No. 50
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 09. Dezember
1836
sechster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1836 Nr. 50 Seite 1]

Publicandum.


In Folge eines Allerhöchsten Landesherrlichen Befehles vom 26sten vorigen Monats soll zum Zweck der Unterhaltung des BundesContingents auf das Jahr vom 1sten July 1836 bis dahin 1837 im Fürstenthum Ratzeburg eine Steuer nach dem Edict vom 21sten Januar 1824 und den, hinsichtlich der erblichen Inhaber der Korn=, Kupfer=, Messing=, Oel=, Papier= und Walkmühlen unterm 3ten Februar 1827 verfügten Abänderungen, erhoben werden, welches hiedurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht, und dabei bestimmt wird:

1) daß der 8te dieses Monats als Normaltag zur Feststellung des status quo, wonach die Steuer zu entrichten, angenommen, und
2) die Steuer von den, vom 1sten May 1836/37 eingenommenen, oder noch einzunehmenden Gehalten, Zinsen, Renten und Pensionen bezahlt werden soll.
Schönberg, den 6ten December 1836.

Großherzogl. Mecklenb. Landvogtey des Fürstenthums Ratzeburg.    
(L. S.)                                     A. v. Drenkhahn.        Karsten.         Reinhold.
                


[ => Original lesen: 1836 Nr. 50 Seite 2]

Vorladungen.

          Diejenigen nicht praecludirten auswärtigen Gläubiger des insolventen Handelsmannes August Kniep hieselbst, welche einen procurator in loco bis jetzt noch nicht bestellt haben, werden hiedurch aufgefordert, einen solchen binnen 3 Wochen a dato zu den Acten zu legitimiren; widrigenfalls sie für die Beschlüsse der anwesenden, oder durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte vertretenen Kniepschen Gläubiger genehmigend angesehen werden sollen.
     Decretum Schönberg den 3. Decbr. 1836.

             Justiz=Amt der Landvogtei des Für=
                            (L. S.)                  stenthums Ratzeburg.
                               Reinhold.


          Alle diejenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde an die Person und das Vermögen des, sich insolvent erklärt habenden Ackersmannes Jochim Heinrich Sandt hieselbst, Forderungen und Ansprüche machen zu können glauben, werden zur Anmeldung und sofortigen Bescheinigung derselben auf

den 17. December d. J.

Morgens 10 Uhr vor das Großherzogliche Stadtgericht allhier sub praejudicio pro omni praeclusionis vorgeladen, welches mit Bezug auf die den Schweriner Anzeigen in extenso inserirten Proclamata hiedurch noch weiter bekannt gemacht wird.
      Grevesmühlen, den 23. Septbr. 1836.

Großherzogl. Stadtgericht.      


Verkaufs=Anzeigen.

          Für das Haus des Bäckers Pöhls zu Herrnburg sind im heutigen Termine 405Taler (Mecklenburg) in N 2/3. à 31Schilling (Mecklenburg) geboten worden. Zur Ausübung des den Pöhlsschen Gläubigern vorbehaltenen Gleichgebots=Rechts werden diese, oder ihre Cessionarien, hiemittelst auf

den 29sten dieses Monats

Morgens 11 Uhr vor das unterzeichnete Gericht geladen; bey Vermeidung des Nachtheils, daß sie auf dies Recht als verzichtend angenommen und dem höchstbietend gebliebenen Licitanten der reine Zuschlag durch den sofort zu erlassenden Bescheid, ertheilt werden solle.
    Decretum Schönberg den 8. Decbr. 1836.

             Justiz=Amt der Landvogtey des Fürsten=
                            (L. S.)                  thums Ratzeburg.
                               Karsten.


          Auf Verfügen der S. S. T. T. Herren Ober= und Vorsteher des Heil. Geist=Hospitals soll am Donnerstag den 15ten December Vormittags praecise 10 1/2 Uhr zu Falckenhusen an Ort und Stelle den Meistbietenden verkauft werden:

Eine Parthey Tannenholz, worunter mehreres Nutzholz, auch einige Eichen; und Buch=Hester in bequemen Cavelingen.
     Nähere Auskunft ertheilt der dortige Forstbeamte Schultz.
    Lübeck den 6. Decbr. 1836.

G. Wellmitz, Insp.      


          Eingetretener Umstände wegen wird die auf den 12ten d. M. angesetzte Auction von gebrannten Mauersteinen auf der Oldörpschen Ziegelei zu Lockwisch nicht statt finden.
    Schönberg, den 8ten December 1836.

Sievers, Landreiter.        


Vermischte Anzeigen.

          400 Taler (Mecklenburg) N 2/3. sind gegen gute Sicherheit und 4 p. C. jährliche Zinsen, zu nächstem Ostern zu verleihen. Das Nähere erfährt man bei dem Unterzeichneten.
      Schönberg den 30. November 1836.

A. E. C. Zimmermann.      


          Ein noch sehr brauchbarer und tüchtiger holsteinscher Wagen mit Verdeck, bequemen Mittelstuhl und Kutschersitz ist zu verkaufen. Nähere Nachricht ertheilt der Landbaumeister Lohmeier auf dem Domhofe zu Ratzeburg.


          Die Schustergesellen der Landmeister des hiesigen Fürstenthums werden hiedurch so ernstlich als dringend aufgefordert, an dem, am 9. Januar 1837 allhier stattfindenden Krugtage sich unfehlbar persönlich einzufinden und ihre rückständigen sowohl als laufenden Beitrage zu entrichten; widrigenfalls wider die Säumigen sofort gerichtliche Anträge werden eingereicht werden.
    Schönberg den 28. November 1836.

Grevsmühl. Eckmann, Ladenmeister.    
Lorentz, Altgeselle.                    


          Mit einer vorzüglichen Auswahl der neuesten Bilderbücher und Jugendschriften, so wie mit eleganten Stammbüchern, Cigarren=Dosen und andern passenden Gegenständen, empfiehlt sich zu den bevorstehenden Festen

Bade, Buchbinder.          

    Schönberg den 6. Decbr. 1836.


[ => Original lesen: 1836 Nr. 50 Seite 3]

Zu dem in der Beilage angekündigten
Mecklenburgischen Volksbuche auf 1837

haben wir auch dieses Jahr den Debit für das Fürstenthum Ratzeburg dem Buchbinder Herrn Bade zu Schönberg übertragen, und ersuchen wir, die desfallsigen Bestellungen recht bald bey demselben zu machen.
    Wismar im December 1836.

H. Schmidt u. v. Cossel's Rathsbuchhandlung.      


Empfehlungs=Anzeige.

          Mit der Anzeige meines hiesigen Etablissements als Kunst= und Handelsgärtner, verbinde ich auch diejenige, daß von mir die Anlage von Garten=Parthien, so wie die Lieferung der dazu nöthigen Gesträuche, allen möglichen Sorten Gemüse= und Blumen=Saamen, übernommen und gewiß zur Zufriedenheit eines Jeden, der mir sein Zutrauen schenkt, ausgerichtet werden wird. Ich habe Gelegenheit gehabt, diesen Zweig der Gärtnerei im Auslande zu erlernen und praktisch zu üben; geschmackvolle Anlagen darf man daher zuverlässig erwarten.
    Vorstadt St. Georg zu Ratzeburg, d. 1. Dcbr. 1836.

Carl Schafft.        


          Der Kalender für das hiesige Fürstenthum auf 1837 ist beim Buchbinder Herrn Bade und bei mir für 2 Schilling (Mecklenburg) auf Druckpapier und für 3 Schilling (Mecklenburg) auf Schreibpapier zu haben.

L. Bicker.      


Der Haifischfang.

(Beschluß.)

          Aber das ist erst der erste Akt des Dramas: das Thier hat noch lange nicht allen Schimpf erfahren, den man ihm zugedacht; fürs erste winden zehn Matrosen das Seil auf und erheben den Hai über das Wasser; dieser erneuert seine Stöße und Sprünge, er sträubt sich und sucht sich an's Meer festzuhalten, aus dem man ihn herauszieht; sein Schwanz peitscht die Wasserfläche und spritzt den Schaum bis zu den Neugierigen hinauf: vergebliche Mühe! Bald hat er seinen Stützpunkt verloren; seine Convulsionen lassen nach; sein Körper streckt sich unter seiner eigenen Last. Bisweilen krümmt ihn ein Krampf, sein Schwanz schlägt die Luft, ein Schauder schüttelt seine Kinnlade, die fest am Haken sitzt: aber er wird ruhig, und seine letzten Convulsionen sind aussetzend wie die Blitze, welche An einem Gewitterabende am fernen Horizonte zucken; endlich wird er ganz still. Mehrere der Matrosen sind wieder an ihre Arbeit geschickt worden; der Hai muß einige Zeit so hängen. Einer seiner Erbfeinde gießt ihm jetzt einen Eimer Wasser in den Rachen; das Thier bewegt sich ein wenig und kehrt dem Matrosen ein drohendes Auge zu, der Matrose erblaßt, aber es war eine Haifischprahlerei, die ohne Folgen ist.
          Eine Stunde ist unterdeß verflossen. - Er rührt sich nicht mehr; man hat ihm eine Schlinge um den Leib geworfen, die sich in der Nähe des Schwanzes verengert und an der Stelle, wo das Thier am schwächsten ist, fest zusammengezogen wird. So an beiden Enden befestigt und wiegend wird der Hai mit unendlicher Mühe und Vorsicht auf das Verdeck gezogen. Sie halten ihn für todt? . . . Sobald er auf dem Verdecke liegt, windet er sich in neuen Convulsionen; das an seinem Schwanze hängende Seil peitscht die Luft von den wiederholten heftigen Zuckungen; er schlägt das Verdeck mit einer Heftigkeit, die alles zerbrechen würde, was in seine Nähe käme; man zieht ihn beim Kopfe nach der Mitte des Schiffes; er bezeichnet seinen Weg mit einer Straße von schwarzem Blute, das sein Schwanz rings umherspritzt; Jedermann hält sich entfernt: ein einziger Schlag dieses Schwanzes würde ein Glied zerbrechen. In der Nähe des Kopfes ist die Gefahr weniger groß; die Kinnlade hat durch Zufall ein Seilende erfaßt und verwandelt es in Werg. Die kühnsten und neugierigsten Matrosen klettern auf das Dahlbord; die Passagiere auf die Schaluppe, von welcher man das Verdeck übersieht.
          Aber der Schiffszimmermann hat sein Beil gewetzt und er tritt zu der Gruppe vor, die sich dem Thiere am nächsten gewagt hat; diese wichtige Person macht einige verächtliche Scherze über den Hai, dessen Kräfte sich in seinen letzten Anstrengungen erschöpft haben; daß Beil erhebt sich . . . der Schwanz ist vom Rumpfe getrennt.
          Jetzt ist keine Gefahr mehr für die Beine der Neugierigen; die Passagiere steigen von der Schaluppe herab und wagen sich nun auf das blutige Theater selbst. Die Vorwitzigen nähern sich dem Kopfe und stecken kleine Stücke Holz in den Rachen, Andere verletzen die erstorbenen Augen des Ungeheuers: ein Krampf der Kinnlade jagt sie in die Flucht. Ein alter erfahrner Matrose sticht dem Thiere das Küchenmesser in den Leib und öffnet den armen Hai vom Kinn bis nach unten. Das Fleisch erzittert, das Thier beißt vor Schmerz in ein Stück Holz, das man ihm zwischen die Kinnladen gesteckt hat; der Koch kommt herbei und verlangt seinen Speck wieder, um die

[ => Original lesen: 1836 Nr. 50 Seite 4]

Portionen des Abendessens, das im Fleischkessel der Mannschaft kocht, zu verstärken.
          Der Moment der rauschenden Freude über den Fang eines Haifisches ist vorüber, aber noch sind mancherlei kleine Belustigungen übrig. Das Thier wird zerlegt, seine Eingeweide werden herausgenommen und einzeln den Matrosen gezeigt. Die Officiere mögen die Faullenzer fortjagen, so oft sie wollen, sie gehen um das Schiff herum und kommen immer von der andern Seite wieder. Das Leben des Seemannes ist so einförmig, daß er jede Zerstreuung festhält, die ihm der Zufall entgegen bringt.
          Wenn es geglückt ist, einen Haifisch zu fangen, so kann es der Matrose nicht erwarten, zu sehen, was das Thier gefressen hat. Man überzeugt sich davon durch die Autopsie, welche niemals versäumt wird. Der Matrose, welcher, die Arme entblöst, die Beine ausgespreizt, die Section des Ungeheuers vornimmt, nimmt zuerst das Herz, die Leber und die übrigen Eingeweide heraus, dann endlich alle Gegenstände, die das Thier seit vier und zwanzig Stunden verschlungen hat. Gewöhnlich sind es Ueberreste von Doraden, Stücke alter Leinwand, Enden vom Takelwerk, die aus den Schiffen hinausgeworfen worden sind; sehr häufig hat das Thier gar nichts im Leibe. Wir haben auf einer Fahrt nach Indien einen Haifisch fangen sehen, der die Gefälligkeit hatte, unserm alten Doctor seine Mütze aus Fischotterfell wiederzubringen, die ihm ein schwankendes Seil vom Kopfe in das Meer geschleudert hatte. Sie war nur ein Bissen gewesen und hatte keinen Schaden genommen; das Thier hatte sich ihrer nicht bedienen wollen, der Doctor trägt sie wahrscheinlich heute noch.


Anecdoten.

          Ein Jude weinte bitterlich während der langen Nacht, als der Rabbi den Bußpsalm in der Synagoge sang und zu der Stelle kam: "Du bist von Staub und wirst zu Staub". - "Schmuel, wos weinste?" tröstete sein Nebenmann. "Wärste von Gold und müßt zu Staub werden, müßtest verlieren hundert Percent. Sau biste von Staub und werst Staub, gewinnst nischt und verlierst nischt!"


          Ein Bauer, der gewohnt war, 21 bis 22 ziemlich große Knödel (Klöse) Mittags zu schmausen, sagte, als des andern Tages ein gebotener Fasttag einfiel, zu seinem Weibe: Morgen, liebes Weib, muß ich mir, als ein guter Christ, und um dem Gesinde kein Aergerniß zu geben, einen Abbruch thun, koch statt 22 nur 20 Knödel, mach' sie aber ein Bißchen größer als sonst.


Brodt=Taxe der Stadt Schönberg

für den Monat December 1836.

Weitzen=Brodt mit dem Aufbrodt auf einen Schilling eines halben Dreilings werth, soll wägen: Pfd. Loth. Qt.
ein zwei Schillings=Strumpf 1 2 -
ein Schillings=Strumpf - 17 -
ein Sechslings=Semmel - 8 2
ein Dreilings=Semmel - 4 1
Rogken=Brodt von gebeuteltem Mehl, mit dem Aufbrodt auf einen Schilling eines halben Dreilings werth, soll wägen:
ein 4 Schillings=Brodt 3 10 -
ein 2 Schillings=Brodt 1 21 -
ein Schillings=Brodt - 26 2
ein Sechslings=Brodt - 13 1
Grob Hausbacken=Brodt ohne Aufbrodt:
ein 4 Schilling=Brodt 5 8 -
ein 2 Schillings=Brodt 2 20 -
ein Schillings=Brodt 1 10 -
ein Brodt zu 10 -
          soll kosten 7 1/2Schillinge.

Bürgermeister und Rath.      


Getraide=Preise in Lübeck
vom 6. December.
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 94
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 68
              Petersburger 68
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 54
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 52
Erbsen, Brecherbsen 72
             Futtererbsen -
Wicken -
Buchweitzen 36
Winter=Rapsaat die Tonne 20 Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat 14
Schlagleinsaat 17 1/2


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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