No. 39
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 25. September
1835
fünfter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1835 Nr. 39 Seite 1]

Vorladungen.

          Der Viehhändler Bürger August Kniep will über seine hiesigen, zu Stadtrecht belegenen Grundstücke, als:

         1. das am Markte hieselbst belegene Wohnhaus, das sub Nr. 27 im Stadtbuche aufgeführt ist.
         2. die, auf dem Stadtfelde befindlichen Ländereien, im Acker=Register unter Nr. 27 bezeichnet, namentlich:
         a. im Schlauenkamp zwischen Sievers und Baumann Johann Burmeister, etwa 5 Scheffel Aussaat.
         b. die daselbst zwischen Hein und Jochen Burmeister belegenen 10 Scheffel Aussaat.
         c. im Langenkamp zwischen Rickert und Peter Grevsmühl, circa 10 Scheffel Aussaat.
         d. die daselbst zwischen Peter Grevsmühl und Färber Waack belegenen 8 Scheffel Aussaat.
         e. im Spiegelfelde zwischen Christian Vock und Baumann Vick, etwa 8 Scheffel.
         f. die daselbst zwischen Vick und Tischler Borchert belegenen 6 Scheffel.
         g. im Bünsdorfer Kamp zwischen Johann Burmeister und Baumann Vick, etwa 8 Scheffel.
         h. die daselbst zwischen Waack und Johann Burmeister belegenen 3 Scheffel Aussaat.
         i. im Kurzen Kamp zwischen Peter Grevsmühl und Baumann Spehr, etwa 8 Schfl.
         k. im Mühlenkamp zwischen Tischler Borchert und Baumann Spehr, etwa 10 Schfl.
         l. die daselbst zwischen Hein und Böttcher Maaß belegenen 6 Scheffel Aussaat.
         m. zwei Moore an der Schinder=Grube zwischen Gastwirth Schleuß und Matthias Breul, von etwa 12 Scheffel Aussaat.
         n. zwei Moore auf dem Galgen=Moore zwischen Weber Hagen und Rathmann Bockwoldt, von circa 6 Scheffel.
         o. eine Wiese, genannt die Große, von circa 130 QuadratR., zwischen Jochen Burmeister und Baumann Vick.
ein Hypothekenbuch niederlegen und hat dazu das gegenwärtige Proclama erwirkt, wodurch alle diejenigen, die dingliche Rechte an diese Grundstücke zu haben vermeinen, zur Angabe und Bescheinigung derselben, auf
den 30sten Oktober d. J., Morgens 10 Uhr,
vor die unterzeichnete Behörde peremtorisch geladen werden, so daß alle Latitirenden, ihrer vermeinten Real=Rechte, sowohl gegen den jetzigen als alle

[ => Original lesen: 1835 Nr. 39 Seite 2]

künftige Besitzer dieser Grundstücke, auf immer verlustig erklärt werden sollen.
          Bekannt und von der Anmeldung ihrer Forderungen befreiet, sind:

           1) die, zur Erhebung der Landes=Communal= und Parochial=Abgaben befugten Behörden, so wie die Direction der hiesigen Feuer=Versicherungs=Societät,
           2) alle diejenigen Gläubiger, die ihre Forderungen auf einem, vor dem Termine ihnen vorzulegenden, von der Hypothekenbehörde corroborirten Postenzettel, an Capital und Zinsen richtig verzeichnet finden werden.
welchen Liquidanten mindestens keine Kosten vergütet werden können.
    Schönberg den 3ten September 1835.

Hypothekenbehörde des Fürstenthums
                  (L. S.)                            Ratzeburg.
Karsten. Reinhold.


Der hiesige Bürger, Gastwirth Christian Vock, hat folgende, ihm gehörige, auf dem hiesigen Stadtfelde belegene, Ländereien verkauft:
1) im Bünsdorfer Kamp, 6 Scheffel Aussaat mit dazu gehörigen Wiesenflecken, zwischen Waack und Johann Burmeister;
2) im Spiegelfelde, 1 Scheffel Aussaat neben Freitag;
3) im Langenkamp, 2 Scheffel Aussaat zwischen Breuel und Schreep;
4) im Schlauenkamp, 3 Scheffel Aussaat, zwischen den Ländereien der ersten Pfarre und Böckmann;
5) im Mühlenkamp, 5 Scheffel Aussaat Ackerland und einen Wiesenfleck, zwischen den Ländereien der ersten Pfarre und Jochen Burmeister;
und zur Sicherheit des Käufers, das gegenwärtige Proclama nachgesucht, wodurch alle diejenigen, die aus irgend einem Rechtsgrunde, Realrechte an diese Grundstücke zu haben vermeinen, zur Angabe und Bescheinigung derselben, auf
den 28sten September
Morgens 11 Uhr vor Gericht geladen werden, bei Vermeidung des Nachtheils, daß die ausbleibenden und nicht vorschriftsmäßig liquidirenden Realgläubiger, aller vermeinten Anrechte an diese Ländereien, auf immer verlustig erklärt. schriftliche Beweismittel, nach dem Termine aber überall nicht weiter berücksichtiget werden sollen.
    Decretum Schönberg den 6. Julius 1835.

             Justiz=Amt der Landvogtei des Für=
(L. S.)                                              stenthums Ratzeburg.
                        Karsten.


          Zur Anmeldung und sofortigen Bescheinigung aller etwanigen dinglichen Ansprüche an das vom Herrn Apotheker Schumacher hieselbst bisher besessene jetzt verkaufte Wohnhaus c. p. Nr. 55 des Registers, so wie an dessen ebenfalls verkaufte Apotheke nebst Zubehör ist — mit Ausnahme der zu Stadtpfandbuch getragenen hypothecarischen Gläubiger — ein peremtorischer Liquidations=Termin auf

den 10ten October d. J.
Morgens 11 Uhr vor dem Großherzoglichen Stadtgericht hieselbst sub praejudicio pro omni praeclusionis anberahmt, welches mit Bezug auf das in den Landes=Intelligenzblättern enthaltene ausführlichere Proclama hiedurch noch weiter bekannt gemacht wird.
    Grevesmühlen den 24sten Juli 1835.

Großherzogliches Stadtgericht.      


Verkaufs=Anzeigen.

          Am Montag den 28sten dieses Monats sollen im Hause des verstorbenen Büdners Strokirchen zu Kronskamp mehrere Sachen, als:

         Mannskleidungsstücke, etwas Leinzeug, allerlei Haus= und Küchengeräth, auch Handwerkszeug, eine Wanduhr und ein einjähriges Schwein,
öffentlich meistbietend, gegen baare Bezahlung in N 2/3tel z. v., verkauft werden.
    Kuhlrade den 6. September 1835.      

Schulze Kreutzfeld.      


          Am Mittwoch den 30. Septbr. sollen auf dem Hofe meiner Fabrike in der Siemzerstraße, brauchbare Tonnen, Oxhofte, Bretter u.s.w., meistbietend gegen baare Zahlung versteigert werden, wozu ich Kaufliebhaber hiedurch einlade.
      Schönberg 1835.

J. J. Spehr.      


Vermischte Anzeigen.

        Gebrannter Maurergips in vorzüglicher Güte, zu 14 Schilling (Mecklenburg) Cour. pr. Liespfund, ist zu haben bei

J. G. Krueck,      
in Lübeck.        


[ => Original lesen: 1835 Nr. 39 Seite 3]

          Eltern, die ihre Kinder Zeichnen erlernen lassen wollen, mache ich die ergebene Anzeige, daß ich von Michaelis an Unterricht darin ertheile.
    Schönberg den 17. Sept. 1835.

Christ. Schultze.      


          Unterzeichnetem ist der Debit des in der Beilage angekündigten "Mecklenburgischen Volksbuches," für das hiesige Fürstenthum, von der Verlagshandlung übertragen; und bitte ich die desfallsigen Bestellungen möglichst bald zu machen.
    Schönberg den 24. September 1835.

Bade, Buchbinder.    


Der Räuber.

[Erzählung.]
[im Abbild der Originalseite zu lesen]

[ => Original lesen: 1835 Nr. 39 Seite 4]

Der Räuber.

[Erzählung.]
[im Abbild der Originalseite zu lesen]

(Der Beschluß folgt.)


Das unterbrochene Hochzeitsfest.

          Schon sechs Jahre lebte der junge M* in der Stadt B* und hatte sich durch seine Thätigkeit, ordentliche Lebensart, und durch ein ganz ausgezeichnetes, sittliches und höfliches Betragen die Achtung aller derer erworben, die ihn kennen gelernt hatten. Darunter war auch das W*sche Ehepaar, und sie hatten daher nichts dagegen, als sie die Spuren einer Liebschaft zwischen ihrer ältesten Tochter Louise und dem jungen M* bemerkten. Zwar war dieser stets trübsinnig, sobald er sich nicht bemerkt glaubte, sogar abschreckend finster, Vater W* meinte aber, das würde sich schon geben, wenn ihn erst eine junge Frau umarmte, herzte und küßte. M* hatte eine kleine Stelle bei dem Gerichte erhalten, und so ward denn schon nach einigen Wochen die Hochzeit gefeiert. Das Brautpaar war aus der Kirche zurückgekehrt, um den Tisch saßen die fröhlichen Hochzeitsgäste, und manches Lebehoch ward den Neuvermählten gebracht. Da plötzlich öffnete sich die Thüre, ein Polizeibeamter mit der Wache trat ein, erklärte den Bräutigam für seinen Gefangenen, und führte ihn von der Seite der weinenden Braut, aus dem Kreise der staunenden Gäste fort. Am nächsten Morgen geleitete der gebeugte Vater seine unglückliche Tochter zum Criminal=Director, und hier erfuhren die Armen, M* sei bereits schon verheirathet gewesen, er habe seine erste Gattin ermordet, sei für wahnsinnig erklärt worden, nach dem Irrenhause gebracht, aber aus diesem entschwunden, und seitdem nicht aufzufinden gewesen. Unter diesen Umständen war der Antrag auf Ehescheidung begründet, und bald war diese förmlich ausgesprochen. Nach zwei Jahren hatte Louise W* einen anderen jungen Mann, den Bürger Z* liebgewonnen, und wirklich reichte sie ihm am Altare die Hand. Doch als der glänzende Hochzeitswagen vor dem Hause des Brautvaters halt, und der Bräutigam aussteigt, wartet schon ein Polizei=Beamter auf ihn, und führt ihn ohne Weiteres in das Gefängniß. Das war zuviel für die arme Louise, denn sonderbar genug raubte ein grausames Geschick ihr zwei Männer am Hochzeitstage, und die jungfräuliche Frau wagte es nicht mehr, ein so betrügliches Glück zum drittenmale zu versuchen. Ihr zweiter Gatte war früher ein berüchtigter Betrüger gewesen, der Festung aber glücklich entsprungen, hatte er sich aufrichtig gebessert, und glaubte an einem fremden Orte der richterlichen Strafe zu entgehen. Als dieses Louise erfuhr, verfiel sie in ein hitziges Nervenfieber, wilde Phantasien umgaukelten die Leidende im wachen und schlafenden Zustande, und bald lag sie, noch schön, wie ein Engel, auf dem Paradebette. Ihren Grabeshügel ziert ein einfaches Denkmal mit der herrlichen Inschrift:
          "Zwei Männern wirklich angetraut,
          Ruht eine Gattin hier als Braut.
          Zweimal getraut, zweimal geschieden,
          Ruht eine Jungfrau hier in Frieden." —


Getraide=Preise in Lübeck
vom 22. September.
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 62
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 54
              Petersburger 66
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 44
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 34
Erbsen, Brecherbsen 50
             Futtererbsen -
Wicken -
Buchweitzen 34
Winter=Rapsaat die Tonne 23 Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat 20
Schlagleinsaat 17


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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