No. 23
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 03. Juni
1836
sechster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1836 Nr. 23 Seite 1]

Vorladungen.

          Die, seit langen Jahren im Dorfe Ziethen verpflegte Leonore Weidemann, ist vor einiger Zeit daselbst verstorben: ihr geringfügiger Nachlaß hat versilbert werden müssen und befindet sich die baare Aufkunft in gerichtlichem Depositorio. Falls nun etwa Erben oder Gläubiger dieser Verstorbenen vorhanden sein sollten, die an solche Ansprüche machen wollen; so werden selbige hiemit peremtorisch auf

den 10ten Junius d. J.

Morgens 10 Uhr, zur Angabe und Bescheinigung ihrer vermeinten Rechte und Forderungen, vor das unterzeichnete Gericht geladen, bei Vermeidung der sofort zu erlassenden Präclusion und der, den Rechten gemäß weiter zu verfügenden gerichtlichen Anordnungen.
    Decretum Schönberg den 30. April 1836.

             Justiz=Amt der Landvogtei des Für=
                            (L. S.)                  stenthums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


          Da über das bereits constatirte und sicher gestellte, geringfügige Vermögen des Büdners Christoph Krellenberg zu Carlow der förmliche Concurs hat eröffnet werden müssen, so werden hiemit alle und jede, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche an diesen Gemeinschuld zu haben vermeinen, hiermit peremtorisch geladen, in dem deshalb auf

den 17ten Junius d. J.

Morgens 11 Uhr, angesetzten Termine vor Gericht zu erscheinen, um nicht nur solche ihre Forderungen anzumelden und zu bescheinigen, sondern auch ihre Erstigkeits=Rechte auszuführen, und, nach Maaßgabe eines zu treffenden Vergleichs, oder, in Entstehung desselben, eines sofort zu publicirenden Prioritäts=Erkenntnisses, die alsbaldige Vertheilung der Masse, dem Befinden nach, zu gewärtigen,- und daran bei Strafe des Ausschlusses, respve. der anzunehmenden Genehmigung der Beschlüsse der erscheinenden Gläubiger, nicht zu ermangeln.
    Decretum Schönberg den 2. Mai 1836.

             Justiz=Amt der Landvogtei des Für=
                            (L. S.)                  stenthums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


          Wir Bürgermeister und Rath der Stadt Gadebusch laden zufolge eines mündlichen Antrages des Pensionairs Ehlers zu Dambeck, als Vormundes der minorennen Kinder des weiland Hauswirths Thiessenhusen zu Rosenow, alle diejenigen hiemit peremtorisch öffentlich, welche aus irgend einem ordentlichen Rechtsgrunde an die auf den ebengedachten weiland Hauswirth Thiessenhusen von dem Zimmermeister Reiher über eine Anleihe von 200 Taler (Mecklenburg) N 2/3. in termino Trinitatis 1819 ausgestellte und angeblich verloren gegangene Schuldverschreibung, die annoch auf dessen jüngst an den Tischlermeister Link verkauftes und ihm zu Stadtbuch zugeschriebenes Wohnhaus No. 212 des Catasters, Pagina 856 zu Stadtpfandbuch intabulirt steht, Forderungen und Ansprüche zu haben glauben, und wollen, daß sie in dem ad profitendum et liquidandum auf den

drei und zwanzigsten Juli d. J.

angesetzten Termin allhier zu Rathhause, Morgens 11 Uhr, vor uns erscheinen, ihre sothanen An=

[ => Original lesen: 1836 Nr. 23 Seite 2]

sprüche und Forderungen specifice angeben, auch sofort rechtsgenüglich bescheinigen, widrigenfalls aber gewärtigen, daß sie damit, unter Auferlegung eines ewigen Stillschweigens, werden zurückgewiesen, die oben angezogenen Originalien für mortificirt erklärt, die Tilgung des Postens im Stadtpfandbuche und die Auszahlung desselben, welcher sich gegenwärtig in deposito befindet, an den Provocanten, werde verfügt werden.
    Decretum Gadebusch, am 25. April 1836.

Bürgermeister und Rath.      


          Da zur Anmeldung und sofortigen Bescheinigung der an den Nachlaß des wailand Käthner Hecht zu Gutow zu machenden Ansprüche und Forderungen mittelst des in den Schwerinschen Intelligenzblättern vollständig abgedruckten Proclama ein peremtorischer Termin auf

den 13ten Juni d. J.

vor unterzeichnetem Gericht sub poena finali praeclusi et imponendi perpetui silentii anberahmt worden; so wird solches hiedurch annoch weiter öffentlich bekannt gemacht.
    Grevismühlen im Patrimomal=Gericht Bothmer den 23. März 1836.

Zum Patrimonial=Gericht Verordnete.      


          Ueber die hier zu Stadtrecht liegenden Grundstücke des hiesigen Gastwirthes Christian Vock, nämlich

das Wohnhaus nebst Scheune etc. bzw. usw.. vor dem Siemzer Thore,
einem Ackerstücke am Petersberger Wege,
einem andern Ackerstücke im Spiegelfelde und
einem Moor vor dem Siemzer Thore,
ist, nach Genügung der gesetzlichen Erfordernisse, ein Hypothekenbuch, nach Vorschrift der Verordnung vom 29. März 1834, heute eröffnet worden.
    Schönberg den 29. April 1836.

Hypothekenbehörde des Fürstenthums
                            (L. S.)                  Ratzeburg.
           Karsten.


          Ueber das vor dem Siemzer Thore hieselbst zu Stadtrecht belegene Haus des Krämers Johann Niese ist, nach Genügung der gesetzlichen Erfordernisse, ein Hypothekenbuch, nach Vorschrift der Verordnung vom 29. März 1834 heute eröffnet worden.
    Schönberg den 21sten Mai 1836.

Hypothekenbehörde des Fürstenthums
                            (L. S.)                  Ratzeburg.
           Karsten.


Verkaufs=Anzeigen.

          Für die zum Verkauf gebuchten Kniepschen Grundstücke ist im heutigen Termine geboten worden

a) für 5 Schfl. Acker im Schlauenkamp 124 Taler (Mecklenburg)
b) für 10 Schfl. Acker im Langenkamp 166 =
c) für 8 Schfl. Acker daselbst 172 =
d) für 8 Schfl. Acker im Kurzenkamp 146 =
e) für das Knieper=Moor 312 =
f) für das Thomsser=Moor 300 =
und sind solche dafür den höchstbietend gebliebenen Licitanten, mit Vorbehalt des den Kniepschen Creditoren zustehenden Gleichgebots=Rechts, vorläufig zugeschlagen worden.
    Zur Ausübung dieses Rechtes werden nun alle Gläubiger des hiesigen Handelsmannes August Kniep auf

den 6ten Junius dieses Jahres

Morgens 11 Uhr hiemittelst geladen, bei Vermeidung des Verlustes dieses ihnen reservirten Rechtes und des sofort zu erkennenden reinen Zuschlages.
    Decretum Schönberg den 16. Mai 1836.

             Justiz=Amt der Landvogtei des Für=
                            (L. S.)                  stenthums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


Holzverkauf in Lübeck.

          Am 9ten Juni 1836, Vormittags präcise 10 Uhr wird in Lübeck auf dem Rathhause eine bedeutende Parthei im Israelsdorfer Forstreviere aufgehauenen Buchen=, Eichen=, Hainbuchen=, Aspen= (Fauleschen=), Ellern= und Kiefern= (Tannen=) Fadenholzes, dergleichen ebendaselbst 35 Stück Eichen Drümme und Aeste von verschiedener Länge und Stärke, alles in bequemen Cavelingen, öffentlich an die Meistbietenden verkauft. Kaufliebhaber können sowohl die zu verkaufenden Cavelinge als auch die Verkaufsbedingungen bei den verschiedenen Forstbeamten des Israelsdorfer Forstreviers jederzeit vorher in Augenschein nehmen.
    Lübeck, 16. Mai 1836.

Forst=Departement.      


Vermischte Anzeigen.

          Der unterzeichnete Berechner der hiesigen Armenkasse sieht sich veranlaßt, Alldiejenigen, welche ihre Beiträge zu der, unterm 7ten Januar dieses Jahres verkündigten Armen=Steuer noch nicht entrichtet haben, hiedurch aufzufordern, die Berichtigung derselben binnen Acht Tagen zu beschaffen, indem nach Ablauf dieser Frist die Armenvorsteher die Listen abgeben und dann der behufige Antrag zur executivischen Beitreibung ebensowohl erfolgen muß, als besondere Aufforderungen nicht mehr vorgehen können. - Schönberg den 2. Junius 1836.

J. C. F. Marggraf.      


[ => Original lesen: 1836 Nr. 23 Seite 3]

          Die, auf dem Lande im hiesigen Fürstenthum wohnenden Schneidermeister werden, zur Vermeidung jeglicher Entschuldigung, hiedurch erinnert, in dem, am 20sten Juny dieses Jahres stattfindenden Quartal des hiesigen Schneider=Gewerkes, nicht allein unfehlbar sich einzufinden, sondern auch die etwa rückständigen Abgaben an die Zunftlade prompt zu entrichten, widrigenfalls gegen die Säumigen unverweilt gerichtliche Anträge gemacht werden sollen.
    Schönberg den 30sten May 1836.

H. Boye.       F. Schröder.        
Aelterleute der hiesigen Schneiderzunft.    


          Alle diejenigen, welche in dem bevorstehenden Johannistermine Geld und Sparkassenbücher durch mich an die Sparkasse zu Schwerin besorgen lassen wollen, werden hiedurch gehorsamst von mir ersucht, sich bis spätestens 8 Tage vor Johannis bei nur zu melden; oder auch nur die Bücher und das Geld, welches Letztere mit schriftlicher Angabe der Namen der Personen, für welche es belegt werden soll, versehen seyn muß, bei dem Schneidermeister Meyer in Schönberg abzugeben, bei dem ich am 11ten und 15ten d. M. Nachmittags zu treffen seyn werde.
    Siechenhaus bei Schwanbeck den 1. Juni 1836.

J. P. Oldörp,          
Schul= und Siechenmeister.  


          Da die Brücke vor Gr. Siemz, über die Marine, neugebaut wird, so ist die Passage über dieselbe von Dienstag den 7. Juny an, auf 4 bis 5 Wochen gesperrt.

Hauswirth Wigger zu Gr. Siemz.      


          Bei mir ist für 8 Schilling (Mecklenburg) zu haben:

Höchst wichtige und gemeinnützige Erfindungen für Kaufleute, Künstler, Handwerker und Fabrikanten von den ersten Chymikern, Mechanikern und Laboranten Deutschlands, Englands, Frankreichs und Italiens.

L. Bicker.      


Gedampftes Holz.

          Kaum dürfte es im technischen Verkehre einen Gegenstand geben, der häufiger Uebelstände veranlaßte, und deßhalb zu begründeteren Klagen Ursache gäbe, als die geringe Fähigkeit des Holzes, in dem Zustande zu beharren, welcher ihm bei der Bearbeitung gegeben wird. Wer hätte nicht schon in seiner Wohnung an Fenstern und Thüren, Fußböden und Holzwänden die Unannehmlichkeit des Aufquellens oder Zusammenschwindens des Holzes erfahren, selbst wenn es mit der äußersten Sorgfalt gewählt und verarbeitet worden wäre? Wie häufig wird ein sauber gearbeitetes Hausgeräth durch Eintrocknen oder Krummziehen in seiner Schönheit beeinträchtigt oder gar unbrauchbar gemacht. Der geschickteste Möbeltischler ist durch alle die mühsamen Vorkehrungen, die er unverdrossen anzuwenden pflegt, und durch vieljähriges Austrocknen des Holzes auf luftigen Böden dennoch nur mangelhaft gegen das genannte Uebel gesichert; darum wird eine Abhülfe desselben gewiß von vielen Seiten mit Freude aufgenommen werden. Diese Abhülfe wird, mehrfachen Notizen zufolge, dadurch erzielt, daß man das Holz in verschlossenen Räumen einem kräftigen Wasserdampfe aussetzt. Der Saft des Holzes, der bekanntlich selbst dann nicht ganz ermangelt, wenn dasselbe auch in der günstigsten Jahreszeit gefällt ist, vertrocknet mit der Zeit zwar etwas, allein er behält viele Jahre hindurch die Eigenschaft, bei feuchter Witterung wieder aufzuquellen, so daß ein ewiger Wechsel erzeugt wird. Dieser Saft wird durch die kräftige Einwirkung des Dampfes aus den Zellchen vertrieben; die schleimigen und harzigen Theile sondern sich in dem kondensirten Wasser so stark ab, daß dies anfangs dunkelbraun und dick, später immer heller gefärbt abläuft, bis endlich das ganz klar abfließende Wasser die Vollendung des Verfahrens anzeigt. Wenn nun das gedampfte Holz einige Wochen, vor starkem Luftzuge und Sonnenwärme geschützt, so aufbewahrt wird, daß die wenigen Rückstände von Wasser verdunsten können, so wird es ohne Bedenken zu jeder Arbeit verwandt werden können. Es ist bereits dies Verfahren auch in Lübeck geprüft, und, soweit bis jetzt darüber zu urtheilen ist, nach der Aussage eines sachverständigen Mannes der Erfolg als gesichert anzunehmen; einige aus gedampftem Holze gefertigte Möbeln stehen schon für die bald zu eröffnende Gewerbsniederlage bereit, und werden alsdann dem Publikum zu eigener Beurtheilung Gelegenheit geben. Um dem etwanigen Begehr nach gedämpftem Holze zu genügen, ist Herr G. F. Nölting jr. in Lübeck geneigt, seinen Dampf=Apparat in der Weise zu benutzen, daß man bei ihm stets einigen Vorrath von tannenen Brettern vorfindet, oder daß anderes Nutzholz darin gedampft werden kann.


Alexander in Afrika.

[Erzählung.]

[ => Original lesen: 1836 Nr. 23 Seite 4]

Alexander in Afrika.

[Erzählung.]

(Der Beschluß folgt.)


Anecdoten.

          Sir Isaac Newton ging eines Tages über die Salesbury Plain, als ein kleiner Schäfer ihm zurief: Eilen Sie, Herr, sonst werden sie tüchtig naß. Newton sah sich am Himmel um, konnte aber weder Wolken, noch Wölkchen entdecken, setzte also seinen Weg schlendernd fort, ohne auf die Prophezeihung des Schäferjungen in achten. Kaum war er eine Stunde gegangen, als es plötzlich so gewaltig zu regnen anfing, daß der große Newton bis auf die Haut naß wurde. Darüber wunderte er sich indeß weniger, als wie der kleine Schäfer das Wetter so genau wissen könne, wie er es trotz seiner Philophie und Naturkunde nicht vermochte. Durchnäßt wie er war, kehrte er zu dem Jungen zurück und sagte: "Mein Sohn, ich gebe dir eine Guinee, wenn du mir sagen willst, woher du wußtest, daß es regnen würde." - "Recht gern mein Herr," antwortete der Bursche, hielt die Hand hin und fuhr fort, als er das versprochene Goldstück erhalten hatte: "Sehen Sie, Herr! wenn mein schwarzer Hammel dem Winde den Rücken zukehrt, so ist es ein sicheres Zeichen, daß es noch vor einer Stunde regnet." - "So muß ich also bei deinem Hammel bleiben, wenn ich die Witterung vorher wissen will?" "Allerdings." - "So hol' dich und deinen Hammel der Geier."


          Ein Esel stürzte von der schroffen Höhe auf das Dach einer Mühle im Thal; es brach unter ihm, er fiel, seltsam genug, in das Ehebett. Die Müllerin fuhr erschrocken aus dem Frühschlummer auf, rieb sich die Augen und sagte weinerlich: - Ach lieber Mann! wie kömmst Du mir vor!


          In einer Gesellschaft wurde neulich von der Bibel gesprochen, und Jemand bemerkte, es werde darin nichts von dem Tode Eva's erwähnt. "Auch von dem des Adam's eigentlich nichts," sagte ein anderer. "Ich bitte sehr um Entschuldigung," fiel eine fromme Dame ein, "es steht ausdrücklich geschrieben: Und Adam ward versammelt zu seinen Vätern."


Getraide=Preise in Lübeck
31. Mai.
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 76
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 58
              Petersburger 66
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 50
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 40
Erbsen, Brecherbsen 68
             Futtererbsen -
Wicken -
Buchweitzen -
Winter=Rapsaat die Tonne 23 Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat 20
Schlagleinsaat 17-18


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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