No. 15
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 14. April
1837
siebenter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1837 Nr. 15 Seite 1]

Vorladungen.

          Der Bäckermeister Joachim Heinrich Pöhls hieselbst hat, mit der Anzeige, ein Hypotheken=Buch über sein, in der Sabower Straße No. 16 belegenes Haus c. p. niederlegen zu wollen, nach eingereichtem Postenzettel und abgegebener gesetzlicher Erklärung, wegen dessen Richtigkeit, um Erlassung behufiger öffentlicher Ladungen gebeten. Indem nun, nach Maßgabe dieses Antrages, alle diejenigen, die außer den schon bekannten Gläubigern, Realrechte an das Pöhlssche Haus zu haben vermeinen und deren Eintragung in das, darüber zu eröffnende Hypothekenbuch begehren, hiedurch

auf den 10, Mai d. J., Morgens 11 Uhr

vor die unterzeichnete Behörde geladen werden, um solche Rechte speciell anzugeben und gehörig zu beurkunden, wird gegen alle Latitirende und nicht vorschriftsmäßig Liquidirende die Praeclusion sofort verfügt und sie ihrer Real=Rechte an dies Haus, sowohl in Rücksicht des gegenwärtigen, als aller dereinstigen Besitzer desselben, auf immer verlustig erklärt und auf die Eintragung ihrer Anrechte in das Hypothekenbuch verzichtend, angenommen werden.
      Ausgenommen von dieser Anmeldung sind:

1) alle öffentliche Behörden, wegen der, auf dem Hause c. p. ruhenden Abgaben, so wie auch die hiesige Brandgilde, wegen der zu leistenden Beiträge;
2) diejenigen Gläubiger, die auf dem, vor dem Termine ihnen vorzulegenden, mit dem Siegel der unterzeichneten Behörde corroborirten Postenzettel, ihre Forderungen an Kapital und Zinsen richtig verzeichnet finden;
mindestens haben sie keinen Kosten=Ersatz zu erwarten.
    Schönberg den 8. März 1837.

Hypothekenbehörde des Fürstenthums
                            (L. S.)                  Ratzeburg.
Reinhold.


Verkaufs=Anzeigen.

          Auf Antrag des Zimmergesellen Stein auf der Baeck, soll dessen daselbst belegenes neu erbauetes Haus meistbietend verkauft werden, wozu auf

den 5ten Mai; d. J.
den 29sten Mai d. J.
den 19ten Junius d. J.
Termine angesetzt worden sind. Kaufliebhaber werden nun hiedurch geladen, an diesen Tagen, jedesmal Morgens 11 Uhr, sich vor dem unterzeichneten Gerichte einzufinden und, in Gemäßheit der im ersten Termine zu regulirenden Bedingungen, ihren Both abzugeben und demnächst den Zuschlag zu gewärtigen.
    Zugleich werden alle diejenigen, die aus irgend einem Rechtsgrunde an den Zimmergesellen Stein Forderungen zu haben vermeinen, zur Angabe und Bescheinigung derselben auf

den 10ten Julius d. J.

bei Strafe sofortiger Praeclusion, peremtorisch vorgeladen, wie denn auch in eben diesem Termine über das etwa auszuübende Gleichgebotsrecht und die demnächstige definitive Vertheilung der aufgekommenen Kaufgelder, so wie wegen gänzlicher Beendigung dieser Schuldverhältniße, Erklärungen

[ => Original lesen: 1837 Nr. 15 Seite 2]

und Beschlüsse der Interessenten, respve. bei Strafe der Praeclusion und der Einwilligung, gewärtiget werden.
    Decretum Schönberg, den 11. April 1837.

             Justiz=Amt der Landvogtei des Für=
                            (L. S.)                  stenthums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


          Nachdem die Curatel der Kinder des zu Schaddingsdorf verstorbenen Büdeners und Schneidermeisters Franck den Verkauf des zum Nachlasse dieses Verstorbenen gehörenden alldort belegenen Kathens mit Zubehör beantragt hat, auch das decretum de alienando Gerichtsseitig ertheilt worden, so sind zum öffentlichen Verkauf des gedachten Franckschen Kathens durch das Meistgebot, Termine auf

den 3ten April d. J.
den 17ten   =     =
den 8ten  May =
jedesmal Vormittags 11 Uhr angesetzt worden, wozu Kaufliebhaber, mit der Bemerkung: daß dem im letzten Termine Meistbietenden der Zuschlag, mit Vorbehalt der Ansetzung eines Termins zur Ausübung des creditorischen Gleichgebots=Rechts, auf den Grund der im ersten Termine zu regulirenden Bedingungen, ertheilt werden wird, hiermit vor Gericht geladen werden. - Das Grundstück selbst kann von Interessenten zu jeder Zeit, nach vorgängiger Meldung beim Ortsvorstande, in Augenschein genommen werden.
      Zugleich werden alle und jede, welche Ansprüche und Forderungen, aus welchem Rechtsgrunde es sei, an den gedachten Schneider Franckschen Kathen mit Zubehör, und überhaupt an den - von der Impetrantischen Curatel nur cum beneficio legis et inventarii angetretenen Nachlaß des wailand Schneiders Franck zu Schaddingsdorf haben, oder zu haben vermeinen, hiermit, auch für den Fall etwa sich ergebender Insufficienz und eventueller Eröffnung des Concurses über diesen Nachlaß, peremtorisch aufgefordert, solche ihre Anrechte in dem auf den

am 12ten May d. J.

anberaumten Liquidations=Termine genau anzumelden, auch zu bescheinigen, widrigenfalls sie damit durch den alsbald zu erlassenden Praeclusiv=Abschied für immer ausgeschlossen und abgewiesen werden sollen.
    Decretum Schönberg den 4. März 1837.

             Justiz=Amt der Landvogtei des Für=
                            (L. S.)                  stenthums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


Extract.

          Das Wohnhaus und Schmiede nebst Zubehörungen des hiesigen Grobschmiedes Peter Lüttjohann soll in vim executionis am

24sten April 1837

öffentlich meistbietend verkauft werden.
      Daneben ist zur Liquidation und Justification aller Realansprüche ein anderer Termin auf

den 8ten Mai h. a.

sub poena praeclusionis pro omni angesetzt.
    Rehna den 9ten Februar 1837.

Großerzogl. Stadt=Gericht.      


Beispiele rühmlicher Thätigkeit, veranlaßt durch tiefen Schnee.

1.

          In Böhmen müssen manche Kinder öfters eine Stunde weit von einem Dorfe zu dem andern in die Schule gehen, weil nicht in jedem Dorfe Schulen sind. An einigen dieser Orte hielten die Bauern ihre Kinder so eifrig zur Schule an, daß sie dieselben, in dem sehr strengen Winter v. J. 1784, durch die mit Schnee angefüllten Thäler und über Anhöhen, die mit Eis bedeckt waren, nach einem andern Dorfe zur Schule trugen, und sich die Mühe nicht verdrießen ließen, sich an vielen Stellen erst mit Schaufeln den Weg zu bahnen. -

2.

          Ein Handwerksbursche ging unweit Presburg in Ungarn bei tiefem Schnee mit seinem Bündel über die Haide. Seine Kleider waren dünn und seine Strümpfe zerrissen. Ach, da fror ihn sehr; er weinte und die hellen Thronen froren ihm an den Augenwimpern. Lieber Gott, seufze er, weit und breit ist kein Dorf und keine Stadt! Ich werde erfrieren; - ach, was wird meine Mutter sagen! Mein Vater ist todt, und nun hat sie Niemand, der ihr Brot erwirbt. Er wollte laufen, aber er konnte nicht; er wurde schläfrig, legte sich im Schnee auf sein Bündel, und schlief ein. Ein Postknecht ritt vorbei, und sah ihn starr liegen. Er bemerkte jedoch einige Lebenszeichen an ihm, ritt schneller und zeigte es im Thor der benachbarten Stadt an. "Was hilft's? Bis wir hinaus kommen, ist er todt", sagten die Unempfindlichen. Ein armer Taglöhner war aber in der Wachtstube, um sich zu wärmen; der hörte es, und ihm brach das Herz. Ohne ein Wort zu sagen, ging er auf die Landstraße, trug den erstarrten Handwerksburschen ins nächste Dorf, rieb ihn mit Schnee, brachte ihn allmählig der Wärme näher, und erweckte ihn endlich wieder. Kaiser Joseph erfuhr diese schöne Handlung und belohnte den Tagelöhner, wie. er alle guten Handlungen, die ihm bekannt wurden, zu belohnen, pflegte. -

[ => Original lesen: 1837 Nr. 15 Seite 3]

3.

          Zwischen dem Städtchen S*** und dem Kirchdorfe S***, im Fürstenthume Ratzeburg, konnte die fahrende Post nach Schwerin in der Nacht vom 7ten bis 8ten April d. J. nicht rückwärts und vorwärts. Tiefer Schnee, der von einem an" haltenden heftigen Sturm an die Zäune auf 10 bis 15 F., in die Landstraße auf 6 bis 10 F. hoch getrieben wurde, hemmte den Gang. Die Passagiere, darunter drei weiblichen Geschlechts, konnten so lange den Postwagen in der schauerlichen Nacht nicht verlassen, bis der wackere Schulze und Krüger des Kirchdorfs den in Gefahr Gesetzten unverzüglich zu helfen suchten; der erstere durch Aufbieten der Dorfschaft zur schleunigen Wegschaufelung des Schnees und liebevollen Aufnahme der Passagiere männlichen Geschlechts auf ihre Pferde; der leisere durch willige Bereitung eines Schlittens zur Abholung der Frauen und Verpflegung derselben in seinem Hause.
          Gewiß wird eine solche menschenfreundliche Thätigkeit, auch hier zu Lande, nicht gemißbilligt, und, nach solchem Vorgang, auch hier den Kindern, wenn es gülte, in ähnlichen Umständen, eine gleiche fürsorgende Liebe erwiesen werden, wie jenen in Böhmen v, J. 1784. -

+.       


Der Spruch der Geschwornen.

(Fortsetzung.)

[Erzählung.]
[im Abbild der Originalseite zu lesen]

[ => Original lesen: 1837 Nr. 15 Seite 4]

Der Spruch der Geschwornen.

(Der Beschluß folgt.)

[Erzählung.]
[im Abbild der Originalseite zu lesen]


Getraide=Preise in Lübeck
vom 4. April.
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 80
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 64
              Petersburger 66
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 44
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 46
Erbsen, Brecherbsen 60
             Futtererbsen -
Wicken -
Buchweitzen 44
Winter=Rapsaat die Tonne 17 Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat 11
Schlagleinsaat 14


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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