No. 16
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 15. April
1836
sechster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1836 Nr. 16 Seite 1]

Vorladungen.

Extractus proclamatis.

          Wenn der Guts=Jäger Wilhelm zu Kaeselow sich auf die landesherrliche Constitution vom 17. December 1834 berufen und, bei eventuellem Erbieten zur reinen Güterabtretung, auf einen Vergleich mit allen seinen Gläubigern unter gerichtlicher Vermittelung angetragen, so ist, nach voraufgegangenen Verfügungen zur Sicherstellung der Masse, ein Termin zur Anmeldung aller und jeder Forderungen an den Provocanten, so wie zur Production der Originalien und sonstiger schriftlicher Beweismittel auf

Dienstag den 31sten May d. J.
Morgens 10 Uhr,

und ein anderweitiger Termin zum Versuche eines Vergleichs, so wie zur Deduction der Priorität auf

Dienstag den 28sten Juni; d. J.
Morgens 10 Uhr

vor dem Kaeselower Patrimonialgerichte zu Gadebusch anberahmt, wozu sämmtliche, von der Anmeldung nicht gesetzlich befreiete Creditoren des Guts=Jägers Wilhelm unter dem ein für alle Mal angedroheten Nachtheile resp. der Abweisung von der Masse und des Ausschlusses, des Verlustes der Originalien und sonstiger schriftlicher Urkunden als Beweismittel, der anzunehmenden Einwilligung in die vorgelegt werdenden Vergleichs=Vorschläge, so wie der Praeclusion mit der Erstigkeits=Ausführung, Gerichtswegen hiedurch mit weiterer Bezugnahme auf die den Landes=Intelligenzblättern in extenso inserirten Schuldproclamata, peremtorie vorgeladen sind.
    Decretum Gadebusch am 1sten März 1836.

Kaeselower Patrimonial=Gericht hieselbst..    
J. F. Ebert.           


Extract.

          Nach einem in den Mecklenburg Schwerinschen Intelligenz=Blättern in extenso befindlichen Proclama ist, - in Folge der von den resp. Curatoren und Vormündern der abwesenden und minorennen Beneficial=Erben des wailand hiesigen Mützenmachers H. H. Böttcher erklärten Insolvenz und nachgesuchter concursmäßiger Behandlung der Böttcherschen Nachlaßmasse, - Terminus ad liquidandum, mit sofortiger Ausführung der Priorität, auf

den 26sten März h. a. Morgens 10 Uhr,

und ad transigendum, auf

den 2ten Juni d. J. Morgens 11 Uhr

praefigirt.
    Rehna den 16ten März 1836.

Großherzogliches Stadt=Gericht.      


[ => Original lesen: 1836 Nr. 16 Seite 2]

Verpachtung.

          Zur öffentlichen meistbietenden Verpachtung des sogenannten alten Bauhofes hieselbst ist ein Termin auf Sonnabend

den 16ten dieses Monats

anberahmt, wozu sich Pachtliebhaber Vormittags 10 Uhr des gedachten Tages auf hiesiger Amtsstube einfinden wollen. Das zu verpachtende Grundstück kann nach vorheriger Meldung beim Amte, in Augenschein genommen, und die Verpachtungs=Bedingungen beim Actuarius des Domainen=Amts eingesehen werden.
    Schönberg den 5ten April 1836.

Großherzogl. Mecklenb. Domainen=Amt.  
A. v. Drenkhahn.         


Verkaufs=Anzeigen.

Extract.

          Zum öffentlich meistbietenden Verkaufe des zur Concursmasse des wailand hiesigen Mützenmachers Böttcher gehörigen Hauses No. 202 ist ein Termin auf

den 14ten May d. J.

so wie zur Ausübung des creditorischen Gleichgebotsrechtes, sub poena praeclusionis pro omni, ein anderer Termin

auf den 4ten Juni d. J.

angesetzt.
    Rehna den 16. März 1836.

Großherzogl. Stadt=Gericht.      


          Montag am 2ten May, Morgens präcise 10 Uhr, sollen auf dem Wesloer Hofe die dortigen, in gutem Stande sich befindenden Holländerei=Kühe gegen baare Bezahlung meistbietend verkauft werden.
Kaufliebhaber werden ersucht, sich gedachten Tag's zur bestimmten Stunde daselbst einzufinden.
    Lübeck 1836.

C. J. Hasse, Auctionar.      


Vermischte Anzeigen.

Bekanntmachung.

          Laut Beschlusses der Direction vom heutigen Tage haben die Mitglieder des Lübecker Feuerversicherungs=Vereins der Landbewohner für den diesjährigen May=Termin 1/4 ihres einfachen Beitrages zu bezahlen.
          Zugleich wird den Mitgliedern bekannt gemacht, daß das Erforderniß einer neuen Auflage der Vereins=Gesetze zu einer zweiten Revision dieser Gesetze die Veranlassung geworden; daß diese neue, jetzt noch im Drucke begriffene, Redaction zugleich mit den Beitrags=Aufforderungen oder Quitungen unentgeltlich an die Mitglieder vertheilt werden soll; und daß vom 1sten Juny d. J. an diese "zweite Revision" der Gesetze die alleinige Richtschnur bilden wird.
    Lübeck den 11. April 1836.

Namens der Direction des Feuerversicherungs=      
Vereins der Landbewohner hieselbst.                
H. W. Hach, Dr.          
Secretair.                


          Die mehrsten Mitglieder der früher bestandenen hiesigen Brauerzunft haben sich zur Stiftung einer Todtenlade vereinigt und laden alle ansässigen hiesigen Einwohner und Bürger, mit Ausnahme jedoch von Gesellen und Unbemittelten, ein, dieser Stiftung beizutreten. Anmeldungen werden bei den Unterzeichneten angenommen, bei denen auch die entworfenen Statuten einzusehen sind. Schönberg den 14. April 1836.

Zimmermeister Westphal.    
Baumann H. Spehr.             


          Einem geehrten Publikum mache ich die ergebene Anzeige, daß ich am Montag den 18ten d. M. meine Wohnung von dem Hause meines Herrn Schwiegervaters nach dem des Herrn Rickert verlegen werde, und sage meinen geschätzten Freunden und Gönnern für das mir bisher geschenkte Zutrauen meinen verbindlichsten Dank. Zugleich verbinde ich hiemit die Bitte, mir in meiner neuen Wohnung auch ferner das gütige Wohlwollen zu erhalten und mich mit Aufträgen und Besuchen recht oft erfreuen, mit der Versicherung, auch ferner der reelsten und promptesten Bedienung von mir versichert zu seyn.
    Schönberg den 14. April 1836.

Carl Düßler.      


Wer weiß wozu es gut ist.

[Erzählung.]

[ => Original lesen: 1836 Nr. 16 Seite 3]

Wer weiß wozu es gut ist.

[Erzählung.]

[ => Original lesen: 1836 Nr. 16 Seite 4]

Wer weiß wozu es gut ist.

[Erzählung.]

(Die Fortsetzung folgt.)


Ein schauderhaftes Verbrechen.

          In baierschen Blättern liest man folgenden Artikel: in einigen Tagen wird vor dem Tribunal zu Zweibrücken eine merkwürdige Verhandlung statthaben. Das Verbrechen ist vor 9 Jahren begangen worden, die Entdeckung aber erst vor 7 Monaten geschehen. Ein junger, wohlerzogener Bauerbursche, Knecht bei Adam Kettenring in Hermersberg, verliebte sich in die Tochter desselben und fand bei Liesen warme Gegenliebe, bei den Eltern aber Schimpf= und Drohworte und eine stürmische Ausweisung aus dem Dienste, plötzlich erscholl in dem Dorfe die Nachricht, Hans und Liese seien verschwunden, und Kettenring wollte gemerkt haben, daß beide mit einander fort seyen, später wollte er gewiß seyn, daß sie nach Amerika ausgewandert wären. Jedermann glaubte das, denn zu Mißtrauen lag keine Ursache vor, das junge Paar war ja fort. So waren 9 Jahre verflossen und dieser Vorfall vergessen. Vor etwa 7 Monaten zeigte der Nachtwächter des Dorfes dem Bürgermeister an, daß er in der Nacht, wegen starker Arbeit am Tage, ganz besonders müde gewesen sey und um auszuruhen, sich an Kettenrings Haus niedergelassen habe. Als er in der stillen Nacht so dagesessen, habe er aus dem Kellerloche hervor ein schwaches gespensterisches Winseln und Stöhnen vernommen, das ihn sehr erschreckt und von der unheimlichen Stelle weggetrieben habe. Der Bürgermeister hörte diesen Bericht aufmerksam an, welcher einen Argwohn in ihm erneuerte. Er gebot dem Nachtwächter das strengste Schweigen und machte eilig bei der Staatsbehörde Anzeige von dem Vorfalle, die er mit den Motiven seines Verdachtes begleitete. Augenblicklich wurden Maßregeln ergriffen; Kettenring sah plötzlich sein Haus von Gensd'armen umringt, sich ergriffen und in sichere Haft gebracht. Nun eilten der Bürgermeister, der Nachtwächter und einige Gensd'armen in den Keller, wohin ihnen auch einige Glieder der Gerichtsverwaltung folgten. Aller bemächtigte sich ein Grausen, als sie nun wirklich das matte Aechzen einer gebrochenen Stimme vernahmen, welche aus einem Kasten von starken Bohlen hörbar wurde. Der Kasten wird geöffnet, ein pesthafter Dunst qualmt heraus und nun erblickte man eine grausenhafte Gestalt: einen von Unrath bedeckten nackten Menschen, zusammengekauert, halb erstorben und doch noch lebend. Es ist Lisette, Kettenrings Tochter, vor 9 Jahren die unglückliche Braut des schönen Johannes, es ist die von den barbarischen Herzen und Händen der entmenschten Eltern lebendig ins Grab gestoßene Tochter. In diesem Grabe, aus dem kein Ruf um Hülfe in menschliche Ohren drang, wurde sie wie ein Vieh, das nicht ganz verhungern soll, nothdürftig mit, der gröbsten Nahrung unterhalten, die Ungeheuer, zu feig, um geradezu Kindesmörder zu werden, wollten dem Tode eine Pforte offen lassen, aber eine feste Natur hielt ihn fern, bis die Strafgöttin als Befreierin erschien. Das verdumpfte, halb verthierte Wesen, das zum Vorscheine kam, hatte von allen Kleidungsstücken, die sie bei ihrer Einsperrung bedeckt haben mögen, nichts mehr, als den vermürbten Fetzen ihres ehemaligen Hemdes um den Hals gewunden, - eine fürchterliche, ganz abgezehrte Jammergestalt, die keine Feder zu beschreiben vermag. Der Sprache war sie nicht fähig und einzelne Worte erstarben auf ihren Lippen. Man säumte nicht, die Beklagenswerthe in Pflege zu thun, ihren Geist und Körper zu heilen und ihr Gedächtniß nach und nach aufzuwecken, was denn auch so gelungen ist, daß sie sich erinnert, denkt, zusammenhängend spricht und als völlig geheilt angesehen werden kann.


Getraide=Preise in Lübeck
12. April.
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 75
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 52
              Petersburger 66
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 44
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 36
Erbsen, Brecherbsen 54
             Futtererbsen -
Wicken -
Buchweitzen -
Winter=Rapsaat die Tonne 23 Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat 20
Schlagleinsaat 17-18


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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