No. 38
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Dienstags und Freitags

Schönberg, den 18. September
1835
fünfter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1835 Nr. 38 Seite 1]

Vorladungen.

        Der hiesige Bürger und Gastwirth Christian Vock hat angezeigt, wie er Hypothekenbücher über seine Grundstücke niederzulegen, beabsichtige und zu diesem Zweck um peremtorische Vorladung seiner Gläubiger gebeten. Diesem nach werden alle diejenigen, die an

   das, vor dem Siemzer Thore an der Ratzeburger Landstraße belegene, sub Nr. 136 catastrirte neu erbauete Wohnhaus c. p. des Supplicanten
   und an
   dessen sub Nr. 133 im hiesigen Städtischen Feldregister specificirten Ländereien, als:
     1)   ein Stück Acker von 2 Scheffel Aussaat im Spiegelfelde, zwischen Böckmann und Jochen Burmeister.
     2)   40 QuadratR. Ackerland im Mühlenkamp, zwischen dem Acker der ersten Pfarre und Jochen Burmeister.
     3)   ein Wiesenstück von etwa 4 Scheffel, zwischen Drechsler Schleuß und Wittwe Dobbertin.
     4)   einen ganzen Antheil im Bohnrad, so wie einen Antheil an der Mäu=Wiese,
dingliche Rechte zu haben vermeinen und deren Intabulation verlangen, zur speziellen Angabe und Bescheinigung derselben, öffentlich peremtorisch
zum 23sten November d. J.
Morgens 10 Uhr, vor die unterzeichnete Behörde geladen, da die latitirenden und unbekannt bleibenden Gläubiger, als, auf die Eintragung ihrer Forderungen in die niederzulegenden Hypothekenbücher verzichtend angenommen und ihrer Real=Rechte an die hier gedachten Grundstücke, nicht bloß gegen den jetzigen, sondern auch gegen alle künftige Eigenthümer derselben, durch den sofort im Termine zu erlassenden Bescheid verlustig erklärt werden sollen.
      Bekannt sind, und daher von dieser Anmeldungspflicht befreiet:
     1)   alle zur Erhebung der Landes=Communal= und Parochial=Abgaben befugten Behörden, desgleichen die Direction der hiesigen Brand=Versicherungs=Gesellschaft, wegen der zu leistenden Beiträge,
     2)   alle diejenigen Gläubiger, welche ihre Forderungen auf einem, ihnen zeitig vor dem instehenden Termine vorgelegten, und von ihnen unterzeichneten Postenzettel richtig und vollständig; aufgeführt gefunden haben;

[ => Original lesen: 1835 Nr. 38 Seite 2]

welchen im Meldungsfalle, keine Liquidations=Kosten vergütet werden können.
      Schönberg den 14ten September 1835.

Hypothekenbehörde des Fürstenthums
(L. S.)                                              Ratzeburg.
                      Karsten. Reinhold.


          Zwecks der Errichtung gesetzlicher Hypothekenbücher, hat der hiesige Rathmann Spehr, so wie dessen Ehefrau Marie Sophie, geborne Rabe, gegenwärtiges Proclama erwirkt, nachdem der Bürger Johann Jochen Niese hieselbst, wegen des sub A, c. gedachten Hauses solchem Antrage inhärirend, diese Verfügung auch für sich wirksam anerkannt hat, wodurch alle diejenigen, die neben den, unten ausdrücklich erwähnten Berechtigten, dingliche Rechte an die hier belegenen Grundstücke der Spehrschen Eheleute, namentlich:

           A) an die, auf den Namen des Ehemannes, Rathmann's Spehr, im Stadtbuche verlassenen:
               a) das am Markte hieselbst belegene ehemalige Hahnsche Haus mit den Wiesenparcelen, genannt die Wallkoppel und Siedenwiese.
               b) Provocantens auf dem Stadtfelde im sogenannten Steert befindliche Ackerstücke,
                   1) zwei, neben Grevsmühl belegene Ländereien.
                   2) ein Stück zwischen Christian Müller und Grevsmühl.
                   3) desgleichen zwischen Müller und Freytag.
                   4) die beiden Stücke zwischen Freytag und Grevsmühl.
                   5) ein Stück zwischen Wigger zu Rottensdorf und Grevsmühl.
               c) das, dem Johann Jochen Niese verkaufte, vor dem Siemzer Thore belegene Haus, mit zugehörigem Nebengebäude und Hofplatze.
               d) den, hinter diesem Hause, am align="right" Oberteiche belegenen, nicht mit verkauften Gartenplatz.
           B) Die, der Ehefrau, gebornen Rabe, gehörigen Grundstücke:
               a) das, am Markte hieselbst belegene Wohnhaus mit Nebengebäuden, Hof= und Gartenplätzen, zugehörigen Kirchenständen, Begräbniß=Stellen und bürgerlichen Rechten.
                b) eine Wiesenkoppel vor dem Siemzer Thore, zwischen Schleuß und Grevsmühl.
                c) desgleichen vor dem Sabower Thore, zwischen Niese und Lühr
zu haben vermeinen, hiemittelst öffentlich peremtorisch auf
den 23sten September
Morgens 10 Uhr vor die unterzeichnete Behörde geladen werden, um diese ihre vermeinten Rechte specificirt anzugeben und zugleich zu bescheinigen, da die unbekannt und unbescheinigt bleibenden, etwa vorhandenen Real=Rechte an diese Grundstücke, sowohl gegen die jetzigen als künftigen Besitzer derselben, auf immer für erloschen erklärt und schriftliche Beweis=Urkunden, nach Ablauf des Termins, nicht weiter berücksichtiget werden sollen.
    Bekannt und weiterer Angaben nicht bedürfend, sind:
1) die, auf diesen Grundstücken ruhenden Landes=, Communal= und Parochial=Abgaben, so wie die Verhältnisse zur hiesigen Brandversicherungs=Gilde.
2) die Forderungen aller auf zweien, von der unterzeichneten Behörde corroborirten Postenzetteln, namhaft gemachten Creditoren, deren Reproduction im Termine, den Extrahenten obliegt.
    Würden die, zu diesen Erhebungen und Ansprüchen Berechtigten, ihre hier gedachten Rechte, namentlich ihre an Kapital und Zinsen auf den, ihnen vorzulegenden Postenzetteln richtig verzeichnet befundenen Pöste, dennoch liquidiren; so haben sie desfalls keinen Kosten=Ersatz zu gewärtigen.
    Decretum Schönberg den 3ten Julius 1835.

Hypothekenbehörde des Fürstenthums
                            (L. S.)                  Ratzeburg.
        A. v. Drenkhahn.


          Der hiesige Rathmann Spehr hat, als gegenwärtiger Eigenthümer der Morien=Mühle bei Neschow, zur Niederlegung eines Hypothekenbuches auf dies Grundstück, das gegenwärtige Proclama erwirkt, wodurch alle diejenigen, die, außer den schon ad Acta bekannten unten näher anzugebenden Berechtigten, Real Rechte an die Morien=Mühle zu haben vermeinen, hiedurch öffentlich peremtorisch auf

den 23sten September
Morgens 10 Uhr vor die unterzeichnete Behörde geladen werden, um solche dingliche Rechte specificirt anzugeben und sofort zu bescheinigen, da die unbekannt und unbescheinigt bleibenden Real=Rechte, sowohl gegen den jetzigen als künftigen Besitzer dieses Grundstückes, auf immer für erloschen er=

[ => Original lesen: 1835 Nr. 38 Seite 3]

klärt und schriftliche Beweismittel, nach Ablauf des Termins, nicht zugelassen werden sollen.
Ausgenommen von dieser Meldungspflicht sind:

1) alle, zur Erhebung der Landes=, Communal= und Parochial=Abgaben competente Behörden, so wie die hiesige Feuerversicherungs=Gesellschaft wegen der Brandcassen=Beiträge.
2) der Berechner der Herrschaftlichen Hauptcasse wegen des jährlichen Grundzinses.
3) Alle diejenigen Creditoren, die ihre Forderungen an Kapital und Zinsen, auf einem, vor dem Termine ihnen vorzulegenden von der unterzeichneten Behörde corroborirten Postenzettel, richtig angegeben, befinden werden.
Daher selbige, wenn sie dennoch liquidiren würden, keinen Kosten=Ersatz zu gewärtigen haben werden.
    Decretum Schönberg den 3ten Juli 1835.

Hypothekenbehörde des Fürstenthums
                            (L. S.)                  Ratzeburg.
        A. v. Drenkhahn.


Verkaufs=Anzeigen.

          IAm Montage den 21sten d. M. sollen im Hause des Krämers Herrn Reincke zu Dassow Mobilien, Hausgeräth, Küchengeschirr, Material= und Kramwaaren, so wie einige Resten Ellenwaaren, auch eine Wagschaale mit Balken und einige 100 Pfd. Gewichte in öffentlicher Auction meistbietend gegen sofortige baare Bezahlung in N 2/3. verkauft werden, wozu Kaufliebhaber sich Morgens 9 Uhr einfinden wollen.
    Lütgenhof den 1. September 1835.

F. H. A. Päpke.      


          Am Montag den 28sten dieses Monats sollen im Hause des verstorbenen Büdners Strokirchen zu Kronskamp mehrere Sachen, als:

         Mannskleidungsstücke, etwas Leinzeug, allerlei Haus= und Küchengeräth, auch Handwerkszeug, eine Wanduhr und ein einjähriges Schwein,
öffentlich meistbietend, gegen baare Bezahlung in N 2/3tel z. v., verkauft werden.
    Kuhlrade den 6. September 1835.      

Schulze Kreutzfeld.      


          Am Mittwoch den 30. Septbr. sollen auf dem Hofe meiner Fabrike in der Siemzerstraße, brauchbare Tonnen, Oxhofte, Bretter u.s.w., meistbietend gegen baare Zahlung versteigert werden, wozu ich Kaufliebhaber hiedurch einlade.
      Schönberg 1835.

J. J. Spehr.      


Vermischte Anzeigen.

        Gebrannter Maurergips in vorzüglicher Güte, zu 14 Schilling (Mecklenburg) Cour. pr. Liespfund, ist zu haben bei

J. G. Krueck,      
in Lübeck.        


          Eltern, die ihre Kinder Zeichnen erlernen lassen wollen, mache ich die ergebene Anzeige, daß ich von Michaelis an Unterricht darin ertheile.
    Schönberg den 17. Sept. 1835.

Christ. Schultze.      


Vertrau' auf Gott.

[Erzählung.]
[im Abbild der Originalseite zu lesen]

[ => Original lesen: 1835 Nr. 38 Seite 4]

Vertrau' auf Gott.

[Erzählung.]
[im Abbild der Originalseite zu lesen]


Gedanken.

        Ist der Schurke arm und niederen Standes, so weiß er, daß er allgemein verachtet wird; steigt er aber durch List, Ränke, Zufall oder Protection auf einen höheren Standpunkt, besitzt er nun einen Namen, Vermögen und glänzende Kleider, dann glaubt er, daß Niemand den Schurken wieder kennen werde. Doch er irrt sich, denn stiege er auch auf den mächtigsten Kaiserthron, der Schurke bleibt doch ewig Schurke, gleichviel, ob Hermelin oder Lumpen ihn decken. —
        Willst du Freunde behalten, so borge von ihnen nichts; aber eben so wenig borge auch ihnen etwas, denn Borgen und Verborgen sind die Todtengräber der Freundschaft.


Getraide=Preise in Lübeck
vom 15. September.
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 62
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 52
              Petersburger 66
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 44
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 34
Erbsen, Brecherbsen 48
             Futtererbsen -
Wicken -
Buchweitzen 34
Winter=Rapsaat die Tonne 23 Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat 20
Schlagleinsaat 17


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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