No. 19
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 08. Mai
1835
fünfter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
<< Ausgabe vorher>> Ausgabe danach
[ => Original lesen: 1835 Nr. 19 Seite 1]

Auf allergnädigsten Befehl Seiner Königlichen Hoheit des Allerdurchlauchtigsten Großherzogs Georg, wird im Allerhöchsten Namen zur öffentlichen Kunde gebracht:

               daß, von nun an, den öffentlichen Armen= und Kranken=Anstalten im Fürstenthume, bei der Lieferung von dispensirten Arzeneyen, wenn die Rechnung unter 200 (zweihundert) Rthlr. N 2/3. beträgt, ein Rabatt von 20 (zwanzig) Procent, wenn die Rechnung aber auf 200 (zweihundert) Rthlr. N 2/3. und mehr, sich beläuft, ein Rabatt von 25 (fünf und zwanzig) Procent von den Apothekern bewilligt, und in Abrechnung gebracht werden soll, auch die Apotheker im Fürstenthume Ratzeburg sich danach auf das pünklichste und genaueste zu richten und zu achten haben.
     Schönberg den 5ten Mai 1835.

Großherzogl. Mecklenb. Landvogtey des Fürstenthums Ratzeburg.          
(L. S.)                                  A. v. Drenkhahn.        Karsten.         Reinhold.
                


Vorladungen.

         Auf Antrag des gerichtlich bestellten Curators des Schulzen Maaß zu Olldorf werden hiemittelst alle diejenigen, die aus irgend einem erdenklichen Grunde, Ansprüche an den Letzteren und dessen Vermögen zu haben vermeinen, Zwecks einer reinen Massen=Constituirung, öffentlich peremtorisch

auf den 11ten Junius d. J.
Morgens 10 Uhr, vor das unterzeichnete Gericht geladen, um ihre Forderungen specificirt anzugeben, die darüber vorhandenen Beweismittel sofort vorzulegen oder zu gewärtigen, daß sie im Ausbleibungs=

[ => Original lesen: 1835 Nr. 19 Seite 2]

falle ihrer Rechte an das Maaßsche Vermögen, in so ferne werden verlustig erklärt werden, daß sie bei den einzuleitenden Verhandlungen unberücksichtiget und an alle Beschlüsse der bekannt werdenden Maaßschen Gläubiger auf immer gebunden erachtet bleiben sollen, wie denn die nicht producirten Beweisurkunden als unzulänglich und nicht beweisend, künftig außer Acht gelassen werden müssen, welche Nachtheile durch den, im Termine sofort zu publicirenden Bescheid, zu vollstrecken sein werden.
        Decretum Schönberg den 10. April 1835.

             Justiz=Amt der Landvogtei des Fürsten=
(L. S.)                                              thums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


         Auf Antrag des Käthners Saß zu Schlagsdorf werden alle diejenigen, die an das Vermögen des dortigen Käthners Franz Hinrich Busch - dessen Gehöft Impetrant mit Allerhöchster Genehmigung acquirirt hat - aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche zu haben vermeinen, zur Angabe und sofortigen Bescheinigung derselben, hiemittelst öffentlich und peremtorisch

zum 11ten Junius d. J.
Morgens 10 Uhr vor das unterzeichnete Gericht geladen, bei Vermeidung der sofort zu verfügenden Präclusion ihrer Rechte an das Vermögen ihres ursprünglichen Schuldners und des Verlustes der schriftlichen Beweismittel.
      Decretum Schönberg den 11. April 1835.

             Justiz=Amt der Landvogtei des Fürsten=
(L. S.)                                              thums Ratzeburg.
                        Karsten.


         Auf desfallsigen Antrag des Erbpächters Becker zu Kl. Praveshagen werden alle diejenigen, welche an dessen, zu Kl. Praveshagen belegenes, mit Genehmigung Großherzoglicher hoher Reluitions=Commission an den Pensionair Koopmann zu Reppenhagen cedirte Erbenzinsgut und an das mitverkaufte Inventarium aus irgend einem rechtlichen Grunde dingliche Ansprüche machen zu können vermeinen, hiermit peremtorisch öffentlich geladen in dem, auf

den 22sten Juny dieses Jahrs
ad profitendum et liquidandum angesetzten Termine, Morgens 11 Uhr, im hiesigen Großherzoglichen Amtsgerichte entweder in Person, oder durch ordnungsmäßig legitimirte Bevollmächtigte zu erscheinen, und sothane Ansprüche specifice anzuzeigen, auch die darüber in Händen habenden Original=Beweisthümer rechtsgenügend zu bescheinigen, widrigenfalls aber unfehlbar zu erwarten, daß sie mit ihren Ansprüchen von dem obgedachten Erbzinsgute und dem mitverkauften Inventario, unter Auflegung eines ewigen Stillschweigens werden abgewiesen und präcludirt werden.
    Von einer solchen Anmeldungs=Verbindlichkeit werden jedoch hierdurch ausdrücklich ausbeschieden:
   1) die Großherzogliche hohe Reluitions=Commission zu Schwerin und die Amtscasse zu Grevesmühlen wegen der laufenden Abgaben;
   2) diejenigen Gläubiger, deren Forderungen in das über das Erbenzinsgut Kl. Praveshagen errichtete Hypothekenbuch eingetragen sind, und
   3) die Pfarre zu Klütz wegen der Prediger= und Küstergebühren;
wenigstens haben dieselben einen Kostenersatz im Falle der Liquidation nicht zu erwarten.
    Grevesmühlen, den 1sten April 1835.

Großherzogl. Mecklenb. Amts=Gericht.      


         Nach einem, in den Schwerinschen Intelligenzblättern in extenso befindlichen, Proclama werden

1) alle, welche an den Nachlaß des am heutigen Morgen mit Tode abgegangenen hiesigen Bürgers Harms Forderungen haben,
2) alle, welche an solchen Nachlaß ein gleich nahes oder näheres Erbrecht als die, sich bereits gemeldet habenden, Stiefbruderkinder des Erblassers zu haben glauben,
geladen, ihre Forderungen und Erbansprüche
am ersten Juni d. J.
auf hiesiger Rathsstube, sub praejudicio pro omni praeclusionis, anzumelden und zu bescheinigen.
    Rehna den 20. März 1835.

Bürgermeister und Rath.      


         Auf Instanz des Lohgerber Steinbeck zu Dassow haben wir über das von demselben an den Apotheker Fischer zu Dassow verkaufte, daselbst in der großen Straße zwischen den Fischerschen und Steffenschen Häusern belegene Haus mit Thorweg, Ställen und hinter dem Hause belegenen Garten ein Proclama erkannt und laden demnach alle diejenigen, welche Rechte und Forderungen an obige vom Lohgerber Steinbeck an den Apotheker Fischer verkaufte Grundstücke haben oder zu haben vermeinen, hiermit peremtorie in dem von uns auf den

20. May d. J.
Morgens 11 Uhr anberahmten Liquidations=Termin vor uns zu erscheinen und diese ihre Ansprüche alsdann ge=

[ => Original lesen: 1835 Nr. 19 Seite 3]

nau und ohne Vorbehalt anzugeben sub praejudicio pro omni praeclusionis. Von vorstehender Anmeldungspflicht wird jedoch die Lütgenhöfer Gutsherrschaft mit ihren Ansprüchen wegen der laufenden Abgaben der Grundstücke ausgenommen, mindestens hat sie im Meldungsfall einen Ersatz der Liquidations=Kosten nicht zu gewärtigen.
    Lütgenhof den 10. März 1835.

Zum Patrimonialgericht Verordnete.  
Grupe.                


         Auf den Antrag der Erben des wailand Herrn Erbpächters Franz Schultz zu Hof Woosmer werden alle diejenigen, welche an den gesammten Nachlaß des verstorbenen Erbpächters Franz Schultz zu Hof Woosmer, insbesondere an den im Domanial=Amte Dömitz belegenen Erbpachthof Woosmer sammt dem dazu gehörigen Feld= und Wirthschafts=Inventario, aus irgend einem Grunde, sei es aus Erbrecht oder Schuld, Ansprüche oder Forderungen zu haben vermeinen, hiemittelst peremtorisch geladen, sich zu dem,

auf den 25. Mai d. J. Morgens 10 Uhr
anberahmten Liquidationstermine auf hiesiger Amts=Gerichtsstube einzufinden, ihre etwanigen Ansprüche und Forderungen sodann einzeln und genau anzugeben und sofort rechtlich zu bescheinigen, unter dem ein für allemal angedroheten Nachtheile der Ausschließung mit ihren etwanigen Ansprüchen und der Auflegung eines immerwährenden Stillschweigens.
    Von solcher Anmeldungspflicht werden jedoch diejenigen Personen ausgenommen, deren Forderungen in das, beim hiesigen Amtsgerichte niedergelegte Hypothekenbuch eingetragen sind, mindestens haben dieselben eine Erstattung der Liquidationskosten nicht zu gewärtigen.
    Dömitz den 9. März 1835.

Großherzogl. Mecklenb. Schwerinsches Amts=Gericht.      


         Auf Antrag der Erben des wailand Pensionairs Adolph Baumann zu Harst, werden alle diejenigen, welche an dem Nachlasse des Letzteren Ansprüche und Forderungen, sey's aus Erbrecht oder Schuld, zu haben vermeinen, zur bestimmten Angabe und zur sofortigen rechtsgenügenden Begründung derselben auf

Freitag den 29sten Mai d. J.
Morgens 11 Uhr, bei Strafe der Ausschließung und der Auferlegung eines ewigen Stillschweigens, ein für allemal, mithin peremtorisch vor uns geladen.
        Dreilützow den 18ten Februar 1835.

Gräflich von Bernstorffsches Patrimonial=
Gericht hieselbst.


Verpachtung.

         Am Sonnabend den 16ten k. M. Mai sollen Vormittags 10 Uhr auf der hiesigen Amtsstube öffentlich meistbietend verpachtet werden:

     1) zum Grasmähen:
                 eine Fläche von etwa 20 Scheffel im Riepser Zuschlage Kastenrade und verschiedene Moore im Lockwischer, Palinger und Wahrsower Zuschlage, und
     2) die Weide in den Hohemeiler Tannen.
      Pachtliebhaber können die zu verpachtenden Grundstücke nach vorheriger Meldung bei den Revier=Forstbedienten in Augenschein nehmen.
      Schönberg den 30. April 1835.

Großherzogl. Mecklenb. Domainen=Amt.    
A. v. Drenkhahn.                     


Die Söhne des Grafen von Armagnac.

[Erzählung.]

[im Abbild der Originalseite zu lesen]

[ => Original lesen: 1835 Nr. 19 Seite 4]

Die Söhne des Grafen von Armagnac.

[Erzählung.]

[im Abbild der Originalseite zu lesen]


Brodt=Taxe der Stadt Schönberg

für den Monat Mai 1835.

Weitzen=Brodt mit dem Aufbrodt auf einen Schilling eines halben Dreilings werth, soll wägen: Pfd. Loth. Qt.
ein zwei Schillings=Strumpf 1 11 -
ein Schillings=Strumpf - 21 -
ein Sechslings=Semmel - 11 -
ein Dreilings=Semmel - 5 2
Rogken=Brodt von gebeuteltem Mehl, mit dem Aufbrodt auf einen Schilling eines halben Dreilings werth, soll wägen:
ein 4 Schillings=Brodt 3 26 -
ein 2 Schillings=Brodt 1 29 -
ein Schillings=Brodt - 30 2
ein Sechslings=Brodt - 15 1
Grob Hausbacken=Brodt ohne Aufbrodt:
ein 4 Schilling=Brodt 5 28 -
ein 2 Schillings=Brodt 2 30 -
ein Schillings=Brodt 1 15 -
ein Brodt zu 10 -
          soll kosten 61/4 Schillinge.

Bürgermeister und Rath.    


Getraide=Preise in Lübeck
vom 5. Mai.
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 68
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 58
              Petersburger 66
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 47
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 48
Erbsen, Brecherbsen 64
             Futtererbsen -
Wicken -
Buchweitzen -
Winter=Rapsaat die Tonne - Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat -
Schlagleinsaat 16


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


<< Ausgabe vorher>> Ausgabe danach
ZVDD