No. 16
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 21. April
1837
siebenter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1837 Nr. 16 Seite 1]

        Nach vorgenommener Super=Revision der für das Schwerin=Lübecker Chaussee=Unternehmen ermittelten Richtung, und zwar von Schwerin bis Gadebusch über Rosenow und über Lützow, von Gadebusch bis Rehna rechts und links der Radegast und über Botelstorf, haben die Unterschriebenen, als von beiden allerhöchsten Landes Regierungen ernannte Commissarien, auf den Dienstag den 9. Mai d. J. eine Conferenz zur Berathung und Beschlußnahme über das weitere Verfahren in dieser Angelegenheit angesetzt, und laden alle diejenigen, welche sich für dieses als gemeinnützig anerkannte Unternehmen interessiren und solches zu fördern gemeint sind, gehorsamst ein, sich an diesem Tage, Morgens 10 Uhr im Societäts=Hause zu Gadebusch einfinden zu wollen.

    Als zur Berathung und Beschlußnahme kommende Gegenstände erlauben sie sich zu bezeichnen:

1) Richtung der künftigen Chaussee,
2) Entgegennahme der Erbietungen, so wohl zur Bestreitung der Kosten der Vorarbeiten, als zur demnächstigen Ausführung des Baues selbst,
3) Ausführungs=Art der Vorarbeiten und des Baues selbst,
4) Abschließung einer Vereinbarung mit der Direction des Wismarschen Unternehmens für die Strecke von Sülsdorf, wo beide Chausseen sich vereinigen, bis Schlutup,
5) Aufbringungs=Art der etwa zur Ausführung fehlenden Summe,
6) Wahl von Committeen zur gütlichen Feststellung der Entschädigungsansprüche für Gebiets=Abtretungen und zur weiteren Leitung der nach den gefaßt werdenden Beschlüssen zu beseitigenden Gegenstände,
7) Prüfung des vorgelegt werdenden Actien=Plans.
    Gadebusch und Schönberg den 10. April 1837.

F. v. Wrisberg.        A. v. Drenkhahn.    


Vorladungen.

        Alle diejenigen, welche aus dem Lotterie=Geschäft mit dem Zimmermeister Plog in Ratzeburg, nachdem die, wegen des Hauptgewinnes vereinbarte Summe bereits ausgekehrt worden, wegen etwaniger Nebengewinne Forderungen haben, werden hiedurch aufgefordert, sich dieserhalb binnen 3 Wochen, vom Tage der Insertion an, bei Großherzoglicher Landvogtey, unter Einreichung der, entweder mit dem Stempel der Landvogtei, oder dem des Ausspielers versehenen Loose, zu melden, indem nach Ablauf dieser Frist die zur Sicherheit deponirten Gelder zurückgegeben werden sollen.
    Schönberg den 19. April 1837.

Großherzogl. Mecklenb. Landvogtey                
des Fürstenthums Ratzeburg.                      
A. v. Drenkhahn.              Karsten.               Reinhold.             


        Der Herr Bürgermeister Saß hieselbst hat, mit der Anzeige, wie er gewilliget sei, über seine hiesigen, zu Stadtrecht liegenden Grundstücke, ein Hypotheken=Buch niederzulegen und unter der, an Eidesstatt abgegebenen Versicherung, daß auf diesen Immobilien keine Schulden haften, weshalb denn die Vorlegung eines vorschriftsmäßigen Postenzettels

[ => Original lesen: 1837 Nr. 16 Seite 2]

nicht statt haben könne, um Erlassung der gesetzlichen Proclamatum gebeten. Diesem Antrage gemäß werden alle diejenigen, die Realrechte an die unten benannten Grundstücke zu haben vermeinen und deren Intabulirung in das zu errichtende Hypothekenbuch verlangen, hiedurch peremtorisch geladen,

am 26sten April d. J.

Morgens 11 Uhr solche Rechte genau und bescheinigt anzugeben, sonst aber zu gewärtigen, daß sie derselben sowohl rücksichtlich des gegenwärtigen, als der künftigen Besitzer dieser Grundstücke, auf immer verlustig erklärt und, als auf die Eintragung in das niederzulegende Hypotheken=Buch verzichtend, angesehen werden sollen.
     Ausgenommen von dieser Meldung sind alle öffentliche Behörden, so wie die Communal=Cassen=Berechner wegen der, auf den Grundstücken haftenden öffentlichen Lasten und Abgaben, mindestens kann denselben im Meldungsfalle kein Kosten=Ersatz zugestanden werden.
     Schönberg den 28. Februar 1837.

Hypothekenbehörde des Fürstenthums
                            (L. S.)                  Ratzeburg.
Karsten. Reinhold.

    Die proclamirten Grundstücke des Bürgermeisters Saß sind:

1) das am hiesigen Marktplatze belegene Wohnhaus No. 113 mit zugehörigen Hintergebäuden.
2) Ein Ackerstück auf dem Stehrt von 4 Schff. Aussaat zwischen den Bauleuten Thies Hinrich und Johann Freytag.
3) 43/4 Scheffel im langen Kamp zwischen Grevsmühl und Johann Burmeister.
4) 39/10 Scheffel im Bünsdorfer Kamp zwischen Vick und Johann Burmeister.
5) 52/3 Scheffel im Spiegelfelde zwischen Groth und Grundt.
6) 5 Scheffel im Schlauen=Kamp zwischen Bäcker Sievers und Johann Burmeister.
7) 8 Scheffel zwischen Peter Grevsmühl und Baumann Spehr.


          Auf Antrag der majorennen und der Vormünder der minderjährigen Kinder des hieselbst verstorbenen Töpfermeisters Jochen Heinrich Schütt, als Beneficial=Erben ihres Vaters, werden alle diejenigen, die aus irgend einem Grunde Ansprüche an diese väterliche Nachlaß=Masse zu haben vermeinen, zur Angabe und Bescheinigung derselben auf

den 27sten April d. J.

Morgens 11 Uhr vor das unterzeichnete Gericht geladen, bei Vermeidung der sofort zu verfügenden Präclusion und des Verlustes ihrer Rechte an diesen Nachlaß.
    Decretum Schönberg den 9. März 1837.

             Justiz=Amt der Landvogtey des Für=
                            (L. S.)                  stenthums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


        Alle diejenigen, welche an die nur cum beneficio Iegis et inventarii angetretene Verlassenschaft wailand hiesigen Bürgers und Schlachtermeisters Löwe Ansprüche irgend einer Art zu haben vermeinen, sind bei Strafe der Präclusion zur Anmeldung und Bescheinigung, derselben auf den

1sten Juni d. J.

auf der Rathsstube hieselbst verabladet.
    Ratzeburg den 15. April 1837.    

                       Königlicher Stadt=Commissarius,
Bürgermeister und Rath.
in fidem        
(L. S.) J. Richter,                
                Stadtsecretair.


        Zur Publication des Distributions=Bescheides im Holzhändler Jacob Marcusschen Debitwesen ist, nach einem in den Mecklenburg=Schwerinschen Intelligenz=Blättern befindlichen Proclam, ein Termin, sub praejudicio pro omni, auf

den 17. Julii d. J.

angesetzt.
    Rehna den 4. April 1837.

Großherzogliches Stadt=Gericht.      


Präclusiv=Bescheid.

          In Sachen, betreffend die Anmeldung dinglicher Ansprüche an die, von dem Anbauer C. H. L. Möller zu Pogetz der Frau von Schuckmann daselbst zum Bauplatz abgekaufte, zur Baustelle der Letzteren gehört habende, in der Ecke am Rünzer Wege belegene Fläche von 240 Quadrat R., ist, nachdem im gestrigen Termine Niemand mit dergleichen Zuständnissen hervorgetreten, der Präclusiv=Bescheid heute erlassen worden.
    Decretum Schönberg den 15. April 1837.

             Justiz=Amt der Landvogtei des Für=
                            (L. S.)                  stenthums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


Verkaufs=Anzeigen.

          Am Montag den 8. Mai sollen im Kruge zu Carlow nachstehende Sachen:

Viele Kessel, auch zinnerne Bierkannen und dito Eßgefäße; viele und mancherlei Handwerksgeräthschaften, so wie Haus= und Küchengeräthe,
gegen sofortige Bezahlung in N2/3. verkauft wer

[ => Original lesen: 1837 Nr. 16 Seite 3]

den. Die Auction nimmt Morgens 9 Uhr ihren Anfang, und werden Kaufliebhaber ersucht, sich gefälligst zur bestimmten Zeit an Ort und Stelle einzufinden.
      Carlow den 13. April 1837.

Labann, Landreuter.      


Vermischte Anzeigen.

Bekanntmachung.

          Die Mitglieder des Feuerversicherungs=Vereins der Landbewohner, in Lübeck, haben im bevorstehenden Mai=Termine 3/4 Simplum zu bezahlen.
    Lübeck den 3. April 1837.

Namens der Direction,
H. W. Hach, Dr.
Secretär des Vereins.


          Zu Stove sind Weiden Bandschächte das Hundert 24 Schilling, zu verkaufen.


Der Spruch der Geschwornen.

(Fortsetzung.)

[Erzählung.]
[im Abbild der Originalseite zu lesen]

[ => Original lesen: 1837 Nr. 16 Seite 4]

Der Spruch der Geschwornen.

(Der Beschluß folgt.)

[Erzählung]


Getraide=Preise in Lübeck
vom 18. April.
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 80
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 66
              Petersburger 66
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 46
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 46
Erbsen, Brecherbsen 60
             Futtererbsen -
Wicken -
Buchweitzen 44
Winter=Rapsaat die Tonne 17 Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat 11
Schlagleinsaat 13


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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