No. 6
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Dienstags und Freitags

Schönberg, den 05. Februar
1836
sechster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1836 Nr. 6 Seite 1]

Auf Ansuchen des hiesigen Schneider=Gewerkes wird hiedurch bekannt gemacht, daß es nach dem Zunft=Privilegium derselben, zwar einem jeden frey steht, sich in andern Städten sein Bedürfniß machen, oder sich bestellte und fertige Arbeit kommen zu lassen, es auswärtigen Schneidern aber nicht gestattet ist, hier im Lande Arbeit auf zu sprechen oder gemachte Arbeit herein zu bringen, und ihnen in solchen Fällen die Waaren oder Kleidungsstücke abgenommen werden sollen.
          Schönberg, den 27sten Januar 1836.

Großherzogl. Mecklenb. Landvogtey des Fürstenthums Ratzeburg.      
(L. S.)                              A. v. Drenkhahn.        Karsten.         Reinhold.
              


Der Herr Kirchenrath Rußwurm hat, zur Verbesserung des Kirchengesanges im hiesigen Fürstenthume und zunächst für die Kirche zu Herrnburg, ein Kapital ausgesetzt, auch wegen dessen Verwaltung durch den jedesmaligen dortigen Pastor ein Regulativ eingereicht, das unter dem 15ten v. M. Landesherrlich bestätigt worden ist, so daß diese Anordnung unter dem Namen

der Rußwurmschen Stiftung zur Erhaltung und Fortbildung des Herrnburger geistlichen Sänger=Chors
als ein öffentliches Institut, unter der Aufsicht der geistlichen Behörde des Landes, gegen=

[ => Original lesen: 1836 Nr. 6 Seite 2]

wärtig besteht, wie, im Allerhöchsten Befehle und mit Genehmigung des Stifters, zu Jedermann's Kenntniß gebracht wird.
            Ratzeburg und Schönberg den 20sten Januar 1836.

Consistorial=Commission des Fürstenthums Ratzeburg.          
Genzken.         Karsten.
                


Vorladungen.

        Nachdem der Schneidermeister Johann Wendtlandt auf der Baeck seine Zahlungsunfähigkeit erklärt und sein Vermögen seinen Gläubigern abgetreten, demzufolge der förmliche Concurs über das Wendtlandtsche Vermögen eröffnet worden, auch wegen Sicherstellung dieser Vermögens=Masse die erforderlichen Maaßregeln getroffen sind: so werden Gerichtswegen alle und jede, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche und Forderungen an den gedachten Schneider Wendtlandt und sein Vermögen haben oder zu haben vermeinen, hiermit peremtorisch aufgefordert, solche in dem zu solchem Zweck auf

den 10ten März d. J.

Morgens 11 Uhr angesetzten Liquidations=Termine genau anzumelden, auch insofern dieselben auf Urkunden beruhen, sofort zu bescheinigen; mit der Verwarnung, daß die nicht, oder nicht vorschriftsmäßig Liquidirenden mit ihren vermeinten Ansprüchen von der vorhandenen Wendtlandtschen Vermögens=Masse durch den alsbald zu publicirenden Praeclusiv=Bescheid für immer werden praecludirt und abgewiesen werden.
    Ausgenommen von dieser Meldungs=Pflicht sind jedoch diejenigen Schneider Wendtlandtschen Creditoren, welche ihre Forderungen bereits im vorgewesenen Profeßions=Termine am 26. dieses Monats genau und vollständig liquidirt haben.
    Decretum Schönberg den 29. Jan. 1836.

             Justiz=Amt der Landvogtei des Für=
                            (L. S.)                  stenthums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


        Alle diejenigen, welche an den geringfügigen Nachlaß der unlängst zu Schaddingsdorf kinderlos und ab intestato verstorbenen Wittwe Hundt, gebornen Fischer, gebürtig aus Demern, aus Erbrecht oder sonstigen Rechtsgründen Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen, werden Gerichtswegen hiermit peremtorisch aufgefordert, dieselben in dem hierzu auf

den 25sten März d. J.

Morgens 11 Uhr angesetzten Liquidations=Termine anzumelden und zu bescheinigen, oder zu erwarten, daß die Ausbleibenden mit ihren, Ansprüchen präcludirt respve. und der Nachlaß der Verstorbenen den sich meldenden und legitimirenden Intestaterben derselben werde ausgeantwortet werden.
    Decretum Schönberg den 26. Jan. 1836.

             Justiz=Amt der Landvogtei des Für=
                            (L. S.)                  stenthums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


        Auf Antrag der Vormünder der minderjährigen Kinder des wailand Schulzen Johann Hinrich Ollmann zu Schlagsdorf, werden alle diejenigen, die an den Nachlaß dieses Verstorbenen, aus irgend einem Grunde, rechtliche Ansprüche zu haben glauben, zur Anmeldung und sofortigen Bescheinigung dieser ihrer Forderungen, hiemittelst peremtorisch auf

den 11ten Februar k. J., Morgens 11 Uhr,

vor das unterzeichnete Gericht geladen, bei Vermeidung des sofort zu vollstreckenden Nachtheils der Präclusion ihrer Rechte an diese Erbmasse und des Verlustes ihrer schriftlichen Beweismittel.
    Decretum Schönberg den 25. Novbr. 1835.

             Justiz=Amt der Landvogtei des Für=
                            (L. S.)                  stenthums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


          Auf den Antrag des Kalkbrenners Brockmann zu Wendisch Wehningen werden hiedurch alle diejenigen, welche an seine jetzt verkaufte Erbpachthufe und Kalkbrennerei daselbst dingliche Ansprüche zu haben vermeinen, zu deren Anmeldung und sofortigen Bescheinigung auf

den 11ten April d. J., Morgens 11 Uhr

sub praejudicio pro omni praeclusi et perpetui silentii, vor hiesiges Amts=Gericht geladen.

[ => Original lesen: 1836 Nr. 6 Seite 3]

Von dieser Anmeldungs=Pflicht ist jedoch das Großherzogl. Amt wegen des rückständigen Canons und anderer öffentlichen Abgaben, so wie alle diejenigen Gläubiger, deren Forderungen im Hypotheken=Buche über diese Grundstücke eingetragen sind, ausdrücklich ausgenommen, wenigstens haben sie die Erstattung der Liquidationskosten nicht zu erwarten.
    Amt Dömitz den 27sten Januar 1836.

Großherzogl. Amts=Gericht.      


        Nachdem über das Vermögen des verstorbenen Hauswirths Johann Evert auf dem Gehöfte Nr. 5 zu Upahl jetzt der formelle Concurs eröffnet worden, ist Terminus zur Liquidation und Justification aller Ansprüche an die aufgekommene Concursmasse auf den

13ten Februar 1836

Morgens 10 Uhr auf hiesiger Großherzoglicher Amtsgerichtsstube anberahmt, und werden sämmtliche Gläubiger zu gedachtem Zwecke, nicht minder zur Vorlegung der über ihre Forderungen redenden Originalien sub praejudicio pro omni praeclusionis, zum Versuche der Güte sub praejudicio, daß die Abwesenden an die Beschlüsse der Anwesenden für gebunden werden erachtet werden, - eventualiter zur Prioritäts=Deduction sub poena pro omni praeclusionis hiemittelst vorgeladen.
    Grevesmühlen, den 19ten December 1835.

Großherzogliches Amtsgericht.      


Verkaufs=Anzeigen.

          In dem heutigen Termine sind für das Schneider Wendtlandtsche Gehöfte auf der Baeck 625 Taler (Mecklenburg) in N 2/3tel à 31 Schilling (Mecklenburg) geboten worden und ist dem Höchstbietenden der Zuschlag, bis auf das den Wendtlandtschen Gläubigern vorbehaltene Gleichgebots=Recht geschehen. Zur Ausübung dieses Rechtes werden nun gesammte Gläubiger des Schneiders Wendtlandt hierdurch öffentlich auf

den 18ten Februar d. J.

Morgens 11 Uhr vor das hiesige Gericht geladen, bei Vermeidung des ein für allemal angedroheten Nachtheils, daß im Nichterscheinungsfalle dies Recht für aufgegeben zu achten und dem höchstbietend gebliebenen Licitanten der reine Zuschlag geschehen soll.
    Decretum Schönberg den 29. Januar 1836.

             Justiz=Amt der Landvogtei des Für=
                            (L. S.)                  stenthums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


Vermischte Anzeigen.

Anzeige und Aufforderung.

          Jämmerliche Lügner und Verleumder, zu feig und erbärmlich, ihre Bosheit mir ins Angesicht an den Tag zu legen, haben in hiesigem Orte und hiesigem Fürstenthume, durch die gewöhnlichen gemeinen Kniffe und Schliche, welche dieser Menschengattung eigen sind, bisher unentdeckterweise hinter meinem Rücken das Gerücht verbreitet, als hätte ich meinen verehrten Kunden für meine arzneiwissenschaftlichen Bemühungen Rechnungen überreicht, welche Maaß und Ziel der Billigkeit überschreiten, indem dabei von ihnen Summen angegeben werden, welche das was ich erhalten habe, oder verlangen würde, um das Doppelte und Mehrfache übersteigen. - Bis jetzt habe ich noch Niemandem meiner Kunden Rechnungen überreicht, sondern erwartet, bis dieselben nach ihrer Gemächlichkeit für gut fanden, Zahlung zu leisten, wobei wir uns noch stets ohne Rechnungen vereinigt haben. Sollte Jemand von denen, welche Zahlung leisteten, glauben, unbillig von mir behandelt worden zu sein, was mir indessen Niemand von ihnen auch nur durch eine Miene verrathen hat, so möge derselbe, hierdurch aufgefordert, öffentlich auftreten, und ich werde ihm alsdann vor dem unpartheiischen Publicum, das Gegentheil durch angemessene Thatsachen und Mittel beweisen.

    Eine der gemeinsten und gröbsten Lügen dieser Art, ist die, daß ich dem Hauswirth Lenschow in Lübseehagen eine im Verhältniß ungewöhnlich hohe Rechnung eingereicht habe, welche Erfindung durch hiernächst Folgendes zur Genüge entkräftet wird, da ich demselben bisher noch keine Rechnung, meinem oben erklärten Benehmen zufolge, eingereicht hatte.

Vor mir dem unterschriebenen Notarius erklärte unterm heutigen Datum der mir von früher wohlbekannte Hauswirth Lenschow zu Lübseehagen "er habe von dem Herrn Dr. v. Jasmund zu Schönberg für dessen ihm geleistete ärztliche Bemühungen überall noch keine Rechnung erbeten, vielweniger aber habe dieser bis zum heutigen Tage irgend Etwas von ihm dafür gefordert" und bat mich solche Erklärung zu Protocoll zu nehmen, indem er zugleich über die gegentheiligen, auch ihm zu Ohren gekom=

[ => Original lesen: 1836 Nr. 6 Seite 4]

menen Gerüchte, seine Verwunderung zu erkennen gab.
      Lübseehagen den 31. Januar 1836.

Zur Beglaubigung
(L. S.) T. F. Kindler, Advocat
qua Notarius publicus.

          Was nun den Hauswirth Lenschow anbelangt, so veranlassen mich eingezogene Erkundigungen, in Beziehung auf jene verbreiteten Gerüchte, und anderweitige mit ihm gemachte Erfahrungen, daß ich eine von ihm verlangte Rechnung, doch blos bei diesem speciellen Falle, ganz nach der Königlich Preußischen und Königlich Hannöverschen Taxe für Medicinalpersonen ansetzen werde, um ihm dadurch gewiß keine Gelegenheit zu geben, sich über mich zu beklagen.
    Schönberg den 2ten Februar 1836.

von Jasmund,
Doctor der Medicin, Chirurgie und Geburtshülfe


          Der Fußsteig, welcher von hier nach Selmsdorf über meine drei Koppeln führt, ist auf letzteren von jetzt an aufgehoben, welches ich hiedurch bekannt mache.

Hauswirth Karsten zu Rupensdorf.      


Nützliches.

Eier längere Zeit aufzubewahren.

        Man wasche die Eier, wenn solche beschmutzt sind, ganz rein ab, trockne sie wieder und nehme dann eine weiche fette Materie: Butter oder eine Speckschwarte, und bestreiche damit das Ei so, daß nicht der geringste Fleck unbedeckt bleibt; das dicke Ende wird am sorgfältigsten behandelt. Auf diese Weise kann man sie an einem frostfreien Orte länger als ein Jahr aufbewahren.

Mittel gegen Zahnschmerz.

        Man binde einen kleinen Magnet in ein Tuch und trage ihn ein bis zwei Stunden an der leidenden Wange; so wird der Schmerz bald verschwinden.

Wider Warzen.

        Man betupfe sie täglich einmal vorsichtig mit einem Tropfen Vitriolöl mittelst eines Holzstäbchens, doch so, daß die benachbarten Theile verschont bleiben, lasse es in der Sonne trocknen und wiederhole dies einige Tage; so sterben sie ab.

Anecdote.

        Der Director einer Bühne, dem man nachsagt, daß er nicht Geschriebenes lesen könne, erhielt einen Brief, und da Niemand weiter zugegen war, bat er seinen Secretair, ihm denselben vorzulesen. Bei den ersten Worten merkt der Director, daß der Brief Etwas enthielt, was dem Vorleser ein Geheimniß bleiben sollte, er stürzte also pfeilschnell auf diesen los, hielt ihm beide Ohren zu, und rief: Nun können sie weiter lesen!


Brodt=Taxe der Stadt Schönberg

für den Monat Februar 1836.

Weitzen=Brodt mit dem Aufbrodt auf einen Schilling eines halben Dreilings werth, soll wägen: Pfd. Loth. Qt.
ein zwei Schillings=Strumpf 1 18 -
ein Schillings=Strumpf - 25 -
ein Sechslings=Semmel - 12 2
ein Dreilings=Semmel - 6 1
Rogken=Brodt von gebeuteltem Mehl, mit dem Aufbrodt auf einen Schilling eines halben Dreilings werth, soll wägen:
ein 4 Schillings=Brodt 4 2 -
ein 2 Schillings=Brodt 3 1 2
ein Schillings=Brodt 1 - 1/2
ein Sechslings=Brodt - 16 -
Grob Hausbacken=Brodt ohne Aufbrodt:
ein 4 Schilling=Brodt 6 12 -
ein 2 Schillings=Brodt 3 6 -
ein Schillings=Brodt 1 19 -
ein Brodt zu 10 -
          soll kosten 6 Schillinge.

Bürgermeister und Rath.      


Getraide=Preise in Lübeck
2. Februar.
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 64
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 56
              Petersburger 66
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 41
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 34
Erbsen, Brecherbsen 52
             Futtererbsen -
Wicken -
Buchweitzen 34
Winter=Rapsaat die Tonne 23 Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat 20
Schlagleinsaat 17


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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