No. 16
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 17. April
1835
fünfter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1835 Nr. 16 Seite 1]

Vorladungen.

         Auf Antrag des gerichtlich bestellten Curators des Schulzen Maaß zu Olldorf werden hiemittelst alle diejenigen, die aus irgend einem erdenklichen Grunde, Ansprüche an den Letzteren und dessen Vermögen zu haben vermeinen, Zwecks einer reinen Massen=Constituirung, öffentlich peremtorisch

auf den 11ten Junius d. J.
Morgens 10 Uhr, vor das unterzeichnete Gericht geladen, um ihre Forderungen specificirt anzugeben, die darüber vorhandenen Beweismittel sofort vorzulegen oder zu gewärtigen, daß sie im Ausbleibungsfalle ihrer Rechte an das Maaßsche Vermögen, in so ferne werden verlustig erklärt werden, daß sie bei den einzuleitenden Verhandlungen unberücksichtiget und an alle Beschlüsse der bekannt werdenden Maaßschen Gläubiger auf immer gebunden erachtet bleiben sollen, wie denn die nicht producirten Beweisurkunden als unzulänglich und nicht beweisend, künftig außer Acht gelassen werden müssen, welche Nachtheile durch den, im Termine sofort zu publicirenden Bescheid, zu vollstrecken sein werden.
        Decretum Schönberg den 10. April 1835.

             Justiz=Amt der Landvogtei des Fürsten=
(L. S.)                                              thums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


         Auf Antrag des Käthners Saß zu Schlagsdorf werden alle diejenigen, die an das Vermögen des dortigen Käthners Franz Hinrich Busch - dessen Gehöft Impetrant mit Allerhöchster Genehmigung acquirirt hat - aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche zu haben vermeinen, zur Angabe und sofortigen Bescheinigung derselben, hiemittelst öffentlich und peremtorisch

zum 11ten Junius d. J.
Morgens 10 Uhr vor das unterzeichnete Gericht geladen, bei Vermeidung der sofort zu verfügenden Präclusion ihrer Rechte an das Vermögen ihres ursprünglichen Schuldners und des Verlustes der schriftlichen Beweismittel.
        Decretum Schönberg den 11. April 1835.

             Justiz=Amt der Landvogtei des Fürsten=
(L. S.)                                              thums Ratzeburg.
                        Karsten.


         Nachdem sich der Schulze Hinrich Maaß zu Olldorf freiwillig seiner Vermögens=Disposition begeben hat und der Hauswirth Jochen Hinrich Retelsdorf daselbst zum Curator seines Vermögens bestellt worden ist; wird solches hiemittelst öffentlich bekannt gemacht, weil jedes Rechtsgeschäft mit dem Schulzen Maaß, insonderheit jede Geldzahlung an ihn, ohne Genehmigung seines Curators, ungültig ist und daher auf Erfüllung des Handels oder jeder sonstigen Verfügung eben so wenig gedrungen werden kann, als vielmehr doppelte Zahlung und andere, dem Befinden nach, eintretende Nachtheile der Zurückgabe des Empfangenen oder Beahndung der Uebertretung dieser Anordnung, unvermeidlich sein werden.
      Decretum Schönberg den 2ten April 1835.

             Justiz=Amt der Landvogtey des Für=
(L. S.)                                              stenthums Ratzeburg.
                        Karsten.


[ => Original lesen: 1835 Nr. 16 Seite 2]

Verkaufs=Anzeigen.

         Zum öffentlich meistbietenden Verkaufe des Riemer Borgwardtschen, am hiesigen Markte sub Nr. 7 belegenen Hauses c. p. ist ein Termin auf den

22sten Junii h. a.
und ein anderer zur Ausübung des creditorischen Gleichgebots=Rechtes auf
den 29sten ej. mens.
angesetzt.
    Signatum Rehna den 5. April 1835.

Großherzogliches Stadtgericht.      


         Am Tage nach Ostern, Dienstag den 21. April und an den folgenden Tagen, soll auf dem Pfarrhofe in Ziethen das sämmtliche Vieh= und Feldinventarium, bestehend in Pferden, Kühen, Schaafen, Wagen, Pflügen, Haken, Eggen u.s.w., so wie vieles Hausgeräthe und Möbeln, auch einige Betten, gegen gleich baare Bezahlung in N 2/3. z. v., meistbietend verkauft werden. Die Auction wird um 9 Uhr beginnen und wird das Vieh zuerst vorkommen.


         Am Dienstag den 21. April Morgens 9 Uhr, soll im Hause des Baumann Böckmann gegen baare Bezahlung meistbietend verkauft werden:

1 schwarz tuchener Kleidrock, ein blauer dito Oberrock, 2 schwarze und 2 blaue tuchene Hosen, 1 lederne Hose, mehrere Westen, worunter eine schwarz seidene, 2 Mützen, 2 Hüte, 1 schwarzer Mantel, 2 Paar Stiefel, 4 noch nicht verfertigter Leibrock, Hemden u.s.w.; ferner: 1 Meerschaumene Pfeife mit Silber, 1 Tabacksbeutel mit Perlen, 1 Taschenuhr mit Gehäuse von Mahagoni Holz, 1 Tabackskasten, 1 kleines schwarzes Uhrgehäuse, 1 blauer Regenschirm, 3 silberne Eßlöffel und 1 großer Schneidertisch.
           Schönberg den 8. April 1835.

Klockmann, Landreuter.      


Vermischte Anzeigen.

Bekanntmachung.

         Die im May=Termine d. J. zu erhebenden Beitrage der Mitglieder des Feuerversicherungs=Vereines der Landbewohner in Lübeck sind bestimmt, wie folgt:

         jedes zwischen dem 1sten October und 4ten November v. Js., beide Tage einschließlich, versichert gewesene Mitglied hat die Hälfte seines einfachen Beitrags zu bezahlen.
      Neu eintretende Mitglieder werden auch in dem laufenden Geschäfts=Halbjahre zu jeder Zeit, ohne Eintrittsgeld an die Kasse zahlen zu müssen, aufgenommen.
      Lübeck, den 7. April 1835.

Namens der Direction des Vereins
     H. W. Hach, Dr.
     Secretär.      


         Die Erben des hieselbst verstorbenen Bürgers und Töpfermeisters Friedr. Heide sind gewilligt, das von letzterem bisher betriebene Wesen unter der Hand zu verkaufen; da solches in vollem Nahrungsbetriebe stehet, so kann es bei einem annehmlichen Both sogleich angetreten werden.
    Dieses Wesen besteht in einem in bestem baulichen Stande befindlichen Wohnhause nebst Brennofen und allen zur Töpferei erforderlichen Geräthschaften; ferner in einem Vorhof und Holzplatz, einem Garten hinter dem Hause, einem Küchengarten und in 24 QuadratRuthen Kartoffelland außerhalb der Stadt. Kaufliebhaber haben sich bei dem gerichtlich bestellten Curator, dem Achtmann Westphal hieselbst, zu melden, woselbst auch die Verkaufsbedingungen einzusehen sind.
    Mölln den 1. April 1835.


Der Engel des Todes.

[Erzählung.]
[im Abbild der Originalseite zu lesen]

[ => Original lesen: 1835 Nr. 16 Seite 3]

Der Engel des Todes.

[Erzählung.]
[im Abbild der Originalseite zu lesen]

[ => Original lesen: 1835 Nr. 16 Seite 4]

Der Engel des Todes.

[Erzählung.]
[im Abbild der Originalseite zu lesen]


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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