No. 32
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 08. August
1834
vierter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1834 Nr. 32 Seite 1]

Alle diejenigen, welche ihre Beyträge zu der verkündeten Armensteuer in dem Schönberger Districte noch schuldigen, werden hiemit aufgefordert, solche bis zum 20sten dieses Monats an den zeitigen Berechner, Herrn Pastor primar. Marggraf hieselbst, zu bezahlen, indem sie sonsten von den Säumigen auf ihre Kosten beigetrieben werden sollen.
        Schönberg den 6ten August 1834.

Großherzogl. Mecklenb. Landvogtey des Fürstenthums Ratzeburg.          
(L. S.)                                            A. v. Drenkhahn.        Karsten.         Reinhold.
                


          Am Sonnabend

den 30sten dieses Monats August

soll der gewöhnliche Forst=Schreibtag abgehalten werden und haben alle diejenigen, welche Holz aus den Herrschaftlichen Forsten zu kaufen beabsichtigen, sich an benanntem Tage von Morgens 9 Uhr an, auf der Amtsstube hieselbst zu melden.
    Schönberg den 4ten August 1834.

Großherzogl. Mecklenb. Domainen=Amt.    
A. v. Drenkhahn.                     


Vorladungen.

Extractus proclamatis.

Nach einem in den Mecklenburg=Schwerinschen Intelligenz=Blättern in extenso befindlichen Proclama ist, in Folge der Berufung des Kaufmanns E. Hartmann hieselbst auf ein Verfahren nach dem §. 8. seq. der Hohen Constitution vom 31. März 1812, Terminus ad liquidandum auf

den 21. Juli 1834

[ => Original lesen: 1834 Nr. 32 Seite 2]

und Terminus transigendum auf

den 25. August c. a.

respve. sub poena praeclusi et perpetui silentii und des Beitritts zu den Beschlüssen der Anwesenden praefigirt.
      Signatum Rehna den 12ten Mai 1834.

Großherzogliches Stadt=Gericht.      


        Zur Liquidation und Bescheinigung jeglicher Ansprüche an den wailand Jäger Frahm zu Schwansee ist auf den 30sten August d. J. Termin festgesetzt, wozu alle, welche solche Ansprüche haben, sub praejudicio pro omni praeclusionis vorgeladen werden.
      Grevismühlen im Schwanseeer Patrimonial=Gericht den 13. May 1834.

Zum Patrimonialgericht Verordnete.  


Geschichte eines Lebendigbegrabenen.

[Erzählung.]

[ => Original lesen: 1834 Nr. 32 Seite 3]

Geschichte eines Lebendigbegrabenen.

[Erzählung.]

(Der Beschluß folgt.)


Aus der preußischen Geschichte.

        Friedrich der Große hatte kaum den Thron bestiegen, als er an seine Minister folgende wahrhaft königl. Worte richtete: "Meine Herren! so oft Mein besonderes Interesse dem allgemeinen Besten entgegenstehen wird, müssen Sie es dem Wohle des Ganzen aufopfern!" Seine lange und glorreiche Regierung entsprach auch vollkommen dieser Aeußerung. Ja nicht dem Geringsten seiner Unterthanen that er mit Vorsatz wehe; dies zeigte sich unter andern bei folgender Gelegenheit: Der König Friedrich wollte ein Stück Land, das in der Nähe von Sanssouci lag und zu einer Mühle gehörte, an sich kaufen, um den Platz zur Vergrößerung seines Schlosses zu benutzen, und ließ deshalb dem Müller unter den vortheilhaftesten Bedingungen den Antrag dazu machen. Aber der Müller schlug es wider alles Erwarten des Königs geradezu ab, worauf ihn der König freundlichst zu sich entbieten ließ, um seine Gründe zu hören. Der Müller erschien. Freundlich empfing ihn der König, wiederholte seinen Antrag und versprach ihm außer einer weit bessern Mühle und einem schönern Acker, auch noch eine Vergütung an Geld. Doch der Müller schlug es dem Könige abermals ab. "Mein Großvater," sagte er, "hat die Mühle erbaut, ich habe sie von meinem Vater geerbt, mein Erbtheil ist mir zu lieb, als daß ich es veräußern sollte; ich will mein Familiengut auch meinen Kindern überlassen," Der König ließ sich dies gefallen, drückte dem Müller freundlich die Hand und entließ ihn.


        Eben dieser König nahm einst auf einer Reise von Elbingen nach Möckerau in einem freundlichen Gartenhause des westpreussischen Städtchens Marienburg sein Nachtquartier. Seiner Gewohnheit nach stand er am andern Morgen sehr früh auf

[ => Original lesen: 1834 Nr. 32 Seite 4]

und ging, nachdem er seine Geschäfte beendigt hatte, in den Garten, an dessen Thüre ein ihm unbekannter Mann stand, der ihn zu erwarten schien. Zwischen Beiden entspann sich nun folgendes Gespräch:
        Der König. Was will Er?
        Der Unbekannte. Ich will mich erkundigen, ob Jhro Majestät vielleicht Etwas zu befehlen hätten.
        Der König. Wie kommt er dazu?
        Der Unbek. Ich bin der Besitzer des Hauses.
        Der König. Nun so komm' Er mit mir herein in den Garten. Also das Haus und der hübsche Garten ist sein?
        Der Unbek. Ja, Ihro Majestät; der Garten wurde von meinem Vater angelegt.
        Der König. Was ist Er?
        Der Unbek. Ich bin hier Justizamtmann; was auf adlichen Gütern der Gerichtsdirector ist, das bin ich auf Jhro Majestät Domainengütern.
        Der König. So! da steht er sich wohl gut?
        Der Amtmann. Ja, Ihro Majestät, ich bin zufrieden.
        Der König, (den Amtmann freundlich ansehend und ihn auf den Schultern klopfend) Er ist ein braver Mann! Da hat Er mir Etwas gesagt, was ich seit vielen Jahren von keinem Menschen gehört habe. Dafür, daß Er mir diese Freude gemacht hat, soll Er auch jährlich hundert Thaler Zulage haben. Aber schind' Er mir die Bauern nicht! hört Er's wohl?! - -
        Kurz darauf, als der König wieder nach Potsdam zurückgekommen war, sagte er eines Tags zu dem Minister Massow: "Mein lieber Massow, dieses Mal habe ich in Westpreussen eine rechte Freude gehabt. Da frag' ich zu Marienburg einen Justizamtmann, ob er sich gut stehe? und der Mann antwortete mir: er sei zufrieden. "Ach!" setzte der König hinzu, indem er sich zu den übrigen Ministern wendete, "wie glücklich wäre ich, wenn ich das immer hörte!"


Nützliches.

      Neues Mittel, die Dauer der Baum= und anderer Pfähle zu verlängern. - Dieß Mittel besteht darin, daß man die zugespitzten Pfähle, nachdem sie gehörig ausgetrocknet sind, einige Tage hindurch mit ihren zugespitzten Unterenden in Kalkwasser stellt und sie dann herausnimmt und wieder abtrocknen läßt. Hierauf bestreicht man sie mit verdünnter Vitriolsäure und läßt sie vor dem Gebrauche in der Sonne trocknen. Es wird versichert, daß auf diese Weise zugerichtete Pfähle gleichsam bald versteinert werden und ungleich länger dauern, als die, welche, wie gewöhnlich, nur unten angebrannt wurden.


Brodt=Taxe der Stadt Schönberg

für den Monat August 1834.

Weitzen=Brodt mit dem Aufbrodt auf einen Schilling eines halben Dreilings werth, soll wägen: Pfd. Loth. Qt.
ein zwei Schillings=Strumpf 1 18 -
ein Schillings=Strumpf - 25 -
ein Sechslings=Semmel - 12 2
ein Dreilings=Semmel - 6 1
Rogken=Brodt von gebeuteltem Mehl, mit dem Aufbrodt auf einen Schilling eines halben Dreilings werth, soll wägen:
ein 4 Schillings=Brodt 4 12 -
ein 2 Schillings=Brodt 2 6 -
ein Schillings=Brodt 1 3 -
ein Sechslings=Brodt - 17 -
Grob Hausbacken=Brodt ohne Aufbrodt:
ein 4 Schilling=Brodt 6 24 -
ein 2 Schillings=Brodt 3 12 -
ein Schillings=Brodt 1 22 -
ein Brodt zu 10 -
          soll kosten 5 3/4 Schillinge.

Bürgermeister und Rath.    


Getraide=Preise in Lübeck
vom 5. August
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 66
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 54
              Petersburger 66
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 34
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 38
Erbsen, Brecherbsen 76
             Futtererbsen -
Wicken -
Buchweitzen -
Winter=Rapsaat die Tonne 191/3 Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat -
Schlagleinsaat 15


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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