No. 51
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 18. Dezember
1835
fünfter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1835 Nr. 51 Seite 1]

          Ueber die hier zu Stadtrecht liegenden Grundstücke des hiesigen Rathmanns Johann Joachim Spehr, namentlich

         I. das ehemalige Hahnsche am Markte hieselbst sub Nro. 108 belegene Gehöft c. p.
II. den bei der Stadt hinter dem Nieseschen Hause vor dem Siemzer Thore belegenen Garten,
III. die sieben Ackerstücke auf dem sogenannten Steert,
IV. die sogenannte Siedewisch und V. die vor dem Sabower Thore belegene Wallkoppel
sind, nach Genügung der gesetzlichen Erfordernisse, fünf Hypothekenbücher, nach Vorschrift der Verordnung vom 29. März 1834 heute eröffnet worden.
     Schönberg den 30. November 1835.

Hypothekenbehörde des Fürstenthums
                            (L. S.)                  Ratzeburg.
               A. v. Drenkhahn.


          Ueber die hier zu Stadtrecht liegenden Grundstücke der verehelichten Rathmann Spehr, gebornen Rabe, namentlich

         I. das Haus am Markte sub Nro. 107,
II. das Moor vor dem Siemzer Thore,
III. das Moor vor dem Sabower Thore
sind, nach Genügung der gesetzlichen Erfordernisse, drei Hypothekenbücher, nach Vorschrift der Verordnung vom 29. März 1834 heute eröffnet worden.
    Schönberg den 25. November 1835.

Hypothekenbehörde des Fürstenthums
                            (L. S.)                  Ratzeburg.
               Karsten.


          Ueber die Morien=Mühle bei Neschow ist, nach Genügung der gesetzlichen Erfordernisse, ein Hypotheken=Buch, nach Vorschrift der Verordnung vom 29. März 1834 heute eröffnet worden.
    Schönberg den 25sten October 1835.

Hypotheken=Behörde des Fürstenthums
                            (L. S.)                  Ratzeburg.
               Karsten.


Vorladungen.

          Der hiesige Kaufmann Georg Simonis hat, mit der Erklärung, daß er seine andringenden Gläubiger zu befriedigen sich außer Stande befinde, und unter eventuellem Erbieten zur Abtretung seines Vermögens, zum Versuche eines gütlichen Arrangements mit seinen Creditoren, um Vorladung der Letzteren gebeten. Nachdem nun zur Sicher=

[ => Original lesen: 1835 Nr. 51 Seite 2]

stellung dar Vermögensmasse die nöthigen Anordnungen getroffen worden; so werden alle diejenigen, die an den Kaufmann Simonis und sein Vermögen, aus irgend einem Grunde, Rechte und Forderungen zu haben vermeinen, zur Angabe und Bescheinigung derselben, hiemittelst

auf den 22. Februar k. J. Morgens 10 Uhr,
peremtorisch geladen, bei Vermeidung des Nachtheils, daß die latitirenden Interessenten, aller Anrechte an die gegenwärtige Vermögensmasse des Extrahenten verlustig erklärt und auf immer damit abgewiesen sein sollen, wie denn auch für den Fall des mißlungenen Vergleiches und des zu eröffnenden Concurses diese Ladungen normiren.
    Nach vorgebrachten Anmeldungen der einzelnen Forderungen, wird in eben diesem Termine über die vom Extrahenten beizubringenden Vergleichs=Vorschläge verhandelt werden, wozu die Interessenten entweder persönlich oder durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte, unausbleiblich sich einzufinden haben, da die nicht Erscheinenden als in den Vergleich einwilligend und an die desfallsigen Beschlüsse der Erschienenen gebunden geachtet und mit demnächstigen Widersprüchen nicht gehört werden sollen.
    Decretum Schönberg den 11. Decbr. 1835.

             Justiz=Amt der Landvogtey des Fürsten=
(L. S.)                                              thums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


          Nach heute eröffnetem förmlichen Concurse über das Vermögen des Schustermeisters Beckmann auf der Bäck, ist dem Schuldner jegliche Disposition über sein Vermögen untersagt und sonstige Sicherstellung der Masse angeordnet worden. Die sämmtlichen Gläubiger dieses Gemeinschuldners werden nun hiemittelst

zum 22sten k. M. December
Morgens 11 Uhr vor das unterzeichnete Gericht geladen, um etwa noch nicht angemeldete Forderungen an denselben, nun noch anzugeben und zu bescheinigen - da wegen der bereits actenkundigen Ansprüche, die der Schuldner als richtig anerkannt hat, weitere Liquidation nicht erforderlich ist - über die Constituirung und Vertheilung der vorhandenen Güter=Masse sich zu erklären und bestimmte Beschlüsse zu fassen und zwar alles bei den hiemit ein für allemal angedroheten Nachtheilen der Präclusion der latitirenden Gläubiger und daß die nicht erscheinenden Interessenten an die Beschlüsse der Anwesenden gebunden zu achten, so daß darnach wegen Constituirung der Masse, und damit connexer Manifestation des Gemeinschuldners und Competenz=Bestimmung für denselben, so wie endlich wegen gänzlicher Vertheilung der so constituirten Masse, ohne Aufschub in dem gedachten Termine verfahren werden soll.
    Decretum Schönberg den 23. Novbr. 1835.

             Justiz=Amt der Landvogtei des Für=
(L. S.)                                              stenthums Ratzeburg.
                        Karsten.


        Wenn der Herr Medic. practic. Langermann zu Dassow in beglaubter Form angezeigt, wie er von den muthmaßlichen Erben des verschollenen und pro mortuo erklärten Barthold Friederich Luckmann, der am 12ten Juni 1763 geboren und seit 1795 abwesend ist, nämlich von dessen Geschwistern und Geschwisterkindern, als

1)  der Catharina Luckmann zu Lübeck,
2)  der verehel. Anna Christina Westphal geb. Luckmann zu Steinwehr und
3)  den Kindern der wailand Martia Agnata Juliana Luckmann verehel. Schaeding zu Lübeck, als
    a) des Lederzurichters Asmus Wilhelm Schaeding zu Danzig,
    b) des Klempners Johann Niclaus Carl Schaeding zu Riga und
    c) der Anna Dorothea Sophia Schaeding zu Lübeck
die Verlassenschaft des Verschollenen an sich gekauft habe und nunmehr um Zusammenberufung der Erben des B. F. Luckmann gebeten hat, so ist auf seinen Antrag das gegenwärtige Proclama erkannt und werden alle diejenigen, die ein näheres oder gleich nahes Erbrecht an der Verlassenschaft des B. F. Luckmann als dessen ebengenannten Geschwister und Geschwisterkinder haben oder zu haben vermeinen hierdurch peremtorie geladen, zu dem auf den
25sten Januar 1836
Morgens 11 Uhr anberahmten Termin vor uns zu erscheinen, auch ihre Rechte und Ansprüche anzugeben und zu bescheinigen, eo sub praejudicio pro omni comminato, daß die obengenannten Geschwister und Geschwisterkinder des B. F. Luckmann für dessen rechte und alleinige Erben angenommen und daß deren Cessionar die Verlassenschaft überantwortet werde.
    Lütgenhof den 24. October 1835.

Zum Patrimonialgericht Verordnete.  
Grupe.                

[ => Original lesen: 1835 Nr. 51 Seite 3]

        In Schuldsachen des Schustermeisters Martin Schäfer allhier, steht auf

den 12ten Januar k. J,
Morgens 11 Uhr
ein Liquidations=Termin vor uns an, wozu, unter Bezugnahme auf das desfalls auf den Grund der Constitution vom 17ten December v. J. erkannte, den Landesintelligenzblättern in extenso inserirte, Proclama, alle diejenigen welche aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche und Forderungen an den Gemeinschuldner Martin Schäfer, auch in specie an das auf ihn zu Stadtbuch sub Nr. 145 des Feldregisters verzeichnete, in der Bützowerstraße belegene Haus c. p. zu haben vermeinen, hiedurch sub poena praeclusi vorgeladen werden.
    Zugleich steht auch in Vorschrift §phi. 6. der angezogenen Verordnung Terminus zum Versuch gütlicher Hinlegung dieses Debitwesens auf
den 19ten Januar nächsten Jahres
Morgens 11 Uhr
an, als wozu hiemittelst Creditores sub praejudicio pro omni, daß sie in die, in Termino Gerichtswegen zu machenden aber endlich zu regulirenden Vergleichsvorschläge einwilligend werden angenommen werden, vorgeladen seyn sollen.
    Cröpelin, den 6. November 1835.

Großherzogliches Stadtgericht.          
Röper.                        
Hormann,         
Actuar. jud.        


Verkaufs=Anzeigen.

          Auf Verfügen der S. S. T. T. Herren Ober= und Vorsteher des Heil. Geist=Hospitals soll am Montag den 21. Decbr., Vormittags 10 1/2 Uhr praecise zu Falckenhusen an Ort und Stelle öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden:
      Eine Parthey ausgerodetes Holz, bestehend in:

142 3/4 Faden Ellern Stubben
22 3/4 = Eichen =
13 = Büchen =
2 = Hegebüchen =
1 = Bircken =
20 Cavelingen Buschholz und
15 Cavelingen Wurzelholz.
    Zum Besehen des Holzes wendet man sich an den Forstbeamten Schultz daselbst.
    Lübeck den 15ten Decbr. 1835.

G. Wellmitz, Inspector.      


          Am Montag den 28sten December d. J., als am Tage nach Weihnacht, Morgens 10 Uhr, sollen im Kruge zu Carlow, gegen baare Bezahlung in N 2/3tel z. v., verkauft werden:

drei eichene Laden, eine Wanduhr, Eggen und Spaten, Manns= und Frauenskleidungsstücke eine ziemliche Parthei altes Bettzeug und Bettlaken, auch eine junge hellbraune Stute u.s.w.
    Carlow den 12ten December 1835.

Labann.       


Vermischte Anzeigen.

Goethe's sämmtliche Werke,

vollständige Ausgabe in 55 Bänden, sind zu dem, - wegen des in Paris veranstalteten Nachdrucks, - von dem rechtmäßigen Verleger herabgesetzten Preise von 24Mark (Lübeck), bei Unterzeichnetem zu haben.
    Zugleich empfehle ich mich mit einer vorzüglichen Auswahl der neuesten Bilderbücher und Jugendschriften zu den bevorstehenden Festen bestens.
    Schönberg im Dezember 1835.

Bade, Buchbinder.      


Einem hochgeehrten Publikum empfehle ich mich zu den bevorstehenden Festen mit allen Sorten braunen und weißen Kuchen und Nüssen, verschiedenen Sorten Gewürz=Bonbons, worunter die großen in Bilder geschlagen, mit geschmackvollen Devisen, so wie auch mit einer großen Auswahl von Marzipan=Sachen und gegossenen Zuckerbildern; alles geeignet an Tannenbäumen zu hängen. Da ich keine Mühe und Kosten gespart habe, und in jeder Hinsicht weit vollkommener eingerichtet bin als vorigen Weihnacht, wo ich das Geschäft erst anfing, so bitte ich um recht fleißigen Besuch.
    Schönberg den 10ten Decbr. 1835.

J. Pöhls.    


Der Räuber von Sevilla.

[Erzählung.]
[im Abbild der Originalseite zu lesen]

(Fortsetzung.)

[ => Original lesen: 1835 Nr. 51 Seite 4]

Der Räuber von Sevilla.

[Erzählung.]
[im Abbild der Originalseite zu lesen]

(Die Fortsetzung folgt.)


Getraide=Preise in Lübeck
vom 1. December.
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 62
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 54
              Petersburger 66
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 41
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 34
Erbsen, Brecherbsen 52
             Futtererbsen -
Wicken -
Buchweitzen 34
Winter=Rapsaat die Tonne 23 Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat 20
Schlagleinsaat 17


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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