No. 18
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Dienstags und Freitags

Schönberg, den 29. April
1836
sechster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1836 Nr. 18 Seite 1]

Anmerkung zur Digitalisierung

Die Ausgabe Nr. 18 müsste mit dem Datum 29. April erschienen sein.
Die Ausgabe Nr. 18 wurde auch als Ausgabe Nr. 18 und Datum 29. April gedruckt aber in der Originalbindung durch Korrektur der Nr. 18 zu Nr. 21 und eingebunden, richtig ist hier die korrigierte Nr. 18 auch als Nr. 18 einzuordnen.
Die Ausgabe Nr. 21 mit Datum 20. Mai fehlt.


Vorladungen.

          Nachdem im Juli vorigen Jahres auf der Lockwischer Mühle der Hauslehrer Johann Friedrich Grellmann in hohem Alter verstorben und dann dessen Nachlaß von dem Erbmüller Capell daselbst, vermöge eines mit gedachtem Grellmann abgeschlossenen, — auch einigermaßen bescheinigten, — Erbvertrages, in Anspruch genommen worden ist; so werden auf desfallsigen Antrag dieses Praetendenten, hiemit im Allgemeinen alle und jede, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche und Forderungen an den Nachlaß des wailand Hauslehrers Grellmann haben, oder zu haben vermeinen, insonderheit aber diejenigen, welche vermöge etwa zuständigen gesetzlichen Erbrechts oder aus sonstigen Gründen, dem angeregten Erbvertrage, so wie der Ausantwortung des Grellmannschen Nachlasses an den Provocanten, in Folge desselben, widersprechen zu können vermeinen, peremtorisch geladen, solche An= auch Widersprüche in dem des Endes auf

den 10ten Mai d. J.,

Vormittags 11 Uhr, anberaumten Liquidations=Termine so gewiß vorzubringen, auch zu rechtfertigen, als sie sonst durch den sofort zu erlassenden Praeclusiv=Bescheid damit für immer abgewiesen, respve. Provocant für den alleinigen Erben des verstorbenen Grellmann erklärt, und der zur Frage, stehende Nachlaß demselben ausgeantwortet werden wird.
    Decretum Schönberg den 4. März 1836.

             Justiz=Amt der Landvogtei des Für=
                            (L. S.)                  stenthums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


          In Debitsachen des Böttchermeisters Fahrenberg allhier steht Terminus liquidationis auf

den 7ten Juni; d. J. 10 Uhr

vor uns an.
    Unter Bezugnahme auf das desfalls erkannte, den Landesintelligenzblättern in extenso inserirte, Schuldproclama werden hiemittelst alle diejenigen, welche aus irgend einem nur erdenklichen Rechtsgrunde Ansprüche und Forderungen an den Gemeinschuldner Fahrenberg und dessen Vermögen, in specie auch an sein in der Strandstraße sub No. 3 des Feldregisters belegenes Haus mit Garten, der Wiese im Dorfstätterschlage oder dem sogenannten Bornbruche No. 231 und dem Acker im Windmühlenschlage No. 216 des Feldregisters, zu haben vermeinen, sub poena praeclusi geladen, in praefixo zu erscheinen.
    Zugleich steht auch zum Versuch gütlicher Hinlegung dieses Debitwesens Terminus auf

den 14ten Juny d. J. 10 Uhr

an, als wozu hierdurch gleichwohl Creditores sub praejudicio pro omni, daß sie in die in Ter-

[ => Original lesen: 1836 Nr. 18 Seite 2]

mino Gerichtswegen zu machenden aber endlich zu regulirenden Vergleichsvorschläge als einwilligend werden angenommen werden, vorgeladen seyn sollen.
    Cröpelin, den 19. März 1836.

Großherzogl. Stadtgericht.      


Präclusiv=Bescheid.

          Wider alle diejenigen, welche mit ihren etwanigen Ansprüchen an den Nachlaß der am 28. November v. J. auf dem Domhofe bei Ratzeburg verstorbenen Demoiselle Caroline Stroth aus Gotha in dem am 15ten d. M. statt gefundenen Liquidations=Termine nicht hervorgetreten sind, ist heute der Präclusiv=Bescheid publicirt worden.
    Decretum Schönberg den 18. April 1836.

             Justiz=Amt der Landvogtey des Fürsten=
                            (L. S.)                  thums Ratzeburg.
                               Reinhold.


Präclusiv=Bescheid.

          Wider alle diejenigen, welche sich mit ihren Ansprüchen und Forderungen an die Verlassenschaft weiland Dienstknechts Heinrich Barg im Profeßions=Termine am 7ten hujus nicht gemeldet haben, ist unterm heutigen Tage decretum praeclusivum erkannt.
    Ratzeburg den 8ten April 1836.

                       Königlicher Stadt=Commissarius,
Bürgermeister und Rath.
(L. S.)             in fidem         
J. Richter, Secr.  


Verkaufs=Anzeigen.

          In Sachen des Handelsmanns Johann Kniep, Klägers, wider den Handelsmann August Kniep, Beklagten, beide hieselbst, wegen Schuld, ist auf Antrag des Klägers, der Verkauf nachstehender, dem Verklagten gehörender, auf hiesiger Feldmark belegener Grundstücke, in vim executionis, erkannt worden, als:

1) eines Ackerstücks von 5 Scheffel Aussaat im Schlauenkamp, zwischen Sievers und Baumann Burmeister;
2) eines Ackers von 10 Scheffel Aussaat im Langenkamp, zwischen Rickert und Peter Grevsmühl;
3) eines Ackers von 8 Scheffel Aussaat, zwischen Peter Grevsmühl und Färber Waack;
4) eines Ackers von 8 Scheffel im Kurzenkamp, zwischen Peter Grevsmühl und Baumann Spehr; und endlich
5) zweier Mööre an der sogenannten Schinderkuhle zwischen Gastwirth Schleuß und Matthias Breuel, von etwa 12 Scheffel Aussaat.
    Da nun des Endes folgend Licitations=Termine, nemlich
1ster Termin auf den 28sten April,
2ter Termin auf den 5ten Mai,
3ter Termin auf den 16ten Mai
jedesmal Vormittags 11 Uhr, angesetzt sind; so werden Kaufliebhaber hiedurch geladen, sodann vor Gericht zu erscheinen, Bot und Ueberbot zu Protokoll zu geben, und zu erwarten, daß den im letzten Termin respve. Meistbietenden, auf den Grund der im ersten Termine zu regulirenden Bedingungen, die — einzeln auf den Bot zu bringenden — Grundstücke werden zugeschlagen werden.
    Zur Sicherheit der respven. Käufer werden zugleich alle, welche dingliche Rechte an den vorgedachten Grundstücken zu haben vermeinen, zu deren specifiquen Angabe und Klarmachung, bei Vermeidung des Ausschlusses, auf

den 17ten Mai d. J.,

Vormittags 11 Uhr, peremtorisch hiermit vor Gericht geladen.
    Decretum Schönberg den 24. März 1836.

             Justiz=Amt der Landvogtei des Für=
                            (L. S.)                  stenthums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


          Am Dienstage den 3. Mai soll meine ganze, aus ungefähr 80 Kühen und 1 Bollen bestehende Holländerei hieselbst meistbietend gegen sofortige baare Bezahlung verkauft werden. Das Vieh ist in gutem holländermäßigen Stande und Alter. Kaufliebhaber, welche es vorher zu sehen wünschen, wollen sich an den Guts=Inspector zur Nedden auf dem Haupthofe wenden. Die Auction beginnt Morgens 10 Uhr auf der Meierei.
    Dutzow den 13ten April 1836.

H. L. Rohrdantz.      


Vermischte Anzeigen.

          Auf dem Hofe zu Menzendorf steht ein schöner Schimmelhengst zum Decken fremder Stuten. Das Sprunggeld für dreimal zu decken ist 1 Taler (Mecklenburg) 16 Schilling (Mecklenburg).


[ => Original lesen: 1836 Nr. 18 Seite 3]

Wer weiß wozu es gut ist.

[Erzählung.]

(Beschluß.)

[ => Original lesen: 1836 Nr. 18 Seite 4]

Wer weiß wozu es gut ist.

[Erzählung.]


Getraide=Preise in Lübeck
26. April.
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 70
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 52
              Petersburger 66
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 44
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 36
Erbsen, Brecherbsen 54
             Futtererbsen
Wicken
Buchweitzen
Winter=Rapsaat die Tonne 23 Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat 20
Schlagleinsaat 17-18


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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