No. 51
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 16. Dezember
1836
sechster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1836 Nr. 51 Seite 1]

Vorladungen.

        Der hiesige Pferdehändler Bürger August Kniep und seine Ehefrau Marie Sophie, geborne Hein, beabsichtigen, über ihre, zu Stadtrecht liegenden Grundstücke Hypotheken=Bücher niederzulegen und haben, nach beigebrachtem vorschriftsmäßigen Schuldverzeichnisse, zur Ausmittelung sonstiger dinglicher Rechte an die unten gedachten Immobilien, die gegenwärtige Vorladung erwirkt, kraft welcher alle diejenigen, die, ausser

1) den auf dem Postenzettel genannten Gläubigern, denen dieser, mit dem Siegel der unterzeichneten Behörde corroborirt, vor dem Termine vorzulegen und der mit ihrer Anerkennung versehen, wieder reproducirt werden muß,
2) den öffentlichen Kassen=Verwaltern, Communal=Vorstehern, so wie dem Berechner der hiesigen Feuer=Versicherungs=Gilde, wegen der laufenden Abgaben,
an diesen Grundstücken Realrechte zu haben vermeinen und solche in die Hypothekenbücher eingetragen wissen wollen,

auf den 1sten Februar k. J.

Morgens 11 Uhr, zur speciellen Angabe und sofortigen Bescheinigung derselben, vorgeladen werden, bei dem Nachtheile, daß die nicht Erscheinenden, als auf die Eintragung ihrer Anrechte verzichtend angenommen und derselben, sowohl rücksichtlich der gegenwärtigen als aller künftigen Inhaber dieser Grundstücke, auf immer verlustig erklärt werden sollen.
    Daß die sub No 1 und 2 gedachten, als zu den Acten bereits bekannten Gläubiger von dieser Ladung nicht ergriffen, aber im Meldungsfalle auch keinen Kosten=Ersatz zu gewärtigen haben, wird der Notiz wegen bemerkt.
    Schönberg den 12. December 1836.

   Hypothekenbehörde des Fürstenthums   
Ratzeburg   
   Karsten.

Die Kniepschen hier proclamirten Grundstücke sind:

  A.   des Pferdehändlers A. Kniep:
1) das Wohnhaus No 115 an der Lübecker Straße, mit zugehörigem Stall= und Scheunen=Gebäude.
2) zwei Ackerstücke von etwa 6 Scheffel Aussaat im Kurzen Kamp, zwischen den Ländereien der ersten Pfarre und des Baumanns Böckmann.
3) 2 Scheffel im Mühlenkamp, zwischen Böckmann, Grevsmühl und Spehr.
  B.   der verehelichten Kniep, gebornen Hein:
1) 3 Scheffel im Bünsdorfer Kamp, zwischen Pöhls und Johann Burmeister,
2) 4 Scheffel im Schlauen Kamp, zwischen Johann Burmeister und Breuel,
3) ein Stück im Galgen Moore, zwischen Grevsmühl und Freytag.


          Nachdem der Bäckermeister Pöhls zu Herrnburg, beim Andringen seiner Gläubiger, sein Unvermögen zur Befriedigung derselben erklärt, demzufolge der formelle Concurs über sein Vermögen eröffnet, auch zur Sicherstellung der abgetretenen Vermögens=Masse das Erforderliche verfügt worden

[ => Original lesen: 1836 Nr. 51 Seite 2]

ist, so werden hiemit alle diejenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde an den gedachten Bäckermeister Pöhls zu Herrnburg Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen, peremtorisch und bei Vermeidung des endlichen Nachtheils des Ausschlusses von der vorhandenen Pöhlsschen Vermögens=Masse, aufgefordert, solche ihre Forderungen in dem des Endes auf

den 30sten Januar 1837

Morgens 11 Uhr angesetzten Liquidations=Termine vor unterzeichnetem Justiz=Amte genau anzumelden, auch sofort zu bescheinigen.
    Es bedarf jedoch der Anmeldung von Seiten derjenigen Gläubiger nicht, deren Forderungen bereits zum Liquidations=Protocolle vom 12ten dieses Monats vollständig angegeben worden sind.
    Zugleich ist zur Prioritäts=Deduction, wie zum Versuch einer gütlichen Aufgreifung dieses Debitwesens, desgleichen zur Beschlußnahme in Beziehung auf den, vom Gemeinschuldner zu leistenden Manifestations=Eid, und die demselben zuzubilligende Competenz, endlich zur Berathung sonstiger, dieses Debitwesen betreffender Vorkommenheiten, ein anderer Termin auf

den 13ten Februar 1837

Vormittags 11 Uhr angesetzt worden, wozu die nicht zu praecludirenden Pöhlsschen Creditoren dadurch, bey Vermeidung des Ausschlusses, respve. der anzunehmenden Genehmigung der Beschlüsse der erscheinenden Gläubiger, peremtorisch hiermit verabladet werden.
    Decretum Schönberg den 15. Decbr. 1836.

             Justiz=Amt der Landvogtey des Für=
                            (L. S.)                  stenthums Ratzeburg.
                        Reinhold.


          Diejenigen nicht praecludirten auswärtigen Gläubiger des insolventen Handelsmannes August Kniep hieselbst, welche einen procurator in loco bis jetzt noch nicht bestellt haben, werden hiedurch aufgefordert, einen solchen binnen 3 Wochen a dato zu den Acten zu legitimiren; widrigenfalls sie für die Beschlüsse der anwesenden, oder durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte vertretenen Kniepschen Gläubiger genehmigend angesehen werden sollen.
     Decretum Schönberg den 3. Decbr. 1836.

             Justiz=Amt der Landvogtei des Für=
                            (L. S.)                  stenthums Ratzeburg.
                               Reinhold.


          Zur Anmeldung aller dinglichen Ansprüche an die von dem Büdner Hans Peter Mirow zu Wahrstorff verkaufte daselbst belegene Büdnerei mit Zubehör ist ein peremtorischer Termin

auf den 24sten Januar 1837

Morgens 11 Uhr anberahmt worden, wozu etwanige Liquidanten mit Ausnahme der betreffenden öffentlichen Behörden wegen aller und jeder öffentlichen Abgaben und Gefälle, unter dem Nachtheil, daß sie mit solchen Ansprüchen unter Auferlegung eines immerwährenden Stillschweigens werden präcludirt werden, hiemit vorgeladen sind.
      Grevesmühlen im Patrimonial= Gericht Wahrstorff den 1. November 1836.

Zum Patrimonial=Gericht Verordnete.      


Verkaufs=Anzeigen.

Extract.

          Das Wohnhaus und Schmiede nebst Zubehörungen des hiesigen Grobschmids Langmaack soll in vim executionis am

16ten Januar k. J.

öffentlich meistbietend verkauft werden.
      Zur Liquidation und Justification aller Real=Ansprüche ist dagegen ein anderer Termin auf

den 28sten ej. mens.

sub poena praeclusionis angesetzt.
      Rehna den 9. November 1836.

Großherzogliches Stadt=Gericht.      


Extract.

          Das Wohnhaus c. p. No. 69. des hiesigen Schneidermeisters Meyer, soll in vim executionis

am 16ten Januar 1837

öffentlich meistbietend verkauft werden.
          Auch ist zur Liquidation und Justification aller Real=Ansprüche an jenes Grundstück Terminus auf

den 28sten ej. mens.

sub poena praeclusionis praefigirt.
          Rehna den 10. November 1836.

Großherzogl. Stadt=Gericht.      


Vermischte Anzeigen.

          Mit einer vorzüglichen Auswahl der neuesten Bilderbücher und Jugendschriften, so wie mit eleganten Stammbüchern, Cigarren=Dosen und andern passenden Gegenständen, empfiehlt sich zu den bevorstehenden Festen

Bade, Buchbinder.          

    Schönberg den 6. Decbr. 1836.


          Einem hochgeehrten Publikum empfehle ich mich zu den bevorstehenden Festen mit allen Sorten braunen und weißen Kuchen und Nüssen, weißen gebackenen Zuckerbildern, so wie auch mit ver=

[ => Original lesen: 1836 Nr. 51 Seite 3]

schiedenen Sorten Gewürz=Bonbons, worunter die großen in Bilder geschlagen, in großer Auswahl und mit geschmackvollen Devisen; mit einer großen Auswahl von schön verzierten, gegossenen Zuckerbildern, Marzipan=Sachen, Torten, Kaffe= und Theebrod. - Anfang künftiger Woche wird mein Laden vollständig versehen und eingerichtet seyn, und bitte ich, da ich keine Mühe und Kosten gespart habe, um fleißigen Besuch.
      Schönberg den 15. Decbr. 1836.

Pöhls.      


Empfehlungs=Anzeige.

          Mit der Anzeige meines hiesigen Etablissements als Kunst= und Handelsgärtner, verbinde ich auch diejenige, daß von mir die Anlage von Garten=Parthien, so wie die Lieferung der dazu nöthigen Gesträuche, allen möglichen Sorten Gemüse= und Blumen=Saamen, übernommen und gewiß zur Zufriedenheit eines Jeden, der mir sein Zutrauen schenkt, ausgerichtet werden wird. Ich habe Gelegenheit gehabt, diesen Zweig der Gärtnerei im Auslande zu erlernen und praktisch zu üben; geschmackvolle Anlagen darf man daher zuverlässig erwarten.
    Vorstadt St. Georg zu Ratzeburg, d. 1. Dcbr. 1836.

Carl Schafft.        


Ueber eine nicht hinlänglich anerkannte
Ursache von Feuersbrünsten.

          Es ist sehr häufig der Fall, daß man über die Ursache eines entstandenen Brandes in Ungewißheit bleibt und ihn, wenn die Vernachläßigung des Feuers nicht deutlich erwiesen wird, gern der Bosheit zuschreibt; dadurch aber wird die Aufmerksamkeit von der wahren, oft sehr zufälligen Ursache abgeleitet. Wir wissen nun zwar, daß manche Stoffe sich unter gewißen Umständen erhitzen und von selbst in Brand gerathen, weniger beachtet ist aber die Entstehung des Feuers durch Glas, welches unter gegebenen Umständen Sonnenstrahlen sammeln und so selbst entfernte Körper entzünden kann. Bekannt sind solche Fälle, wo einzelne runde Fensterscheiben, nachdem sie schon eine lange Reihe von Jahren ihre Stelle ohne Nachtheil eingenommen haben (und dazu gehören auch die Glasgallen aus dem englischen Glase, die man in Dachfenster setzt) endlich unter dem Zusammentreffen geeigneter Umstände als ein Brennglas wirken und den Körper, auf welchen der Brennpunkt fiel, in Flammen setzten.
          Diese Erfahrung wird aber wieder bestätigt durch die Erzählung eines, durch eine Lichtkugel, denen sich mehrere Handwerker, wie z. B. Schuster und Schneider bedienen, verursachten Brandes, welche der D. Büchner in Henke's Zeitschrift für Staatsarzneikunde 1835, 4. Heft mittheilt. Es trug sich nämlich am 7. Oct. 1834 in Markleuten der Fall zu, daß eine solche Vormittags zwischen 9 und 10 Uhr von der Sonne beschienene Kugel, deren Brennpunkt (Focus) auf brennbare Gegenstände traf, ein Zimmer in Brand steckte. Bei der näheren Untersuchung ergab sich, daß zu der angegebenen Zeit eine an der gegen Morgen liegenden Wand in der Nähe eines Fensters hängende Lichtkugel, die von der Sonne beschienen ward, die Strahlen in einer Richtung zurück warf, daß dadurch eine wollene Tuchjacke in Brand gerieth. Am folgenden Morgen zwischen 9 und 10 Uhr wurde ein Versuch angestellt und binnen 4 Minuten war der Gegenstand wieder entzündet. Wollene und leinene Zeuge, mit Dinte geschwärztes Buchenholz, Räucherkerzchen und andere Dinge, entzündeten sich zwischen 6 und 10 Minuten und dünn geschnittenes, auf schwarzes Eisenblech gelegtes Fensterblei wurde heiß und fing an zu schmelzen.
          Ein ähnlicher Fall wurde in dem Correspondenten von und für Deutschland vom 31. Decbr. 1834 erwähnt, wo auf ähnliche Art wie in Paris im Pallast des Herzogs von Abrantes, in dem an der Südseite gelegenen Schlafzimmer eines Beamten in Breslau ein Feuer entstand. Seit länger als 4 Stunden war niemand in das Zimmer gekommen, ein Ofen war nicht darin, nirgends war eine Spur von Zündstoff zu bemerken. Während man noch darnach suche, schlug plötzlich wieder die Flamme von einem Tische auf und nun erst entdeckte man aus dem hellstrahlenden Focus einer Wassercaraffe, der gerade auf die Wurzel der Flamme fiel, die Ursache des Feuers. Neue Versuche lockten neue Flammen hervor. Entzündung und Versuchung geschahen an einem heitern Tage dieser so weit vorgerückten Jahreszeit und bei dem niedern Stande der Sonne im November.
          Als Augenzeuge des großen Brandes in Hoff im October 1822 hatte der Dr. Büchner oft Veranlassung, über dessen Entstehungsart nachzudenken. Der Umstand, daß der letzte Brand bei einem Glashändler und zwar im obern Stockwerk seines gegen Morgen liegenden Hauses Vormittags gegen 9 und 10 Uhr entstand, brachte ihn auf die Vermuthung, daß hier eine ähnliche Ursache stattfinden möchte. Was ihn aber noch mehr darin bestärkte, war der Umstand, daß wenige Jahre zuvor ebenfalls bei einem Glashändler im obern Stockwerk seines gegen Abend liegenden Hauses, das den zu jener Zeit gerade sehr heißen Strahlen der Sonne ausgesetzt war, plötzlich in einer Nachmittagsstunde

[ => Original lesen: 1836 Nr. 51 Seite 4]

Feuer ausbrach, ohne daß die Ursache desselben, so wenig wie im erstem Falle entdeckt werden konnte.
          Ich kann nicht schließen, indem ich diese aus dem Allgem. Anzeiger der Deutschen 1836 No. 227 entlehnte Warnung mittheile, ohne darauf aufmerksam zu machen, daß die Lichtkugeln der Schumacher, welche gemeiniglich am Fenster aufgehangen werden, wohl einmal, unter Zusammenwirken mehrerer Umstände, das Haus entzünden können; zugleich muß ich auch davor warnen, die Glasgallen aus dem englischen Glase in den Laternen und Dachfenstern anzubringen, leicht könnte ein Unglück entstehen, wovon man die Ursachen nur in den angegebenen Umständen zu suchen hätte.

M -, S.                


Preisaufgaben für die Reinlichkeit der
Dörfer in Würtemberg.

          Im Königreich Würtemberg hat wieder eine Preisvertheilung an diejenigen Ortsvorsteher statt gefunden, welche sich durch Beförderung der Reinlichkeit in den Straßen ihrer Dörfer ausgezeichnet und namentlich für Anlegung zweckmäßiger Mistjauch=Behälter mit Erfolg gewirkt haben. Den ersten Preis von 20 Ducaten und eine silberne Verdienstmünze erhielt der Schultheiß Redwiz zu Nusdorf, den 2ten und 3ten Preis von 15 Ducaten und einer Denkmünze der Ortsvorsteher Maichel zu Adershofen und der Schultheiß Seel in Scharnhausen, drei andere Schultheiße erhielten 10, 5 oder 4 Ducaten mit der Denkmünze, 4 erhielten diese allein und 14 wurden wegen ihres rühmlichen Eifers belobt. In Berücksichtigung der bisherigen Fortschritte und um noch mehr Ortsvorsteher zu löblichen Bemühungen für die Reinlichkeit ihrer Dörfer anzuspornen, hat der König eine neue Preisbewerbung für die Jahre 1836-1838 eröffnen lassen, und hat dazu eine erhöhete Summe ausgesetzt.
          Auch in sehr vielen Dörfern des mittlern und nördlichen Deutschlandes thut eine solche Anregung zur Beförderung der Reinlichkeit in den Gassen und Höfen noth. - Es ist ja die Unreinlichkeit, man kann wohl sagen der meisten Dörfer, nicht bloß beleidigend für das Auge und nachtheilig für die Gesundheit, sondern auch dem eignen Vortheile der Landbewohner zuwider. Man lese und beherzige was darüber in R. Z. Becker Noth= und Hülfsbüchlein unter No. 17 S. 176 u.s.w. (das in allen hiesigen Dorfschulen zu finden ist) gesagt ward. Die Hauptursache der Unreinlichkeit läßt sich nur (in hiesiger Gegend) durch Anlegung zweckmäßiger Mistjauchgruben und Steindämme wegräumen, dann läßt sich leicht zum Gewinn der Landwirthschaft der Unrath sammeln, welcher jetzt die Dorfwege verunreinigt.

(Allg. Anz. der Deutschen.)          


Anecdoten.

          Ein Oestreicher besuchte den Münster in Straßburg. Die ihm den Weg auf den Thurm zeigende Wärterin war hoch Schwanger, so daß es etwas langsam vom Flecke ging. Ungefähr auf dem halben Wege fragte der Oestreicher: "Nun, liebes Weibchen, wie lange gehen wir noch?" - die Frau, die unter dieser Frage ihre Entbindung gemeint glaubte, entgegnete ihm: ""Ungefähr noch ein Vierteljährchen"". Der Oestreicher, der aber nichts weniger, als an die Schwangerschaft seiner Führerin dachte, glaubte, um auf die Höhe des Münsters zu gelangen, erfordere es noch ein Vierteljahr; er wendete sich schnell wieder um, und sagte zur Frau: "Das wird mi halt doch zu lang, i hab' nur auf 6 Wochen Urlaub".


          "Wie geht es Ihnen?" fragte Jemand einen seiner Bekannten. "Wie Sie sehen!" war die Antwort. "Ach da bedaure ich Sie!" erwiederte Jener, "ich sehe sehr schlecht".


Getraide=Preise in Lübeck
vom 13. December.
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 94
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 68
              Petersburger 68
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 54
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 52
Erbsen, Brecherbsen 72
             Futtererbsen -
Wicken -
Buchweitzen 36
Winter=Rapsaat die Tonne 20 Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat 14
Schlagleinsaat 17 1/2


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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