No. 36
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 05. September
1834
vierter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1834 Nr. 36 Seite 1]

Verkaufs=Anzeigen.

Extract.

        Zum öffentlich meistbietenden Verkaufe des Kaufmann Hartmannschen Wohnhauses hieselbst ist ein Termin auf

den 9ten October h. a.

zur Ausübung des creditorischen Gleichgebots=Rechtes aber ein anderer Termin auf

den 23sten October h. a.

angesetzt.
    Rehna den 27sten August 1834.

Großherzogliches Stadtgericht.      


        Es werden am 20. September d. J. Morgens 10 Uhr im Hause des Krämers Prestien zu Dassow, mehrere der verehelichten Prestien geborne Wigger in vim executionis abgepfändete Mobilien, als: Sophas, Tische, Stühle, Schränke, Kommoden, Spiegel, Bettstellen, Betten, Leinenzeug u. s. w. größtentheils gut conservirt und in brauchbarem Zustande, öffentlich meistbietend gegen baare Zahlung verkauft, wozu sämmtliche Kaufliebhaber hiedurch geladen werden.

    Lütgenhof den 25. August 1834.

Zum Patrimonial=Gericht Verordnete.
Grupe.        


        Am 18ten d. M., Morgens 9 Uhr, sollen in der Wohnung des verstorbenen Pensionairs Schleiermacher zu Westerbeck, in öffentlicher Auction, gegen baare Bezahlung in N2/3tel z. v., nachstehende Sachen, als:

ein Fortepiano mit Pedal, eine spielende Wanduhr, eine Tafeluhr, Sopha, Stühle, Tische, Commoden, Schränke, eine vollständige Zeugrolle von eichenem Holz, ein kupferner Tonnenkessel, allerlei Küchen= und sonstiges Geräthe, auch Kleidungsstücke u. dgl. mehr,
verkauft werden.

    Schönberg den 3ten September 1834.

G. J. Schlebusch.      


        Am Montag den 15ten d. M. sollen im Kruge zu Carlow nachstehende Sachen meistbietend,

[ => Original lesen: 1834 Nr. 36 Seite 2]

gegen baare Bezahlung in N2/3tel z. v., verkauft werden:

Bettzeug, Leinzeug, mehrere Frauen=Kleider, Kessel, Grapen und Küchengeräthe, Laden, Tische, Stühle und Schränke.
    Carlow den 1sten September 1834.

Labann.        


Vermischte Anzeigen.

          Die Schleiermachersche Wohnung nebst Garten zu Westerbeck, soll auf Michaelis oder Ostern anderweitig verpachtet werden. Das Nähere bei

L. v. Hobe, zu Hof=Lockwisch.      


        Indem ich für die bisherige zahlreiche Theilnahme an meiner Lesebibliothek meinen verbindlichsten Dank sage, bin ich so frey, meine Herren Gönner auch ferner um Ihre gefällige Theilnahme zu bitten.
        Ohne so große Versprechungen, - wie sie den Bewohnern des hiesigen Fürstenthums so oft von fremden Bibliothekaren und deren Emissairen aufgedrungen werden, und wo der Erfolg den dadurch geweckten Erwartungen nur selten entspricht und entsprechen kann - wende ich mich vertrauensvoll an meine Herren Gönner und bitte mich durch zahlreiche Theilnahme auch ferner in den Stand zu setzen, sie auf eine solide und ordentliche Art bedienen zu können. Mein größtes Bestreben wird darauf gerichtet seyn, den Beifall, der mir durch Führung dieses Geschäftes von achtbaren Personen geworden ist, auch ferner zu bewahren.
        Die kürzlich gedruckte Fortsetzung Nr. 2 meines Catalogs, die Nummern 1563 bis 1903 enthaltend, kann zu jeder Zeit gratis von mir abgefordert werden.

Achtungsvoll                 
J. P. Bade.      

    Schönberg den 4ten September 1834.


          Am Sonntag den 28. Septbr. soll hieselbst ein neuer beschlagener Stuhlwagen verspielt werden, wobei zwei Tonne Bier frei sind, und wozu ich Liebhaber ergebenst einlade. - Der Einsatz ist 16 ßl.

Ridder zu Rieps.      


Der Storch und die Natter.

        Eine auffallende Beobachtung, welche vor Kurzem gemacht ist, veranlaßt mich, sie weiter bekannt zu machen, vielleicht kann sie manchem Feldarbeiter nützlich werden.
        Daß der Storch sich und seine Jungen von mancherlei Thieren, Kröten, Eidechsen, Maulwürfen, Schlangen u. s. w. nähret, ist allbekannt genug, denn in sein offenes Nest schüttet er so viele von dergleichen Thieren aus, daß die noch nicht gestorbenen die Flucht nehmen und aus dem Neste sich zur Erde stürzen. Aber das ist weniger bekannt, daß er die Thiere, die er erhaschet, absichtlich sowohl für sich als seine Jungen unschädlich zu machen weiß, so daß sie ihm nicht eine schädliche, sondern ernährende Speise werden.
        Unter diese gehört auch die Natter, und wahrscheinlich ist die, über welche ich das Folgende mittheilen will, die Hecknatter gewesen. Daß diese Schlangengattung so gebauet ist, daß sich ihre Kinnladen weit ausdehnen lassen, um größere Körper zu verschlucken, ist bekannt; eben so auch, daß sie eine Giftblase im Oberkiefer hat, welche sie zu ihrer Vertheidigung gebraucht, und die auch ein Mittel zur Verdauung ihrer Speisen sein soll. Diese Giftblase füllet sich nach ihrer Ausleerung nach einiger Zeit wieder aufs neue.
        Bei der Beschäftigung des Rapsschneidens gesellet sich zum Arbeiter, als treuer Begleiter, der Storch, und hoffet, da nun die Erde entblößt wurde, auch das zu finden, wovon er eine Mahlzeit halten könne. Auf seiner ernsthaften Wanderung kommt er in die Nähe einer Natter, welche ihn als ein guter Fraß anlockt, sie zu verzehren. Nicht ohne Umstände verschlinget er sie: er weiß, sie führt ein Gift bei sich, das ihm schädlich ist; um sie für sein Bedürfniß unschädlich zu machen, reitzt er sie zum Zorn, und hält ihr seine Flügelfedern hin, in welche er sie beißen läßt, nachdem er dies öfters wiederholt hat, verschlingt er sie und fliegt davon.
        Einfach ist diese Handlung, aber es liegt viel in ihr, was wir nicht erklären können. Der Storch weiß also, dies Thier ist seiner Gesundheit und seinem Leben nachtheilig, aber nicht das ganze Thier, sondern nur das Gift seines Oberkiefers, dies sucht er von dem Thiere zu entfernen, und hält ihm den Theil seines Leibes hin, von dem er weiß, daß dort, indem kein Blutumlauf darin ist, auch das Gift ihm nicht schädlich werden könne. Erst nach Beraubung des Giftes verschlingt er sie.

[ => Original lesen: 1834 Nr. 36 Seite 3]

        Wer hat ihn das gelehrt? Uebertragene Erfahrung von seines Gleichen ist doch wohl nicht anzunehmen. - In jedem Thiere, so auch im Storche, finden wir Kenntnisse, die ihn belehren, was zur Erhaltung seines Lebens nothwendig ist.
Mit dieser Beobachtung eines schlichten Landmannes verbinde ich eine andere, ebenso merkwürdige, vielleicht noch merkwürdigere. Die Leute haben eine Natter erschlagen, und kurz darauf findet diese der Storch; sie glauben er werde sich ihrer zur Speise bedienen, allein er sieht sie an, ob sie noch lebt, mit seinem Schnabel wendet er sie hin und her, betrachtet sie längere Zeit - und verschmähet diese, ihm sonst so angenehme Kost. Warum läßt er diese liegen? Liegt wahrscheinlich nicht das Bewußtseyn zum Grunde, daß ihr Gift noch nicht ausgeleert sey, also ihm tödtlich werden könne, oder verspeiset der Storch etwa nur lebendige Geschöpfe?
        Oft wird die arbeitende Classe von unserer gewöhnlichen Natter verwundet; das beste Mittel die Gefahr abzuwenden, soll seyn, die Wunde oft mit Baumöl zu reinigen, und selbst reichlich davon zu genießen, das ist eine an sich unschädliche Arzenei.

S. M-h.


Merkwürdige Beispiele von Personen, die scheintod waren.

[Erzählung.]

[ => Original lesen: 1834 Nr. 36 Seite 4]

Merkwürdige Beispiele von Personen, die scheintod waren.

[Erzählung.]


Rückblicke.

        Doktor Luther hielt sehr viel auf kurz und deutlich!" Langausgesponnene und breitgetretene Predigten, in welchen man nicht erbaut, sondern ermüdet und langweilt, waren ihm vorzüglich ein Dorn im Auge. In solchen Fällen kanzelte er die Redner nachher selbst tüchtig herunter. So gab er 1521 einem Studenten folgenden Unterricht: "Steige hinauf auf die Kanzel, thue das Maul auf und höre bald auf: denn man kann den Leuten in einer Viertelstunde mehr predigen, als sie in 10 Jahren thun werden. Wenn du merkst, daß die Leute am liebsten hören, so beschleuß deine Predigt, so hast du auf eine andere Zeit wieder Zuhörer."


Brodt=Taxe der Stadt Schönberg

für den Monat September 1834.

Weitzen=Brodt mit dem Aufbrodt auf einen Schilling eines halben Dreilings werth, soll wägen: Pfd. Loth. Qt.
ein zwei Schillings=Strumpf 1 14 -
ein Schillings=Strumpf - 23 -
ein Sechslings=Semmel - 11 2
ein Dreilings=Semmel - 5 3
Rogken=Brodt von gebeuteltem Mehl, mit dem Aufbrodt auf einen Schilling eines halben Dreilings werth, soll wägen:
ein 4 Schillings=Brodt 4 2 -
ein 2 Schillings=Brodt 2 1 -
ein Schillings=Brodt 1 - 2
ein Sechslings=Brodt - 16 1
Grob Hausbacken=Brodt ohne Aufbrodt:
ein 4 Schilling=Brodt 6 12 -
ein 2 Schillings=Brodt 3 6 -
ein Schillings=Brodt 1 19 -
ein Brodt zu 10 -
          soll kosten 61/4 Schillinge.

Bürgermeister und Rath.    


Getraide=Preise in Lübeck
vom 2. Septbr.
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 74
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 56
              Petersburger 66
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 34
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 36
Erbsen, Brecherbsen 68
             Futtererbsen -
Wicken -
Buchweitzen -
Winter=Rapsaat die Tonne 191/2 Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat -
Schlagleinsaat 15


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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