
2) diejenigen Gläubiger, die auf dem, vor dem Termine ihnen vorzulegenden, mit dem Siegel der unterzeichneten Behörde corroborirten Postenzettel, ihre Forderungen an Kapital und Zinsen richtig verzeichnet finden;
mindestens haben sie keinen Kosten=Ersatz zu erwarten.
    Schönberg den 8. März 1837.

Hypothekenbehörde des Fürstenthums
                            (L. S.)                  Ratzeburg.
Karsten.


[ => Original lesen: 1837 Nr. 18 Seite 2]

        In Debitsachen des Schneidermeisters Carl Bernev hieselbst steht ein Liquidationstermin auf

den 23sten May 11 Uhr

an, und wird bekannt gemacht, daß die Activmasse wahrscheinlich kaum die Kosten decken wird.
    Cröpelin, den 4. März 1837.

Großherzogl. Stadtgericht.      
Röper.          
Hamann.    


        Zur Profitirung jeglicher Ansprüche neben Vorlegung der Originalien an das Kellingsche Erbpachtgehöft No. 6 zu Kastahn steht Terminus auf den

dritten (3.) Juni d. J.

Morgens 11 Uhr vor dem unterzeichneten Amtsgerichte an, und sind dazu sämmtliche Creditoren sub poena pro omni praeclusionis laut des den hiesigen Intelligenzblättern in extenso inserirten Proclamas geladen, welches hiemittelst weiter extractive bekannt gemacht wird.
    Grevesmühlen, den 17. März 1837.

Großherzogl. Amtsgericht.    


Präclusiv=Bescheid.

          Wider alle diejenigen, welche ihre Ansprüche an den Töpfer Schüttschen Nachlaß hieselbst bis jetzt nicht angemeldet haben, ist, unter Vollstreckung des angedroheten Nachtheils, der Präclusiv=Bescheid im heutigen Liquidations=Termine sofort publicirt worden.
    Schönberg den 27. April 1837.

             Justiz=Amt der Landvogtey des Fürsten=
                            (L. S.)                  thums Ratzeburg.
                               Reinhold.


Testaments=Publication.

          Der unlängst zu Manhagen verstorbene Altentheiler Brüggemann hat beim Justiz=Amte hieselbst ein Testament deponirt, zu dessen Publication ein Termin auf

den 22sten Mai d. J. Morgens 11 Uhr

anberahmt worden ist. Alle diejenigen, welche dabei zu interessiren glauben, werden daher zur Anhörung der Disposition hiermit vor Gericht geladen.
    Decretum Schönberg den 27. April 1837.

             Justiz=Amt der Landvogtei des Für=
                            (L. S.)                  stenthums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


Verkaufs=Anzeigen.

          Nachdem die Curatel der Kinder des zu Schaddingsdorf verstorbenen Büdeners und Schneidermeisters Franck den Verkauf des zum Nachlasse dieses Verstorbenen gehörenden alldort belegenen Kathens mit Zubehör beantragt hat, auch das decretum de alienando Gerichtsseitig ertheilt worden, so sind zum öffentlichen Verkauf des gedachten Franckschen Kathens durch das Meistgebot, Termine auf

den 3ten April d. J.
den 17ten   =     =
den 8ten  May =
jedesmal Vormittags 11 Uhr angesetzt worden, wozu Kaufliebhaber, mit der Bemerkung: daß dem im letzten Termine Meistbietenden der Zuschlag, mit Vorbehalt der Ansetzung eines Termins zur Ausübung des creditorischen Gleichgebots=Rechts, auf den Grund der im ersten Termine zu regulirenden Bedingungen, ertheilt werden wird, hiermit vor Gericht geladen werden. - Das Grundstück selbst kann von Interessenten zu jeder Zeit, nach vorgängiger Meldung beim Ortsvorstande, in Augenschein genommen werden.
      Zugleich werden alle und jede, welche Ansprüche und Forderungen, aus welchem Rechtsgrunde es sei, an den gedachten Schneider Franckschen Kathen mit Zubehör, und überhaupt an den - von der Impetrantischen Curatel nur cum beneficio legis et inventarii angetretenen Nachlaß des wailand Schneiders Franck zu Schaddingsdorf haben, oder zu haben vermeinen, hiermit, auch für den Fall etwa sich ergebender Insufficienz und eventueller Eröffnung des Concurses über diesen Nachlaß, peremtorisch aufgefordert, solche ihre Anrechte in dem auf den

am 12ten May d. J.

anberaumten Liquidations=Termine genau anzumelden, auch zu bescheinigen, widrigenfalls sie damit durch den alsbald zu erlassenden Praeclusiv=Abschied für immer ausgeschlossen und abgewiesen werden sollen.
    Decretum Schönberg den 4. März 1837.

             Justiz=Amt der Landvogtei des Für=
                            (L. S.)                  stenthums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


          Am Dienstag nach Pfingsten, den 16. Mai, sollen auf Antrag der Seelerschen Erben zu Sahmkow im Hause des Hauswirths und Krügers Seeler gegen baare Bezahlung in N2/3. z. v. verkauft werden:

Silberne Eß= und Teelöffel, Bett= und Leinzeug, so wie Frauenkleider, Zinn und Messing, geräuchertes Schweinefleisch etc. bzw. usw.. und allerlei Haus= und Küchengeräthe.
    Da die Auction Morgens 9 Uhr ihren Anfang nimmt, so ersuche ich Kaufliebhaber sich zur bestimmten Zeit an Ort und Stelle einzufinden.
    Carlow den 24. April 1837.

Labann, Landreuter.      


[ => Original lesen: 1837 Nr. 18 Seite 3]

          Am Montag den 8. Mai sollen im Kruge zu Carlow nachstehende Sachen:

Viele Kessel, auch zinnerne Bierkannen und dito Eßgefäße; viele und mancherlei Handwerksgeräthschaften, so wie Haus= und Küchengeräthe,
gegen sofortige Bezahlung in N2/3. verkauft werden. Die Auction nimmt Morgens 9 Uhr ihren Anfang, und werden Kaufliebhaber ersucht, sich gefälligst zur bestimmten Zeit an Ort und Stelle einzufinden.
      Carlow den 13. April 1837.

Labann, Landreuter.      


Das Laster der Trunksucht.

        Eine der ergiebigsten Quellen des menschlichen Verderbens ist die Trunksucht. Der Säufer verkürzt nicht nur sein eignes Leben, sondern auch das seiner Angehörigen, seiner Nachkommen, und kann als ein Irrsinniger jedem andern Menschen gefährlich werden. Rechnen wir hiezu noch den nicht zu berechnenden moralischen Schaden, welchen er stiftet, so läßt sich nicht läugnen, daß die Politik in dem Säufer einen weit größeren Feind erkennen muß, als in dem Gourmand oder Fresser. Dies sind Thatsachen, welche oft schon niedergeschrieben wurden, und welche schon Süßmilch, noch mehr aber P. Frank bewiesen hat. Auch der Dr. Lippich zu Laibach hat sich von dieser Wahrheit überzeugt, und auf die Beobachtung der Krankheiten und Todesarten, welche bei Säufern verschiedener Kategorien gewöhnlich vorkommen, wie auch anderer daraus entspringender Nachtheile, mehrere Jahre verwendet, um das physische Verderben der Trunkenbolde arithmetisch zusammen zu stellen.
        Bei diesen Berechnungen und den daraus gezogenen Folgerungen berücksichtigt er das Geschlecht, Alter, Temperament, den Stand und die Nachkommenschaft, den bürgerlichen Charakter, den Wohnort mit seinen topographischen und epidemischen Verhältnissen, die Krankheiten und Todesarten der Säufer, den Grad der Trunkenheit, die Getränke, die Ursachen der Trunksucht, die Wirkungen derselben, die allgemeinen Verhältnisse der Lebensdauer, des Orts u.s.w. Die Beobachtungen selbst wurden an 200 Individuen gemacht; die erste Centurie, von 1828-1829, die andere von 1830-1831.
        Ein Dreißigstel der Bevölkerung ist dem Trunk ergeben. Unter 500 erwachsenen Männern giebt es 42 Säufer, und unter gleicher Zahl erwachsener Weiber 14 Säuferinnen; unter 100 Trunksüchtigen 74 Männer und 26 Weiber. Der 60ste Einwohner wird in Folge der Trunksucht jährlich wenigstens Einmal bedeutend krank. Unter 28 erkrankten Individuen ist jedesmal ein Säufer. Auf Rechnung der Trunksucht kommt 1/5-1/4 der Verstorbenen überhaupt. Von 100 kranken Säufern starben in 4 Jahren 38 Männer und 14 Weiber, d. i. - 52. Wenn also von 400 Säufern jährlich 100 sterben, so ist die mittlere Zeit, welche ein Säufer noch wahrscheinlich zu leben hat, 4 Jahre. Das Leben des Trunkenboldes wird gewöhnlich fast um3/4 der noch zu erwartenden Lebenszeit verkürzt. Je jünger das Individuum ist, welches sich dem Trunke ergiebt, und je rascher es zu den höheren Graden der Trunksucht übergeht, um so mehr verkürzt es sein Leben. Die Mehrzahl der Säufer war zwischen 30 und 50 Jahren, wenigere über 50 und die wenigsten unter 20 und über 70 Jahre. Demnach starben von den erkrankten Säufern in etwas mehr als 2 Jahren 1/4 in der Blüthe des Alters! Die Sterblichkeit der Weiber ist relativ größer, als die der Männer, und jene richten sich durch den Trunk fast um 10 Jahre früher zu Grunde, als diese; denn die meisten Todten lieferten die Weiber in einem Alter von 40-50 Jahren, und die Männer in einem Alter von 50-60 Jahren. Die meisten der Erkrankungen überhaupt kamen in den Jahren von 30-50, bei den Weibern von 30-40, und bei den Männern von zwischen 40-50 Jahren vor.- Das Branntweintrinken ruinirt noch mehr, als Wein= und Biersaufen: dem Branntwein fallen in 2 Jahren mehr als 43 Todtenprozente zur Last.
        Unter 100 Trunksüchtigen waren 36 ledig, 52 verheirathet und 12 verwittwet. - Das phlegmatisch= und das sanguinisch=cholerische Temperament scheint dem Trunke mehr unterworfen zu seyn; demnächst das melancholisch=cholerische; am wenigsten das phlegmatische, melancholische und sanguinische. Jedoch müssen wir dabei bemerken, daß sich nicht immer nachweisen läßt, ob dieses Temperament angeboren oder durch Trunksucht erworben war. - Die meisten Trunkenbolde waren Taglöhner, Lastträger, Auflader u.s.w., dann Soldaten, denen zunächst Gastwirthe und Aufwärter in Schenken; unter den Frauen waren es geschäftslose. Die Berechnung der Säufer nach den Gegenden der Stadt und den Jahreszeiten giebt zwar einen Beweis von des Verfassers Sorgfalt, keinen möglichen Umstand unberücksichtigt zu lassen, führt aber zu keinem sicheren Resultate. Daß übrigens die Trunksucht in nördlichen Ländern mehr einheimisch ist, als in südlichen, ist allgemein bekannt. - In der Regel erkrankt der Säufer von 2 zu 2 Jahren einmal bedeutend, entweder am

[ => Original lesen: 1837 Nr. 18 Seite 4]

Schlagflusse, am Asthma, an Brustentzündung, am gallig=nervösen Fieber, an Lähmung, an Kopfkongestionen, Alpdrücken, Fehlern des Herzens und der größeren Gefäße u.s.w., und die Krankheiten zeichnen sich sämmtlich durch ihren unglücklichen Ausgang vor andern aus.
        Die Fähigkeit zur Fortpflanzung des Geschlechts vermindert sich mit den zunehmenden Graden der Trunksucht immer mehr, noch mehr bei Weibern als bei Männern. Im Ganzen ist von vier Trunksüchtigen einer zeugungsfähig. Auf ein Ehepaar, von dem der eine Theil trunksüchtig und noch zeugungsfähig ist, kommt ein Kind, und in jedem zweiten Falle eins darüber (1,5). Auf ein trunksüchtiges Individuum ein Kind; und in 10 Fällen eins darüber (1,1). Es werden also2/3 der zu erzeugenden durch die Trunksucht zurückgehalten und im Keime erstickt. Die Bevölkerung Laibachs z. B., welche ohne bestehende Trunksucht jährlich einen Ueberschuß von 176 Gebornen zählen würde, wird durch die Trunksucht jährlich um 59 Einwohner vermindert und würde endlich zur Neige gehen, wenn nicht durch die unehelichen Kinder der Schaden ersetzt würde. - Trunksüchtige erzeugen mehr Mädchen als Knaben, und bei sämmtlichen Kindern entwickelten sich während der Beobachtungszeit mancherlei Gebrechen, vorzüglich Skropheln, entzündliche Krankheiten, Stumpfsinn, Bleichsucht, Abzehrung, Lungenschwindsucht, rheumatische Gelenkkrankheiten, Keuchhusten, u.s.w. - So vermehrt die Trunksucht den Abgang der Einwohner, vermindert deren Ersatz und gefährdet der Staaten Wohlfahrt schon auf physischem Wege außerordentlich! Nun wird aber das Verderben der Menschheit durch die Trunksucht auch moralisch gefördert!!


Anecdoten.

        Ein preußischer und ein östreichischer Offizier standen im Theater neben einander; der Preuße wünschte eine Priese Tabak zu haben, die ihm auch der Oestreicher sogleich darreichte. Die Dose war sehr kostbar und mochte wohl irgend einem Gaudieb in die Augen geleuchtet haben und von ihm gestohlen worden seyn. Dessen unbewußt, wünschte der Preuße einige Zeit nachher abermals eine Priese; der Oestreicher suchte alle Taschen durch, aber vergebens, und äußert seinem Nebenmanne: er müsse die Dose zu Hause gelassen haben, was ihm dieser widerlegte, indem er sagte: daß er erst vor nicht langer Zeit mit ihm geschnupft habe. Beide besinnen sich wo diese Dose wohl hingekommen sey und endlich sagte der Preuße: "Haben sie denn nicht eine Hand in der Tasche gespürt? Man hat sie ihnen vielleicht gestohlen?" - Der Oestreicher besann sich lange; endlich äußerte er ganz erstaunt: ""I hab' wohl ä' Hand in der Taschen g'fühlt, hab' aber halt g'laubt 's wär meine Eigene"".


Brodt=Taxe der Stadt Schönberg

für den Monat Mai 1837.

Weitzen=Brodt mit dem Aufbrodt auf einen Schilling eines halben Dreilings werth, soll wägen: Pfd. Loth. Qt.
ein zwei Schillings=Strumpf 1 11 -
ein Schillings=Strumpf - 21 -
ein Sechslings=Semmel - 11 -
ein Dreilings=Semmel - 5 2
Rogken=Brodt von gebeuteltem Mehl, mit dem Aufbrodt auf einen Schilling eines halben Dreilings werth, soll wägen:
ein 4 Schillings=Brodt 4 2 -
ein 2 Schillings=Brodt 2 1 -
ein Schillings=Brodt 1 - 2
ein Sechslings=Brodt - 16 1
Grob Hausbacken=Brodt ohne Aufbrodt:
ein 4 Schilling=Brodt 6 12 -
ein 2 Schillings=Brodt 3 6 -
ein Schillings=Brodt 1 19 -
ein Brodt zu 10 -
          soll kosten 61/2 Schillinge.

Bürgermeister und Rath.    


Getraide=Preise in Lübeck
vom 2. Mai.
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 76
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 64
              Petersburger 70
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 44
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 44
Erbsen, Brecherbsen 66
             Futtererbsen -
Wicken -
Buchweitzen 44
Winter=Rapsaat die Tonne - Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat -
Schlagleinsaat 13


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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