No. 15
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 10. April
1835
fünfter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1835 Nr. 15 Seite 1]

Da sich zu Lockwisch und in der Umgegend natürliche Menschenblattern zeigen, so werden alle Landeseinwohner aufgefordert, um der Ansteckung vorzubeugen, den Verkehr mit den Häusern, worin sich Blatter=Kranke befinden, zu vermeiden, und insofern es nicht schon geschehen ist, sich ohne Verzug die Schutzpocken impfen zu lassen.
          Schönberg den 1sten April 1835.

Großherzogl. Mecklenb. Landvogtey des Fürstenthums Ratzeburg.          
(L. S.)                                                          Karsten.         Reinhold.
                


         Nachdem sich der Schulze Hinrich Maaß zu Olldorf freiwillig seiner Vermögens=Disposition begeben hat und der Hauswirth Jochen Hinrich Retelsdorf daselbst zum Curator seines Vermögens bestellt worden ist; wird solches hiemittelst öffentlich bekannt gemacht, weil jedes Rechtsgeschäft mit dem Schulzen Maaß, insonderheit jede Geldzahlung an ihn, ohne Genehmigung seines Curators, ungültig ist und daher auf Erfüllung des Handels oder jeder sonstigen Verfügung eben so wenig gedrungen werden kann, als vielmehr doppelte Zahlung und andere, dem Befinden nach, eintretende Nachtheile der Zurückgabe des Empfangenen oder Beahndung der Uebertretung dieser Anordnung, unvermeidlich sein werden.
      Decretum Schönberg den 2ten April 1835.

             Justiz=Amt der Landvogtey des Für=
(L. S.)                                              stenthums Ratzeburg.
                        Karsten.


Vorladungen.

         Nach einem, in den Schwerinschen Intelligenzblättern in extenso befindlichen, Proclama werden

   1) alle, welche an den Nachlaß des am heutigen Morgen=
[ => Original lesen: 1835 Nr. 15 Seite 2]
      gen mit Tode abgegangenen hiesigen Bürgers Harms Forderungen haben,
   2) alle, welche an solchen Nachlaß ein gleich nahes oder näheres Erbrecht als die, sich bereits gemeldet habenden, Stiefbruderkinder des Erblassers zu haben glauben,
geladen, ihre Forderungen und Erbansprüche
am ersten Juni d. J.
auf hiesiger Rathsstube, sub praejudicio pro omni praeclusionis, anzumelden und zu bescheinigen.
    Rehna den 20. März 1835.

Bürgermeister und Rath.      


         Auf den Antrag der Erben des wailand Herrn Erbpächters Franz Schultz zu Hof Woosmer werden alle diejenigen, welche an den gesammten Nachlaß des verstorbenen Erbpächters Franz Schultz zu Hof Woosmer, insbesondere an den im Domanial=Amte Dömitz belegenen Erbpachthof Woosmer sammt dem dazu gehörigen Feld= und Wirthschafts=Inventario, aus irgend einem Grunde, sei es aus Erbrecht oder Schuld, Ansprüche oder Forderungen zu haben vermeinen, hiemittelst peremtorisch geladen, sich zu dem,

auf den 25. Mai d. J. Morgens 10 Uhr
anberahmten Liquidationstermine auf hiesiger Amts=Gerichtsstube einzufinden, ihre etwanigen Ansprüche und Forderungen sodann einzeln und genau anzugeben und sofort rechtlich zu bescheinigen, unter dem ein für allemal angedroheten Nachtheile der Ausschließung mit ihren etwanigen Ansprüchen und der Auflegung eines immerwährenden Stillschweigens.
    Von solcher Anmeldungspflicht werden jedoch diejenigen Personen ausgenommen, deren Forderungen in das, beim hiesigen Amtsgerichte niedergelegte Hypothekenbuch eingetragen sind, mindestens haben dieselben eine Erstattung der Liquidationskosten nicht zu gewärtigen.
    Dömitz den 9. März 1835.

Großherzogl. Mecklenb. Schwerinsches Amts=Gericht.      


         Wenn in dem zur Anmeldung etwaniger Erbansprüche an die Verlassenschaft des Productenhändlers Koepcke hieselbst, sowie zur Liquidation sonstiger Forderungen, in specie an das auf den Namen des defuncti zu Stadtbuch stehende kleine Haus, angewiesenem Termine nur der hiesige Kaufmann Herr B. C. Mussehl seine zu Stadtbuch eingetragenen Forderungen angemeldet, sonstige Profitenten aber überall nicht erschienen sind; und nunmehr der Kaufmann Mussehl darauf angetragen hat, daß ihm die gedachte kleine, dem Einsturz drohende Wohnbude, als woraus der Nachlaß lediglich besteht, für seine Professa in solutum übergeben werden möge: so werden hierdurch alle diejenigen, welche diesem Gesuche widersprechen zu können sich berechtiget halten, hierdurch geladen, solchen Widerspruch in dem auf

den 2ten May d. J. 11 Uhr
anstehenden Termine geltend zu machen, und genugsam zu begründen, eo sub praejudicio pro omni, daß sie später damit nicht werden gehört, vielmehr dem Supplicanten die Wohnbude c. p. werde zugesprochen und übergeben werden.
    Cröpelin den 23sten März 1835.

Großherzoglich Stadtgericht.      
Röper.                  


         Auf Antrag der Erben des wailand Pensionairs Adolph Baumann zu Harst, werden alle diejenigen, welche an dem Nachlasse des Letzteren Ansprüche und Forderungen, sey's aus Erbrecht oder Schuld, zu haben vermeinen, zur bestimmten Angabe und zur sofortigen rechtsgenügenden Begründung derselben auf

Freitag den 29sten Mai d. J.
Morgens 11 Uhr, bei Strafe der Ausschließung und der Auferlegung eines ewigen Stillschweigens, ein für allemal, mithin peremtorisch vor uns geladen.
        Dreilützow den 18ten Februar 1835.

Gräflich von Bernstorffsches Patrimonial=
Gericht hieselbst.


         Alle und jede, welche an die zu Grambeck belegene vormals Sahlmannsche, von dem bisherigen Besitzer Johann Christoph Sahlmann an Johann Franz Ludwig Knoop verkaufte Viertelhufe sammt Zubehör dingliche Ansprüche zu haben vermeinen, werden hiedurch verabladet, solche in termino den 4ten Mai 1835 vor dem Gerichte Gudow in der Wohnung des unterzeichneten Justitiarius zu Ratzeburg anzumelden, auch gehörig zu bescheinigen, und zwar bey Strafe des ohne weiteres mit Ablauf des Termins sonst eintretenden Ausschlusses der Ansprüche. Auswärtige haben einen Procurator zu den Acten zu bestellen.
    Decretum im adlich von Bülowschen Gerichte Gudow, den 15. März 1835.

C. Hornbostel.      


Verkaufs=Anzeigen.

         Am Tage nach Ostern, Dienstag den 21. April und an den folgenden Tagen, soll auf dem Pfarrhofe in Ziethen das sämmtliche Vieh= und Feldinventarium, bestehend in Pferden, Kühen, Schaafen, Wagen, Pflügen, Haken, Eggen u.s.w., so wie vieles Hausgeräthe und

[ => Original lesen: 1835 Nr. 15 Seite 3]

Möbeln, auch einige Betten, gegen gleich baare Bezahlung in N 2/3. z. v., meistbietend verkauft werden. Die Auction wird um 9 Uhr beginnen und wird das Vieh zuerst vorkommen.


         Am Dienstag den 21. April Morgens 9 Uhr, soll im Hause des Baumann Böckmann gegen baare Bezahlung meistbietend verkauft werden:

1 schwarz tuchener Kleidrock, ein blauer dito Oberrock, 2 schwarze und 2 blaue tuchene Hosen, 1 lederne Hose, mehrere Westen, worunter eine schwarz seidene, 2 Mützen, 2 Hüte, 1 schwarzer Mantel, 2 Paar Stiefel, 4 noch nicht verfertigter Leibrock, Hemden u.s.w.; ferner: 1 Meerschaumene Pfeife mit Silber, 1 Tabacksbeutel mit Perlen, 1 Taschenuhr mit Gehäuse von Mahagoni Holz, 1 Tabackskasten, 1 kleines schwarzes Uhrgehäuse, 1 blauer Regenschirm, 3 silberne Eßlöffel und 1 großer Schneidertisch.
           Schönberg den 8. April 1835.

Klockmann, Landreuter.      


Vermischte Anzeigen.

         Die Erben des hieselbst verstorbenen Bürgers und Töpfermeisters Friedr. Heide sind gewilligt, das von letzterem bisher betriebene Wesen unter der Hand zu verkaufen; da solches in vollem Nahrungsbetriebe stehet, so kann es bei einem annehmlichen Both sogleich angetreten werden.
    Dieses Wesen besteht in einem in bestem baulichen Stande befindlichen Wohnhause nebst Brennofen und allen zur Töpferei erforderlichen Geräthschaften; ferner in einem Vorhof und Holzplatz, einem Garten hinter dem Hause, einem Küchengarten und in 24 QuadratRuthen Kartoffelland außerhalb der Stadt. Kaufliebhaber haben sich bei dem gerichtlich bestellten Curator, dem Achtmann Westphal hieselbst, zu melden, woselbst auch die Verkaufsbedingungen einzusehen sind.
    Mölln den 1. April 1835.


Friedrich der Zweite.

         Ein gewisser Linke, Verwalter auf einem Gute in der Nähe von Potsdam, wandte sich 1743 mit einer, in Knittelversen abgefaßten Epistel an Friedrich II., und bat um eine Schreiberstelle.

   Du wirst mich nicht hülflos lassen;
Jetzo lauf ich auf dem Lande
Bald im Koth, bald auf dem Sande
Auf dem Felde her und hin,
Weil ich noch Verwalter bin,
Und bin bei dem Wirthschaftsorden,
Steif auf meinen Knochen worden,
Drum so bitt ich, lass mein Flehen,
Dir zu Herz und Ohren gehen;
Räume mir ein Dienstchen ein,
Daß ich kann ein Schreiber sein;
Denn ich wollte gern beim Schreiben,
Bis ich sterben werd verbleiben.
Nun ich will der Hoffnung leben
Du wirst mir ein Aemtchen geben.

         Dann bittet er um hundert Thaler, damit sein Sohn in Halle studiren könne, und schließt folgendermaßen:

   Nun, mein König, will ich schließen
Lass die Sach' dich nicht verdrießen,
Wie der Anfang, so der Schluß,
Pauper sum diabolus,
Ich bin, bis ich sterb' und sinke
Großer König dein Knecht
                                    Linke.

         Friedrich war weit entfernt, diese wunderliche Zuschrift übel zu nehmen; er ergötzte sich vielmehr über dieselbe, und da der Bittsteller ihm sonst als ein redlicher und fleißiger Mann bekannt war, so stand er nicht an, dessen Bitte in folgendem Schreiben zu gewähren:

   Daß der Schreiber Linke.
Nicht noch ferner sinke,
Soll er haben
Die erbetnen Gaben
Und ganz sicherlich
Von mir
                                      Friedrich.


          Uebrigens waren nicht alle Bittsteller so höflich und glücklich, als Linke. Ein Anderer, der den König ebenfalls um eine Stelle bat, bekam abschlägige Antwort. Er schrieb wieder an den König, und zwar wörtlich wie folgt: "Ich höre, daß Ew. Majestät mir die Stelle, um welche ich bat,

[ => Original lesen: 1835 Nr. 15 Seite 4]

verweigern. Das kann ich aber nicht glauben; denn Ew. Majestät sind Sie mir schuldig, und sind zu gerecht. Eilen Sie denn also, das zu thun, was Pflicht ist und rechtfertigen Sie sich wegen eines Verdachts, der Ihren Ruhm nachtheilig ist." - Der König war ganz erstaunt über die Dreistigkeit dieses Mannes. Er ließ denselben zu sich rufen, und fragte ihn: "Wer giebt Euch das Recht, in dem Tone mit mir zu reden, und worauf gründet Ihr Eure Forderungen? Antwort: Darauf, Ihro Majestät, daß ich verhungern muß, wenn Sie meine Bitte abschlagen. Das ist die heiligste aller Forderungen. - Der König schwieg und gewährte.


         Einst ging der König mit einem Obristen spaziren. Sie standen bei einem Gärtner still, der an einigen Bäumen etwas ausbesserte, - Der König fragte ihn, was er mache? - Antwort. Ich will das, was der Sturm gestern beschädigt hat, wieder ausbessern. - Frage. Ist denn gestern der Sturm so arg gewesen? - Antwort. Ja wohl? denn wie ich gehört habe, hat sich wieder ein Kornwucherer erhenkt, und dann kommt immer ein großer Sturm. - Frage. Wer hat sich erhenkt? - Antwort. Der Kornhändler N., der im vorigen Jahre so viel Roggen aufgekauft hat. Nun aber ist die Ernte gottlob gut gewesen, die Frucht schlägt jeden Markttag ab und er hat sich - entleibt. - Der König. Nun da sieht man, daß die heilige Schrift wieder recht hat; denn Ihr wißt doch wie es heißt: "Die da reich werden wollen, fallen in Versuchung und Stricke."

         Man hinterbrachte dem König, daß ein Mann in Berlin ihn glühend hasse, überall Böses von ihm rede und stets ihn verläumde. "Hat er hunderttausend Mann?" fragte Friedrich. "Und da er sie nicht hat, was wollt Ihr, daß ich ihm thue? Laßt den Kerl raisonniren."


Brodt=Taxe der Stadt Schönberg

für den Monat April 1835.

Weitzen=Brodt mit dem Aufbrodt auf einen Schilling eines halben Dreilings werth, soll wägen: Pfd. Loth. Qt.
ein zwei Schillings=Strumpf 1 11 -
ein Schillings=Strumpf - 21 -
ein Sechslings=Semmel - 11 -
ein Dreilings=Semmel - 5 2
Rogken=Brodt von gebeuteltem Mehl, mit dem Aufbrodt auf einen Schilling eines halben Dreilings werth, soll wägen:
ein 4 Schillings=Brodt 3 26 -
ein 2 Schillings=Brodt 1 29 -
ein Schillings=Brodt - 30 2
ein Sechslings=Brodt - 15 1
Grob Hausbacken=Brodt ohne Aufbrodt:
ein 4 Schilling=Brodt 5 28 -
ein 2 Schillings=Brodt 2 30 -
ein Schillings=Brodt 1 15 -
ein Brodt zu 10 -
          soll kosten 61/4 Schillinge.

Bürgermeister und Rath.    


Getraide=Preise in Lübeck
vom 7. April.
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 66
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 54
              Petersburger 66
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 47
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 42
Erbsen, Brecherbsen 64
             Futtererbsen -
Wicken -
Buchweitzen -
Winter=Rapsaat die Tonne - Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat -
Schlagleinsaat 16


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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