No. 6
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 06. Februar
1835
fünfter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1835 Nr. 6 Seite 1]

Vorladungen.

         Wir zum Waisengerichte Verordnete laden zur Richtigstellung der Verlassenschaft des allhier vor mehreren Jahren verstorbenen Bürgers und Ackermanns Peter Gramm alle diejenigen hiemit peremtorisch öffentlich, welche aus irgend einem erdenklichen Rechtsgrunde Forderungen und Ansprüche an solche Erbmasse zu haben vermeinen, und wollen, daß sie in dem ad profitendum et liquidandum auf

den vierten Mai dieses Jahres
angesetzten Termine, allhier vor uns zu Rathaus, Morgens 11 Uhr, erscheinen, ihre sothanen Ansprüche und Forderungen specifice anzeigen, auch sofort rechtsgenügend bescheinigen, widrigenfalls aber gewärtig zu seyn, daß sie damit unter Auferlegung eines ewigen Stillschweigens, werden abgewiesen und praecludiret werden.
    Von dieser Anmeldungspflicht werden allein nur diejenigen Gläubiger von uns ausgenommen, deren Forderungen zu Stadtpfandbuch intabuliret sind, wenigstens haben solche eine Erstattung der Liquidations=Kosten nicht zu erwarten.
    Gadebusch am 29sten Januar 1835.

Zum Waisen=Gerichte Verordnete.      


         Wenn zur Liquidation etwaniger Ansprüche an den Nachlaß des hieselbst Kinderlos verstorbenen Productenhändlers Köpke aus Schuld oder Erbrecht Terminus auf

den 2ten März d. J. 11 Uhr
anberaumt worden ist, so werden alle diejenigen, welche an sothane Verlassenschaft aus irgend einem Rechtsgrunde in specie an das auf den Namen des defuncti zu Stadtbuch verzeichnete kleine Haus, Forderungen zu machen sich berechtiget halten, geladen, in praefixo zu erscheinen, ihre Ansprüche anzumelden und sofort zu verificiren co sub praejudicio pro omni comminato, daß sie später damit nicht werden gehört, vielmehr für immer werden abgewiesen werden.
    Cröpelin den 10. Januar 1835.
Großherzogliches Stadtgericht.
Röper.


Verkaufs=Anzeigen.

         Der dem Büdner Bruhn zu Börzow gehörige und demselben in vim executionis abgepfän=

[ => Original lesen: 1835 Nr. 6 Seite 2]

dete Büdner=Katen mit den dazu gehörigen Ländereien, bestehend

      in  20 QuadratRuthen Haus= und Hofplatz,
= 14 = Garten,
= 964 = Acker,
= 9 = Wiesen,
= 68 = Unbrauchbar.
soll am
21sten Februar dieses Jahres
öffentlich meistbietend verkauft werden, und wollen Kaufliebhaber sich an solchem Tage Morgens 11 Uhr auf hiesiger Großherzoglichen Amts=Gerichtsstube einfinden und ihren Bot ad Protocollum abgeben.
      Der Meistbietende hat in termino beim Zuschlage eine loco poenae conventionalis haftende baare Summe von 100 Rthlr. N 2/3tel zu berichtigen, die übrigen Bedingungen sollen im Termin bekannt gemacht werden und wird der Schulze zu Börzow die Parcele den Kaufliebhabern nachweisen.
      Zugleich werden alle diejenigen, welche an die Bruhn'sche Büdnerey zu Börzow Real=Ansprüche zu haben vermeinen, und von dem creditorischen Gleichgebots=Rechte Gebrauch machen wollen, hiermit peremtorisch öffentlich geladen in dem auf den
28sten Februar dieses Jahres
angesetzten Termine Morgens 11 Uhr auf hiesiger Großherzoglichen Amt=Gerichtsstube entweder in Person oder durch ordnungsmäßig legitimirte Bevollmächtigte zu erscheinen, sothane etwanige Forderungen und Ansprüche specificirt und gehörig bescheinigt anzumelden, auch das ihnen zustehende Gleichgebotsrecht auszuüben, bei dem ein für alle Mal angedroheten Nachtheile, daß sie sonst unter Auferlegung eines ewigen Stillschweigens für immer werden abgewiesen und präcludirt werden.
    Grevesmühlen den 29sten November 1834.

Großherzogl. Mecklenb. Amtsgericht.      


         Zum meistbietenden Verkaufe der auf der Woitendorffer Ziegelei stehenden großen Trocken Scheure und des alten Brenn Ofens ist ein Termin auf

den Freitag den 13ten Februar d. J.
angesetzt, und werden Kaufliebhaber ersucht, sich an diesem Tage Morgens 11 Uhr auf der Ziegelei zu Woitendorff einfinden zu wollen.
    Gadebusch den 27. Januar 1835.

Großherzogliches Amt Rehna.      


Tannenholz Verkauf.

         Am Mittwoch den 11ten Februar werden im Israelsdorfer Forstreviere, im Forstorte Brandenbäumer Tannen

50 Cavelinge aufgehauenen Tannen Bau
und Nutz=Holzes
öffentlich an die Meistbietenden verkauft.
      Der Verkauf beginnt präcise 10 Uhr an Ort und Stelle, in der Nähe von Brandenbaum.
      Lübeck 1835.

Forst=Departement.      


Vermischte Anzeigen.

         Durch die Verminderung des Holz=Verkaufs in den Hohenmeiler Tannen veranlaßt, mache ich bekannt, daß ich daselbst hinfüro nicht, wie bisher, wöchentlich zwei Tage, sondern nur jeden Dienstag jeder Woche zum Abliefern von zu verkaufenden Tannen=Holze bestimmt habe und zum Verkaufe des Torfes aus der Scheune jeden Montag und Sonnabend, und auch beides dann nur gegen soforte Bezahlung.
    Hohemeile den 22sten Januar 1835.

H. C. A. Boldt.      


         Am 18ten d. M. ist auf der Landstraße von Schönberg nach Ratzeburg ein Fernglas gefunden worden. Derjenige welcher sich gehörig dazu legitimirt, kann solches gegen Erstattung der Insertions=Kosten zurück erhalten.
    Schlagsdorf den 24. Januar 1835.

Knabjohann, Landreuter.      


Einladung zum Maskenball.

         Mit Erlaubniß der Großherzoglichen Landvogtey des Fürstenthums Ratzeburg werde ich am Dienstag den 10. Febr. einen Maskenball veranstalten. Ich lade dazu meine verehrten Gönner und Freunde gehorsamst ein und erlaube mir folgende Bemerkungen: bis 12 Uhr haben nur die maskirten Theilnehmer das Recht zu tanzen, nach 12 Uhr haben sämmtliche Gäste dasselbe Recht; für Erfrischungen und prompte Aufwartung werde ich die größte Sorge tragen; Tabackrauchen auf dem Saale und den angrenzenden Zimmern kann nicht gestattet werden; auch wird ein maskirter Lehrer mit seinen Schülern die Gesellschaft durch ein Lied, mit Begleitung von

[ => Original lesen: 1835 Nr. 6 Seite 3]

Musik, unterhalten. Anzüge und Masken sind hieselbst zu haben. Der Anfang ist 6 Uhr, Entrée à Person 12 Schilling (Mecklenburg).
      Wittenberger Krug bei Ziethen.

J. H. Murjahn.      


Unentgeltliche Hausmittel zur Erhaltung der Gesundheit.

         Unentgeltliche Hausmittel zur Erhaltung der Gesundheit.

(Beschluß.)

         e. Die Traurigkeit. Stets fröhlig zu sein, und selbst bei Schicksalen und Widerwärtigkeiten sich nicht zu sehr zu betrüben, philosophisch darüber zu denken, und sich bald zu beruhigen, - das ist im Leben eine herrliche Sache; denn die Traurigkeit gehört zu den Dingen, welche die Lebenskraft schwächen, und viele Krankheiten an Leib und Seele erregen. - Ein vernünftiger Mensch betrübt sich nicht zu sehr über Dinge, die sich nicht ändern lassen; er bedenkt stets, daß das Schicksal uns durch Mühe und Arbeit, durch Widerwärtigkeiten aller Art erzieht, und daß diese Dinge gerade unsere edelsten Kräfte: unsern Muth, unsere Geistesgröße, unsere Erhebung über das Irdische und Gemeine ausbilden; so daß es ewig wahr bleibt, was Göthe sagt:

            "Wer nie sein Brot mit Thränen aß,
            Der kennt Euch nicht, Ihr himmlischen Mächte."

         Die Freude ist in ihrer Wirkung der Trauer entgegengesetzt. Sie befördert die Thätigkeit des Herzens, des ganzen Blutsystems, die Wärme, die unmerkliche Ausdünstung, und stärkt, mäßig genossen, die Lebenskraft. Uebermäßige Freude kann indessen durch zu starke Erregung des Herzens plötzlich tödten, wie Beispiele der Art genug bekannt sind. Die Traurigkeit macht nervenschwach, erregt Verdauungsschwäche, Bleichsucht, Abzehrung, Geistes= und Körpersträgheit, Trübsinn etc. bzw. usw.. Wer sich daher zu sehr und zu lange über irgend einen Gegenstand; über den Verlust geliebter Personen etc. bzw. usw., betrübt, ist ein feiner Selbstmörder. Er ruinirt dadurch sein eignes Leben, dessen Erhaltung so häufig für seine Familie, für seinen Beruf und das Wohl theurer Personen so wichtig ist, und der Verlust bleibt dennoch derselbe. Ein gar zu hoher Grad von plötzlich erregter Traurigkeit macht Erstarrung, macht stumm, taub und gefühllos; die Seele hört auf, frei zu handeln, der Körper verfällt in Starrsucht, die entweder plötzlich tödtet oder in heftige Epilepsie übergeht, wie mehrere Beispiele der Art bekannt sind.
         f. Der Aerger ist ein höchst schädlicher Affect, der ganz besonders der Gesundheit schadet, den Magen und die Verdauung schwächt, die Galle in's Blut treibt, das Gehirn und die Nerven erschüttert, den Verstand verwirrt, das Gedächtniß schwächt, und im Körper ein thierisches Gift, ähnlich dem Wuthgift toller Hunde, entwickelt. Die Folgen davon sind: Gelbsucht, Verhärtung der Leber, des Magens, der Milz, Gallenfieber, hitzige Fieber, Krämpfe, selbst Epilepsie und Schlagfluß. Bei Frauen erregt der öftere Aerger häufig den Kreps; auch zerstört er alle weibliche Schönheit. - Aergere dich niemals, Iieber Leser; bedenke, daß zum Aerger zwei

[ => Original lesen: 1835 Nr. 6 Seite 4]

Dinge gehören: Eins, daß das Aergern thut und den Aerger hervorzurufen sucht, und Eins, das sich ärgern läßt. Beide müssen da sein und wirken, sonst wird kein Aerger daraus. Denke, daß derjenige, der dich ärgern will, eine Sprache spräche, die du nicht verstehst, und bedenke vor Allem, wie sehr du deiner Achtung, deinem Leben und deiner Gesundheit durch den Aerger schadest, wie sehr du dadurch die Pflichten vergißst, die du dir selbst als Mensch und Christ schuldig bist. - Hast du dich aber nicht überwinden können, hast du einen starken Aerger gehabt; so trinke gleich darauf ja keinen Wein oder Brantewein, sondern ein Glas Zuckerwasser, oder Essig und Wasser, und gehe in die freie Luft; dann schadet dir der Aerger weniger.
         g. Der Zorn. Wer sich dem Aerger überläßt und vom lebhaften Tempramente ist, geräth auch leicht in Zorn. Dieses ist das fürchterlichste Gift für Seele und Körper, welches schon im Körper so auffallende Veränderungen hervorbringt daß der Zornige sich nicht ähnlich sieht, und daß die schönsten Frauenzimmer durch den Zorn in kurzer Zeit häßlich werden. Er wirkt heftig reizend und erschütternd aufs Nervensystem und auf die Leber; kann auf der Stelle blind, taub, stumm, lahm machen, oder durch Schlagfluß tödten; er verdirbt, wenn er nicht so heftig wirkt, alle Säfte des Körpers: das Blut, die Milch, den Speichel, und daher kann der Biß eines zornigen Menschen eben die fürchterlichen Zufälle erregen, als der Biß vom tollen Hunde. Dies sind die Wirkungen und Folgen des Zorns für die Gesundheit aber noch größer ist das Unglück, das der Zorn, laut der Weltgeschichte, über ganze Völker verbreitete, Krieg, Jammer und Elend machte, und den Untergang blühender Staaten beförderte. Man lese darüber den Seneca.


Brodt=Taxe der Stadt Schönberg

für den Monat Februar 1835.

Weitzen=Brodt mit dem Aufbrodt auf einen Schilling eines halben Dreilings werth, soll wägen: Pfd. Loth. Qt.
ein zwei Schillings=Strumpf 1 11 -
ein Schillings=Strumpf - 21 -
ein Sechslings=Semmel - 11 -
ein Dreilings=Semmel - 5 2
Rogken=Brodt von gebeuteltem Mehl, mit dem Aufbrodt auf einen Schilling eines halben Dreilings werth, soll wägen:
ein 4 Schillings=Brodt 3 26 -
ein 2 Schillings=Brodt 1 29 -
ein Schillings=Brodt - 30 2
ein Sechslings=Brodt - 15 1
Grob Hausbacken=Brodt ohne Aufbrodt:
ein 4 Schilling=Brodt 5 28 -
ein 2 Schillings=Brodt 2 30 -
ein Schillings=Brodt 1 15 -
ein Brodt zu 10 -
          soll kosten 61/4 Schillinge.

Bürgermeister und Rath.    


Getraide=Preise in Lübeck
vom 3. Febr.
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 70
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 58
              Petersburger 66
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 43
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 44
Erbsen, Brecherbsen 70
             Futtererbsen -
Wicken -
Buchweitzen -
Winter=Rapsaat die Tonne 24 Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat -
Schlagleinsaat 16


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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