No. 46
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 14. November
1834
vierter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1834 Nr. 46 Seite 1]

Vorladungen.

            Alle diejenigen, die an den Gerichtlich sicher gestellten Nachlaß des hieselbst kinderlos verstorbenen Arbeitsmannes Hans Jochen Söhlbrandt Erbrechte oder Forderungen ex capite debiti zu haben vermeinen, werden zur Angabe dieser ihrer 'Ansprüche und zur Bescheinigung derselben, hierdurch peremtorisch auf

den 16ten December d. J.

Morgens 10 Uhr vor das hiesige Gericht geladen, bei Vermeidung der sofort zu vollstreckenden Praeclusion ihrer Rechte und der zu verfügenden Ausantwortung der Masse an die ad acta bekannt werdenden Erbschafts=Interessenten.
    Decretum Schönberg den 30. October 1834.

             Justiz=Amt der Landvogtey des Fürsten=
                                     (L. S.)         thums Ratzeburg.
                               Karsten.


        Alle diejenigen, welche an die Verlassenschaft des weiland hiesigen Bürgers und Schustermeisters Herrmann Stockfisch Erb= oder sonstige Ansprüche zu haben vermeinen, sind zur Anmeldung und sofortigen Bescheinigung derselben auf den 18ten k. M. zu Rathhause hieselbst verabladet; idque sub praejudicio praeclusionis.
    Ratzeburg den 1sten November 1834.

                       Königlicher Stadt=Commissarius,
Bürgermeister und Rath.
(L. S.) in fidem
         J. Richter, Secr.  


            Auf Antrag des Herrn Kaufmanns Pelzer hieselbst und des Herrn Pensionair Fratzscher zu Questin, als Vormünder der minorennen Kinder des wail. Försters Allerding zu Gostorf, werden alle diejenigen, welche an den sub beneficio legis et inventarii von ihnen angetretenen Nachlaß des Letztern aus irgend einem Rechtsgrunde Forderungen zu machen berechtigt sind, hiermit peremtorisch öffentlich geladen, in dem auf den

29sten November dieses Jahrs

ad profitendum et liquidandum anberahmten Termine Morgens 11 Uhr in hiesigem Großherz. Amtsgerichte entweder in Person, oder durch ordnungsmäßig legitimirte Bevollmächtigte zu erscheinen und ihre Ansprüche specifice anzuzeigen, auch durch die darüber in Händen habenden Original=Beweisthümer rechtsgenügend zu bescheinigen, wi=

[ => Original lesen: 1834 Nr. 46 Seite 2]

drigenfalls aber unfehlbar zu erwarten, daß sie mit denselben unter Auferlegung eines immerwährenden Stillschweigens werden praecludirt und abgewiesen werden.
    Grevesmühlen den 29sten September 1834.

Großherzogl. Meckl. Amts=Gericht.  


Verkaufs=Anzeigen.

          Donnerstag, den 20. November d. J., Vormittags präcise 10 Uhr, werden in Lübeck auf dem Rathhause
                  326 Eichen auf dem Stamme,
                    55 Eichen Drümme und Aeste,
desgleichen eine Parthei aufgehauenen Fadenholzes, im Israelsdorfer Forstreviere, alles in bequemen Cavelingen, öffentlich an die Meistbietenden verkauft.
    Kaufliebhaber können sowohl die zu verkaufenden Cavelinge, als auch die Verkaufsbedingungen bei den verschiedenen Forstbeamten des Israelsdorfer Forstrevieres jederzeit vorher in Augenschein nehmen.
    Lübeck im November 1834.

Forstdepartement.        


Vermischte Anzeigen.

          Der Fußsteig von Demern nach Klocksdorf über den Silberberg, ist von jetzt an aufgehoben; künftig geht derselbe vom Zuschlag, am Dorfe Schaddingsdorf vorüber, nach Demern. Dieses zeige ich hiemit an.

Hauswirth Wienck zu Schaddingsdorf.    


Tugend=Schein und Tugend=Sinn.

[Erzählung.]

(Beschluß.)

[ => Original lesen: 1834 Nr. 46 Seite 3]

Tugend=Schein und Tugend=Sinn.

[Erzählung.]


Vermischtes.

          Ein Vater stellt seinen todten Sohn zur Konskription. - In dem Jahre 1813, während der letzten Aushebungen, deren Napolon bedurfte, und die von den Präfekten mit einer Strenge betrieben wurden, welche vielleicht viel dazu beitrug, den ersten Sturz des Kaiserthums herbeizuziehen, wurde auch der Sohn eines armen Meiers, zum Rekruten bestimmt; allein er entzog sich der Konskription durch die Flucht. Als die ersten Aufforderungen sich nutzlos erwiesen hatten, griff man zu Maßregeln der Strenge gegen den Vater und die Mutter. Endlich dadurch gelangweilt, daß sich die Sache so sehr in die Länge dehnte, ließ der Präfekt den Meyer vor sich fordern.
          Der Bauer erschien auf der Präfectur, und hier versuchte es erst der Generalsekretär und dann der Präfekt selbst, ihm begreiflich zu machen, daß seine Pflicht fordere, den Versteck seines Sohnes anzugeben.
          Von der Ueberredung gingen der Präfekt und sein Sekretär zu Drohungen über, und geriethen alles Ernstes in Zorn, als der arme Mann sie dazu mit dem größten Gleichmuthe ansah, seinen Hut zwischen den Fingern drehend.           "Wir werden Dich schon dahin zu bringen wissen, daß Du Deinen Sohn wieder findest," sagte der Sekretär.
          "Das soll mir wahrlich sehr lieb seyn," erwiederte der Bauer.
          "Ich muß ihn lebend oder todt haben," sagte der Präfekt, und die Verhandlung war geschlossen.
          Voll Verzweiflung kehrte der Bauer nach Hause zurück, denn er wußte in Wahrheit nicht, wo sein Sohn war, und ihm ahneten verderbliche Folgen.

[ => Original lesen: 1834 Nr. 46 Seite 4]

          In der That erhielt er auch schon am folgenden Tage einen berittenen Gendarmen auf Exekution.
          Dieser unwillkommene Gast verzehrte bald die kleinen Vorräthe des Bauern; dann verkaufte dieser das goldene Kreuz, die goldenen Ohrringe, die silbernen Spangen seiner Frau, dann ein kleines Stück Feld, welches er besaß, und endlich sollte auch das Haus noch daran kommen. Ehe er das Haus mit dem Stückchen Lande, das daran lag, verkaufte, entstand ein furchtbarer Streit zwischen der Frau und dem Manne; denn dieser behauptete, jene wisse, wo der Sohn sey. Der Gendarme mußte endlich Ruhe stiften; denn schon war der Bauer im Begriffe, seiner Frau die schweren Holzpantoffeln an den Kopf zu werfen.
          Von diesem Abend an fühlte der Exekutor Mitleid mit den armen Leuten, und führte sein Pferd an den Wegen und auf die Gemeindewiesen auf die Weide. Einige Nachbaren lieferten Stroh und Hafer, und der Gendarm selbst kaufte Fleisch. Der arme Bauer hatte davon gesprochen, sich aufzuhängen. Endlich war der Arme in den benachbarten Wald gegangen, um Holz zu lesen, damit die geringen Mahlzeiten gekocht werden konnten. Gegen Abend, und schon im Rückwege begriffen, sah er in einem dichten Gebüsche etwas Weißes schimmern, trat näher und erkannte seinen Sohn. Er war Hungers gestorben, und hatte noch etwas von den Kräutern, welche ihm zur letzten Nahrung gedient, zwischen den Zähnen.
          Da nahm der Bauer sein Kind auf seine Schultern, und trug den Sohn, ohne irgend Jemand ein Wort zu sagen, drei Stunden weit. Er kam bei der Präfektur an, und als er hier hörte, daß der Präfekt auf dem Balle sey, wartete er seiner. Um zwei Uhr Morgens endlich kehrte Jener nach Hause zurück und fand den Bauer an seiner Thür.
          "Herr Präfekt," sagte Dieser, "Sie haben meinen Sohn gewollt: hier ist er."
          Damit lehnte er den Leichnam an die Mauer, und entfloh. - Jetzt betteln die beiden alten Leute ihr Brod vor den Thüren. -


Landwirthschaftliches.

        Neue höchst vortheilhafte Weitzen=Art. Ein Pächter in England, bemerkte im Jahre 1829 unter seinem Weitzen drei Aehren von einer ganz eigenen Gestalt, mit viel größern und zahlreichern Körnern, als die gewöhnlichen. Er säete diese Körner und erntete im nächsten Jahre davon drei Viertel Maaß Weitzen von derselben Art. Im Jahr 1831 trug dieser Saamen drei Viertel Scheffel und im Jahr 1833 36 Scheffel des nämlichen Getreides. Im gegenwärtigen Jahre hat er 36 Acker damit bepflanzt und sein Grundherr hat ihm die ganze Ernte zu einem hohen Preis abgekauft, um alle seine Pächter mit Saatkorn von dieser Art versehen zu können.


Getraide=Preise in Lübeck
vom 11. Novbr.
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 66
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 58
              Petersburger 66
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 42
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 40
Erbsen, Brecherbsen 64
             Futtererbsen -
Wicken -
Buchweitzen -
Winter=Rapsaat die Tonne 191/2 Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat -
Schlagleinsaat 16


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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