No. 27
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Dienstags und Freitags

Schönberg, den 01. Juli
1836
sechster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1836 Nr. 27 Seite 1]

Wenn es zur Kenntniß der Großherzogl. Landvogtey gekommen, daß Hauswirthe Bier brauen und ihren Dienstboten bey Tanz oder andern Belustigungen verkaufen, so wird hiemit auf den §. 6. des Landesherrlichen Regulativs vom 13. September 1834, betreffend die Betreibung der Bierbrauerey etc. bzw. usw.., wonach es bei 20 Taler (Mecklenburg) Strafe den Landbewohnern untersagt ist, Bier zum Verkauf zu brauen, aufmerksam gemacht.
    Schönberg, den 24sten Junius 1836.

Großherzogl. Mecklenb. Landvogtey des Fürstenthums Ratzeburg.    
(L. S.)                                     A. v. Drenkhahn.        Karsten.         Reinhold.
                


Vorladungen.

          Der hiesige Handelsmann August Kniep hat sich unvermögend erklärt, seine in ihn dringenden Gläubiger befriedigen zu können und freiwillig sein Vermögen zur gerichtlichen Verfügung abgetreten. Nach desfalls getroffener Sicherstellung der Effecten, werden nun sämmtliche Gläubiger des gedachten Gemeinschuldners, zum Zweck der Angabe ihrer Forderungen, hiemittelst öffentlich peremtorisch auf

den 30sten August d. J.

Morgens 10 Uhr, vor das unterzeichnete Gericht geladen, mit der Aufgabe, ihre Forderungen specificirt anzumelden und sofort zu bescheinigen, zugleich auch über die Wahl eines Curatoris bonorum, desgleichen über die Manifestation des Gemeinschuldners und Constituirung der Activ=Masse und wegen deren Vertheilung über die actenkundigen Gläubiger sich zu vereinigen, alles bei den ein für allemal hiemittelst angedroheten Nachtheilen der Präclusion ihrer Forderungs=Rechte an die gegenwärtige Concursmasse und der demnächstigen Einwendungen gegen die von den anwesenden Gläubigern zu fassenden Beschlüsse, woran sie vielmehr, durch den sofort zu erkennenden Bescheid, als unabänderlich gebunden, erklärt werden sollen.
    Decretum Schönberg den 27. Junius 1836.

             Justiz=Amt der Landvogtey des Fürsten=
                            (L. S.)                  thums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


          Zur Erforschung der Kräfte des Nachlasses des, auf der Bäck verstorbenen Kupferschlägers Jochen Hinrich Lueth und dessen Ehefrau, gebornen Saager, werden alle diejenigen, die an diese

[ => Original lesen: 1836 Nr. 27 Seite 2]

Luethsche Eheleute aus irgend einem Grunde Ansprüche zu haben vermeinen, zu deren Angabe und Bescheinigung

auf den 29sten August d. J.,

Morgens 11 Uhr, vor das unterzeichnete Gericht geladen, bei Vermeidung der sofort zu verfügenden Präclusion und der weiter zu treffenden Anordnungen wegen Ausantwortung der unbedeutenden Nachlaßmasse an die nächsten bereits actenkundigen Angehörigen der Verstorbenen.
    Decretum Schönberg den 29. Junius 1836.

             Justiz=Amt der Landvogtey des Für=
                            (L. S.)                  stenthums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


          Zur Anmeldung und sofortigen Bescheinigung aller Ansprüche und Forderungen an den Schneidermeister Kettny allhier und an sein Zwecks Befriedigung seiner Creditoren zur Subhastation gebrachtes in der Voß=Straße hieselbst belegenes Wohnhaus, so wie zur Prioritäts=Deduction ist ein peremtorischer Termin auf

den 21sten September d. J.

Morgens 10 Uhr vor dem hiesigen Großherzogl. Stadt=Gerichte sub praejudicio pro omni praeclusionis anberahmt, welches mit Bezug auf das den Landes=Intelligenz=Blättern in extenso inserirte Proclama hiedurch weiter bekannt gemacht wird.
    Grevesmühlen, den 18. Juny 1836.

Großherzogl. Stadtgericht.      


          Auf den Antrag der Vormundschaft der minorennen Kinder des zu Quast verstorbenen Försters Fr. Podorf, werden hiedurch alle diejenigen, welche an den Nachlaß des letzteren aus irgend erdenklichem Rechts=Grunde Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen, zu deren Anmeldung und sofortigen Bescheinigung auf den 20sten July d. J. Vormittags 11 Uhr vor hiesiges Amts=Gericht geladen, unter dem Nachtheil daß sie sonst mit ihren etwanigen Ansprüchen und Forderungen für immer präcludirt und abgewiesen werden sollen.
    Amt Dömitz den 14ten May 1836.

Großherzogliches Amts=Gericht.      


Der Birnbaum auf der Markung.

[Erzählung.]

(Fortsetzung.)

[ => Original lesen: 1836 Nr. 27 Seite 3]

Der Birnbaum auf der Markung.

[Erzählung.]

[ => Original lesen: 1836 Nr. 27 Seite 4]

Der Birnbaum auf der Markung.

[Erzählung.]

(Der Beschluß folgt.)


Der bekehrte Hagestolz.
Du hast den Orden abgeschworen,
   Dem sich die Hagestolzen weihn,
Und dir ein liebend Herz erkohren,
   Um ferner - nicht allein zu seyn.
Wir hoffen, daß es dich nicht reuet,
   Und schweigen von der Ehe Joch,
Obgleich Sanct Paul sagt: Wer da freiet,
   Thut wohl, wers nicht thut, besser noch.
Denn wer kann Liebende bekehren,
   Beglückt von süßer Sympathie?
Drum wollen wir dir auch nicht wehren,
   Bleibst du nur treu - der Whistparthie.
Daß Whistspiel ist ein Bild der Ehe,
   Wo man zu zwei zusammenhält;
Man theilt geduldig Wohl und Wehe,
   Wie nun das Glück der Karten fällt.
Doch nein, man zankt sich auch bisweilen
   Und Mancher will, ganz echauffirt,
Die Schuld des Fehlers niemals theilen,
   Wenn man zuletzt den Trick verliert.
Der weiß die Farbe nicht zu wählen,
   Und jener zählt die Trümpfe nicht;
Vor Allen aber wird der fehlen,
   Der, wenn auch invitirt, nicht sticht.
Wohl Mancher sieht in fremde Karten
   Des Nachbars mit verstohlnem Blick,
Und will geduldig nicht erwarten,
   Was ihm bestimmt war vom Geschick.
Wenn du nun bald im warmen Stübchen
   Dich von der Küsse Nectar nährst,
So rathen wir, daß du dem Liebchen
   Recht bald das kluge Whistspiel lehrst.
Bald wirst du keinen Schlemm wohl machen;
   Wir schauen lächelnd dann uns an,
Und sagen: Nun, der kann wohl lachen,
   Er ist's, der die Parthie gewann.


Getraide=Preise in Lübeck
28. Juni.
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 76
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 60
              Petersburger 66
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 50
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 44
Erbsen, Brecherbsen 66
             Futtererbsen -
Wicken -
Buchweitzen -
Winter=Rapsaat die Tonne -
Sommer=Rapsaat -
Schlagleinsaat -


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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