No. 46
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 13. November
1835
fünfter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1835 Nr. 46 Seite 1]

Vorladungen.

          Der hiesige Schlachtermeister Johann Heinrich Hintzpeter ist gewilliget, über seine hier zu Stadtrecht liegenden Grundstücke ein Hypothekenbuch niederzulegen, hat desfalls einen Postenzettel, unter der gesetzlich vorgeschriebenen Versicherung, zur Uebersicht seiner bekannten Schulden eingereicht und zur Ausmittelung der unbekannten Realrechte, die behufigen Proclamata erwirkt, mittelst welcher nun alle diejenigen die

a)    an sein, in hiesiger Stadt belegenes Wohnhaus mit Zubehör,
b)    an ein, auf dem langen Kampe zwischen Böckmann und Vick belegenes Ackerstück von etwa 6 Schfl. Aussaat.
c)    an ein desgleichen im kurzen Kamp zwischen Boye und der Länderei der ersten Pfarre,
d)    an eine Länderei im Galgen=Moor zwischen Schröder und Oldenburg,
e)    an ein Wiesenstück im Bünsdorfer Kampe neben Böckmanns Ackerwerke,
f)    an ein Moor vor dem Siemzer Thore zwischen Oldenburg, Schröder, Holste und Kähler
dingliche Rechte, aus irgend einem Grunde, zu haben vermeinen, zur Anmeldung und sofortigen Bescheinigung derselben, auf
den 13ten Januar k. J.
Morgens 11 Uhr, öffentlich und peremtorisch geladen werden, bei Vermeidung des Verlustes ihrer Rechte an diesen Grundstücken, sowohl gegen den jetzigen als alle künftige Besitzer derselben; insoferne nicht
         1)   öffentliche Landes= Kirchen= Parochial= und Communal=Abgaben, so wie Leistungen an die hiesige Feuergilde und
         2)   die, auf dem vor dem Termine vorzulegenden mit dem Siegel der unterzeichneten Behörde corroborirten Postenzettel, richtig aufgeführt befundenen Kapitalien und Zinsen
liquidirt werden würden, da es einer Angabe derselben nicht bedarf und dieserhalb wenigstens keine Meldungskosten vergütet werden können.
    Decretum Schönberg den 12. Novbr. 1835.

Hypothekenbehörde des Fürstenthums      
Ratzeburg      
Karsten.      


          Alle diejenigen, welche näheres oder gleich nahes Erbrecht an den Nachlaß des zu Harckensee gestorbenen beurlaubten Cavalleristen Johann Christian Graeper, wie dessen sich gemeldet und legitimirt habende Geschwister, der Knecht Johann

[ => Original lesen: 1835 Nr. 46 Seite 2]

Graeper, so wie die Ehefrau des Rademachers Rubien und des Tagelöhners Hartwig Thies geborne Graeper, sämmtlich zu Harckensee, behaupten, werden, zur Anmeldung und Bescheinigung desselben auf

den 23sten Januar 1836
Morgens 11 Uhr hiemit peremtorisch unter dem Nachtheil vorgeladen, daß den bekannten Erben der Nachlaß überlassen, ihnen auch das Erbenzeugniß ausgestellt werden wird, die sich später meldenden näheren oder gleich nahen Erben aber alle Handlungen der in die Erbschaft getretenen Erben anzuerkennen und zu übernehmen schuldig sein sollen. Auch werden alle welche Ansprüche und Forderungen an den gedachten Nachlaß haben, zu deren Angabe und Bescheinigung in demselben Termine unter dem Nachtheil des Ausschlusses und Auferlegung eines immerwährenden Stillschweigens peremtorisch vorgeladen.
    Grevismühlen im Patrimonial=Gericht Harckensee den 26sten Octbr. 1835.

Zum Patrimonial=Gericht Verordnete.     


        In Schuldsachen des Schustermeisters Martin Schäfer allhier, steht auf

den 12ten Januar k. J,
Morgens 11 Uhr
ein Liquidations=Termin vor uns an, wozu, unter Bezugnahme auf das desfalls auf den Grund der Constitution vom 17ten December v. J. erkannte, den Landesintelligenzblättern in extenso inserirte, Proclama, alle diejenigen welche aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche und Forderungen an den Gemeinschuldner Martin Schäfer, auch in specie an das auf ihn zu Stadtbuch sub Nr. 145 des Feldregisters verzeichnete, in der Bützowerstraße belegene Haus c. p. zu haben vermeinen, hiedurch sub poena praeclusi vorgeladen werden.
    Zugleich steht auch in Vorschrift §phi. 6. der angezogenen Verordnung Terminus zum Versuch gütlicher Hinlegung dieses Debitwesens auf
den 19ten Januar nächsten Jahres
Morgens 11 Uhr
an, als wozu hiemittelst Creditores sub praejudicio pro omni, daß sie in die, in Termino Gerichtswegen zu machenden aber endlich zu regulirenden Vergleichsvorschläge einwilligend werden angenommen werden, vorgeladen seyn sollen.
    Cröpelin, den 6. November 1835.

Großherzogliches Stadtgericht.          
Röper.                        
Hormann,           
Actuar. jud.          


          Nachdem der ehemalige hiesige Protocollist Friedr. Stubbendorff bereits am 24sten October 1833 verstorben ist und dessen hinterlassene Kinder die Erbschaft ihres Vaters cum beneficio legis et inventarii angetreten haben, so werden, auf deren am heutigen Tage eingegangenen Antrag, zur Erforschung und Sicherung des Nachlasses, so wie zur demnächstigen Ertheilung eines Erbenzeugnisses, alle diejenigen, welche Forderungen und Ansprüche an den Nachlaß defuncti zu haben glauben, geladen, solche in dem auf

den 21. Novbr. d. J. Morgens 11 Uhr
auf dem Stadthause hieselbst angesetzten Termine, sub poena praeclusionis pro omni, anzumelden und gehörig zu bescheinigen.
    Rehna den 21. Septbr. 1835.

Bürgermeister, Gericht und Rath.   


        In Nachlaßsachen des wailand Schustermeisters David Anders allhier steht Terminus zur Ermittelung der Erben des defuncti, sowie zur Erforschung der Kräfte des Nachlasses auf

den 17ten December d. J.
vor uns an.
    Unter Bezugnahme auf das desfalls erkannte, den Landes=Intelligenzblättern in extenso inserirte Proclama, werden daher alle diejenigen, welche aus Erbrecht oder sonstigen Gründen Ansprüche an die Verlassenschaft des defuncti, in specie an das sub Nr. 122 des Registers belegene Wohnhaus c. p. zu haben vermeinen, geladen, am genannten Tage, Morgens 10 Uhr, vor uns zu erscheinen, bei dem in dem Proclama angedroheten Nachtheil.
    Cröpelin, den 10ten October 1835.

Das Waisengericht.                    
Röper.                            
Hormann,                   
Stadtsecretair.              


Verpachtung.

        Die Vollstelle des verstorbenen Hauswirths Timcke zu Campow, soll, auf Antrag der Vormünder der Kinder des Defuncti, auf 10 Jahre gerichtlich verpachtet werden. Dazu ist ein Termin auf

den 17ten künftigen Monats
Morgens 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberahmt worden, in welchem Pachtliebhaber - denen das Gehöft jederzeit, nach vorgän=

[ => Original lesen: 1835 Nr. 46 Seite 3]

giger Meldung beim Hauswirth Löper zu Campow, vorgezeigt werden wird - sich einzufinden, Both und Ueberboth, in Grundlage der bekannt zu machenden Bedingungen abzugeben und demnächst den Zuschlag zu gewärtigen haben werden.
    Decretum Schönberg den 23. October 1835.

             Justiz=Amt der Landvogtei des Für=
(L. S.)                                              stenthums Ratzeburg.
                        Karsten.


Verkaufs=Anzeigen.

        Von dem hiesigen Schlächtermeister Hinzpeter bin ich beauftragt, folgende ihm gehörige Ackerstücke meistbietend zu verkaufen:

und wird bei annehmlichem Boot der Zuschlag sogleich erfolgen. Zu diesem Zweck habe ich einen Termin im Hause des Herrn Rathmann J. J. Spehr hieselbst auf
1)   ein Ackerstück auf dem langen Kamp zwischen den Grundstücken des Baumann Böckmann und des Baumann Vick belegen, 6 Scheffel Aussaat enthaltend.
2)   ein desgleichen auf dem kurzen Kamp zwischen den Grundstücken des Baumann Boye und den der ersten Pfarre belegen, 6 Scheffel Aussaat enthaltend.
3)   ein größeres Moor auf dem sogenannten Galgenmoor zwischen den Grundstücken der verwittweten Frau Pensionairin Schröder und der Oldenburgschen Kinder daselbst belegen.
4)   ein ähnliches auf dem sogenannten Bünsdorfer Kamp von den Grundstücken des Baumann Böckmann begränztes Moor.
5)   ein vor dem Siemzer Thor belegenes und von den Grundstücken des Maurer Oldenburg, des Schuster Schröder, des Schmidt Holst und des Schmidt Köhler begränztes Moor.
Mittwoch den 20sten Januar 1836
anberahmt und lade Kaufliebhaber ein, dort sich zahlreich einzustellen. Die näheren Bedingungen sind schon vorher bei mir jederzeit einzusehen.
    Schönberg den 5ten November 1835.

T. F. Kindler, Advocat        
        qua Notarius publicus.            


Holzverkauf in Lübeck.

          Donnerstag, den 19. November d. J., Vormittags präcise 10 Uhr, werden in Lübeck auf dem Rathhause außer mehrerem in den übrigen Forstrevieren der Stadt Lübeck zu verkaufenden Holze:

im Israelsdorfer Forstreviere:
329 Eichen auf dem Stamme  
7 Eichen Drümme nebst  
einer Parthei aufgehauenen Fadenholzes, alles in bequemen Cavelingen, öffentlich an die Meistbietenden verkauft.
    Kaufliebhaber können sowohl die zu verkaufenden Cavelinge, als auch die Verkaufsbedingungen bei den verschiedenen Forstbeamten des Israelsdorfer Forstreviers jederzeit vorher in Augenschein nehmen.
    Lübeck den 31sten October 1835.

Forstdepartement.      


          Vor der Schmiede zu Gr. Molzahn sollen am Donnerstag den 19ten November Morgens 11 Uhr fünf große Schneideladen mit Messern an den Höchstbietenden, gegen sofortige Bezahlung in N 2/3tel, verauctionirt werden.


Vermischte Anzeigen.

          Mehreren Anfragen zu begegnen, mache ich hiemit die ergebenste Anzeige, daß ich spätestens den 30sten d. M. in Schönberg eintreffen werde. Ich ersuche daher alle diejenigen, welche Augengläser bedürfen, und Kunstfreunde, etwanige Bestellungen beim Herrn Senator Spehr gütigst abzugeben.
     Novbr. 1835.

D. Kohn,           
Großherzogl. HofOpticus  
aus Schwerin.        


Vermischtes.

          Ein junger Mann, der aus einer vornehmen Familie in Paris stammte, Herr von M...., begehrte ein junges Mädchen zur Ehe. Da aber seine Bemühungen bei ihren Eltern fruchtlos waren, so entführte er sie und wollte sie nach Versailles bringen. Schon befand sich das Kabriolet, worin die beiden Flüchtlinge saßen, auf dem Wege von Paris nach dieser Stadt, als ein Bruder des Mädchens diese Entführung erfuhr, ihnen nachsetzte und sie ereilte. Eine sehr lebhafte Erklärung zwi=

[ => Original lesen: 1835 Nr. 46 Seite 4]

schen den beiden jungen Leuten führte einen Duell herbei. Durch ein sonderbares Verhältniß fiel der Bruder. Aber das war noch nicht das letzte beklagenswerthe Resultat. Einige Tage darauf eilte ein zweiter Bruder des Mädchens, der Offizier in einem von Paris entfernten Regimente war, auf die Nachricht von seines Bruders Tode nach Paris, fordert den Mann, der seine Familie in Trostlosigkeit gestürzt, zum Zweikampfe und fiel gleichfalls unter den Streichen des Räubers. Man versichert, daß er die Flucht ergriffen habe.


          Ein Mann aus der Gemeinde Hecq lieg bei seinem Absterben seinen drei Kindern eine Clystierspritze zurück. Das Hausrathsstück blieb lange Zeit ungetheilt. Es wanderte zwischen den Erben, zwei Brüdern und einer Schwester, je nach dem Bedarfe eines jeden, von einem zum andern. Eines Tages jedoch erhob sich ein Wortwechsel über den Nießbrauch dieses Stückes; die Brüder behaupteten, daß ihre Schwester allzu häufig das hülfreiche Möbel verlange und es allzu lange behalte; die Schwester dagegen wandte ein, daß sie es so lange behalten dürfe, als sie es brauche, und da es nicht vorauszusehen wäre, ob sie nicht immerwährend seine lindernde Hülfe bedürfe, so folgerte sie daraus, daß ihr das Möbelstück zugehöre. Die Brüder schrieen und verlangten ihren Theil. Kurz, die Schwester verlor die Geduld, ließ die Clystierspritze in drei Stücke zersägen, behielt das Spritzenröhrchen für sich und schickte die beiden andern Stücke ihren Brüdern. Diese sonderbare Theilung führte kürzlich die drei Parteien vor den Friedensrichter von Quesnay. Dieser Magistrat hatte Mühe, seinen Ernst bei dem Vortrage einer so wichtigen Sache beizubehalten. Wenn Salomo's Richterspruch nicht schon dagewesen, so würde vielleicht dies der Fall geworden seyn, der durch ein bemerkenswerthes Urtheil entschieden wäre.


          Als Kaiser Napoleon einst eine Reise nach Holland machte, trat er in das Haus eines Bauern ein. Ihm voraus drängten sich aber zwei Adjutanten, und sagten dem mit der Mütze auf dem Kopfe pflegmatisch dasitzenden Bauer, daß der Kaiser käme. Der Holländer behielt ruhig seine Mütze auf, und rief verwundert aus: "Was geht mich das an? Doch trat Napoleon ein, und es begann nun folgendes interessante Gespräch: Der Kaiser: Guten Tag, lieber Freund! - Der Bauer, ganz gleichgültig: Guten Tag. N: Ich bin der Kaiser. - B: Sie? - N: Ja, ich - B: Ich freue mich sehr darüber. - N: Ich will dein Glück machen. - B: Ich habe nichts nöthig. - N: Hast du Töchter? - B: Ja. - N: Wie viel? - B: Zwei. - N: Ich will sie verheirathen. - B: Nein, ich werde sie schon selbst verheirathen. - Napoleon war nicht wenig über diese Gradheit erstaunt, unwillig wendete er dem Bauer den Rücken, und eilte hinaus. Als aber des Kaisers Adjutanten aus Neugierde nochmal in die Stube hineinsahen, saß Hollands Bauer, mit der Mütze auf dem Kopfe, so ruhig da, als ob gar nichts vorgefallen wäre. -


Kraft eines Dampfwagens.

          Die außerordentliche Kraft eines Dampfwagens läßt sich aus den Wirkungen beurtheilen, welche zwei Wagen aufeinander äußern, wenn sie durch Zufall zusammenstoßen. Von einem solchen Falle erzählt eine englische Zeitschrift. Im April dieses Jahres stießen auf der Dublin=Kingstown=Eisenbahn, der Dampfwagen "Vauxhall," welcher einen mit Bauholz beladenen Wagenzug nach sich zog, und der Dampfwagen "Dublin" beim Aus= und Einfahren in den Hofraum des Maschinenhauses dergestalt aneinander, daß beide Wagen von den Schienen abkamen und der erstere eine Mauer durchrannte. Niemand verunglückte bei diesem Vorfalle, ja die Wagen wurden schon binnen 3 Stunden so hergestellt, daß sie ihre Fahrten wieder machen konnten.


Getraide=Preise in Lübeck
vom 10. November.
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 66
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 58
              Petersburger 66
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 46
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 38
Erbsen, Brecherbsen 52
             Futtererbsen -
Wicken -
Buchweitzen 34
Winter=Rapsaat die Tonne - Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat -
Schlagleinsaat 17


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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