No. 38
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Dienstags und Freitags

Schönberg, den 16. September
1836
sechster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1836 Nr. 38 Seite 1]

Vorladungen.

          In Concurs=Sachen des hiesigen Handelsmanns August Kniep ist zur Erklärung über die einzelnen angemeldeten Forderungen durch das Corps der Gläubiger, Termin auf

den 30sten September d. J.,

zur Production der Originalien aber, imgleichen zur Erstigkeits=Ausführung Termin auf

den 7ten October d. J.

jedes Mal Vormittags 11 Uhr, angesetzt worden, wozu demnach die nicht präcludirten A. Kniepschen Creditoren unter den ein für alle Mal angedrohten Nachtheilen: daß die nicht erscheinenden Gläubiger an die Erklärung der erscheinenden gebunden erkannt werden sollen, respve. des Verlustes des Urkunden=Beweises, und der Präclusion, vor unterzeichnetes Justiz=Amt dadurch geladen werden.
      Decretum Schönberg den 5. Septbr. 1836.

             Justiz=Amt der Landvogtey des Fürsten=
                            (L. S.)                  thums Ratzeburg.
                               Reinhold.


          Der Hauswirth Heinrich Freytag zu Großen=Rünz hat nachgewiesen, daß von einem, bei der Großherzoglich Mecklenburg=Schwerinschen Schulden=Tilgungs=Kasse No. 1643 belegten Kapitale von 1800 Taler (Mecklenburg) N 2/3. des wailand Hauswirths Cröpelin zu Falckenhagen, seiner Mutter, gebornen Liesch Cröpelin, 1000 Taler (Mecklenburg) N 2/3. zugefallen, wovon späterhin deren nun auch verstorbenem Ehemanne 200 Taler (Mecklenburg) zu Theil geworden und daß nach dem Ableben dieser beiden Freytagschen Eheleute, deren Antheile von resp. 800 Taler (Mecklenburg) und 200 Taler (Mecklenburg) auf deren Kinder vererbt worden sind. Wenn nun der selbe ferner behauptet, seine Geschwister, mit Ausnahme der Ditzschen Kinder wegen eines Antheils von 260 Taler (Mecklenburg) N 2/3., abgefunden und deren Antheile an das ganze Activum von 1000 Taler (Mecklenburg) N 2/3. an sich gebracht zu haben; so werden alle Geschwister Freytag oder deren Erben - mit Ausnahme der Geschwister Ditz zu Bülow wegen ihres actenkundigen Antheils von 260 Taler (Mecklenburg) N 2/3. - hiedurch aufgefordert, ihre vermeinten Widersprüche gegen diese Behauptung so gewiß, binnen 12 Wochen beim unterzeichneten Gerichte anzugeben und zu bescheinigen, als, nach Ablauf dieser Frist keine Widersprüche weiter beachtet und dem Hauswirth Heinrich Freytag der Antheil von 1000 Taler (Mecklenburg) N 2/3. - mit Ausschluß des Ditzschen Antheils von 260 Taler (Mecklenburg) N 2/3. - an jenes ursprüngliche Cröpelinsche Kapital, als eigenthümlich zuständig, ein für allemal zuerkannt werden soll.
      Decretum Schönberg den, 9. Juli 1836.

             Justiz=Amt der Landvogtei des Für=
                            (L. S.)                  stenthums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


          Zur Anmeldung und sofortigen Bescheinigung aller Ansprüche und Forderungen an den Schneidermeister Kettny allhier und an sein Zwecks Befriedigung seiner Creditoren zur Subhastation gebrachtes in der Voß=Straße hieselbst belegenes

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Wohnhaus, so wie zur Prioritäts=Deduction ist ein peremtorischer Termin auf

den 21sten September d. J.

Morgens 10 Uhr vor dem hiesigen Großherzogl. Stadt=Gerichte sub praejudicio pro omni praeclusionis anberahmt, welches mit Bezug auf das den Landes=Intelligenz=Blättern in extenso inserirte Proclama hiedurch weiter bekannt gemacht wird.
    Grevesmühlen, den 18. Juny 1836.

Großherzogl. Stadtgericht.      


          Auf desfallsigen Antrag des Erbpächters Heinrich Moeller zu Warnow werden alle diejenigen, welche an dessen zu Warnow belegenes, mit Genehmigung Großherzogl. hoher Reluitions=Commission an die Demoiselle Berckholz verkaufte Erbpachtgehöft No. 13 und an das mitverkaufte Vieh= und Feld=Inventarium aus irgend einem rechtlichen Grunde dingliche Ansprüche machen zu können vermeinen, hiemittelst peremtorisch öffentlich geladen, in dem, auf den

15ten October d. J.

ad profitendum et liquidandum angesetzten Termine, Morgens 11 Uhr, im hiesigen Großherzogl. Amtsgerichte entweder in Person, oder durch ordnungsmäßig legitimirte Bevollmächtigte zu erscheinen, und sothane Ansprüche specifice anzugeigen, auch durch die darüber in Händen habenden Original=Beweisthümer rechtsgenügend zu bescheinigen, widrigenfalls aber unfehlbar zu erwarten, daß sie mit ihren Ansprüchen von dem obgedachten Erbpachtgehöfte und dem mitverkauften Inventario unter Auferlegung eines ewigen Stillschweigens werden abgewiesen und präcludirt werden.
      Grevesmühlen, den 22. July 1836.

Großherzogl. Meckl. Amtsgericht.      


Verkaufs=Anzeigen.

          Von der vorzüglichsten Pferde=Race an der Weser, bin ich gewilliget, am Freitag den 16ten September auf meiner Hofstelle 18 Stück braune, ein Schimmel und ein schwarzes Füllen, öffentlich meistbietend zu verkaufen; wozu ich Kaufliebhaber hiedurch freundlichst einlade. Der Anfang ist um 10 1/2 Uhr. Bei sicheren Käufern hat die Zahlung bis 4 Wochen nach Michaelis Zeit.
      Rupensdorf den 7. September 1836.

Boldt.      


An den Leser.

          Bist Du etwa ein ehrbarer und fleißiger Handwerker, hast viel zu thun, bist geachtet von Deinem Meister, und geschätzt von Deinen Nebengesellen, und es sollte Dir so mit einem Male die sonderbare Grille einfallen, Fleiß und Ehrbarkeit loszuwerden, die Achtung des Meisters und die gute Meinung bei Deinen Nebenmenschen zu vernichten, so will ich Dir sagen, wie Du das in kurzer Zeit ohne große Mühe gut ausführen kannst:Trink Branntwein!

          Bist Du kräftig und gesund, hast blühende Wangen, gehst sicher und rasch Deinen Weg, ist Dein Körper frei von aller Krankheit, und Du solltest mit einem Male wünschen, schwächlich und bleich zu werden, wankenden Schritts wie ein steinalter Mann einherzugehen, immer in Fieber, und noch mit einem Halbdutzend Beschwerden behaftet zu seyn; höre mir zu, Du könntest es vielleicht falsch anfangen, ich will Dir sagen, wie Du ohne Zeitverlust zum Ziele gelangst: Trink Branntwein!

          Hast Du eine bequeme Wohnung und Ruhe im Hause, im Winter einen warmen Ofen und ein gutes Bett; kannst Du des Mittags ein Stückchen Fleisch zur Suppe haben, und immer einen Sparpfennig zur nächsten Miethe zurücklegen, und Du hast Dich entschlossen, alle diese Annehmlichkeiten loszuwerden, so giebt es viele Wege, es auszuführen, aber der sicherste und kürzeste ist: Trink Branntwein!

          Hast Du noch einen guten Sonntags=Rock, kann Deine Frau sich auch ganz ordentlich wie die Nachbarin anziehen, haben Deine Kinder reinliche Kleider oder ganze Jacken und Hosen, und Du solltest etwa die Neigung haben, sie anders zu sehen, zerlumpt und schmutzig, so kannst Du diese Neugierde bald befriedigen, Du hast nichts zu thun als Branntwein zu trinken.

          Hast Du Credit bei den Leuten, bist Keinem etwas schuldig, hast Du noch Freunde, die Dich in Deinem Vorhaben unterstützen und Dir in Verlegenheit beistehn, und Du solltest den Wunsch hegen, Schulden zu machen, Deinen Credit zu vernichten, und von Allen verlassen zu seyn ohne irgend einen Freund, so kannst Du das Alles auf ein Mal erlangen: Trink Branntwein!

          Schliefst Du bisher recht gut, hattest Du Frieden im Herzen und gute Aussichten für die Zukunft; war Dir die Bibel theuer und werth, hattest Du Freude, in der Gemeinde dem Herrn zu danken, und solltest ein Gelüst nach Veränderung verspüren, und willst lieber unruhig schlafen, den Frieden der Seele einbüßen, trübe Aussichten für die Zukunft haben, den Geschmack an der Bibel

[ => Original lesen: 1836 Nr. 38 Seite 3]

verlieren und über die Gottlosigkeit spotten, dann trinke Branntwein.

          Hast Du Seelen in der Welt, die Dir theuer waren, deren Glück und Wohl Du gerne befördertest, für deren ewiges Heil Du besorgt warst, und nun entschlössest Du Dich, sie nicht mehr zu lieben, ihre Herzen aufs tiefste zu betrüben, sie ohne Schutz, ohne Unterricht zu lassen, daß sie durch Armuth, Elend und Verbrechen ins Verderben sich stürzen, so trink Branntwein.

          Kurz, willst Du Dich selbst ganz elend machen, daß Du nur mit bitterer Reue zurück, mit Furcht vorwärts blicken kannst, daß Du in steter Angst lebst und in Verzweiflung sterbest, so giebt es keinen sicheren Weg in der Welt, es zu erreichen, als wenn Du Dich fest entschließest, Branntwein zu trinken.

          Doch willst Du, statt diese traurige Laufbahn zu wandeln, wahrhaft das Gute thun und das Böse meiden, mit Gott und Menschen in Frieden leben, der lebendigen Hoffnung Dich hier in der Zeit, und der Seligkeit in Ewigkeit erfreuen: so rufe laut mit allen Kräften des Leibes, der Seele und des Geistes zum Starken um Kraft, jeder Versuchung zu widerstehn, um Gnade, daß Dein Herz allen Branntwein verabscheue! +..


Ein einziger Apfelbaum ernährt eine ganze Familie.

[Erzählung.]

(Fortsetzung.)

[ => Original lesen: 1836 Nr. 38 Seite 4]

Ein einziger Apfelbaum ernährt eine ganze Familie.

[Erzählung.]

(Die Fortsetzung folgt.)


Getraide=Preise in Lübeck
13. September.
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 82
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 58
              Petersburger 66
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 46
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 44
Erbsen, Brecherbsen 60
             Futtererbsen -
Wicken -
Buchweitzen -
Winter=Rapsaat die Tonne 24 Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat 21
Schlagleinsaat -


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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