No. 49
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 04. Dezember
1835
fünfter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
<< Ausgabe vorher>> Ausgabe danach
[ => Original lesen: 1835 Nr. 49 Seite 1]

Vorladungen.

        Auf Antrag des Böttchers Beckmann zu werden alle diejenigen, die an die von ihm angekauften 12 Scheffel Aussaat Ackerlandes des Büdeners Johann Heinrich Hamann zu Rieps, aus irgend einem Grunde dingliche Rechte zu haben vermeinen, zur Angabe und Bescheinigung derselben auf

den 18ten December d. J.
Morgens 11 Uhr öffentlich peremtorisch vorgeladen, bei Vermeidung sofort zu vollstreckender Praeclusion und des daraus erfolgenden Verlustes aller vermeinten Rechte an diese ehemalige Hamannsche Länderei.
    Decretum Schönberg den 10. October 1835.

             Justiz=Amt der Landvogtey des Fürsten=
(L. S.)                                              thums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


          Es hat der Altentheiler Hans Joachim Pechel zu Langen Leesten angezeigt und auch einigermaßen bescheiniget, daß ein von seinem Vater wailand Hüfner Hans Joachim Pechel zu Langen Leesten laut darüber ausgestellter Obligation den 22. Mai 1767, bey Bürgermeister und Rath wie auch Bürgerschaft der Stadt Boitzenburg zu 4 p. Ct. Zinsen belegtes Capital von 350 Taler (Mecklenburg) N 2/3. z. v., durch Erbgang sein alleiniges Eigenthum geworden sey. Dabey hat derselbe, um zum vollständigen Beweise seines erbrechtlichen Eigenthums jenes Capitals zu gelangen, unter Production der gedachten Obligation, um Erlassung eines Sachdienlichen Proclama gebeten. Wenn nun dieser Bitte statt gegeben ist, so werden auf Antrag des Altentheilers Hans Joachim Pechel zu Langen Leesten alle und jede, welche aus Erbrecht oder aus irgend sonst einem Rechtsgrunde Ansprüche an das oben gedachte Capital von 350 Rthlr. N 2/3. und die darüber ausgestellte Obligation zu haben vermeinen, hiedurch edictaliter verabladet, solche Ansprüche in dem dazu auf

Montag den 11ten Januar 1836
vor dem adlichen Gerichte Gudow in der Wohnung des unterzeichneten Justitiarius zu Ratzeburg angesetzten Anmeldungstermine anzumelden und zugleich zu bescheinigen, unter dem angedroheten, mit Ablauf des Termins sofort eintretenden Nachtheile, daß sie sonst für immer damit ausgeschlossen sind, und dem Altentheiler Hans Joachim Pechel zu Langen Leesten das alleinige Erbeigenthum obi=

[ => Original lesen: 1835 Nr. 49 Seite 2]

gen Capitals und der darüber ausgestellten Obligation, zugesprochen werden soll.
    Decretum im adlichen Gudow den 26sten November 1835.

C. Hornbostel.    


        In Nachlaßsachen des wailand Schustermeisters David Anders allhier steht Terminus zur Ermittelung der Erben des defuncti, sowie zur Erforschung der Kräfte des Nachlasses auf

den 17ten December d. J.
vor uns an.
    Unter Bezugnahme auf das desfalls erkannte, den Landes=Intelligenzblättern in extenso inserirte Proclama, werden daher alle diejenigen, welche aus Erbrecht oder sonstigen Gründen Ansprüche an die Verlassenschaft des defuncti, in specie an das sub Nr. 122 des Registers belegene Wohnhaus c. p. zu haben vermeinen, geladen, am genannten Tage, Morgens 10 Uhr, vor uns zu erscheinen, bei dem in dem Proclama angedroheten Nachtheil.
    Cröpelin, den 10ten October 1835.

Das Waisengericht.                    
Röper.                            
Hormann,                   
Stadtsecretair.              


Extractus proclamatis.

        Nachdem der hiesige Bürger Pumpenmacher Schmidt sich insolvent erklärt, und zur Güterabtretung an seine Gläubiger pure bereit erklärt hat, so ist terminis peremtorius ad profitendum et liquidandum ad transigendum eventualiter ad cedendum bonis auf

Freitag den 18ten December d. J.
Morgens 10 Uhr
und zwar sub poena praeclusi et perpetui silentii vor dem Großherzoglichen Stadt=Gerichte hieselbst anberahmt, welches mit Bezug auf die den Landesintelligenzblättern in extenso inserirten Proclamata Gerichtswegen weiter öffentlich hiedurch bekannt gemacht wird.
    Gadebusch den 6ten Octbr. 1835.

   Großherzogl. Stadt=Gericht hieselbst.   
   J. F. Ebert.           


        Alle diejenigen, welche an den in Concurs gerathenen hiesigen Bürger und Schneidermeister Gotthard Gotthold Langhans und dessen bei den Baraquen sub Nro. 42 belegene Wohnhaus, Ansprüche irgend einer Art zu haben vermeinen, sind zur Anmeldung und sofortigen Bescheinigung derselben, unter Androhung der mit Ablaufe des Termins eintretenden Präclusion, auf den

17ten künftigen Monats
zu Rathhause verabladet.
    Auswärtige Gläubiger müßen Gevollmächtigte hieselbst ernennen oder gewärtigen, daß ihnen ein solcher von Gerichtswegen bestellt wird.
    Ratzeburg den 7ten November 1835.

                       Königlicher Stadt=Commissarius,
Bürgermeister und Rath.
(L. S.) in fidem
J. Richter,       
Stadtsecretair.    


Verkaufs=Anzeigen.

          Das dem Schneidermeister Wendtlandt auf der Baeck zuständige, daselbst belegene Wohnhaus mit dessen Zubehörungen, als: zweien Buden, 2 Gärten und einem Ackerstück (letztres etwa 1 Scheffel Aussaat groß) soll, ausgeklagter Schuld halber, in vim executionis öffentlich, durch Meistgebot verkauft werden, und sind zu dem Ende Liquidations=Termine auf

den 21sten December d. J. 1835
den 8ten Januar k. J. 1836
den 29sten Januar k. J. 1836
jedesmal Morgens 11 Uhr, angesetzt worden.
    Kaufliebhaber - denen die Besichtigung der Grundstücke, nach vorgängiger Meldung beim Landreuter Knabjohann, zu jeder Zeit frei steht - werden demnach hiermit geladen, an den gedachten Tagen vor hiesigem Justiz=Amte zu erscheinen, Bot und Ueberbot zu Protocoll zu geben, und zu gewärtigen, daß dem im letzten Termine Meistbietenden auf den Grund der im ersten Termine zu regulirenden Verkaufs=Bedingungen der Zuschlag ertheilt werde.
    Zugleich werden alle diejenigen, welche dingliche Ansprüche an die vorgedachten Wendtlandtschen Grundstücke zu haben vermeinen, zu deren specifiquen Angabe und Bescheinigung in dem des Endes auf
den 26. Januar k. J. Morgens 11 Uhr,
dadurch anberaumten Liquidations=Termine, bei Strafe des Ausschlusses, peremtorisch hiermit verabladet.
    Decretum Schönberg den 27. Novbr. 1835.

             Justiz=Amt der Landvogtei des Für=
(L. S.)                                              stenthums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


[ => Original lesen: 1835 Nr. 49 Seite 3]

Vermischte Anzeigen.

        Zu desto mehrerer Bequemlichkeit der geehrten auswärtigen Theilnehmenden, habe ich die nächste bei mir Statt findende Gesellschaft auf

Sonntag den 6ten December
als am Tage nach Vollmond angesetzt, statt des in der Missive bemerkten folgenden Sonntags.
    Schönberg den 18. November 1835.

J. J. Spehr.      


Goethe's sämmtliche Werke,

vollständige Ausgabe in 55 Bänden, sind zu dem, - wegen des in Paris veranstalteten Nachdrucks, - von dem rechtmäßigen Verleger herabgesetzten Preise von 24Mark (Lübeck), bei Unterzeichnetem zu haben.
    Zugleich empfehle ich mich mit einer vorzüglichen Auswahl der neuesten Bilderbücher und Jugendschriften zu den bevorstehenden Festen bestens.
    Schönberg im Dezember 1835.

Bade, Buchbinder.      


          Der Weg, welcher zwischen unsern Ländereien durch, nach der Dassower Landstraße führt, ist von jetzt an aufgehoben.

Hans Meyer und Bohnhof zu Mahlzow.    


Der Räuber von Sevilla.

[Erzählung.]
[im Abbild der Originalseite zu lesen]

(Fortsetzung.)

[ => Original lesen: 1835 Nr. 49 Seite 4]


Der Räuber von Sevilla.

[Erzählung.]
[im Abbild der Originalseite zu lesen]

(Die Fortsetzung folgt.)


Brodt=Taxe der Stadt Schönberg

für den Monat December 1835.

Weitzen=Brodt mit dem Aufbrodt auf einen Schilling eines halben Dreilings werth, soll wägen: Pfd. Loth. Qt.
ein zwei Schillings=Strumpf 1 18 -
ein Schillings=Strumpf - 25 -
ein Sechslings=Semmel - 12 2
ein Dreilings=Semmel - 6 1
Rogken=Brodt von gebeuteltem Mehl, mit dem Aufbrodt auf einen Schilling eines halben Dreilings werth, soll wägen:
ein 4 Schillings=Brodt 4 2 -
ein 2 Schillings=Brodt 2 1 -
ein Schillings=Brodt 1 - 2
ein Sechslings=Brodt - 16 1
Grob Hausbacken=Brodt ohne Aufbrodt:
ein 4 Schilling=Brodt 6 12 -
ein 2 Schillings=Brodt 3 6 -
ein Schillings=Brodt 1 19 -
ein Brodt zu 10 -
          soll kosten 61/4 Schillinge.

Bürgermeister und Rath.    


Getraide=Preise in Lübeck
vom 1. December.
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 64
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 56
              Petersburger 66
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 42
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 36
Erbsen, Brecherbsen 52
             Futtererbsen -
Wicken -
Buchweitzen 34
Winter=Rapsaat die Tonne 24 Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat 21
Schlagleinsaat 17


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


<< Ausgabe vorher>> Ausgabe danach
ZVDD