No. 37
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 11. September
1835
fünfter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
<< Ausgabe vorher>> Ausgabe danach
[ => Original lesen: 1835 Nr. 37 Seite 1]

Vorladungen.

          Alle diejenigen welche an den cum beneficio legis et inventarii angetretenen Nachlaß des wailand Schulzen J. D. Reshöft zu Arpshagen aus irgend einem Grunde Ansprüche und Forderungen haben, werden zu deren Anmeldung und sofortigen Bescheinigung peremtorisch geladen,

am 2ten November d. J.
Morgens 11 Uhr vor uns hieselbst zu erscheinen, und haben sie im widrigen Fall zu gewärtigen, daß sie von dem gesammten Nachlasse auf immer werden ausgeschlossen und abgewiesen werden.
    Grevismühlen im Patrimonial=Gericht Bothmer den 1. September 1835.

Zum Patrimonial=Gericht Verordnete.      


          Alle diejenigen, welche an den Nachlaß des jüngst zu Gletzow verstorbenen Rademachers Wendelborn rechtliche Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen, werden auf Antrag der Vormünder der Wendelbornschen Tochter, als Beneficial=Erbin ihres Vaters, hiedurch peremtorisch geladen, solche in dem auf

den 24. October d. J., Morgens 10 Uhr,
anberahmten Liquidations=Termine vor dem Amtsgerichte zu Rehna bestimmt anzugeben und rechtsgenüglich zu bescheinigen, unter dem ein für allemal angedroheten Nachtheile der Präclusion und Auferlegung eines ewigen Stillschweigens.
    Gadebusch, den 23. July 1835.

Großherzogliches Amtsgericht Rehna.      


          Zur Anmeldung und sofortigen Bescheinigung aller etwanigen dinglichen Ansprüche an das vom Herrn Apotheker Schumacher hieselbst bisher besessene jetzt verkaufte Wohnhaus c. p. Nr. 55 des Registers, so wie an dessen ebenfalls verkaufte Apotheke nebst Zubehör ist - mit Ausnahme der zu Stadtpfandbuch getragenen hypothecarischen Gläubiger - ein peremtorischer Liquidations=Termin auf

den 10ten October d. J.
Morgens 11 Uhr vor dem Großherzoglichen Stadtgericht hieselbst sub praejudicio pro omni praeclusionis anberahmt, welches mit Bezug auf das in den Landes=Intelligenzblättern enthaltene ausführlichere Proclama hiedurch noch weiter bekannt gemacht wird.
    Grevesmühlen den 24sten Juli 1835.

Großherzogliches Stadtgericht.      

[ => Original lesen: 1835 Nr. 37 Seite 2]


Präclusiv=Bescheid.

          In Sachen der Curatoren des pro prodigo erklärten Hauswirths Hinrich Murjahn zu Ziethen, des Altentheilers Rohde und des Käthners Lange daselbst, Provocanten, wider alle diejenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche und Forderungen an den gedachten Hauswirth Murjahn und sein Vermögen zu haben vermeinen, Provocanten, ist auf das gehaltene Liquidations=Protocoll vom 31sten v. M., unter Vollstreckung des in der Ladung vom 24sten Junius d. J. gedroheten Nachtheils, heute der Präclusiv=Bescheid publicirt worden.
  Schönberg den 3. September 1835.

             Justiz=Amt der Landvogtei des Für=
(L. S.)                                              stenthums Ratzeburg.
                        Karsten.


Verkaufs=Anzeigen.

          Am Montage den 21sten d. M. sollen im Hause des Krämers Herrn Reincke zu Dassow Mobilien, Hausgeräth, Küchengeschirr, Material= und Kramwaaren, so wie einige Resten Ellenwaaren, auch eine Wagschaale mit Balken und einige 100 Pfd. Gewichte in öffentlicher Auction meistbietend gegen sofortige baare Bezahlung in N 2/3. verkauft werden, wozu Kaufliebhaber sich Morgens 9 Uhr einfinden wollen.
    Lütgenhof den 1. September 1835.

F. H. A. Päpke.      


          Am Montag den 28sten dieses Monats sollen im Hause des verstorbenen Büdners Strokirchen zu Kronskamp mehrere Sachen, als:

         Mannskleidungsstücke, etwas Leinzeug, allerlei Haus= und Küchengeräth, auch Handwerkszeug, eine Wanduhr und ein einjähriges Schwein,
öffentlich meistbietend, gegen baare Bezahlung in N 2/3tel z. v., verkauft werden.
    Kuhlrade den 6. September 1835.      

Schulze Kreutzfeld.      


Vermischte Anzeigen.

          Da ich dieses Jahr keine Missive, meine Lesebibliothek betreffend, coursiren lasse, so erlaube ich mir, meine bisherigen geehrten Abonnenten um fernere Teilnahme hiemit ergebenst zu bitten. Durch Anschaffung der neuesten deutschen belletristischen Schriften, und der Übersetzungen der beliebtesten ausländischen Schriftsteller, als: Balzac, Viktor Hugo und Bulwer, ist die Zahl der Bände jetzt auf 1960 gestiegen, so daß ich im Stande bin, jeder billigen Forderung entgegen zu kommen.
      Diejenigen meiner respven. Leser, die wider Erwarten etwa austreten wollen, bitte ich, es mir doch vor Michaelis anzuzeigen. Neu Eintretenden bin ich dagegen gerne bereit, auf Ihr Verlangen, vollständige Cataloge einzusenden.
    Schönberg den 10. September 1835.

Bade.      


          Am 31sten v. M. gefiel es der göttlichen Vorsehung, meine innigst geliebte Frau, Juliane Poppe, geb. Schultz, im 49sten Lebensjahre und im 28sten unserer zufriedenen Ehe, nach 9wöchentlichen Leiden zu sich zu nehmen. Wer sie kannte, wird den harten Verlust, für mich und meine 6 Kinder, bedauern.
    Lübeck den 4ten September 1835.

C. F. Poppe,              
Gastwirth in der großen Burgstraße.


        Gebrannter Maurergips in vorzüglicher Güte, zu 14 Schilling (Mecklenburg) Cour. pr. Liespfund, ist zu haben bei

J. G. Krueck,      
in Lübeck.        


Die Reise nach Hause.

[Erzählung.]
[im Abbild der Originalseite zu lesen]

[ => Original lesen: 1835 Nr. 37 Seite 3]

Die Reise nach Hause.

[Erzählung.]
[im Abbild der Originalseite zu lesen]

[ => Original lesen: 1835 Nr. 37 Seite 4]

Die Reise nach Hause.

[Erzählung.]
[im Abbild der Originalseite zu lesen]


Fürchterliche Sitte der nordamerikanischen Wilden.

          Tief im Innern Nordamerika's wohnen noch wilde Indianervölker, die weder die christliche Religion angenommen, noch irgend eine geistige Bildung haben. Ihre Sitten sind daher noch barbarisch, und nur ein Beispiel möge dieses darthun: Wird ein solcher Indianer alt, so daß er nicht mehr Jagd und Fischerei betreiben kann, so bittet er seinen leiblichen Sohn, ihn todtzuschlagen, und dieser hält eine solche That für eine heilige Kindespflicht. - Man erbaut nun eine Art von Schwitzhaus, in welches man den alten Vater bringt, und die ganze Familie bezeugt durch fröhlichen Gesang ihre Freude, daß der Herr des Lebens ihnen die Kenntniß mitgetheilt habe, wie man mit bejahrten Leuten umgehen müsse, damit sie recht bald in ein besseres Land kommen, wo sie wieder mit erneuter Jugendkraft jagen und fischen können. Nun wird eine buntausgeputzte, rothe Pfeife, die Friedenspfeife genannt, herumgereicht, Jeder raucht daraus, und die Familie singt während dieser Zeit folgendes Lied: Der Herr des Lebens giebt Muth). Es ist wahr, alle Indianer wissen, daß er uns liebt, und wir geben ihm unseren Vater, damit er in einem andern Lande jung sein mag, und jagen kann. - Nun beginnt ein Tanz, begleitet von Gesang, und mitten in demselben ergreift der Sohn die gewichtige Keule, und zerschmettert seinem leiblichen Vater den Kopf. Dann wird der Körper des Erschlagenen auf das Grellste bemalt, und mit seinen Kriegswaffen und den Schädeln der von ihm erschlagenen Feinde, feierlich begraben. Noch pflanzt der Sohn eine Hütte über das Grab des Vaters, und wird nun von den Seinen noch höher geachtet, weil er den alten Vater von den Erdenleiden befreit hat. -


Briddlebrome, der Sonderling.

          Dieser Mann, - aus welchem Lande anders, als aus England, dem Lande der Sonderbarkeiten kann er wohl sein? - war nie verheirathet, nie hatte er irgend eine Neigung für das weibliche Geschlecht, nie eine Spur von Liebe empfunden, und dennoch nahm er sich, als er 21 Jahr alt, reich und unabhängig war, vier Matronen, jede von 70 Jahren in's Haus. Die Eine mußte ihn an= und auskleiden, die Andere seine Zimmer reinigen, die Dritte Alles einkaufen, und die Vierte die Küche besorgen. Diese vier alten Wittwen besoldete er reichlich, und gab ihnen überdies eine prächtige Staatskleidung, so schön und reich, wie es gerade die neueste Mode erheischte. War sein Geburtstag, so bat er noch 16 solche alte Frauen als Gäste zu sich. Jede bekam ein delikates Essen, einen Kuchen, eine Flasche Wein und eine Guinee. So lebte dieser Sonderling beinahe 40 Jahre, und als er starb, vermachte er seinen vier Aufwartsfrauen sein ganzes ungeheures Vermögen, jedoch nur unter der Bedingung, daß sie noch einmal heirathen sollten. Ueberdieß vermachte er 80 armen alten Wittwen Jeder ein Legat von 1000 Pfund (beinahe 7000 Thaler), jedoch auch nur unter der Bedingung der Wiederverheirathung. Ferner bestimmte er, daß ihm 120 alte Frauen in Kutschen folgen, sie im Trauerhause köstlich gespeist werden sollten, und jede noch eine neue Kleidung, einen Trauring, einen Kuchen, eine Flasche Wein und 4 Guineen erhalten sollte.


Getraide=Preise in Lübeck
vom 8. September.
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 62
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 52
              Petersburger 66
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 44
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 34
Erbsen, Brecherbsen 50
             Futtererbsen -
Wicken -
Buchweitzen -
Winter=Rapsaat die Tonne 211/2 Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat -
Schlagleinsaat 17


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


<< Ausgabe vorher>> Ausgabe danach
ZVDD