No. 47
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Dienstags und Freitags

Schönberg, den 21. November
1834
vierter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1834 Nr. 47 Seite 1]

Vorladungen.

          Demnach der Herr Advokat Balck zu Grevismühlen mit der Anzeige: daß er den ihm eigenthümlich gehörenden Antheil an der Morien=Mühle bei Neschow dem Rathmann Spehr hieselbst verkauft habe, zur Sicherstellung des Käufers wegen etwaniger unbekannter, auf diesem Grundstücke haftenden Anrechte, auf Erlassung präclusivischer Ladungen eingetragen hat, diesem Suchen auch Statt gegeben worden ist; so werden hiermit alle diejenigen, welche aus irgend einem Grunde dingliche Rechte und Ansprüche an das bezeichnete Grundstück, so weit es jetzt vom Impetranten verkäuflich abgetreten worden, zu haben vermeinen, peremtorisch geladen, in dem hierzu auf

den 23sten Januar 1835

anberaumten Liquidations=Termine, Vormittags 10 Uhr, vor hiesigem Justiz=Amte zu erscheinen und solche ihre Ansprüche so gewiß specifice zu Protocoll anzumelden, auch, insofern dies thunlich, urkundlich zu bescheinigen, als die sich nicht, oder nicht vorschriftsmäßig Meldenden mit ihren vermeinten praetensis durch den alsbald zu erlassenden Präclusiv=Bescheid für immer werden präcludirt und abgewiesen, respve. ihrer schriftlichen Beweismittel verlustig werden erklärt werden.
    Ausgenommen von solcher Anmeldungspflicht sind jedoch alle öffentliche Herrschaftliche Cassen, desgleichen die Pfarre zu Carlow wegen der schon fälligen oder noch fällig werdenden Abgaben von dem Grundstücke.
    Decretum Schönberg den 18. November 1834.

             Justiz=Amt der Landvogtey des Fürsten=
                                     (L. S.)         thums Ratzeburg.
                                   Karsten.


        Der Hauswirth Hans Hinrich Ziething zu Thandorf ist gewilliget, ein Hypothekenbuch über seine Vollstelle daselbst niederzulegen und hat wegen seiner Schulden die gesetzliche Anzeige an Eidesstatt gemacht, so daß die Abfassung und Corroborirung eines Postenzettels bereits geschehen können und wegen Reproduction desselben die erforderliche Aufgabe ihm geworden ist.
      Zur völligen Genügung der Gesetzes=Vorschrift werden nun alle diejenigen, die dingliche Rechte an die Vollstelle des Hauswirts Ziething und sein Vermögen zu haben vermeinen, solche auch in das niederzulegende Hypothekenbuch eingetragen wissen wollen, peremtorisch hiedurch

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auf den 26sten November, Morgens 11 Uhr,

vor die unterzeichnete Behörde geladen, und solche Ansprüche specifice anzugeben und zu bescheinigen, bei Vermeidung des sofort zu vollstreckenden, jede Restitution ausschließenden, Präjudizes, daß die nicht angemeldeten und von der Anmeldung nicht ausdrücklich ausgenommenen Real=Rechte an diesem Grundstücke, sowol gegen den jetzigen als künftigen Besitzer desselben, erloschen sein sollen.
Von dieser Anmeldungspflicht werden aber nicht ergriffen:

1) alle zur Erhebung der Landes=Communal= und Parochial=Abgaben und sonstiger Leistungen competenten Behörden, so wie die hiesige Feuer=Assecuranz Gilde, wegen ihrer statutenmässigen Ansprüche.
2) Das Großherzogliche Domänen=Amt wegen der Herrschaftlichen Abgaben und Dienste von dem Grundstücke.
3) Diejenigen Gläubiger, die ihre Forderungen auf dem obgedachten, vor dem Termine ihnen vorzulegenden mit dem Siegel des hiesigen Justiz=Amtes corroborirten Postenzettel richtig und vollständig aufgezeichnet befinden werden.
und haben solche etwanige Liquidanten mindestens keinen Ersatz ihrer Meldungs=Kosten zu gewärtigen.
      Schönberg den 26sten September 1834.

                       Hypotheken=Behörde des Fürstenthum
Ratzeburg.
(L. S.) Karsten.                


Extract.

          Das Wohnhaus nebst Garten des wail. hiesigen Tagelöhners Banz soll in vim executionis

am 4ten Februar 1835

öffentlich meistbietend verkauft werden.
      Auch ist zur Liquidation und Justification aller Real=Ansprüche an jenes Haus c. p., Terminus auf

den 25sten Februar 1835

sub poena praeclusionis praefigirt.
    Rehna den 6ten November 1834.

Großherzogliches Stadtgericht.      


        Alle diejenigen, welche an die Verlassenschaft des weiland hiesigen Bürgers und Schustermeisters Herrmann Stockfisch Erb= oder sonstige Ansprüche zu haben vermeinen, sind zur Anmeldung und sofortigen Bescheinigung derselben auf den 18ten k. M. zu Rathhause hieselbst verabladet; idque sub praejudicio praeclusionis.
    Ratzeburg den 1sten November 1834.

                       Königlicher Stadt=Commissarius,
Bürgermeister und Rath.
(L. S.) in fidem
         J. Richter, Secr.  


Vermischte Anzeigen.

          Der Fußsteig von Demern nach Klocksdorf über den Silberberg, ist von jetzt an aufgehoben; künftig geht derselbe vom Zuschlag, am Dorfe Schaddingsdorf vorüber, nach Demern. Dieses zeige ich hiemit an.

Hauswirth Wienck zu Schaddingsdorf.    


Im Laufe des letzten Jahres hat sich rücksichtlich der Mortalität der Landeseinwohner Folgendes ergeben:
1) ein Ueberschuß der Geburten über die Zahl der Verstorbenen, von 224.
2) unter den Gebornen sind weniger uneheliche, wie sonst. - Da aus der Lübseer Gemeinde die unehelichen Geburten nicht angezeigt worden, so kann freilich das Verhältniß in den Zahlen der ehelich gebornen zu den außer der Ehe gebornen Kindern nur muthmaßlich 11:1 angenommen werden; indeß dürfte dieß Resultat durch eine Ergänzung der fehlenden Angabe sehr wahrscheinlich keine erhebliche Veränderung erleiden.
3) Epidemische Krankheiten haben sich nirgends verderblich geäussert: überall sind nur 4 Personen an Friseln und Keuchhusten gestorben und zwar in der Selmsdorfer Gemeinde. In Wochenbetten sind zwar in dreien Gemeinden mehre Mütter hingerafft worden und durch unverschuldete Zufälle verunglückten in eben diesen Gemeinden 3 Menschen, jedoch fiel nur ein Selbstmord vor.
4) Von den 540 Kindern, die in diesem Jahre geboren wurden, kamen 22 todt zur Welt. Die größte Sterblichkeit hat unter den Kindern im 1sten Lebensjahre stattgefunden; ihre Zahl beläuft sich unter der Gesammtzahl der 316 Verstorbener allein auf 60. - In den

[ => Original lesen: 1834 Nr. 47 Seite 3]

Gemeinden Carlow, Schlagsdorf und Ziethen haben 3 Personen ein Alter zwischen 90 und 100 Jahren erreicht.
5) Ohne Berücksichtigung des Alters sind die wenigsten Todesfälle in den Gemeinden Camin, Carlow, Lübsee und Sterley; die mehrsten auf dem Domhofe, in Nusse, Schönberg, Schlagsdorf und Ziethen, vorgekommen. In der Schönberger Gemeinde starben allein 24 Kinder in ihrem ersten Lebensjahre.
6) So wie die verhältnißmäßig große Zahl der Leichen in der Domhofs=Gemeinde befremdet, so ist die Menge der daselbst copulirten Paare bemerkenswerth.
        Die nachfolgende Tabelle enthält für jede einzelne Gemeinde die speciellen Zahlen, wobei Mummendorf, Mustin und Rehna ungern vermißt werden.
    Schönberg den 13. November 1834.

Karsten.          

In dem Jahre vom 30. Septbr. 1833-34 sind im Fürstenthume Ratzeburg
geboren gestorben copulirt.
in den Gemeinden Kinder. darunter uneheliche. Personen. confirmirt. Paar. Communicanten.
1) Camin (Dodow) 8 1 3 7 1 138
2) Carlow 62 5 24 42 14 1149
3) Demern 19 4 11 17 4 549
4) Dom=Kirche 8 1 15 20 5 289
5) Herrnburg 73 4 38 35 13 1822
6) Lübsee (4 hiesige Ortschaft.) 25 - 8 9 6 680
7) Nusse (Vogtei Mannhagen) 26 2 20 20 2 602
8) Schönberg 135 10 107 91 28 2349
9) Schlagsdorf 91 8 40 41 10 1612
10) Selmsdorf 46 5 29 25 8 1541
11) Sterley (Horst) 14 2 1 4 - 41
12) Ziethen 33 6 20 12 3 307
  540 48 316 323 94 11079


Peter der Große.

          Wenn der Ehrentitel: der Große, bei vielen Helden sowohl des Alterthums, als auch der neuern Zeit bald als ein Erzeugniß der Schmeichelei, bald als eine Ueberschätzung der Verdienste betrachtet werden kann, so findet doch keins von beiden bei Peter I. statt, und verdient irgend ein Held oder Regent diesen Beinamen, so wollen wir den Gründer eines Staats, dessen Bewohner jetzt nach 110 Jahren seiner dankbar gedenken können, mit vollem Rechte den Großen nennen. Peter war für seinen Staat Gesetzgeber; er war für das Ausland in Hinsicht der Vergrößerung, was Cäsar für Rom war. Für Kirche und Schule war Peter, was Karl der Große im Mittelalter für seine Unterthanen war. Wißbegierde war es, die ihn seinen Czarenpalast vergessen hieß und ihn nach Amsterdam führte, um nicht weit von dieser Stadt in Saardam als gemeiner Zimmermann Schiffe für sein großes Kaiserreich zu zimmern. Die Natur hatte ihm einen Körper verliehen, welcher jedem Ungemach trotzen konnte. Peter war groß und schlank, wohl gebildet, hatte ein edles Gesicht und lebhafte Augen. Er war zehn Jahr alt, als sein Vater starb und ihn als Thronerben hinterließ. Seine Stiefschwester Sophie selbst, welche zugleich mit dem schwächlichen Ivan während seiner Minderjährigkeit regierte, suchte gegen ihn und zu seinem Untergange die Macht der

[ => Original lesen: 1834 Nr. 47 Seite 4]

Strelitzen (Garden) zu benutzen. Allein der siebzehnjährige Prinz zeigte ihr bald, wie ohnmächtig ihr Anschlag wäre; denn sie büßte ihr Unternehmen damit, daß sie auf Peters Anordnung im Trinitätskloster gegen ihre Neigung den Schleier nehmen mußte, um dort ihre Tage zu verleben. Peter hätte jetzt der sichersten und angenehmsten Ruhe genießen können; allein sein unternehmender Geist führte ihn in alle Theile seines Reichs, ließ ihn die Mängel ausspähen und auf Mittel sinnen, sie zu entfernen. Er wünschte, daß Handel, Schiffahrt, gute Gesetze, Manufacturen und Fabriken, Künste und Wissenschaften in seinem Reiche blühen möchten. Diese Gedanken beschäftigten seine Seele. Einige unbrauchbare Schiffe ließ er für sich ausbessern, stach in die See und machte selbst den Steuermann. Das weiße Meer hatte kaum vor ihm einen Czaren getragen; Peter aber schiffte jetzt auf demselben mit neu erbauten Schiffen bei Archangel. Später ließ er aus Deutschland, Holland, Italien Handwerker, Künstler und Gelehrte kommen, um Künste und Wissenschaften zu verbreiten. Bald darauf wurde ein neues militärisches Gesetzbuch entworfen. Die Strelitzen waren ihm zu mächtig geworden, er ging damit um, sie zu demüthigen. Die von ihm errichtete Garde leistete ihm hierin gute Dienste. Er konnte jetzt schon mit 12,000 disciplinirten Soldaten ein Manoeuvre anstellen.

          Um geschickte Marine=Offiziere zu erhalten, sendete er 60 junge Russen nach Venedig, damit sie die Schiffsbaukunst studirten, 40 andere ließ er nach Holland reisen, noch andere mußten nach Deutschland wandern, um die Taktik zu studiren. Peter's berühmte Reise, die er nach Holland machte, könnte uns Stoff zu einer schönen Betrachtung geben, wie ein großer Regent von seinem Throne herab zu steigen sich entschließen kann, um das Scepter mit einem gemeinen Zimmermannsbeile zu vertauschen. Manches Monument großer Helden rühmt die Weltgeschichte, aber Peters des Großen Aufenthalt und sein kleines Wohnhaus ist wohl in seiner Art eines der rühmlichsten Monumente, welches nicht an Blut, nicht an Eroberung und nicht an Schreckenssscenen erinnert, sondern an die geistige Größe eines jungen Fürsten, welcher aus Patriotismus, Wißbegierde, aus gerechtem graden Sinne seinen hohen Stand vergaß, sich in die Reihen gemeiner Zimmerleute mengte und sich Peter Michel nennen ließ, um ein Kriegsschiff zimmern zu lernen, auf dem er einst, Matrose und Czar in einer Person, dienen kann, um sein mächtiges Reich gegen Schwedens kreuzende Flotten zu schützen. Es war im April 1697, als Peter I. von Moskau nach Amsterdam reisete. Er miethete sich hier anfangs ein Haus, kleidete sich wie ein Matrose, und ging so nach Saardam, welches nicht weit von Amsterdam liegt. Hier ließ er sich in die Liste der Zimmerleute einschreiben, fing an Schiffshölzer zu zimmern, und wurde unerkannt als Peter Michaelow gegrüßt.

(Der Beschluß folgt.)


Getraide=Preise in Lübeck
vom 18. Novbr.
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 66
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 58
              Petersburger 66
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 42
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 40
Erbsen, Brecherbsen 64
             Futtererbsen -
Wicken -
Buchweitzen -
Winter=Rapsaat die Tonne 191/2 Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat -
Schlagleinsaat 16


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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