No. 13
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 28. März
1834
vierter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1834 Nr. 13 Seite 1]

Vorladungen.

        Zur Richtigstellung des Nachlasses des zu Neu=Saunstorff am 26. Februar d. J. verstorbenen Interims=Wirth Fölter wird hiedurch ein Termin zur Angabe und Bescheinigung aller und jeder Ansprüche an den gedachten Nachlaß auf

den 16. Juni d. J.

Morgens 11 Uhr anberahmt, und werden Alle, welche solche Ansprüche geltend zu machen meinen, dazu hiemit vorgeladen, unter dem Nachtheil der alsbald zu erfolgenden Praeclusion und Verweisung zu immerwährendem Stillschweigen.
    Grevismühlen im Saunstorfer Patrimonial=Gericht den 15. März 1834.

Zum Patrimonial=Gericht Verordnete.  


      Wenn der Krämer Kofahl zu Dassow sein daselbst belegenes Wohnhaus c. p. nebst dem dazu gehörigen sub Nr. 25. im großen Bruch belegenen Garten an den Herrn Postmeister Homann verkauft und um die Erlassung von Proclamata geziemend gebeten hat, so werden alle diejenigen, die aus irgend einem erdenklichen Grunde. Rechte und Forderungen an die verkauften Grundstücke haben oder zu haben vermeinen, hierdurch peremtorie geladen sich in dem auf den

9. April d. J.

Morgens 10 Uhr angesetzten Liquidations=Termine vor uns einzufinden und ihre sämmtlichen Ansprüche genau und ohne Vorbehalt zu Protocoll anzugeben sub praejudicio pro omni praeclusionis.
    Von vorstehender Anmeldungspflicht werden jedoch ausgenommen die Gutsherrschaft zu Lütgenhof und die Cämmerey zu Dassow wegen der laufenden und rückständigen Abgaben, wenigstens haben dieselben im Meldungsfall eine Erstattung der Kosten nicht zu gewärtigen.
      Lütgenhof den 23. Januar 1834.

Zum Patrimonial=Gericht Verordnete.   


Praeclusiv=Bescheide.

          In Convocationssachen aller derjenigen, welche dingliche Ansprüche aus irgend einem Rechtsgrunde an das dem Rathsdiener Kummerow hieselbst von dem Rathmann Spehr dahier verkaufte, vor dem Siemzer Thor belegene, vormals Luethsche Haus mit Zubehör, aus den Handlungen des Verkäufers zu haben vermeinen, ist heute nachstehender

Praeclusiv=Bescheid

publiciret worden:

daß, da sich in dem heutigen Termine keine Liquidanten eingefunden, die von dem Förster

[ => Original lesen: 1834 Nr. 13 Seite 2]

Krull zu Salem angebrachte Profession auch durch die nachfolgende Erklärung der jetzigen Inhaberin dieses activi zurückgenommen worden, purificato praejudicio comminato, nunmehr alle etwa vorhandenen Real=Gläubiger des Rathmanns Spehr mit Ihren Ansprüchen an das zur Frage stehende verkaufte Haus auf immer abgewiesen und ihrer desfalsigen Rechte verlustig erklärt werden.
    Schönberg den 21. März 1834.

             Justiz=Amt der Landvogtey des Für=
                                     (L. S.)         stenthums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


        In Convocationssachen aller derjenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche und Forderungen an den insolventen Schustermeister Diederich Stoffers senior hieselbst und die abgetretene Vermögens=Masse zu haben vermeinen, ist heute nachstehender

Praeclusiv=Bescheid

publiciret worden:

daß nunmehr, unter Vollstreckung des in der Ladung vom 28sten Januar dieses Jahres angedroheten Nachtheils, alle diejenigen Stofferschen Creditoren, welche zum heutigen Liquidations=Termine ihre Forderungen vorschriftsmäßig nicht angemeldet, mit diesen ihren etwanigen praetensis von der gegenwärtigen Stofferschen Debitmasse für immer damit ausgeschlossen und abgewiesen werden.
    Schönberg den 20sten März 1834.

             Justiz=Amt der Landvogtey des Für=
                                     (L. S.)         stenthums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


Verkaufs=Anzeigen.

        Im gestrigen dritten Verkaufstermine sind für das, zur Concursmasse des hiesigen Schustermeisters Stoffers gehörige, in der Hinterstraße hieselbst belegene Wohnhaus cum annexis 720 Rthlr. N 2/3. à 31 ßl. geboten worden, wofür dasselbe einstweilen zugeschlagen worden ist. Zur Ausübung des vorbehaltenen Gleichgebotsrechtes der Stoffersschen Gläubiger, werden nun diese Letzteren

auf den 14ten April, Morgens 11 Uhr

hiemittelst vorgeladen und zwar bei dem endlichen Nachtheile, daß sie als verzichtend auf das ihnen vorbehaltene Recht angesehen und der höchstbietend gebliebenen Licitantinn der reine Zuschlag ertheilt werden soll.
    Schönberg den 21. März 1834.

             Justiz=Amt der Landvogtey des Fürsten=
                                     (L. S.)         thums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


        Auf dem Lockwischer Pachthofe sollen am Montag den 7. April 3 Pferde, 1 Fuchs Wallach und 2 Fuchs Stuten, öffentlich meistbietend, gegen baare Bezahlung, verkauft werden. Kaufliebhaber wollen sich gefälligst Vormittags 10 Uhr auf der Lockwischer Mühle einfinden.


        Am Dienstag den 1sten April, soll im Hause der Gastwirthin Wittwe Boye hieselbst, ein Koffer von Eichenholz, allerlei Frauens=Kleidungsstücke, auch recht gutes Bettzeug, gegen baare Bezahlung in N2/3., öffentlich meistbietend verkauft werden. Der Anfang ist des Vormittags 10 Uhr.
    Schönberg den 23sten März 1834.

Sievers, Landreiter.      


Vermischte Anzeigen.

          Da ich gerichtlich beauftragt bin, das zu Ostern d. J. fällige zweite Drittel der gesammten Kaufgelder für die verkauften Thomsenschen Grundstücke nebst Zinsen von den Käufern zu erheben, so fordere ich Letztere hiemittelst auf, sich am 1sten April d. J., Morgens 10 Uhr, mit ihren respectiven Zahlungen in meiner Wohnung einzufinden.
      Schönberg den 20. März 1834.

A. Harnack.      


        Eine Wiese, auf dem Galgenmoor belegen, ist unter der Hand zu verpachten. Das Nähere ist bei mir zu erfragen.

Bicker.            


Die neuesten Resultate des Bohrens Artesischer Brunnen in unserer Gegend.

          Obgleich die so höchst nützliche und interessante Erfindung der artesischen oder Bohrbrunnen auch in unseren Gegenden mehr und mehr verdiente Aufmerksamkeit auf sich zieht, so zeigt doch tägliche Erfahrung, daß das bisher öffentlich darüber Gesagte nicht ausreicht, eine klare Idee von diesem so einfachen Experiment hinzustellen, so daß auch der in der in dem weiten Gebiete der Naturlehre nicht sehr Bewanderte zu der Sache, von deren Brauchbarkeit und unberechnenbarem Werthe er sich über=

[ => Original lesen: 1834 Nr. 13 Seite 3]

zeugt hat, auch hinsichtlich der Ausführbarkeit und praktischen Bewährung ein festeres Vertrauen fassen könne. Da es der Zweck dieser Zeilen ist, dem Publikum die neuesten Resultate der Anwendung dieser nützlichen Erfindung vorzulegen, so möchte eine kurze und einfache Darstellung desjenigen durchaus unwandelbaren Naturgesetzes, welches bei dieser Operation zum Grunde liegt, Manchem nicht unwillkommen seyn.
          Im Schooße der Erde bis dahin, wo der feste Granitkern erscheint, fließt in Millionen bald stärkeren bald schwacheren Adern Wasser, und zwar nach allen Richtungen und in sehr verschiedener Entfernung von der Oberflache. Alle diese Wasseradern haben irgendwo an der Oberfläche der Erde ihren Ursprung, aus einem Behälter, der wieder aus der Atmosphäre seinen Abgang ersetzt bekommt. Ein solcher oberer Behälter übt nun einen fortwährenden Druck auf diese unterirdischen Gerinne, der mit der vermehrten Tiefe immer zunimmt und zwar so, daß wenn einer solchen Ader durch ein bis zu ihr gebohrtes Loch ein Ausweg geboten wird, das Wasser in diesem Loch notwendig eben so hoch steigen muß, als die Oberfläche desjenigen Behälters ist, woraus die Quelle ihren Ursprung genommen hat. Daraus geht nun hervor, daß das Wasser aus dem Bohrloche hervorsteigen, ja selbst mit Kraft hervorströmend einen Springbrunnen bilden kann, wenn man eine Ader trifft, die aus einem höher gelegenen Wasserbehälter entsprungen ist. Ein wesentlicher Vortheil dieser Art Brunnen ist der aus Obigem ebenfalls leicht erklärbare Umstand daß wenn eine in geringer Tiefe angebohrte Ader die gewünschten Bedingungen nicht erfüllt, die Bohrung ohne Hinderniß fortgesetzt werden kann; denn eine in größerer Tiefe gefundene Quelle kann höher steigen, und thut es in der Regel auch, als die erste, ja sie kann wohl gar überfließen, weil ihr Bassin ansehnlich höher liegt, als das der ersten. Man sollte nun glauben, daß in unserer größtentheils flachen Gegend an ein Hervortreten des Wassers aus dem Bohrbrunnen nicht zu denken sey, weil eine Stelle so hoch sey als die andere. Die Erfahrung hat jedoch gezeigt (wie dies namentlich das unten angeführte Beispiel in Fallersleben im Lüneburgischen beweist), daß trotz der zum Theil ziemlich großen Entfernung höherer Gegenden oder gar Gebirge, die Quellen bei uns theilweise dennoch einen bedeutenden Druck haben. Ueberdies hat selbst die flachste Gegend genau besehen eine nicht ganz unbedeutende Abdachung; zehn und mehr Fuß Unterschied in der Höhe sind auf einer nicht gar zu kleinen Entfernung kaum bemerkbar, und dennoch für unsern Zweck schon hinreichend; es bedarf dazu keiner hohen Gebirge. In den meisten Fällen ist ja außerdem der Zweck schon erreicht, wenn das Wasser nur zu einer solchen Höhe steigt, daß es mit einer Pumpe bequem herausgeschafft werden kann. Wie manches in öder Haidegegend gelegene Gütchen oder Dorf läßt aus Mangel an Wasser, dieser ersten Bedingung des Gedeihens, seine Bewohner nur dürftig ihr Leben fristen, während unter ihren Füßen in reicher Fülle das so schmerzlich Entbehrte ungenutzt dahin fließt. Wie würde es bei Benutzung der gebotenen Abhülfsmittel in wenigen Jahren aufblühen, wenn der nun ermöglichte größere Viehstand und die Bewässerung des Bodens eine umfassendere Kultur erlaubte. Wahrlich wir brauchen nicht sehnsüchtig auf große unbebaute Strecken in fremden Welttheilen hinzublicken, wenn wir Raum für redliche Bemühungen suchen; auch der heimische Boden bietet diesen noch genug dar, wenn wir nur nicht hartnäckig die Mittel von der Hand weisen, die uns so reichlich zu Gebote stehen.
          Nachstehend aufgezählte data über die in unsern nächsten Umgebungen vorgekommenen Fälle mögen als Belege zu dem Gesagten dienen; sie werden hinreichend seyn, um die Thunlichkeit der Sache als unbezweifelt darzustellen.
          1. Im Dorfe Fallersleben in der Lüneburger Haide war mit dem Apparate der Lüneburger Gesellschaft zur Anlage artesischer Brunnen in einem ausgetrockneten Brunnen in 11 Tagen durch weichen Thon eine 90 Fuß tiefe Bohrung beschafft, als das Gestänge mehrere Fuß einfiel und das Wasser mit solcher Mächtigkeit hervordrang, daß ein im Brunnen befindlicher Arbeiter schon halb im Wasser stand, ehe er heraus kommen konnte. Nur mit Mühe gelang es, diese Quelle in Röhren einzuengen, aus denen das Wasser jetzt 8 Fuß über der Erdoberfläche seinen Ausfluß hat, und einen immer laufenden Brunnen bildet.
          2. Die Schlesw. Holst. patriotische Gesellschaft ließ in Altona 29 Fuß über dem mittlern Stande der Elbe mit eigends dazu angefertigtem Apparate einen Versuch machen. Der Boden enthielt 7 Fuß angefüllten Schutt, 14 Fuß gelben Lehm, einige Fuß Thon und Sand und dann festen blauen Lehm, der später mit Steingerölle vermischt das Bohren sehr erschwerte. Auf 110 Fuß Tiefe kam mit grobkörnigem Quarzsand gemischter Thon vor, der in Sand überging und eine reich=

[ => Original lesen: 1834 Nr. 13 Seite 4]

haltige Quelle enthielt, deren trinkbares Wasser bis 27 Fuß unter der Oberfläche stieg, also 2 Fuß höher als der Spiegel der Elbe.
          3. Von der Direction der Saline bei Oldesloe wurden mit eigenem Apparate Bohrversuche zur Verstärkung der Salzsole unternommen, und ergaben bei einer Tiefe von 300 Fuß 80 Fuß Sand, dann mit Thon wechselnde Schichten bis 150 Fuß, und nun den oben erwähnten grünlichen Thon ohne bedeutende Veränderung bis zur erreichten Tiefe. Da diese Bohrung ganz in der Nähe der Trave unternommen, so war der Wasserstand immer mit dem dieses Flußes gleich, strömte aber in Folge des vielen Regens in diesem Winter fortwährend über die Oberfläche der Erde hervor.
          Von dem großen Nutzen der Bohrbrunnen überzeugt, ließ ich im vorigen Jahre einen vollständigen Bohr=Apparat anfertigen, mit dem neuerdings folgende Bohrungen bewerkstelligt sind.
          4. Zu Wohltorff im Hamburger Gebiet wurde im vorigen Herbste eine Bohrung von 62 1/2 Fuß Tiefe mit hölzernen Röhren durch folgende Erdschichten eingetrieben: 2 Fuß Thon und eisenhaltigen Sand, 12 Fuß Moorerde, 3 Fuß Kieselsand mit Granit= und Feuersteinbrocken, 2 Fuß sandigen Töpferthon, 13 Fuß weißen reinen Kieselsand, 1 Fuß schwarzen thonigen Sand, 13 Fuß weißen reinen Kieselsand, 3/4 Fuß Holzkohle, 1 Fuß sandigen Töpferthon mit Kreidebrocken, 14 3/4 Fuß Kieselsand (zusammen 62 1/2 Fuß). Das Wasser stand bis 40 Fuß Tiefe 4 Fuß von oben, beim weitern Bohren trat es höher, blieb mit der Erde gleich hoch stehen, und lief, nachdem diesen Winter viel Regen gefallen, über das Holzrohr hin, das noch 1 1/2 Fuß über der Erdoberfläche emporragt. -- Da dies Wasser eben so viel Schwefelwasserstoffgas enthielt, als die benachbarten Brunnen, und ein reineres Wasser erzielt werden sollte, so wurde die weitere Arbeit einstweilen eingestellt.
          5. Nur 110 Fuß davon entfernt ward in einem alten 14 Fuß tiefen Brunnen, dessen schlechtes Wasser bisher gar nicht zu gebrauchen war, ein neuer Versuch angestellt. Hier fand sich blauer Thon mit Kreidebrocken, dieser wurde in einem Tage 14 Fuß durchbohrt, und nun quoll das schönste Wasser ganz frei von Schwefelwafferstoffgas hervor, und stieg bis 1 Fuß unter der Oberfläche der Erde in solcher Menge empor, daß der Brunnen bisher nicht mehr leer gepumpt wurde.
          6. Zu Tangstädt in Holstein, eine Meile von Wohltorff, wurde hierauf eine Bohrung auf der höchsten Stelle der ganzen Gegend unternommen, um eine Holländerei mit Wasser zu versorgen. Hier fanden sich folgende Erdschichten: 1) 2 Fuß eisenschüssiger und thonhaltiger Sand, 2) 2 F. Thonmergel, 3) 2 F. sandiger Quarz mit Granitbrocken, 4) 5 Fuß eisenhaltiger rother Sand, 5) 3 F. eisenhaltiger bunter Thonmergel, 6) 8 Fuß Quarzsand, 7) 8 Fuß Quarzsand mit Granitbrocken, 8) 8 Fuß grober Quarzsand, 9) 11/2 Fuß grober Quarzsand mit Geschieben von Quarz und Granitbrocken, 10) 1 F. thoniger Sand, 11) 91/2 Fuß Töpferthon oder Lehm, 12) 1 F. sandiger Töpferthon, 13) 1/2 F. Erdpech mit Brocken von bituminösem Holz, 14) 34 1/6 F. sandiger Töpferthon mit eingemengten Granitbrocken, 15) 2 1/3 F. thonhaltiger Sand, 16) 1 Fuß röthlicher Töpferthon, 17) 24 2/3 Fuß thonige Sandmasse, 18) 16 1/3 Fuß blauer Töpferthon, 19) 11/2 Fuß sandiger Thon mit zerstörten Muschel='Versteinerungen, die das nun folgende Flötz=Kalk=Lager anzeigen (zusammen 131 1/2 Fuß).
          Das Wasser floß so reichlich zu, daß 100 Eimer in einer Stunde gepumpt wurden, und zeigt sich so unabhängig von dem sich in den oberen Schichten befindlichen Wasser, daß, als der viele Regen dies bis auf 7 Fuß von oben ansteigen ließ, jenes auf 9 F. stehen blieb. Beweis genug, daß es auch, wie sich dies bei allen gebohrten Brunnen anderer Gegenden gezeigt hat, im trockensten Sommer und kältesten Winter seinen Stand behaupten wird.

(Der Beschluß folgt.)


Getraide=Preise in Lübeck
vom 25. März.
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 68
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 58
              Petersburger 70
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 33
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 33
Erbsen, Brecherbsen 66
             Futtererbsen 40
Wicken 40
Buchweitzen 34
Winter=Rapsaat die Tonne 19 Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat -
Schlagleinsaat 15


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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