No. 39
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Dienstags und Freitags

Schönberg, den 23. September
1836
sechster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1836 Nr. 39 Seite 1]

Vorladungen.

          In Concurs=Sachen des hiesigen Handelsmanns August Kniep ist zur Erklärung über die einzelnen angemeldeten Forderungen durch das Corps der Gläubiger, Termin auf

den 30sten September d. J.,

zur Production der Originalien aber, imgleichen zur Erstigkeits=Ausführung Termin auf

den 7ten October d. J.

jedes Mal Vormittags 11 Uhr, angesetzt worden, wozu demnach die nicht präcludirten A. Kniepschen Creditoren unter den ein für alle Mal angedrohten Nachtheilen: daß die nicht erscheinenden Gläubiger an die Erklärung der erscheinenden gebunden erkannt werden sollen, respve. des Verlustes des Urkunden=Beweises, und der Präclusion, vor unterzeichnetes Justiz=Amt dadurch geladen werden.
      Decretum Schönberg den 5. Septbr. 1836.

             Justiz=Amt der Landvogtey des Fürsten=
                            (L. S.)                  thums Ratzeburg.
                               Reinhold.


Proclama.

          Nachdem der Horndrechsler Schmidt hieselbst zum Versuche eines Vergleichs mit seinen gesammten Gläubigern beim Erbieten eventueller reiner Güterabtretung auf ein Verfahren nach §. 6. der Constitution vom 17ten Decbr. 1834 provocirt hat, und demgemäß die im §. 2. und §. 6. genannter Verordnung vorgeschriebenen Verfügungen und Sicherheitsmaaßregeln getroffen worden, so ist zur Erforschung des Schuldenstandes, zu Vergleichsverhandlungen, zur Production der Originalien und, eventualiter zur Prioritäts=Deduction, ein Termin

auf Freitag den 28sten October d. J.

Morgens 11 Uhr Gerichtswegen angesetzt worden.
          Es werden daher alle und jede, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Forderungen und Ansprüche an denselben und sein Vermögen, insbesondere an sein allhier in der Lübecker Straße zwischen Kniepke und Diederich Bandelow belegenes, sub No. 196 zu einem viertel Erbe catastrirtes Wohnhaus mit Zubehörungen zu haben vermeinen, zu deren genauen und bestimmten Anmeldung und sofortigen rechtsgenügenden Bescheinigung derselben, so wie zu den obgedachten weiteren Zwecken, hiedurch ad terminum praefixum peremtorisch geladen, bei Vermeidung der Nachtheile, respective der Abweisung und Ausschließung, mit ihren Forderungen, des Gebundenseyns an die Beschlüsse der erschienenen Gläubiger, des Verlustes des Beweises durch die Originalien und der Ausschließung mit der Erstigkeits=Ausführung.
      Decretum Gadebusch am 28sten Julius 1836.

Großherzogliches Stadtgericht.      
J. F. Ebert.            


          Es sind auf Antrag der Curatel Stamerscher Minorennen als Beneficial=Erben ihres Vaters, des wailand Pensionairs Johann Heinrich Stamer zu Pätrow alle diejenigen, welche an die gesammte Verlassenschaft des Pächters Stamer, insbesondere an den Pacht=Contract über den Hof

[ => Original lesen: 1836 Nr. 39 Seite 2]

Pätrow, Domanial=Amts Gadebusch, welcher auf den wailand Pensionair Joachim Gottlieb Stamer, dermalen in Neuhoff, als angeblichen Mandatar seines wailand Bruders, des Pensionairs Johann Heinrich Stamer zu Pätrow, geschrieben, Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen, zu deren speciellen Angabe und sofortigen beweislichen Darlegung

auf den 15ten October d. J.

sub poena finali praeclusionis et perpetui silentii peremtorisch vorgeladen worden, davon jedoch alle öffentlichen Behörden wegen aller und jeder pachtcontractlichen Leistungen und alle diejenigen Gläubiger des wailand Pensionairs J. H. Stamer, denen 8 Tage vor dem Termine von den Provocanten eine schriftliche Bescheinigung, daß diesen ihre Forderungen und Ansprüche bekannt, zugehen wird, ausdrücklich ausbeschieden.
      Solches wird durch diesen Auszug aus dem heute erkannten in den Mecklenburg=Schwerinschen Landes=Intelligenz=Blättern vollständig abgedruckten Proclama, mit Bezug auf selbiges annoch weiter bekannt gemacht.
      Gadebusch den 1. Juli 1836.

Großherzogl. Amtsgericht.      


          Die Erben und Gläubiger des weiland Brenners Hans Heinrich Moll, sind mittelst Proclams vom heutigen Tage, zur Anmeldung und Klarmachung ihrer Erb= oder sonstigen Ansprüche, und zwar bei Strafe der Präclusion, auf den

6ten October d. J.

zu Rathhause hieselbst verabladet.
      Ratzeburg den 16ten August 1836.

                       Königlicher Stadt=Commissarius,
Bürgermeister und Rath.
(L. S.)             in fidem         
J. Richter,   
Stadtsecretair.


          Auf desfallsigen Antrag des Büdners Johann Joachim Qualmann zu Warnow werden alle diejenigen, welche an dessen zu Warnow belegene und an die Ehefrau des Schäfers Schenck, geborne Meyer, zu Gr. Stieten verkaufte Büdnerei No. 13 aus irgend einem rechtlichen Grunde dingliche Ansprüche machen zu können vermeinen, hiemittelst peremtorisch öffentlich geladen, in dem, auf den

29sten October d. J.

ad profitendum et liquidandum anberahmten Termine, Morgens 11 Uhr, im hiesigen Großherzoglichen Amtsgerichte entweder in Person, oder durch ordnungsmäßig legitimirte Bevollmächtigte zu erscheinen, und sothane Ansprüche specifice anzuzeigen, auch durch die darüber in Händen habenden Original=Beweisthümer rechtsgenügend zu bescheinigen, widrigenfalls aber unfehlbar zu erwarten, daß sie mit ihren Ansprüchen von der obgedachten Büdnerei unter Auflegung eines ewigen Stillschweigens werden abgewiesen und präcludirt werden.
      Grevesmühlen, den 25sten August 1836.

Großherzogl. Meckl. Amtsgericht.      


Verkaufs=Anzeigen.

          Hiedurch erlaube ich mir, meine bis auf 2050 Bände vermehrte Lesebibliothek auch für den kommenden Winter bestens zu empfehlen, mit der einfachen Versicherung, daß ich auch ferner suchen werde, den Wünschen meiner geehrten Gönner so viel wie möglich entgegen zu kommen. Daß es mir damit bis jetzt so ziemlich gelungen ist, davon scheint mir der Umstand, daß die Zahl der respven. Abonnenten von Jahr zu Jahr gestiegen ist, der sprechendste Beweis zu seyn.
      Schönberg den 22. Septbr. 1836.

Bade.      


          Gestern vor 8 Tagen, als Mittwoch den 14ten d. M. Abends, ist auf der Landstraße von Ratzeburg nach Schönberg zwischen dem Perücken= und Schusterkruge ein rother baumwollener Regenschirm vom Wagen verloren worden; der ehrliche Finder wird ersucht, denselben abzugeben an den Landvogtey=Copiisten Hahn in Schönberg.
    Den 22. Septbr. 1836.


          Am Sonntag den 18ten dieses Monats ist der Schlagbaum auf einer meiner Koppeln ausgehoben und das daran befindliche Schloß zerbrochen. Wer mir den Thäter so anzeigt, daß ich ihn gerichtlich belangen kann, erhält 1 Thaler Belohnung.

Hauswirth Bohnhof zu Gr. Siemz.      


Von Mäßigkeits=Vereinen.

Maaß zu halten ist gut, sagt Cleobulus von Lyndos.

          Man hat allerlei Vereine in der Welt. Auch Mäßigkeits=Vereine. Auch Unmäßigkeits=Vereine. Die erstem gefallen mir besser. In den Vereinigten Staaten Nordamerika's haben sie auch einen guten Erfolg. Es bedurfte da kaum eines Zeitraums von 3 Jahren, um auf fühlbare Weise den Verbrauch destillirter Getränke unter den Bewohnern jenes Landes zu vermindern. Nach den letzten Nachrichten haben mehr als 300,000 Menschen ganz und gar auf den Genuß solcher Getränke Verzicht geleistet. Der Staat New=York allein zählte im Februar 1831 gegen 700 Gesellschaften mit 100,000 eingeschriebenen Mitgliedern

[ => Original lesen: 1836 Nr. 39 Seite 3]

und ersparte durch den verminderten Gebrauch destillirter Getränke in demselben Jahr über 6,000,000 Dollars, d. i. Speciesthaler. - Menschen aus allen Ständen wetteifern durch Hingebung und Geldopfer bei dieser edlen Unternehmung, und man darf hoffen, daß die Unmäßigkeit, dieser allgemeine Fehler der Nordamerikaner, allmählig der Fehler einer kleinen Anzahl derselben seyn wird.
          Welches war aber die Macht, die stark genug war, so tief eingewurzelte Gewohnheiten zu besiegen? Welches ist die Triebfeder, die den ausdauernden Eifer so vieler Theilnehmer in Bewegung gesetzt hat? Welches Band hat sie vereinigt und sie bei diesem edlen Vorhaben unterstützt und gestärkt? Antwort: Diese Macht, dieser Hebel, dieses Band ist die evangelische Wahrheit, ist die Frömmigkeit, ist die christliche Liebe. - Gehet hin und thuet desgleichen! - Das Beispiel erleichtert den Weg und er wird auch uns zum Ziele führen, wenn es nicht an Entschluß und an Gemeinsinn fehlt! - In Sachsen hat man bereits die Sache zur Sprache gebracht, und ein Prinz des Königl. Hauses hat sich an die Spitze des Vereins gestellt. - Einzelne Stimmen ertönten auch in dem preußischen Staate; möchten sie, nicht auch in unserm Fürstenthume, nicht ungehört verhallen! - Verdienste um ein solches Unternehmen machen große Ansprüche an die Dankbarkeit des Staats und erwerben sich eine Bürgerkrone! - +..


Ein einziger Apfelbaum ernährt eine ganze Familie.

[Erzählung.]

(Beschluß.)

[ => Original lesen: 1836 Nr. 39 Seite 4]

Ein einziger Apfelbaum ernährt eine ganze Familie.

[Erzählung.]


Getraide=Preise in Lübeck
20. September.
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 84
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 60
              Petersburger 66
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 46
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 46
Erbsen, Brecherbsen 58
             Futtererbsen -
Wicken -
Buchweitzen -
Winter=Rapsaat die Tonne 23 Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat 20
Schlagleinsaat -


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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